Monster
Media GmbH i.L.
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 03.08.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
2.8.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.311,00 |
28.614,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
23.327,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.311,00 |
5.287,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
212.222,05 |
1.047.700,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.647,47 |
1.006.370,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.574,58 |
41.329,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
213.533,05 |
1.076.314,19 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
2.8.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.753,35 |
95.362,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
65.362,24 |
-101.984,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
67.608,89 |
-167.347,05 |
| B.
Rückstellungen |
10.070,12 |
8.229,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
175.709,58 |
972.722,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
213.533,05 |
1.076.314,19 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschafter der Monster Media GmbH haben am 2.
August 2013 die Auflösung der Gesellschaft
beschlossen. Als Liquidationsgeschäftsjahr wurde das
Kalenderjahr beschlossen. Somit beginnt das
Geschäftsjahr am 3.8.2013 und endet am 31.12.2013
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr wurde nach den Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen für die Aufstellung und
Veröffentlichung des Jahresabschlusses wurden in
Anspruch genommen.
Rechtliche Verhältnisse
Firma: Monster Media GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter
Haftung
Sitz: Wiesbaden
Anschrift: Rheingaustraße 53
65201 Wiesbaden
Handelsregistereintrag: Amtsgericht Wiesbaden, HRB
26609
Stammkapital: 30.000,- €, in Worten:
dreißigtausend Euro
Gesellschafter:
Irina Reich, Wiesbaden 50% 15.000,00 €
Dr. Konstantin Dyshlevoy, Moskau 42,5% 12.750,00
€
Igor Kovalev, Moskau 7,5% 2.250,00
€
Liquidatorin: Luiza Gobozova
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Monster Media GmbH wurde auf
der Grundlage der neuen Rechnungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt und es waren die aufgrund
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes geänderten
Vorschriften anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert bis zu 410,- €
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller
Höhe abgeschrieben. Ansonsten wurde die lineare
Abschreibung in Anspruch genommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert
bilanziert.
Dem Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung wurde durch
Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten Rechnung getragen.
Das Eigenkapital wird als "Gezeichnetes Kapital" mit
dem Nennwert angewiesen.
Die Rückstelllungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden mit
dem am Abschlussstichtag maßgeblichen
Devisenkassamittelkurs bewertet.
Ergebnisverwendung
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt 67.608,89 €.
Dieser wird zunächst mit dem bestehenden Gewinnvortrag
in Höhe von 65.362,24 € verrechnet. Danach
verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 2.246,65 €,
der auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Bei der Gesellschaftsversammlung vom 1.12.2014 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Liquidatorin: Luiza Gobozova
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen keine
Rechte und Pflichten.
Bestätigungsvermerk gem. § 245 HGB
Hiermit bestätige ich gemäß §
245 HGB die materielle Richtigkeit des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2013 der Monster Media GmbH, Wiesbaden,
mit einer Bilanzsumme von 213.533,05 € (in Worten:
zweihundertdreizehntausendfünfhundertdreiunddreißig
5/100 Euro) und einem Jahresfehlbetrag von 67.608,89 €
(in Worten: siebenundsechzigtausend-sechshundertacht 89/100
Euro).
In dem Jahresabschluss sind alle
bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte,
Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen
berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und
Erträge enthalten, sowie alle erforderlichen Angaben
gemacht.
Wiesbaden, den 1.12.2014
...............................................................
Luiza Gobozova
- Liquidatorin -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2014 festgestellt.
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