Zuhausetest GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lisa Jüngst seit 24.6.2013 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NanoRepro AGMarburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023GeschäftsberichtNanoRepro AG Untergasse 8 35037 MarburgKapitel A: An die AktionäreVorstand der NanoRepro AGLisa JüngstCEO
Stefan PiehCFO
Vorwort des VorstandsSehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
Besetzung des Aufsichtsrats
Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Sitzungen und Themenschwerpunkte des Aufsichtsrats
Verabschiedung des Aktienrückkaufprogramms 2023 Durchführung von Due Diligence-Prozessen zur Prüfung einer Unternehmensbeteiligung an der terraplasma medical GmbH und der Deutsche Kosmetikwerke AG Genehmigung der Tagesordnung für die Hauptversammlung
Prüfung des Jahresabschluss 2023
Interessenskonflikte
Dank des Aufsichtsrats
Kapitel B: LageberichtFür den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023I. Grundlagen der NanoRepro AG1. Geschäftstätigkeit
Regulatorische Rahmenbedingungen
Produktportfolio
Vertriebsstruktur
2. Unternehmensstruktur
Management
Bedeutende Prozesse, Partner und Absatzmärkte
WettbewerbssituationLaut aktuellen Statistiken werden sowohl im
europäischen (EU-27; 2,2%)
1 als auch im deutschen IVD-Markt (2,5%)
2 im Zeitraum 2024 bis 2028 in signifikantem
Umfang durchschnittliche jährliche Wachstumsraten
erwartet. Bei den In-vitro-Diagnostika stellen im Prinzip
alle zugelassenen Schnelltestprodukte Konkurrenz für
die im Portfolio der NanoRepro AG befindlichen Tests dar,
sofern diese die anerkannten Mindestkriterien erfüllen
und über die entsprechenden Zulassungen verfügen.
Deshalb verfolgt NanoRepro das Ziel, sich durch
marktgerechte Preise, hohe Produktqualität,
zuverlässige Lieferfähigkeit, kompetente Beratung
und dazu einen verlässlichen Service im Markt von den
Mitbewerbern abzuheben. Dabei gilt es jedoch, im Markt- und
Wettbewerbsumfeld zwischen SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
und jenen Tests, mit denen sich Anwender auf andere
Symptome oder Krankheiten testen, zu unterscheiden.
1
https://de.statista.com/outlook/hmo/medizintechnik/in-vitro-diagnostik/eu-27
(Abruf: 26. März 2024)
3. Strategie und Steuerung des Unternehmens
Finanzielle Leistungsindikatoren
II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnet für das Gesamtjahr 2023 mit einer Steigerungsrate der Weltwirtschaft von 3,1%, die mit 0,6% deutlich über der Prognose aus dem Frühjahr 2023 liegt. Zeitgleich ist im Jahresverlauf ein zügiger Inflationsrückgang zu beobachten, was sich exemplarisch an der Entwicklung der Inflationsrate in den G7-Ländern von Oktober 2022 bis Oktober 2023 (von 8,4% auf 3,2%) ablesen lässt. 3 Analog des IfW sieht der Internationale Währungsfonds (IWF) das Weltwirtschaftswachstum 2023 bei 3,1%. 4 Für Deutschland erwartet das IfW für das Jahr 2023 ein um -0,3% gegenüber dem Vorjahr gesunkenes Bruttoinlandsprodukt. Dabei hatte sich die Wirtschaftsleistung zumeist seitlich bewegt, wobei die Zuwächse aus dem ersten Halbjahr 2023 in der zweiten Jahreshälfte aufgezehrt wurden. Als wesentliche Faktoren sind an erster Stelle der rückläufige Konsum und der Abwärtstrend in der Baubranche anzuführen. Obwohl sich der Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Nachtragshaushalts 2021 verschärft hat, werden die kräftigen Realeinkommenszuwächse bei verschiedenen Konsumentenschichten als positives Konjunktursignal gewertet. 5 Die schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zeigen sich auch bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den vorgelegten Arbeitsmarktdaten. Sowohl im Vergleich zum Vormonat (+ 31.000 auf 2.637.000) als auch im Vorjahresvergleich (+ 183.000) zeigt sich die Zahl der Arbeitslosen zum 31. Dezember 2023 steigend. Dabei beträgt die Arbeitslosenquote 5,7% und ist damit im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,1% gestiegen. 6
3 IfW - Kieler Konjunkturberichte, Nr. 109, 15.
Dezember 2023:
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/6bf368c2-c935-48e4-8f28-098420e6c252-KKB_109_2023-Q4_Welt_DE.pdf
2. Branchenbezogene Gegebenheiten
Zwar haben sich einzelne Kennzahlen gegenüber den Halbjahreszahlen 2023 des VCI verbessert, sind aber im Vorjahresvergleich weiterhin auf einem deutlich niedrigeren Niveau. So liegt die Produktion um 7,9% unter dem Vorjahreswert. Ohne das Pharmageschäft würde sich der Produktionsrückgang gar auf 10,4% erhöhen. Der Umsatz 2023 zeigt sich mit 229,3 Mrd. EUR um 12,2% niedriger als im Vorjahr, wobei der Einbruch beim Inlandsumsatz (85,2 Mrd. EUR; -16,3%) deutlich höher als beim Auslandsumsatz (144,1 Mrd. EUR; -9,6%) ausfällt. Auf gleichbleibendem Niveau verbleibt lediglich die Anzahl der Arbeitsplätze in der chemisch-pharmazeutischen Industrie mit weiterhin rund 477.000 Beschäftigten. 7 3. Marktentwicklung In-vitro-Diagnostika
In Einklang mit der weltweiten Einschätzung wird auch in Europa/EU-27 (von 17,2 Mrd. EUR auf 16,6 Mrd. EUR), in der D-A-CH-Region (von 5,4 Mrd. EUR auf 5,2 Mrd. EUR) und in Deutschland (von 4,0 Mrd. EUR auf 3,9 Mrd. EUR) für 2023 ein Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahr erwartet. 8 Dem sinkenden Bedarf an COVID-19-Tests steht die Erwartung einer steigenden Nachfrage nach IVD-Produkten gegenüber. Die Kunden in Deutschland legen Wert auf eine hohe Produktqualität und erwarten zuverlässige IVD-Produkte, die eine schnelle und präzise Diagnose ermöglichen. Produktseitig werden die Automatisierung, Digitalisierung sowie Personalisierung der Diagnostikprodukte als Trends für potentielles Marktwachstum gesehen. Ergänzend spielen die demografische Entwicklung (ältere Menschen haben ein deutlich höheres Risiko für verschiedene Krankheiten und umfangreicheren Diagnosebedarf) sowie die regulatorischen Anforderungen und Gesetze in Deutschland (strenge Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Markteintritt) eine wichtige Rolle im Markt. 9
Im Teilsegment der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests beobachtet die Gesellschaft, dass der Bedarf nach und der Handel mit SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests im Berichtsjahr größtenteils zum Erliegen gekommen ist. Stark beeinflusst durch den hohen Immunisierungsgrad in der Bevölkerung und zwischenzeitlich deutlich milder einzustufende Krankheitsverläufe war schon im Vorjahr eine deutliche Veränderung im Umgang mit der COVID-19-Pandemie festzustellen. Die geringere Krankheitsschwere und niedrigere Todeszahlen haben dazu geführt, dass der gesundheitspolitisch primär gewählte Ansatz zur Eindämmung der Pandemie inklusive umfangreicher Testungen dahingehend verändert wurde, dass Maßnahmen vorrangig unter dem Aspekt des Schutzes vulnerabler Gruppen und der Abmilderung schwerer Erkrankungen ausgewählt wurden. Nachdem viele Länder aufgrund der Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe und antiviraler Medikamente gegen schwere COVID-19-Verläufe und des in der Bevölkerung entstandenen Immunitätsgrads deutlich früher bestehende Absonderungsregeln und Testpflichten eingeschränkt oder bereits aufgehoben hatten, hatte zum 07. April 2023 auch die Bundesregierung letzte bundesweit verpflichtende Schutzmaßnahmen und bis dato gewährte finanzielle Subventionen aufgehoben. 10 In Einklang damit hat auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 05. Mai 2023 trotz verbleibender Unsicherheiten den Status von COVID-19 als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite aufgrund der Pandemieentwicklung revidiert, nachdem SARS-CoV-2 am 30. Januar 2020 von der WHO als weltweiter Gesundheitsnotstand ausgerufen und der Ausbruch am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft wurde. Ein von der WHO geplanter Überprüfungsausschuss soll den Ländern zukünftig Empfehlungen im dauerhaften und langfristigen Umgang mit COVID-19 geben, wobei die Staaten selbst über die von ihnen als notwendig erachteten Schutzmaßnahmen entscheiden. 11
