MPS ARCHONIC GmbH
Motorstraße 26, 70499 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Linda Katharina, geb. Bönnhoff Andrew seit 9.12.2025 | Prokura |
Tobias Knappe seit 9.12.2025 | Prokura |
Marco Völlm seit 11.7.2025 | Geschäftsführer |
Clemens Vyzina seit 11.7.2025 | Prokura |
Dustin Clare seit 11.7.2025 | Prokura |
Roger Schulz seit 27.1.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
C****** V***** | 7.40% |
T***** K*****Knappe Beteiligungs GmbH | 6.50% |
Ungelöste Beteiligungen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 47.50% | |
| 23.80% | |
MPS ARCHONIC GmbHEigenbeteiligung | 7.40% |
Lux & Lee Holding GmbH | 7.40% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 7.40% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MPS Bauplanung GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022/2023Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches. 1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und GuV 1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses. 1.1.2 Gliederung (§ 265 I S. 2) Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. 1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1) 1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1) 1.2.1.1 Bilanzierungsmethoden (§ 246 - § 251) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten auf der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungsmethoden sind beibehalten worden. 1.2.1.2 Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind grundsätzlich zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Sofern der Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten lag, war auf diesen abzuschreiben. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist gegebenenfalls auf einen niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben worden. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen von Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung 2.1 Erläuterungen zur Bilanz 2.1.1 Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1)
sonstige Berichtsbestandteile
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