Trommer-Textil-Technik GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Trommer seit 14.5.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Trommer-Textil-Technik GmbHGreizJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2022 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 244 HGB in Euro aufgestellt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen: Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt und haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei der Bewertung der Forderungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen auf Forderungen der Vorjahre wurden nicht gebildet. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind keine gegenüber Gesellschaftern enthalten. Das gezeichnete Kapital i.H.v. 25.000 € wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Einlagen sind vollständig erbracht. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 HGB angesetzt. Dabei wurden Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latender Steuern wurde in Anspruch genommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das Darlehen mit dem Jahresendsaldo per 31.12.2023 iHv. 9.877,33 € hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, weniger als 5 Jahre. Die Umsatzeteuer-Verbindlichkeit 2023 iHv. 6.199,08 € hat eine Restlaufzeit von über einem Jahr, weniger als 5 Jahre. Die restlichen Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 97.306,90 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Es bestanden zum Bilanzstichtag keine, in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 5. Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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