8
https://de.statista.com/outlook/hmo/medizintechnik/in-vitro-diagnostik
(Abruf: 25. März 2024)
4. Marktentwicklung NahrungsergänzungsmittelIm Segment "Over The Counter" (OTC)-Pharma, das ohne ärztliche Verschreibungs- und Rezeptpflicht frei verkäufliche Arzneimittel umfasst und in der Statista-Datenbank in zehn Teilsegmente untergliedert wird (Analgetika, Erkältungs- und Hustenmittel, Verdauungs- und Darmmittel, Hautpflege, Vitamine & Mineralien, Handdesinfektionsmittel, Augenpflege, Schlafmittel, Wundpflege und andere rezeptfreie Arzneimittel), wird in 2023 mit einem Gesamtumsatzvolumen von 9,1 Mrd. EUR im deutschen Markt gerechnet. Nicht nur dem Gesundheitswesen, auch Verbrauchern bieten OTC-Produkte erschwingliche medizinische Möglichkeiten, um ihre täglichen Gesundheitsbedürfnisse zu befriedigen und sich zugleich den Besuch beim Arzt sowie Zeit zu sparen. 12Verbrauch und Kaufverhalten weichen bei OTC-Produkten aufgrund verschiedener nationaler Gesetzgebungen und Gesundheitsstandards je nach Land zum Teil deutlich voneinander ab. Das Volumen des europäischen Marktes/ EU-27 in 2023 wird im Vergleich zu Deutschland mit 34,2 Mrd. EUR beziffert. 13 Der Inlandsumsatz im Markt der Nahrungsergänzungsmittel (NEM) belief sich im Jahr 2020 nach Schätzungen des Marktforschungsinstituts Mintel auf 1,35 Mrd. EUR, was einem Anstieg von ca. 6% gegenüber 2019 mit 1,27 Mrd. EUR entspricht. 14 Die Zahlen des Lebensmittelverbands Deutschland e.V. ergeben für das Jahr 2020 einen Umsatz von 1,7 Mrd. EUR. Die Verbraucherinnen und Verbraucher greifen dabei im Wesentlichen auf Vitamine und Mineralstoffe oder Kombinationen beider Inhaltsstoffe zurück. Für 2022 wurden Umsätze über 1,8 Mrd. EUR ermittelt, wobei der Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr bei sinkenden Absatzmengen auf höhere Durchschnittspreise zurückgeführt wird. Der Markt an Nahrungsergänzungsmitteln zeigt sich dabei stark fragmentiert: Laut Verbandsangaben entfallen im Jahr 2022 auf die zwanzig größten Hersteller lediglich 57,2% Umsatz und 44,4% Absatz. 15 Innerhalb des deutschen OTC-Pharmamarktes entfallen auf das NEM-Segment, rein begrenzt auf den Teilbereich der Zufuhr von Mineralstoffen & Vitaminen, in 2023 etwa 380 Mio. EUR an Umsatz-volumen. 16
12
https://de.statista.com/outlook/hmo/otc-pharma/deutschland?currency=eur&locale=en#umsatz
(Abruf: 25. März 2024)
5. Geschäftsverlauf
6. Gesamtaussage des Vorstands zu Geschäftsverlauf und wirtschaftlicher Lage
7. Ertrags-, Vermögens- und
Finanzlage
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| Produktsegment | Umsatz 2022 | Umsatz 2023 | Veränderung |
| Kernportfolio | 2.077 TEUR | 2.522 TEUR | + 21,4% |
| SARS-CoV-2 (B2B-Anwender) | 11.457 TEUR | 282 TEUR | - 97,5% |
| SARS-CoV-2 (Laien) | 24.954 TEUR | 380 TEUR | - 98,5% |
| Gesamt | 38.488 TEUR | 3.184 TEUR | - 91,7% |
Nach Abzug des Materialaufwands über 1.354 TEUR
(Vorjahr: 27.048 TEUR) verbleibt nach der Addition der
sonstigen betrieblichen Erträge ein Rohergebnis von
1.893 TEUR (Vorjahreszeitraum: 12.259 TEUR).
Die Personalkosten liegen bei 1.362 TEUR nach 1.834
TEUR im Vergleichszeitraum 2022. Zum 31. Dezember 2023 lag
die Beschäftigtenzahl ohne Vorstand bei 18
Mitarbeitenden (Vorjahr: 19).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen
sich auf insgesamt 4.952 TEUR. Maßgebliche Position
sind hier zunächst die Marketing-/Werbekosten
über 3.135 TEUR, die planmäßig in den
Aufbau der Marken im Kernportfolio investiert wurden.
Weitere überdurchschnittliche Aufwandspositionen
stellen in 2023 die Rechts- und Beratungskosten,
Versicherungsprämien, Börsenkosten, Raum- und
Entsorgungskosten dar, die im Kontext der
COVID-19-Geschäftsentwicklung exorbitant gestiegen
waren, durch geeignete Maßnahmen jedoch für das
Geschäftsjahr 2024 auf ein normales Niveau angepasst
werden sollen.
In Anbetracht der ausgeführten Markt- und
Nachfrageentwicklung bei den SARS-CoV-2
Antigen-Schnelltests und der zukünftigen
Einschätzung wurden die im Warenlager befindlichen
Vorräte an SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
zuzüglich eines in einem Kommissionslagers
befindlichen Restbestands weitestgehend entsorgt und auf
einen Restwert von 6 TEUR abgeschrieben, woraus eine
außerordentliche Belastung über 732 TEUR
resultiert, die in den Abschreibungen über insgesamt
920 TEUR enthalten ist.
Aus den im Berichtszeitraum getätigten
Geldanlagen resultiert ein positives Zinsergebnis über
656 TEUR.
Insgesamt ergeben sich im Berichtsjahr ein
Betriebsergebnis (EBIT) über -5.341 TEUR (Vorjahr:
-4.369 TEUR) und ein Jahresfehlbetrag über -4.685 TEUR
gegenüber einem Fehlbetrag von -3.724 TEUR zum 31.
Dezember 2022.
Das EBITDA beläuft sich -4.421 TEUR
gegenüber 5.463 TEUR im Geschäftsjahr 2022.
Die Vermögenswerte der NanoRepro AG setzen sich
im Wesentlichen aus Positionen des Umlaufvermögens
zusammen, das mit einem Gesamtvolumen von 35.255 TEUR rd.
85% der Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 ausmachen. Dabei
stellen die liquiden Mittel und liquiditätsnahen Werte
in Form von Wertpapieren mit einem summierten Wert von
20.621 TEUR die größte Einzelposition der
Aktivseite dar. Zu den weiteren wesentlichen
Vermögenswerten zählen die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen mit 6.250 TEUR und die sonstigen
Vermögensgegenstände mit 7.574 TEUR.
Die per 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Forderungen
aus Lieferungen u. Leistungen über 6.250 TEUR sind als
werthaltig anzusehen. Ein erheblicher Anteil, insbesondere
die zum Bilanzstichtag offenen Posten eines
Großkunden über 5.348 TEUR, wurden bis Ende
Februar 2024 komplett beglichen. Ebenso werthaltig
können die mit 7.574 TEUR bilanzierten sonstigen
Vermögensgegenstände eingestuft werden, die sich
im Kern aus dem gegenüber dem Finanzamt bestehenden
Steuerguthaben über 4.025 TEUR und dazu einer im Jahr
2024 fälligen und besicherten Darlehensforderung
über 3.000 TEUR zusammensetzen.
Mit 6.044 TEUR belegt das Anlagevermögen rd. 15%
der Bilanzsumme. Wesentliche Positionen sind dabei die
vertraglich vereinbarten Meilensteinzahlungen über
3.000 TEUR für die Entwicklung des FiberSense-Systems,
die innerhalb des immateriellen Vermögens ausgewiesen
werden, und die Finanzbeteiligung an der Deutsche
Kosmetikwerke AG über 2.684 TEUR (entspricht 9,86% des
Grundkapitals der DKW AG), die als Finanzanlage im
Anlagevermögen bilanziert ist.
Das bilanzielle Eigenkapital der NanoRepro AG
beläuft sich per 31. Dezember 2023 auf 40.376 TEUR,
woraus sich zum Bilanzstichtag eine Eigenkapitalquote von
97,4% nach 95,9% im Vorjahr ermittelt. Das Fremdkapital
zeigt sich dem entgegen mit 1.082 TEUR von untergeordneter
Bedeutung. Sowohl das Anlagevermögen als auch
große Teile des Umlaufvermögens sind durch das
Eigenkapital gedeckt, woraus sich eine weiterhin sehr
gesunde Bilanzstruktur und eine solide wirtschaftliche
Basis für die Gesellschaft ableiten lässt.
Das Finanzmanagement, dass insbesondere das
Management der Kapitalstruktur, die
Liquiditätssteuerung und die Beschaffung von
Finanzmitteln umfasst, ist direkt dem Vorstand zugeordnet.
