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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Hohlfeld seit 3.4.2002 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CMS Cash Management Systeme GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2011Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Anwendung dieser Vorschrift erfolgte in den Jahren 2008 und 2009. Die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten und teilweise zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Die betriebliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt 15 Jahre. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer ergibt sich aus der Art und der voraussichtlichen Bestandsdauer des erworbenen Unternehmens / der Stabilität und Bestandsdauer der Branche des erworbenen Unternehmens / aus dem Lebenszyklus der Produkte des erworbenen Unternehmens / der voraussichtlichen Tätigkeit von wichtigen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen für das erworbene Unternehmen / aus der voraussichtlichen Dauer der Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegenüber Geschäftsführern von 1.187,04 € ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 115.988,73 € . Eigenkapital Das Stammkapital von 25.000,00 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen und Beiträgen für Berufsgenossenschaften. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 10.075,36 enthalten. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Latente Steuern: Das Wahlrecht gem. § 174 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz aktiver latenter Steuern wurde in der Weise in Anspruch genommen, dass auf den Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet wurde. Passive latente Steuern waren nicht auszuweisen. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Bernd Hohlfeld. Sonstiges Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Leipzig, den 26. September 2012 ........................................... Bernd Hohlfeld Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.9.2012. |
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