Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 177576
Eingetragen
3.2.2009
Branche
Vermittlung von KreditenSonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Erbringen von Beratungs- und Vermittlungsleistungen hinsichtlich Finanzierungen, Versicherungen, Investmentfonds und Unternehmensbeteiligungen, Vermittlung von Darlehen und Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Praxen sowie genehmigungsfreie Unternehmensberatung. Tätigkeiten, welche der Erlaubnis nach § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) bedürfen, sind nicht Gegenstand.

Historie

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Management

NameRolle
Hermann Karpfinger
seit 3.2.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Hermann Karpfinger
Oneginstr. 33, 81247 München
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Thesaurus Invest GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Thesaurus Invest GmbH Beratung, München

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   108,00 535,00
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.513,38   30.969,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.058,82 38.572,20 3.548,28
    38.680,20 35.052,90

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr Vorjahr
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 12.500,00-   12.500 00-
eingefordertes Kapital   12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag   20.707,88 16.825,10
III. Jahresüberschuss   4.407,67 3.882,78
B. Rückstellungen   777,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten   287,65 445,02
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 287,65 (EUR 445,02)      
    38.680,20 35.052,90

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 12, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gem. § 246 14 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 IIa EStG für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch gemacht wurde erfolgt die Abschreibung mit 20%.

Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), soweit keine dauernden Wertminderungen Teilwertabschreibungen erforderlich machten.

Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse / Aufträge in Arbeit werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die leistungs-/ produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden, soweit vorhanden, zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274 I S.2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 12 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 12 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden, soweit diese notwendig waren, in der GuV ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

 

Hermann Karpfinger

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Das Ergebnis wird, bis auf weiteres, auf neue Rechnung vorgetragen.

 

München,

Thesaurus Invest GmbH

Hermann Karpfinger

Geschäftsführer

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