Aufgabe und Ziel ist es, die jederzeitige Liquidität
sicherzustellen und die Finanzierungsstruktur zu steuern
bzw. zu optimieren.
Die Finanz- und Liquiditätslage der NanoRepro AG
ist weiterhin äußerst solide und entwickelt sich
stabil. Bei der Gegenüberstellung der kurzfristig
gebundenen Vermögensgegenstände in Höhe von
35.255 TEUR und den kurzfristigen Verbindlichkeiten in
Höhe von 1.082 TEUR, die als solche ausgewiesen
werden, die binnen eines Jahres nach dem Bilanzstichtag
wirtschaftlich fällig sind und nicht gegenüber
Gesellschaftern bestehen, ermittelt sich als Working
Capital eine Überdeckung von 34.173 TEUR.
Die sehr gute Liquiditätslage ist
ursächlich darauf zurückzuführen, dass die
Gesellschaft durch die operativen Geschäftsergebnisse
der Berichtsjahre 2020 und 2021 und durchgeführte
Kapitalmaßnahmen fast vollständig
eigenkapitalfinanziert ist. Im Berichtszeitraum wurden
weder Kreditaufnahmen über Banken vorgenommen noch
Kapitalmaßnahmen durchgeführt.
Die liquiden Mittel und liquiditätsnahen Werte
in Form von Wertpapieren betrugen zum 31. Dezember 2023
einen addierten Wert von 20.621 TEUR.
Die Kapitalflussrechnung, in der die
Zahlungsmittelverwendung erläutert wird, zeigt
Abbildung 1:
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | Veänderung | |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Jahresfehlbetrag | -4.685,3 | -3.724,2 | -961,0 |
| Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des +/- Anlagevermögens | 21,0 | 9,2 | 11,8 |
| = Brutto-Cashflow vor Veränderung des Working Capitals | -4.664,2 | -3.715,0 | -949,2 |
| Zunahme/Abnahme der mittel- und kurzfristigen +/- Rückstellungen | -538,1 | -1.128,1 | 590,0 |
| Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus LuL sowie -/+ anderer Aktiva | -4.542,0 | 29.083,7 | -33.625,7 |
| Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus LuL sowie +/- anderer Passiva | -421,9 | -9.761,2 | 9.339,3 |
| +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | -656,3 | -4,9 | -651,4 |
| Aufwendungen/Erträge von außergewöhnlicher +/- Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung | 732,3 | 9.528,0 | -8.795,7 |
| +/- Ertragsteueraufwand/ -ertrag | 0,0 | -640,2 | 640,2 |
| -/+ Ertragsteuerzahlungen/-erstattung | -173,5 | -10.217,6 | 10.044,1 |
| = Cashflow aus der lfd. Geschäftstätigkeit | -10.263,6 | 13.144,8 | -23.408,4 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle - Anlagevermögen | 0,0 | -3.305,1 | 3.305,1 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 0,0 | -0,9 | 0,9 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -2.684,2 | 0,0 | -2.684,2 |
| + erhaltene Zinsen | 656,3 | 5,6 | 650,6 |
| = Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -2.027,9 | -3.300,4 | 1.272,5 |
| - Auszahlungen aus EK-Herabsetzungen an Gesellschafter | -438,5 | 0,0 | -438,5 |
| Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der + Kreditaufnahme | 0,0 | -150,0 | 150,0 |
| - gezahlte Zinsen | 0,0 | -0,8 | 0,8 |
| - gezahlte Dividenden an Gesellschafter | -1.933,6 | -6.451,9 | 4.518,3 |
| = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -2.372,2 | -6.602,7 | 4.230,5 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -14.663,7 | 3.241,7 | -17.905,4 |
| + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 31.260,0 | 28.018,3 | 3.241,7 |
| = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 17 | 16.596,3 | 31.260,0 | -14.663,7 |
Abbildung 1: Kapitalflussrechnung
17 Der Finanzmittelfonds entspricht dem Posten
Aktiva/Guthaben bei Kreditinstituten.
Die Sicherung der Zukunft unseres Planeten hat mit
der Vorstellung der UN-Nachhaltigkeitsagenda 2030 den
gesellschaftlichen Diskurs erreicht. Alle Bereiche des
Lebens finden sich in den darin formulierten 17
Nachhaltigkeitszielen, den Sustainable Development Goals
(SDG´s), wieder.
Da es gerade im Markt für Schnelldiagnostika
schwierig ist, neue Anforderungen kurzfristig umzusetzen,
setzt sich NanoRepro frühzeitig mit den für das
Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsthemen auseinander.
Neben den Anforderungen von Kunden, Investoren und weiteren
wichtigen Stakeholder wird so den stets wachsenden
regulatorischen Vorgaben an die Gesellschaft sowie eine
nachhaltige Unternehmensführung Rechnung getragen.
Um diese Impulse aufzunehmen und Nachhaltigkeit noch
enger an die Unternehmensstrategie von NanoRepro
heranzuführen, wurde in 2023 im Unternehmen ein
ESG-Strategieprozess gestartet.
18 In diesem Prozess wurden, begleitet von
externen Nachhaltigkeitsexperten, die relevanten
Nachhaltigkeitsthemen für die Gesellschaft
identifiziert, um deren sukzessive Integration in die
Geschäftsstrategie voranzutreiben.
Im ersten Schritt dieses ESG-Strategieprozesses wurde
eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die die aus
Nachhaltigkeitssicht wesentlichen Themen für NanoRepro
identifizieren soll. Hierbei werden sowohl die
Anforderungen der relevanten Stakeholder als auch Spezifika
der eigenen Wertschöpfungskette analysiert. Beide
Analyseschritte, Stakeholder und Wertschöpfungskette,
ergeben wertvolle Hinweise auf die für die
Gesellschaft relevanten Nachhaltigkeitsthemen.
Die Analyse der als besonders relevant erachtete
Stakeholdergruppen (Kunden, Investoren, Mitarbeiterende,
Politik/Medien/Nicht-Regierungsorganisationen) erfolgte im
internen Expertendiskurs unter Einbeziehung der
gruppenspezifischen Erwartungen an NanoRepro, daraus
folgender möglicher Chancen und Risiken sowie der
Bewertung von Eintrittswahrscheinlichkeit und
möglicher Schäden.
Mit Blick auf die Wertschöpfungskette erfolgte
sodann die Betrachtung externer Nachhaltigkeitsrisiken und
ihr potenzieller Einfluss auf NanoRepro. Dabei wurde das
Risikoinventar namhafter Institutionen (u.a. World Economic
Forum, Weltklimarat) und Rückversicherer genutzt und
potenzielle Risiken bewertet.
Das Gesamtergebnis dieser Analyseschritte ist die
Wesentlichkeitsmatrix, in der alle als relevant
identifizierten Nachhaltigkeitsthemen aus Stakeholder- und
Risiko-Perspektive in einem Koordinatensystem dargestellt
werden.
Dabei steht die X-Achse für die Relevanz eines
Themas aus Sicht der Unternehmensführung auf Basis der
herausgestellten Risiken und Chancen aus dem
Risikoscreening. Je weiter rechts das Thema angesiedelt
ist, desto wichtiger ist es unter Risikogesichtspunkten.
Die Y-Achse steht für die Relevanz eines Themas
aus Sicht der Stakeholder. Je weiter oben ein Thema
angesiedelt ist, desto relevanter ist es für die
identifizierten Stakeholder-Gruppen. Die besonders
relevanten (und damit "wesentlichen") Themen sind folglich
jene, die im rechten oberen Quadranten zu finden sind.
In besonderem Maße werden bei der
künftigen Strategieerstellung die in Abbildung 2 im
oberen rechten Quadranten als besonders relevant
dargestellten Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt.
Die beiden Themen "Compliance" als auch "Klima" heben sich
von anderen betrachteten Themen ab und werden deswegen
vorrangig vertieft und umgesetzt. Erste Empfehlungen
für die kurze, mittlere und lange Frist sind im Rahmen
des ESG-Strategieprozesses bereits erarbeitet worden.
So ist die NanoRepro AG beispielsweise dem Global
Compact Nachhaltigkeits-Rahmenwerk der Vereinten Nationen
(UN Global Compact, kurz: "UNGC") beigetreten. Der
Aufnahmeantrag wurde noch mit Ablauf des
Geschäftsjahres 2023 bei den Vereinten Nationen in New
York eingereicht. Die Aufnahmebestätigung beim UNGC
und die Aufnahme in das Deutsche Global Compact Netzwerk
(DGCN) ist am 08. Januar 2024 erfolgt.
Der UNGC wurde von den Vereinten Nationen im Jahre 2000 initiiert und hat sich seitdem zu einem bedeutenden, globalen, freiwilligen Nachhaltigkeits-Rahmenwerk entwickelt. Weltweit haben sich bereits über 24.300 Unternehmen und Organisationen zu den zehn Prinzipien des UNGC rund um Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung bekannt. 19
Die Unterzeichner verpflichten sich, auf Basis dieser
zehn Prinzipien für eine global nachhaltige Wirtschaft
einzutreten, in der Wohlstand und Chancen für alle
Menschen in Einklang mit den ökologischen Grenzen des
Planeten stehen.
