Lars Freese
GmbH
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
940,00 |
4.823,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.473,94 |
22.765,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48,00 |
334,08 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.831,67 |
57.955,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
62.293,61 |
85.878,48 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.793,61 |
80.878,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.398,68 |
29.452,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
48.394,93 |
51.425,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
62.293,61 |
85.878,48 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahrsabschluss
1. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
gem. § 267 (1) HGB
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
3. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
5. Das Anlage -und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
7. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit den des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.1 und
§ 248 Abs.2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs.1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
bestehen nicht.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung angesetzt. Bei Vermögensgegenständen
über 410 € wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der
linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Ein neuer
Sammelposten wurde nicht gebildet.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
8. Das gezeichnete Kapitel ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter
1. Die Gesellschaft schuldete:
dem Gesellschafter Lars Freese 50.505,63 €
aus erhaltenden Darlehen.
2. Diese Positionen wurden gesondert ausgewiesen.
3. Die Verzinsung erfolgt mit 6% aus dem jeweiligen
Darlehensstand.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G. u. V. - Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine steuerlichen
Sonderabschreibungen vorgenommen.
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft geführt von:
Herrn Lars Freese, 22889 Tangstedt, Dorfstrasse 51
a
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
gez. L. Freese
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.03.2018 festgestellt.
|