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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Herbert Breitler seit 16.1.2018 | Geschäftsführer |
Gerrit Reinders seit 16.1.2018 | Prokura |
Uwe Bergmann seit 16.1.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cosmo Consult SSC GmbH(vormals: COSMO CONSULT SSC AG)MünsterJahresabschluss
|
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | 64.459,53 | 59.974,73 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 7.717,85 | 9.664,40 |
| II. Sachanlagen | 56.741,68 | 50.310,33 |
| B. Umlaufvermögen | 4.391.375,20 | 4.708.503,64 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 4.238.505,26 | 4.275.293,68 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 1.611.993,06 | 1.335.980,00 |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 152.869,94 | 433.209,96 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 90.504,12 | 168.253,66 |
| Summe Aktiva | 4.546.338,85 | 4.936.732,03 |
|
PASSIVA |
||
| 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2017 | |
| EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | 3.122.546,88 | 2.828.938,13 |
| I. Gezeichnetes Kapital | 3.084.650,00 | 3.084.650,00 |
| II. Kapitalrücklage | 1.753.492,48 | 1.753.492,48 |
| III. Gewinnrücklagen | 132.500,00 | 132.500,00 |
| IV. Bilanzverlust | -1.848.095,60 | -2.141.704,35 |
| davon Verlustvortrag | -2.141.704,35 | -2.863.837,09 |
| B. Rückstellungen | 786.516,62 | 757.365,85 |
| C. Verbindlichkeiten | 637.275,35 | 1.350.428,05 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 637.275,35 | 1.350.428,05 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 |
| Summe Passiva | 4.546.338,85 | 4.936.732,03 |
Die COSMO CONSULT SSC GmbH hat ihren Sitz in Münster und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster unter der Nummer HR-B 17084.
Die Gesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung der COSMO CONSULT SSC AG entstanden. Die Hauptversammlung der COSMO CONSULT SSC AG vom 11. Januar 2018 hat die Umwandlung in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschlossen. Die Umwandlung wurde am 16. Januar 2018 in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster (HR-B 4852) eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1900 erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des GmbH-Gesetzes.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Anhangs hat die Gesellschaft von den Erleichterungen nach § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
Die durch BilRUG erfolgte Neudefinition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB hat keine Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse des Jahres 2016 mit denen des Jahres 2015.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer über drei Jahre um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungspreis von mehr als 250 EURO und bis zu 800 EUR werden seit dem Geschäftsjahr 2018 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. In den Vorjahren wurden die Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis von mehr als 150 EUR und bis zu 1.000 EUR in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahre des Zugangs sowie in den folgenden vier Jahren zu je einem Fünftel abgeschrieben wird.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Der Ausweis der Guthaben bei den Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert; die Kassenbestände werden mit dem Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Der Erfüllungsbetrag wurde auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens ("Projected Unit Credit Method") ermittelt. Die Bilanzierung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren erfasst die Verpflichtung am Bewertungsstichtag nach der wahr-scheinlichen Inanspruchnahme unter Berücksichtigung von zukünftigen Gehalts- und Rentensteigerungen. Für die Abzinsung wurde pauschal gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Die Bewertung beruht auf einem versicherungsmathematischen Gutachten, welches neben den Heubeck-Richttafeln (2018 G) den Marktzinssatz von 3,21% (Vorjahr: 3,68%), erwartete Gehaltssteigerungen mit 0,0% (Vorjahr: 0,0%) und erwartete Rentensteigerungen mit 2,0% (Vorjahr: 2,0%) berücksichtigt. Bei dem Marktzinssatz handelt es sich um den für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bis einschließlich 2015 war für die Bewertung der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre anzuwenden. Unter Anwendung des für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 2,32% würde sich im Geschäftsjahr 2018 der Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 932 ergeben. Der Unterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt im Geschäftsjahr TEUR 119 und unterliegt einer Ausschüttungssperre.
Das Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde mit seinem beizulegenden Zeitwert mit der Pensionsrückstellung verrechnet.