Auf Unternehmensebene geschieht dies, indem
Unternehmen die zehn Prinzipien in ihre
Geschäftspraktiken integrieren. Der Fortschritt dieses
Prozesses muss jeder Unterzeichner einmal im Jahr als
Fortschrittsbericht (engl.: Communication on Progress,
kurz: "COP") veröffentlichen. Der COP eines deutschen
Unternehmens wird auf der offiziellen Seite des deutschen
UNGC-Netzwerks veröffentlicht und steht dort allen
Interessierten zur freien Einsicht zur Verfügung.
Mit der Unterzeichnung des Aufnahmeantrags hat sich
NanoRepro daher verpflichtet, die zehn Prinzipien des UNGC
umzusetzen und jährlich darüber zu berichten. Die
NanoRepro AG erhöht dadurch die Transparenz
gegenüber der interessierten Öffentlichkeit und
anderer Stakeholder.
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der zehn
Prinzipien wurden bereits vor Unterzeichnung des UNGC
angestoßen worden, z.B. die Erstellung eines
Verhaltenskodex (Code of Conduct, kurz: "CoC") für
Lieferanten. Der CoC dient als effizientes Instrument zur
Einhaltung von Gesetzen, Regeln und
Unternehmensrichtlinien. Dies fördert die
Übereinstimmung der Geschäftsprozesse innerhalb
der NanoRepro AG mit geltenden Rechten und Normen
(Compliance).
Da die Prinzipien des UNGC nicht nur Lieferanten
einbeziehen, sondern für die gesamte
Wertschöpfungskette gelten, soll auch der CoC
erweitert werden und zukünftig für Mitarbeitende
und Kunden gelten. So soll gegenüber Lieferanten,
Mitarbeitenden und Geschäftspartnern das
Verständnis von NanoRepro zu Ethik, Integrität
und Umwelt vermittelt werden. Gleichzeitig hilft der CoC,
potentielle Risiken in der Lieferkette zu erkennen und zu
minimieren.
19
https://unglobalcompact.org/what-is-gc/participants (Abruf:
28. März 2024)
20
https://www.globalcompact.de/ueber-uns/united-nations-global-compact
(Abruf: 28. März 2024)
Kurz- und mittelfristig wird die NanoRepro AG auch
für das zweite als besonders relevant identifizierte
Nachhaltigkeitsthema "Klima" passende Maßnahmen
erarbeiten. Im Rahmen des im Berichtsjahr gestarteten
ESG-Strategieprozesses sind hierfür bereits erste
Schritte vorgesehen:
Kurzfristige Erstellung einer CO2-Bilanz
Festlegen eines Klimaziels
Neben diesen, auf der Wesentlichkeits-Analyse
basierenden, inhaltlichen Überlegungen hat NanoRepro
bereits erste Überlegungen zum Umgang mit den
kommenden CSRD-Berichtspflicht und anzuwendenden European
Sustainability Reporting Standards ("ESRS") angestellt, die
weiter vertieft werden sollen.
Während NanoRepro durch den jährlichen
Fortschrittsbericht des UN Global Compact bereits die
Transparenz zu nichtfinanziellen Themen erhöhen wird,
sollen mit der Berichterstattung nach ESRS auch die
künftigen regulatorischen Anforderungen erfüllt
werden.
Neben den skizzierten finanziellen
Steuerungsgrößen und Performancedaten, die
jedoch keinen umfassenden Überblick über die
Wertschöpfungspotentiale des Unternehmens geben, sind
für den Erfolg der Gesellschaft weitere
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren maßgeblich.
Dazu zählen insbesondere die Fähigkeiten sowie
das Engagement der Beschäftigten, die die Grundlage
für den Unternehmenserfolg der NanoRepro AG bilden.
Die hohe Leistungsbereitschaft und das ausgeprägte
Know-how der Belegschaft haben sich mitunter darin gezeigt,
dass die Geschäftserfolge der vergangenen Jahre mit
einem stabilen Team an langjährigen Mitarbeitenden und
dazu ohne nennenswerten Personalaufbau erreicht werden
konnten.
Die Anzahl der Mitarbeitenden belief sich zum 31.
Dezember 2023 auf insgesamt 18 (Vorjahr: 19). Der Anteil an
weiblichen Beschäftigten beträgt rd. 76%. Das
Durchschnittsalter der Beschäftigten lag zum
Bilanzstichtag bei 39 Jahren. Der Personalaufwand ist zum
31. Dezember auf 1.362 TEUR (Vorjahr: 1.834 TEUR) gesunken.
NanoRepro sieht sich als attraktiver Arbeitgeber und
orientiert sich hinsichtlich des Gehaltsgefüges zum
einen an in der Diagnostikbranche und zum anderen am
Unternehmensstandort üblichen
Vergütungssätzen. Neben einer Fixvergütung
erhalten die Mitarbeitenden eine variable jährliche
Vergütung, die sich an der individuellen Leistung und
dem Erreichen von Unternehmenszielen orientiert.
Darüber hinaus wird in regelmäßigem Abstand
die Anpassung der Vergütung auf Basis
gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen (wie z.B. die
Entwicklung der Inflationsrate) überprüft.
Um die finanziellen Folgen für die
Mitarbeitenden in Zeiten der COVID-19-Pandemie und aus den
erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten etwas
abzufedern, hat die NanoRepro AG die von der
Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen
(Corona-Sonderzahlung, Inflationsausgleichsprämie)
vollumfänglich zugunsten der Belegschaft
ausgeschöpft.
Unter dem Aspekt der langfristigen Incentivierung
werden ausgewählten Mitarbeitenden Aktienoptionen aus
aufgelegten Aktienoptionsprogrammen zugeteilt, die nach
festen Kriterien in einem mittel- bis langfristigen
Zeitraum von den Begünstigten ausgeübt werden
können.
Das Management der NanoRepro AG ist bestrebt,
Mitarbeitende möglichst langfristig an das Unternehmen
zu binden. Unternehmensintern bietet die Gesellschaft der
Belegschaft daher unterschiedliche Perspektiven und
individuelle Weiterentwicklungsmöglichkeiten an, um
die Identifikation mit dem Unternehmen und so das
Engagement der Mitarbeitenden zu fördern und hoch zu
halten.
Die NanoRepro AG sieht sich aktuell für die
kommenden Herausforderungen gut aufgestellt. Im Rahmen der
strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens wird
zusätzlicher Personalbedarf zu erwarten sein, der -
abhängig von den zukünftigen operativen
Geschäftsfeldern und damit verbundenen Anforderungen
an das Know-how und die Kernkompetenzen der jeweiligen
Mitarbeitenden - weitere Entwicklungsperspektiven für
die Belegschaft bieten, zugleich aber ebenso die
Rekrutierung von externen Fachkräften erfordern kann.
Das Recruiting von neuem Personal erfolgt in Einklang
mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
ungeachtet von ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller
Orientierung, Alter, Religion, Behinderung oder sonstigen
Kriterien.
Insgesamt legt NanoRepro großen Wert auf die
Zufriedenheit der Belegschaft, die neben dem Wissen und den
Kernkompetenzen der Mitarbeitenden als wesentlicher
Baustein für den Unternehmenserfolg angesehen wird.
Die Gesellschaft bietet dabei flexible Arbeitszeitmodelle,
Home-Office-Regelungen, Unterstützung bei
betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten, jährliche
Team-Building-Events, subventionierte
Getränkebereitstellung und weitere Benefits als
Zeichen der Wertschätzung und ebenso zur Erhöhung
der Mitarbeiterzufriedenheit an.
Die allgemeine Zufriedenheit der Mitarbeitenden wird
dabei anhand einer jährlichen Mitarbeiterbefragung
untersucht, die in anonymer Form durchgeführt und
über deren Ergebnisse dem Management aggregiert
berichtet wird, um daraus Maßnahmen zur stetigen
Weiterentwicklung des Arbeitsumfelds ableiten und vornehmen
zu können.
Störungsfreie Betriebsausläufe bilden aus
Sicht der Gesellschaft einen wichtigen Baustein, um sowohl
die Gesundheit als auch die Motivation der Mitarbeitenden
zu fördern und darauf aufbauend auch den eigenen
Anspruch an die Qualität der Produkte und
Dienstleistungen zu wahren und ein hohes Maß an
Produktivität zu erzielen. Durch einen externen
Dienstleister wird im Rahmen eines jährlichen Audits
die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu
Arbeitsschutz und -sicherheit und zum betrieblichen
Gesundheitsmanagement im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes
überprüft. NanoRepro bietet den Mitarbeitenden
ebenfalls jährliche Grippeschutzimpfungen sowie
betriebsärztliche Beratungen im Rahmen der
Bildschirmarbeitsrichtlinie und Arbeitsplatzergonomie an.
