IWS Elektro- und Gebäudesystemtechnik GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Lang seit 25.6.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Thomas Bräuer | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Xenon Lichttechnik GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss 2011 der Firma Xenon Lichttechnik GmbH . . A. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz . I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Der Jahresabschluss enthält alle ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. ' Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB sind in dem Anlagespiegel als Anlage zum Anhang ausgewiesen. Die gebildeten Rücklagen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur insoweit aufgelöst,. soweit der Grund für die Rückstellung entfallen ist. . 2. Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuld posten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.. Das Sachanlaqevermöqen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung wurde bei den Wirtschaftsgütern angewandt, bei denen dies zu einer höheren Abschreibung führte. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die Zugänge und Abgänge des Bericht jahres, die gewählte Abschreibungsmethode und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände sind aus den jeweils angegebenen Inventarverzeichnissen ersichtlich. Die angewandten Abschreibungsmethoden und Abschreibungssätze entsprechen den steuerlichen Vorschriften. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung. von Anschaffungskostennebenkosten und -preisminderungen. Die Herstellungskosten der unfertiqen und fertiqen Erzeugnisse sind mit den steuerlich zulässigen Werten angesetzt.. Hiernach wurden die Material- und die Fertigungseinzelkosten sowie die steuerrechtlich ktivierungspflichtigen Gemeinkosten einbezogen. Forderungen und sonstiqe Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.. Soweit der Eingang von Forderungen zweifelhaft ist, wurde diesem Umstand durch entsprechende Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Höhe der Rückstellunqen entspricht dem zu erwartenden Rückstellungsbedarf. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückstellungsbetrag bewertet. II. Angaben zu den Bilanzposten 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlageverzeichnis dargestellt. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagespiegel. 2. Forderungen Eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos sowie des Risikos von Zinsverlusten und Mahnkosten wurde nicht gebildet. 3. Eigenkapital Das Stammkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. 4. Rückstellungen. Es wurden Rückstellungen gebildet, die einzelnen Posten sind in der Bilanz ersichtlich. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden gemäß vorgelegter Belege mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. B. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Als Geschäftsführer waren im Berichtsjahr bestellt: Thomas Bräuer 2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern, sie sind in der Bilanz ersichtlich. 3. Lagebericht Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften LS.d. § 267 Abs. 1 HGB mit den Erleichterungen LS.d. § 288 HGB Anwendung. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB) Gebrauch gemacht, keinen Lagebericht zu erstellen.. Folgen einer bilanziellen Überschuldung ausdrücklich hingewiesen. Nürnberg, 31. Oktober 2012 Thomas Bräuer
Thomas Bräuer, Geschäftsführer Xenon Lichtechnik GmbH Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.10.2012 |
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