Modezentrum
Latsch GmbH
Hünfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.448,41 |
36.121,41 |
| I.
Sachanlagen |
26.481,11 |
17.154,11 |
| II.
Finanzanlagen |
18.967,30 |
18.967,30 |
| B.
Umlaufvermögen |
128.312,73 |
138.723,39 |
| I.
Vorräte |
128.185,66 |
138.596,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127,07 |
127,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
951,00 |
218,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
216.646,52 |
216.846,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
391.358,66 |
391.909,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
95.260,47 |
95.260,47 |
| III.
Verlustvortrag |
372.107,00 |
354.075,61 |
| IV.
Jahresüberschuss |
200,01 |
-18.031,39 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
216.646,52 |
216.846,53 |
| B.
Rückstellungen |
6.400,00 |
7.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
384.958,66 |
384.209,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
192.442,05 |
176.892,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
391.358,66 |
391.909,33 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Modezentrum Latsch GmbH,
Hünfeld, wurde grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (u. a.
Software) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben. Soweit diese Wirtschaftsgüter jedoch
voll abgeschrieben wurden, sind diese gleichzeitig im
Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der
steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 150,00
und Euro 1.000,00 ist ein "jährlicher" Sammelposten
gebildet worden. Der Sammelposten wird, unabhängig von
den Nutzungsdauern und des Verbleibs der einzelnen
Wirtschaftsgüter, über eine Laufzeit von 5 Jahren
abgeschrieben.
Bei den
Finanzanlagen wurden die Beteiligungen zu
Anschaffungskosten und die sonstigen Ausleihungen zum
Nennwert angesetzt.
Vorräte wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
Die
flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 Satz 1
HGB)
Bilanzposten
|
Betrag
TEuro
|
Davon gegenüber
Gesellschaftern
TEuro
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
136
|
73
|
2.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Hierzu verweisen wir auf III. 1.
Mitzugehörigkeitsvermerke.
IV. Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
1.
Angaben gem. § 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr
von Herrn Dipl.-Kfm. Thomas Latsch wahrgenommen.
Hünfeld, den 23. Februar 2012
gez. Dipl.-Kfm. Thomas Latsch
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angabe des Datums der Feststellung des
Jahresabschlusses
(§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB)
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde mit
Beschluss vom 23. Februar 2012 festgestellt.
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