Ebenfalls können die Mitarbeitenden Erste-Hilfe-Kurse
kostenfrei besuchen.
Der IWF erwartet in seinem Prognose-Update aus Januar
2024, dass das globale Wachstum voraussichtlich 3,1% in
2024 und 3,2% in 2025 betragen wird. Damit wurde die
IWF-Prognose aus dem World Economic Outlook aus Oktober
2023 leicht angehoben, bleibt aber unterhalb des
historischen Durchschnitts. In Bezug auf die konjunkturelle
Entwicklung in der Eurozone (0,9% im Jahr 2024, 1,7% in
2025) und in Deutschland (0,5% in 2024, 1,6% im Jahr 2025)
fällt die IWF-Einschätzung im Vergleich zur
globalen Lage kritischer aus. Bei der weltweiten
Gesamtinflation wird für 2024 ein Rückgang auf
5,8% sowie für das Jahr 2025 auf 4,4% prognostiziert,
wobei in den meisten Regionen die Inflationsrate aufgrund
eines Nachfragerückgangs und der restriktiven
Geldpolitik schneller verläuft als erwartet.
Zwar sind die Risiken eines globalen konjunkturellen Einbruchs aufgrund der rückläufigen Inflation und dem stetigen Wirtschaftswachstum gesunken, gleichwohl könnte bei fortlaufendem Rückgang der Inflation und einer übermäßigen Lockerung der Geldpolitik eine vorübergehende Wachstumsdynamik eintreten, welche dann wiederum die Gefahr einer späteren konjunkturellen Korrektur bedeuten kann. Ebenso könnten aber neue Rohstoffpreisspitzen aufgrund geopolitischer Schocks sowie Versorgungsunterbrechungen oder auch eine abweichende Inflationsentwicklung die restriktive Geldpolitik verlängern. Auch eine Verschärfung der Probleme im Immobiliensektor in China oder auch die Vornahme umfangreicher Steuererhöhungen bzw. Ausgabenkürzungen können das erwartete Wirtschaftswachstum bremsen. 21
Das IfW schätzt die Entwicklung des weltweiten BIP mit 2,8% im Jahr 2024 und 3,1% in 2025 ähnlich ein wie der IWF, allerdings etwas konservativer. 22 Für das deutsche Bruttoinlandsprodukt erwartet das IfW für 2024 einen Anstieg um lediglich 0,1%, da sich aufgrund der bisher ausbleibenden konjunkturellen Erholung die Anzeichen verdichten, dass die deutsche Wirtschaft mit strukturellen Problemen zu kämpfen haben wird und es deshalb geringere Wachstumspotentiale als ursprünglich angenommen gibt. In der Winterprognose war der IfW noch von einem BIP-Anstieg um 0,9% für das Jahr 2024 ausgegangen. Im Unterschied dazu wird an der Konjunkturprognose für 2025 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,2% festgehalten. 23
21 IWF, World Economic Outlook Update January
2024:
https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2024/01/30/
world-economic-outlook-update-january-2024
22 IfW - Kieler Konjunkturberichte, Nr. 111, 05.
März 2024:
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Pu-blications/fis-import/6aa6a98f-44b7-4fb4-8e1f-de5a57d2ca3e-KKB_111_2024-Q1_Welt.pdf
23 IfW - Kieler Konjunkturberichte, Nr. 112, 05.
März 2024:
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Pu-blications/fis-import/854f12d1-6d4b-4257-a39a-30120582e9ee-KKB_112_2024-Q1_Deutschland_DEV3.pdf
Für das Gesamtjahr 2024 rechnet der VCI mit einer auf niedrigem Niveau stagnierenden Produktion. Bei rückläufigen Preisen wird erwartet, dass der Branchenumsatz im Jahr 2024 voraussichtlich um 3,5 Prozent sinken wird. Den Mitgliedsunternehmen des VCI machen nicht allein die konjunkturellen Entwicklungen der deutschen Wirtschaft, sondern insbesondere die Wettbewerbsnachteile am Standort Deutschland stark zu schaffen, die explizit bei den Themenfeldern Energiepreise, Regulierung, Steuerlast und Bürokratie gesehen werden. 24
Im Marktsegment In-vitro-Diagnostika wird in den nächsten Jahren mit einem vergleichsweise moderaten Wachstum gerechnet, wobei die Marktentwicklung auch unter dem Aspekt der weltweit abnehmenden Nachfrage nach COVID-19-Schnelltests, wodurch ein zwischenzeitlich hohes Umsatzniveau erreicht wurde, zu bewerten ist. Bezogen auf den weltweiten IVD-Umsatz wird ein Wachstum von 90,5 Mrd. EUR in 2024 auf 101,0 Mrd. EUR im Jahr 2028 erwartet, was einer jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 2,8% entspricht. Ähnliche Tendenzen werden in Europa/EU-27 (von 16,6 Mrd. EUR auf 18,1 Mrd. EUR; CAGR 2,2%), in der D-A-CH-Region (von 5,2 Mrd. EUR auf 5,7 Mrd. EUR; CAGR 2,6%) und in Deutschland (von 3,9 Mrd. EUR auf 4,3 Mrd. EUR; CAGR 2,5%) prognostiziert. 25 Insgesamt betrachtet wird der IVD-Markt von makroökonomischen Faktoren wie dem Wirtschaftsentwicklung einzelner Volkswirtschaften, den Gesundheitsausgaben oder der Regulierungspolitik beeinflusst, die jedoch regionale Unterschiede aufweisen. Als Wachstumstreiber für In-vitro-Diagnostika werden die zunehmende Alterung in der Bevölkerung sowie die vermehrte Prävalenz von Krankheiten gesehen, da die frühzeitige Erkennung von Krankheiten Behandlungs- und Überlebenschancen erhöht. Ebenso beschleunigen technologische Fortschritte und neue Testverfahren das Marktwachstum. Bei der Bewertung der Wachstumschancen gilt es zwischen entwickelten Ländern (bspw. USA und Europa), in denen In-vitro-Diagnostika gut etabliert sind und der Markt wächst, und Schwellenländern (bspw. China und Indien), in denen steigende Krankheitsfälle und Bevölkerungszahlen sowie staatliche Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur das Marktwachstum treiben, zu differenzieren. 26
Wie bereits an anderer Stelle geschildert, ist nach
Einschätzung der Gesellschaft im Hinblick aus diversen
Gründen (hoher Immunisierungsgrad in der
Bevölkerung, zumeist milde Krankheitsverläufe,
Ende letzter Corona-Schutzmaßnahmen) damit zu
rechnen, dass die Nachfrage nach SARS-CoV-2
Antigen-Schnelltests in Zukunft auf einem sehr
überschaubaren Niveau bleiben wird. Auf der Basis geht
die Gesellschaft momentan nicht mehr davon aus, dass sich
in Zukunft erneute Marktchancen für NanoRepro bieten
werden.
25
https://de.statista.com/outlook/hmo/medizintechnik/in-vitro-diagnostik
(Abruf: 25. März 2024)
26
https://de.statista.com/outlook/hmo/medizintechnik/in-vitro-diagnostik/weltweit#analystenmeinung
(Abruf: 26. März 2024)
Laut der Marktanalyse von Mordor Intelligence wird der Nahrungsergänzungsmittelkonsum in Europa stark zunehmen, da Verbraucher Vorteile bei der Förderung eines gesünderen Lebensstils durch die Aufnahme von Makro- und Mikronährstoffen wahrnehmen und Nahrungsergänzungsmittel als Immunitätsverstärker sehen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheit und als vorbeugende Gesundheitsmaßnahme dienlich sind. Es wird in diesem Zuge erwartet, dass der europäische Markt für Nahrungsergänzungsmittel von 21,64 Mrd. USD im Jahr 2024 auf 33,30 Mrd. USD bis 2029 wachsen wird, was einer CAGR im Prognosezeitraum von 9,0% entspricht. 27 Das Marktforschungsinstitut Mintel hat in seiner im Februar 2021 veröffentlichten Studie einen Umsatzanstieg von etwa 13% auf 1,7 Milliarden EUR bis 2025 im Segment der Nahrungsergänzungsmittel für Deutschland prognostiziert. 28
Im Teilsegment Vitamine & Mineralstoffe wird bis zum Jahr 2028 ein kontinuierliches Marktwachstum von 390 Mio. EUR in 2024 auf 470 Millionen EUR erwartet. 29
27
https://www.mordorintelligence.com/de/industry-reports/europe-dietary-supplement-market
(Abruf: 18. März 2024)
28
https://de.mintel.com/pressestelle/deutscher-markt-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-erreicht-2020-umsatz-von-135-mrd-e
(Abruf: 25. März 2024)
29
https://de.statista.com/outlook/hmo/otc-pharma/vitamine-mineralstoffe/deutschland?currency=eur&locale=en
(Abruf: 25. März 2024)
Die nachfolgenden Informationen enthalten prospektiv
gerichtete Aussagen, die auf Basis unserer heutigen
Erwartungen und getätigten Annahmen beruhen. Risiken,
Unsicherheiten oder andere Faktoren - egal ob bekannt oder
auch unbekannt - können zu erheblichen Abweichungen
zwischen den Einschätzungen und den tatsächlichen
zukünftigen Entwicklungen des Unternehmens, der
Produkte und der finanziellen Situation führen.
