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Chemnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
556.010,50 |
609.301,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.373,00 |
10.449,00 |
| II.
Sachanlagen |
545.637,50 |
536.749,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
62.103,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
798.245,26 |
765.655,44 |
| I.
Vorräte |
125.312,31 |
17.056,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
342.995,51 |
367.799,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
329.937,44 |
380.799,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.898,60 |
13.811,63 |
| D.
Abgrenzungsposten für latente Steuern |
1.214,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.366.368,36 |
1.388.768,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
354.086,23 |
364.176,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
4.370,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
338.376,76 |
265.171,48 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
14.460,53 |
-73.205,28 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
149.949,16 |
| C.
Rückstellungen |
185.860,80 |
278.810,49 |
| D.
Verbindlichkeiten |
684.134,67 |
595.832,31 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
142.286,66 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.366.368,36 |
1.388.768,72 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist -
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen - nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Dennoch
wurden bei Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große
Kapitalgesellschaften angewandt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (Going-Concern-Prinzip).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst. Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs
auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG eine
Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von
4.370,00 € vorgenommen.
2. Angaben zu den Posten der Bilanz
2.1 AKTIVA
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung
ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1 sowie
Abs.3 HGB). Sowohl bei den immateriellen
Vermögensgegenständen als auch bei den
beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgt die Abschreibung
linear.
Die in den Jahren 2003 bis 2009 - aus steuerlichen
Gründen - vorgenommenen Sonderabschreibungen und
erhöhten Abschreibungen sowie weitere steuerlichen
Absetzungen (degressive Abschreibungen,
Investitionsabzugsbeträge etc.) wurden im Zuge des
Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach
BilMoG bis zur Höhe der fortgeführten
Anschaffungskosten nicht wieder zugeschrieben. Damit
wurdedas Beibehaltungswahlrecht gemäß Art 67.
Abs. 3 und 4 EGHGB in Anspruch genommen.
Die in der Position "
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung" enthaltenen geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 €
bis 1.000 € mit 20% abgeschrieben.
Vorratsvermögen
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs.
2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen weniger als ein
Jahr.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
8.760,07 € (Vorjahr: 7,6 T€). Sie werden
banküblich verzinst.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume wurden zeitanteilig abgegrenzt und sind
unter der Position
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. In
dieser Position sind mehrere Aufgelder in Höhe von
4.857,17 € enthalten, die zeitanteilig über die
Laufzeit der Darlehen abgegrenzt wurden.
Aktive latente Steuern
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß
§ 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt. Der zur
Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz
liegt bei 31,58 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt
hierbei 450%.
2.2 PASSIVA
Eigenkapital
Im Rahmen des Übergangs auf die
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG in die
Gewinnrücklagen wurden folgende Beträge in die
Gewinnrücklagen eingestellt:
- Umstellung
Pensionsrückstellung:
6.386,00 €
- Latente Steuern zum 1. Januar 2010:
2.016,00 €
| • |
Zum 31.12.2010 bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in
Höhe von insgesamt 1.214,00 €; dieser
entfällt vollständig auf den Überhang
der aktiven latenten Steuern über die passiven
latenten Steuern.
|
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,15%für eine Laufzeit von15 Jahren, der
von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 2% nach den Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005".
|
Der Wert der Pensionsrückstellungen (ohne
Saldierung mit Rückdeckungsvermögen) entwickelte
sich im Jahr 2010 sich wie folgt:
Stand 01.01.2010:
|
26.593,00 €
|
+ Zuführung 2010:
|
4.598,00 €
|
= Stand
31.12.2010:
|
31.191,00 €
|
Der Wert der Rückdeckungsversicherung, die dem
Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsrückstellung dient, wurde mit dem Zeitwert
gemäß Auskunft der Versicherungsgesellschaft
angesetzt und beträgt zum Bilanzstichtag 28.393,35
€.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB,
§ 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Restlaufzeit < 1 Jahr: 188.848,67 Euro
Restlaufzeit > 5 Jahre: 420.000,00 Euro
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch die Herren
Janko Nebel und Uwe Bauch.
Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Sonstige Angabe
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB wurde
bei der Veröffentlichung des Jahresabschlusses im
elektronischen Bundesanzeiger Gebrauch gemacht.
Chemnitz, den 13. Februar 2012
Uwe Bauch
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Janko Nebel
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Geschäftsführer
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2012 festgestellt.
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