Die Steuerrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben sowie Einnahmen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen, werden als aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Auf fremde Währungen lautende Sachverhalte werden grundsätzlich zum jeweiligen Durchschnittskurs des Monats vor dem Geschäftsvorfall angesetzt. Soweit erforderlich, werden Forderungen und Verbindlichkeiten zum Kurs am Bilanzstichtag neu bewertet.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel am Ende des Anhangs dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 66.551,54; Vorjahr: EUR 2.402,61) sowie Ansprüche aus ausgereichten Darlehen sowie anteiligen Zinsen (EUR 1.636.088,20; Vorjahr: EUR 1.246.868,06).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Gesellschafterin COSMO CONSULT AG in Höhe von EUR EUR (Vorjahr: EUR EUR).
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen besitzen Forderungen in Höhe von EUR 1.606.868,06 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr EUR 1.230.000,00).
Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) besitzen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Latente Steuern
Aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Pensionsrückstellung in Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben sich aktive latente Steuern. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Eigenkapital
In der Hauptversammlung vom 11. Januar 2018 wurde die Umwandlung der Cosmo Consult SSC AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschlossen. Das Stammkapital der COSMO CONSULT SSC GmbH als Rechtsnachfolgerin der Cosmo Consult SSC AG beläuft sich auf den Betrag EUR 3.084.650,00.
Durch Beschluss der Gesellschafter vom 11. Januar 2018 wurde das Stammkapital der Gesellschaft von EUR 3.084.650,00 um EUR 2.984.650,00 auf EUR 100.000 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wurde am 22. Januar 2018 im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben und die Gläubiger der Gesellschaft wurden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden.
Der Verlustvortrag innerhalb des Bilanzverlusts beträgt EUR -293.608,75 (Vorjahr: EUR -722.132,74).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Pensionsrückstellungen decken Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern ab. Teilweise werden die Pensionsverpflichtungen durch verpfändete Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Diese dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen.
Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen entsprechen den beizulegenden Zeitwerten und wurden bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wie folgt berücksichtigt:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| EUR | EUR | |
| Abgezinster Erfüllungsbetrag der Pensionen und ähnl. Verpflichtungen | 339.982,00 | 260.784,00 |
| Beizulegender Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen | 683.668,12 | 606.401,47 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.023.650,12 | 867.185,47 |
Der Zinsaufwand aus der Pensionsrückstellung (EUR 0,00) wurde mit dem Zinsertrag aus den Rückdeckungsversicherungen (EUR 0,00) verrechnet.
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 17.858,11 (Vorjahr: EUR ,00) enthalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin COSMO CONSULT AG in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 302.729,72).
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 71.428,21 (Vorjahr: EUR 0,00). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit belaufen sich auf EUR 255.055,03 (Vorjahr: EUR 338.319,75).
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und unbesichert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasing- verträgen mit folgenden Fälligkeiten:
| TEUR | |
| fällig im Folgejahr | 105 |
| fällig zwischen ein und fünf Jahren | 198 |
| fällig in mehr als fünf Jahren | 0 |
| 303 |
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich 54 Angestellte (Vorjahr: 45).
Gesellschaftsorgane
Aufsichtsrat (bis 16.01.2018)
Klaus Aschauer, Chief Customer Officer, Berlin (Aufsichtsratsvorsitzender)
Gerrit Schiller, Chief Operating Officer, Dresden
Horst Bergmann, Kaufmann, Münster
Vorstand (bis 16. Januar 2018)
Uwe Bergmann, Chief Executive Officer, Berlin
Geschäftsführung (ab 16. Januar 2018)
Uwe Bergmann, Chief Executive Officer, Berlin
Herbert Breitler, Chief Financial Officer, Münster
Angabe der Gesamtbezüge der Gesellschaftsorgane
Bezüge an Gesellschaftsorgane wurden nicht gewährt.
Gewährte Vorschüsse an Gesellschaftsorgane
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen aus gewährten Vorschüssen.
Konzernabschluss
Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der COSMO CONSULT AG, Potsdam, einbezogen. Der Konzernabschluss ist im elektronischen Bundesanzeiger einsehbar.
Münster, den 23. April 2019
COSMO
CONSULT SSC GmbH
(vormals Cosmo Consult SSC AG)
Uwe Bergmann, Geschäftsführer
Herbert Breitler, Geschäftsführer
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.8.2019.
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