Nachdem die Gesellschaft in den vergangenen drei
Geschäftsjahren die Chancen, die sich im Rahmen der
COVID-19-Pandemie und unter Berücksichtigung des
wirtschaftspolitischen Umfelds geboten haben, für sich
nutzen konnte, hat sich der Fokus im Berichtsjahr wieder
vollständig auf den Ausbau der Kernsegmente
ZuhauseTEST und alphabiol gerichtet. Aus dem Verkauf von
SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests werden für die Zukunft
im Kontext der im Geschäftsbericht skizzierten
Pandemieentwicklung keine nennenswerten Umsätze und
Deckungsbeiträge erwartet.
Im Segment der ZuhauseTEST-Produkte wird von einer
weiterhin positiven Entwicklung ausgegangen. Dies
begründet sich sowohl in der allgemeinen
Markteinschätzung im Segment In-vitro-Diagnostika als
auch in der operativen Geschäftsentwicklung der
letzten Monate. Die Gesellschaft konnte in 2023 zum einen
durch die umfangreichen Marketing- und Werbemaßnahmen
den Bekanntheitsgrad der Marke und der Produkte steigern
und zum anderen den Ausbau des Produktportfolios vornehmen.
Auf dieser Basis steht NanoRepro in konkreten Verhandlungen
mit mehreren großen Handelsgesellschaften über
die Neulistung oder auch die Erweiterung der bestehenden
Geschäftsverbindung, woraus bei der erwarteten
Umsetzung von einzelnen Vertriebsprojekte positive Umsatz-
und Ertragseffekte erwartet werden.
Auch im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel
wird eine positive Geschäftsentwicklung erwartet.
Neben einem Kollagen-Produkt, welches die Durchfeuchtung
der Haut von innen unterstützt, ist ein NEM auf dem
Gebiet Kurkuma/Vitamin D erhältlich, das z.B. bei
Rötungen der Haut entzündungshemmend wirkt.
Darüber hinaus wurde im ersten Quartal 2024 ein
Eisen-Elixier mit hoher Bioverfügbarkeit gelauncht. Im
Jahr 2024 soll ferner ein flüssiges
OPC/Resveratrol-Produkt als weiteres Produkt ins Portfolio
aufgenommen werden, welches ergänzend zu den
hochwertigen Alpenkräuter- und
Acerolakirschen-Extrakten ein OPC-Extrakt und
Trans-Resveratrol, ein Antioxidans, enthält. Die
antiinflammatorische Wirkung von Resveratrol kann sowohl
Rötungen als auch Hautunreinheiten mildern und ebenso
das Hautbild ebenmäßiger aussehen lassen. Dazu
unterstützt es das HerzKreislauf-System und trägt
zum Schutz des Nervensystems bei.
Die Gesellschaft plant in beiden
Geschäftsbereichen weitere Investitionen in den
nachhaltigen Aufbau der Marken. Während im Segment
ZuhauseTEST die Umsätze mit den bestehenden
Handelspartnern verstetigt, neue Geschäftsverbindungen
aufgebaut und Vertriebsprojekte umgesetzt werden sollen,
ist im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel eine
deutliche Umsatzausweitung für 2024 geplant, nachdem
im vierten Quartal 2023 die breitere Vermarktung des
bisherigen Produktportfolios gestartet ist und das
Sortiment in 2024 um weitere Produkte ergänzt wird.
Insgesamt geht der Vorstand trotz des eingeplanten Wegfalls
der Umsätze aus dem Verkauf der SARS-CoV-2
Antigen-Schnelltests von einer Steigerung des
Gesamtumsatzes im Jahr 2024 zwischen 10% und 20% aus.
Insbesondere aufgrund der geplanten Investitionen in den
nachhaltigen Markenaufbau wird auch im kommenden
Geschäftsjahr mit einem negativen, wenngleich
gegenüber 2023 verbesserten Jahresergebnis im
niedrigen bis mittleren siebenstelligen Bereich gerechnet.
Mit dem abgeschlossenen Lizenzvertrag im Bereich der
"Kontinuierlichen Glukosemessung" (CGM) verfolgt die
Gesellschaft ergänzend das Ziel, die bestehende
Diagnostik-Sparte zu erweitern. NanoRepro möchte nach
Abschluss des laufenden Entwicklungs- und
Zulassungsprozesses durch den Lizenzpartner EyeSense von
wiederkehrenden Erträgen, die mit der kontinuierlichen
Überwachung des Blutzuckerspiegels einhergehen, sowie
den hohen jährlichen Wachstumsraten profitieren. Durch
zeitliche Verzögerungen, die sich aufgrund der
Komplexität und der hohen Prüfanforderungen an
das gemäß MDR nach Klasse IIb deklarierte
Produkt bei der Bearbeitung durch die Benannte Stelle
ergeben, werden entgegen der bisherigen Erwartung anstatt
in 2024 erst ab dem dritten Quartal 2025 erste Umsätze
bei Einhaltung des vorgelegten Zeitplans erwartet.
Ein wichtiger Bestandteil der
Unternehmensführung ist ein wirksames Chancen- und
Risikomanagement, da es die unternehmerischen
Tätigkeiten im Kontext der Gesamtkomplexität des
globalen Wirtschaftssystems sowie des internationalen
Wettbewerbs- und regulatorischen Umfelds erfordern, sich
ergebende Chancen bestmöglich zu antizipieren sowie
bestehende und künftige Erfolgsfaktoren zu sichern,
zugleich jedoch die daraus möglicherweise entstehenden
Risiken frühzeitig zu bewerten, abzuwägen und
einzudämmen. Dabei wird die Risikostrategie von
NanoRepro regelmäßig vom Vorstand
überprüft und weiterentwickelt.
Integraler Bestandteil des Risikomanagements ist ein
fortlaufender Überwachungsprozess, um intern und
extern erkennbare Risiken möglichst lückenlos
erfassen, dokumentieren und bewerten zu können.
Isoliert von der fortlaufenden Risikoüberwachung nimmt
sich das Management kurzfristig auftretenden Risiken mit
akutem Handlungsbedarf umgehend an und bewertet diese, um
jenen Risiken sofort begegnen zu können.
Nachfolgend werden die aus Sicht des Vorstands
wesentlichen Risiken zusammengefasst, die sich negativ auf
die strategische Geschäftsentwicklung sowie die
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der NanoRepro AG
auswirken können. Die Darstellung und Bewertung der
Risiken erfolgt auf dem Nettoprinzip, nach dem jene Risiken
adressiert werden, die nach der Durchführung
bestehender (Kontroll-)Maßnahmen verbleiben.
Obwohl die Entwicklung und die Herstellung von
In-vitro-Diagnostik-Produkten abweichend zu einer Vielzahl
anderer (Medizin-)Produkte oder Medikamente vergleichsweise
geringe finanzielle Ressourcen beansprucht, erfordert
insbesondere der Marken- und Vertriebsaufbau im
Verhältnis zum Markt- und Absatzvolumen sehr
kostspielige Marketinginvestitionen, um neben der eigenen
Marke auch den eigentlichen Absatzmarkt in der
langfristigen Betrachtung aufzubauen. Ebenso gilt es, die
verhältnismäßig hohen regulatorischen
Kosten, die sich aus sukzessiv verschärften
gesetzlichen Vorgaben sowie Richtlinien ergeben, mit zu
erwirtschaften und das hierfür erforderliche Know-how
vorzuhalten.
NanoRepro arbeitet kontinuierlich daran, den
relevanten Absatzmarkt, das Bewusstsein in der
Bevölkerung für die Nutzung medizinischer
Vorsorgeprodukte, die eigene Marke und auch das
Produktportfolio nachhaltig auf- und auszubauen. Auch wenn
aus den makroökonomischen Faktoren eine positive
Geschäftsentwicklung für Schnelldiagnostika
abgeleitet werden kann, besteht die Gefahr, dass die von
der Gesellschaft angestrebte Umsatz- und
Rentabilitätsentwicklung geringer als geplant
ausfallen kann oder neue regulatorische Hürden
auftreten, die eine Strategieanpassung erforderlich oder
das Geschäftsfeld im schlechtesten Fall unrentabel
werden lassen. Im Hinblick auf die jüngere Markt- und
Absatzentwicklung wird auf mittelfristige Sicht von einer
nachhaltig wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung
ausgegangen.
Die zukünftige Entwicklung der
Gesundheitsbranche wird grundsätzlich weiterhin
positiv gesehen. Mit Blick auf die steigende
Lebenserwartung der Bevölkerung erhöht sich auch
die Zahl der Menschen, die losgelöst von den
gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen auf eine umfassende
Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung angewiesen
sind. Durch medizinische und technologische Fortschritte
wird dabei die Behandlung von Krankheiten ermöglicht,
deren Therapie vor weniger Jahren oder Jahrzehnten nicht
oder zumindest nicht vollumfänglich möglich war.
Ebenso zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre
deutlich, dass weltweite Pandemien und für Menschen
gefährliche Krankheiten jederzeit und unvorhergesehen
auftreten können. Zwar ermöglichen die
Fortschritte in Medizin und Diagnostik ein schnelles und
zielgerichtetes Eingreifen, wobei internationale
Kooperationen zur Entwicklung und Bereitstellung von
Medikamenten bzw. Produkten, schnelle Lizenzierungen sowie
auch der politische Handlungswille essentielle
Voraussetzungen hierfür sind.
Wenngleich im Gesamtkontext von einer steigenden
Nachfrage nach Schnelldiagnostik-Produkten aufgrund der
alternden Bevölkerung und eines damit verbundenen
höheren Krankheitsrisikos ausgegangen wird, sind die
regulatorischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Blick
zu behalten, die sich auf die Herstellkosten und
Verkaufspreise negativ auswirken können und damit
nachgelagert die Kaufentscheidung der Anwender
beeinflussen, was wiederum die Branchen- und
Marktentwicklung tangiert. Ebenso kann ein veränderter
politischer Handlungswille entstehen, der auf Basis der
Gegebenheiten innerhalb des Gesundheitssystems ebenfalls
direkt oder indirekt das Marktgeschehen beeinflussen kann.
Die Finanz- und Liquiditätslage der Gesellschaft
ist weiterhin äußerst solide und entwickelt sich
stabil. Dabei ist die sehr gute Liquiditätslage
ursächlich darauf zurückzuführen, dass die
Gesellschaft durch die operativen Geschäftsergebnisse
der letzten Jahre und durchgeführte
Kapitalmaßnahmen nahezu vollständig über
eigene Mittel finanziert ist. Losgelöst von der
aktuell zufriedenstellenden Gesamtlage können sich
sowohl bei der operativen Geschäftstätigkeit oder
bei strategischen Investitionen wesentliche
Rahmenbedingungen ändern, wodurch finanzielle Risiken
entstehen können.
Externe Risiken, die sich auf die zukünftige
Finanzentwicklung auswirken können, werden in der
allgemeinen Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte
sowie des Finanzsystems gesehen. Die liquiden Mittel,
über die die NanoRepro AG derzeit verfügt, werden
- auch unter Beachtung des latenten Risikos einer
möglichen Krise im Bankensektor - ausschließend
bei Kreditinstituten investiert, die mithin als
vergleichsweise krisenrobust gelten und über ein
solide Bonitätseinstufung verfügen.
NanoRepro sieht sich bedingt durch die derzeitige
Finanz- und Liquiditätslage gut aufgestellt, um den
kurz- bis mittelfristigen Finanz- und Kapitalbedarf des
Unternehmens decken und potentielle finanzielle Risiken bei
Bedarf adäquat bewältigen zu können, auch
wenn dies keine Garantie darstellt. Substanzielle Risiken,
die den Fortbestand des Unternehmens gefährden
können, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.
Die operative Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft hängt mitunter maßgeblich von einer
funktionsfähigen IT-Infrastruktur ab, die bei
Unternehmen das Ziel von Cyberangriffen wird, um die
Betriebsabläufe zu stören oder gar eine
Betriebsunterbrechung hervorzurufen. NanoRepro hat in den
letzten Jahren umfangreich in die IT-Infrastruktur und
Sicherheitskonzepte investiert, um sich ergänzt durch
passende Versicherungen gegen finanzielle Schäden
bestmöglich abzusichern und möglichen
Schadensfällen vorzubeugen.
Als wesentlicher Baustein für den Erfolg des
Unternehmens werden das Know-how und die Erfahrung der
Mitarbeitenden erachtet. Die hohe Leistungsbereitschaft und
die ausgeprägte Expertise der Belegschaft haben dazu
geführt, dass die während der COVID-19-Pandemie
erzielten Geschäftserfolge mit einem stabilen Team an
langjährigen Mitarbeitenden ohne nennenswerten
Personalaufbau erreicht werden konnten. Vor allem bei den
für das Unternehmen relevanten
Schlüsselpositionen herrscht nahezu keine Fluktuation,
was mit Blick auf den potentiellen Verlust durch Austritt
oder Krankheit von Leistungsträgern in
Schlüsselfunktionen gerade für kleinere
Unternehmen wie NanoRepro von fundamentaler Bedeutung ist.
Um die Personalrisiken möglichst gering zu halten, ist
die Gesellschaft einerseits darum bemüht, die
Mitarbeitenden zu motivieren und langfristig an das
Unternehmen zu binden, andererseits leistungsfähiges
Personal zu finden, um die Herausforderungen in der Zukunft
zu bewältigen. Ergänzend ist der Ausbau des
betrieblichen Gesundheitsmanagements geplant, um den
Risiken aus krankheitsbedingten Ausfällen proaktiv zu
begegnen.
Die NanoRepro AG betreibt keine eigenen
Produktionsanlagen und ist gegenwärtig bei der
Entwicklung und Produktion der Schnelltests sowie
Nahrungsergänzungsmittel auf Dritte ("Lohnhersteller")
angewiesen, die auf der Grundlage von
Lohnherstellungsverträgen und
Qualitätssicherungsvereinbarungen für NanoRepro
entwickeln und produzieren. Dabei ist die
Zuverlässigkeit in der Beschaffung sowohl in Fragen
der Qualität als auch der allgemeinen Liefertreue
wesentlich. Das Unternehmen beobachtet die Zusammenarbeit
mit den Lieferanten sehr genau und arbeitet mit flexiblen
Lieferverträgen, um bei negativen Entwicklungen
schnell handlungsfähig zu sein. Zusätzlich werden
Konzepte geprüft, um die Abhängigkeiten weiter zu
verringern.
Ein weiteres Risiko, dass sich insbesondere in der
Pandemie-Zeit gezeigt hat, besteht in überproportional
steigenden Logistikkosten oder im Verhältnis zur
Preisentwicklung im Markt unterproportional sinkenden
Kosten der Produktion. Diesem Risiko versucht die NanoRepro
AG soweit möglich durch die Beteiligung der Kunden und
Produzenten an den Zusatzkosten zu begegnen.
Die NanoRepro AG strebt an, ihre Produkte über
die unterschiedlichen Vertriebskanäle in den
relevanten Absatzmärkten zu etablieren und dabei den
Menschen Möglichkeiten zu eröffnen,
eigenverantwortlich und ortsungebunden innerhalb von
wenigen Minuten gesundheitliche Vorsorge betreiben zu
können. Die Tests von NanoRepro sollen keinesfalls
einen Arzt ersetzen, gleichwohl stellen diese neben anderen
Herstellern oder Distributoren von Schnelldiagnostika eine
Art Konkurrenz zu den Produkten von NanoRepro dar, weil die
Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen dort
(abhängig vom Gesundheitssystem) für die
Patienten kostenfrei sind und bei einem positiven
Schnelltest und ein Arzt konsultiert werden sollte. Der
Preis und die Qualität für den Anwender spielen
daher eine wichtige Rolle im Wettbewerbsvergleich, wobei
die Barriere für den Markteintritt aufgrund des
regulatorischen Rahmens und der innerhalb des gesamten
IVD-Marktes vergleichsweise kleinen Nische als
vergleichsweise hoch angesehen wird.
Die NanoRepro AG hat in den letzten Jahren erhebliche
Investitionen in den eigenen Markenaufbau getätigt und
daran gearbeitet, sich durch kompetente Mitarbeitende, ein
umfangreiches Netzwerk an Distributoren und
Handelspartnern, ein erweitertes Produktportfolio sowie
wirtschaftliche Stabilität von Wettbewerbern
abzugrenzen, um die Wettbewerbsrisiken zu reduzieren.
An die Herstellung von In-vitro-Diagnostika und die
erforderliche Konformitätsbewertung werden - dabei
nochmals differenziert betrachtet nach der Risikoklasse des
jeweiligen Produkts - sehr hohe regulatorische
Anforderungen durch die zuständigen Behörden
gestellt, die in den letzten Jahren sukzessiv gestiegen
sind. Das latente Risiko, dass geltende Regularien weiter
verschärft und dabei der Marktzugang für neue
oder die Aufrechterhaltung der Zertifikate für
bestehende Produkte erschwert werden, besteht. Ebenso
können sich die (gesundheits-)politischen
Rahmenbedingungen die Marktchancen für
In-vitro-Diagnostika ändern.
Die Neu-Zertifizierung der NanoRepro AG nach der
inzwischen gültigen EU-In-vitro-Diagnostik-Verordnung
(IVDR), bis zu der die Produkte, die auf dem aktuellen
EG-Zertifikat von NanoRepro geführt werden und deren
Konformität vor dem 26.05.2022 erklärt wurde,
noch bis zum 26.05.2025 verkauft werden, steht zum jetzigen
Zeitpunkt aus. Wenngleich die Gesellschaft erwartet, dass
sämtliche nach der abgelaufenen Richtlinie (IVDD)
zertifizierten Produkte eine neue CE-Kennzeichnung
erhalten, bestehen bis zur erfolgten IVDR-Zertifizierung
die entsprechenden Zulassungsrisiken.
Den Mangel an Benannten Stellen und daraus resultierende
Kapazitätsengpässe vorangestellt, hat die
EU-Kommission kürzlich einen Vorschlag zur
Änderung der IVDR veröffentlicht, der die
Übergangsfristen weiter verlängern soll. Der
Vorschlag ändert zwar nicht den Geltungsbeginn der
Richtlinie ab 26. Mai 2022, allerdings verschaffen die
verlängerten Übergangsfristen (bei Bewilligung)
sowohl den Herstellern als auch Benannten Stellen deutlich
mehr Zeit, um die IVD-Produkte durch das
IVDR-Konformitätsverfahren zu bringen. Zusätzlich
wird verhindert, dass sichere und leistungsfähige
Produkte unnötigerweise entsorgt werden oder aus dem
Markt verschwinden.
30 NanoRepro geht da von aus, dass der Vorschlag
der Europäische Kommission in Einklang mit der in 2023
beschlossenen Verlängerung der Übergangsfrist von
der Medizinprodukterichtlinie (MDD) auf die neue
Medizinprodukteverordnung (MDR) von den politischen
Instanzen in 2024 bewilligt wird.
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit besteht
das Risiko, dass die NanoRepro AG in Rechtsstreitigkeiten
(bspw. Wettbewerbs-, Steuer-, Gesellschafts- oder
Vertragsrecht) verwickelt werden kann, wenngleich hierzu
keine Rechtsgrundlage existiert. Weiterhin kann nicht
ausgeschlossen werden, dass etwaige Rechtsangelegenheit
gerichtlich oder außergerichtlich verglichen oder von
Behörden oder Rechtsinstanzen entschieden werden und
so zu finanziellen Belastungen für NanoRepro
führen können, die letztlich nicht durch
Versicherungen oder eigene Regressansprüche
gegenüber Dritten gedeckt werden. Gleiches gilt
für den Bereich Compliance. Die Gesellschaft
prüft und überwacht deshalb alle relevanten
Prozesse, Abläufe und Entscheidungen intern und
lässt sich ergänzend dazu zu den
unterschiedlichen Themenfeldern von externen,
langjährig bekannten Spezialisten beraten, um den
geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen
gerecht zu werden und die rechtlichen Risiken
möglichst gering zu halten.
Ferner können Risiken im Fall der (behaupteten)
Verletzung von Schutzrechten Dritter bestehen. NanoRepro
ist nicht bekannt, dass in Verbindung mit den angebotenen
Produkten gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Allerdings kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass
die Gesellschaft möglicherweise Schutzrechte Dritter
verletzt, Dritte etwaige Ansprüche aus der Verletzung
von Schutzrechten gegenüber der NanoRepro AG geltend
machen oder diese im Rahmen von Rechtstreitigkeiten mit
verklagt wird.
Die NanoRepro AG bezieht ihre Produkte von
Lieferanten, gilt aber dennoch bei einigen dieser Produkte
rechtlich gesehen als Hersteller im Sinne des
Produkthaftungsgesetzes und kann insoweit haftbar gemacht
werden. Grundsätzlich bestehen in diesen Fällen
vertraglich vereinbarte Regressmöglichkeiten
gegenüber den tatsächlichen Herstellern, wobei
deren Durchsetzbarkeit im Einzelfall zu prüfen ist.
Möglichkeiten, die Risiken durch Versicherungen zu
begrenzen, werden genutzt, sofern dies möglich ist.
NanoRepro hat in den vergangenen Geschäftsjahren
die Chancen, die die COVID-19-Pandamie Herstellern von
In-vitro-Diagnostik-Produkten geboten hat, nutzen und damit
die Grundlage für eine langfristig positive
Unternehmensentwicklung schaffen können.
Zwischenzeitlich wurde der operative Fokus der Gesellschaft
wieder auf den Ausbau des Vertriebs der originären
Schnelldiagnostik-Produkte und den Aufbau der Sparte
Nahrungsergänzungsmittel unter der Marke alphabiol
gerichtet.
Die medizinischen Schnelldiagnostik-Produkte bieten
den Anwendern die Möglichkeit, eigenverantwortlich und
ortsungebunden innerhalb weniger Minuten gesundheitliche
Vorsorge auf privater Ebene betreiben zu können. Mit
der Anwendung der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
während der COVID-19-Pandemie ist die Akzeptanz und
insbesondere die Bekanntheit dieser Testverfahren in der
Bevölkerung stark gestiegen. Die Kunden legen Wert auf
eine hohe Produktqualität und erwarten
zuverlässige In-vitro-Diagnostika, die eine schnelle
und präzise Diagnose ermöglichen. Im Hinblick auf
die demografische Entwicklung werden weitere
Geschäftspotentiale für den Vertrieb von
Schnelldiagnostika gesehen, da vor allem ältere
Menschen ein deutlich höheres Risiko für
verschiedene Krankheiten und umfangreicheren Diagnosebedarf
haben.
Im Wettbewerbsvergleich sieht sich die Gesellschaft
auch unter Berücksichtigung der strengen
Qualitäts- und Sicherheitsstandards gut aufgestellt,
da NanoRepro zum einen bereits seit 2006 im
Diagnostikbereich aktiv ist und sich seither umfangreiche
Kompetenzen und Netzwerke auf diesem Gebiet aufgebaut hat.
Zum anderen verfügt die NanoRepro AG über eine
äußerst solide Liquiditätsausstattung, die
es der Gesellschaft ermöglicht, die für das
geplante Geschäftswachstum erforderlichen
Finanzinvestitionen aus eigener Kraft zu tätigen und
von Handelspartnern als solventer und verlässlicher
Partner wahrgenommen zu werden.
Die finanzielle Basis bietet der NanoRepro AG
zusätzlich die entsprechenden Handlungsoptionen, um
neue strategische Geschäftsfelder mit dem Ziel,
nachhaltig profitabel zu werden, entweder selbst
erschließen und in die zukünftige
Geschäftsplanung integrieren zu können oder auch
anorganisch zu wachsen.
Aufgrund der ständigen Beobachtung der für
das Unternehmen relevanten Bereiche und Märkte sowie
der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Produkte und des
Produktportfolios werden keine wesentlichen Risiken
für die zukünftige Unternehmensentwicklung
gesehen.
Insgesamt sind etwaige Risiken nach Beurteilung des
Vorstands in ihrer möglichen Auswirkung begrenzt und
gefährden nicht den Fortbestand des Unternehmens.
Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen
vorrangig Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei
Kreditinstituten. Verbindlichkeiten werden innerhalb
vereinbarter Zahlungsfristen gezahlt. In Form von
USD-Sichteinlagen bestehen Fremdwährungspositionen,
deren Höhe sich am erwarteten Liquiditätsbedarf
aus dem operativen Geschäftsbetrieb orientiert.
Ziel des Finanz-Risikomanagements ist die Absicherung
des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher
Art, wobei diese Risiken aufgrund der einfachen und
gesunden Struktur der Finanzanlagen als eher gering
angesehen werden.
Wir verweisen an dieser Stelle auf die
Ausführungen im Anhang.
Marburg, den 28. März 2024
| Lisa Jüngst | Stefan Pieh |
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |
| EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 305.111,24 | 305.111,24 |
| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.029.470,00 | 3.050.247,55 |
| 3.334.581,24 | 3.355.358,79 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. technische Anlagen und Maschinen | 14,00 | 14,00 |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 38,00 | 308,00 |
| 52,00 | 322,00 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Beteiligungen | 25.000,00 | 25.000,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.684.187,00 | 0,00 |
| 2.709.187,00 | 25.000,00 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. fertige Erzeugnisse und Waren | 603.934,59 | 1.354.885,34 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 205.694,47 | 266.753,56 |
| 809.629,06 | 1.621.638,90 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.249.983,07 | 8.661.428,06 |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 7.574.133,56 | 4.486.692,72 |
| 13.824.116,63 | 13.148.120,78 | |
| III. Wertpapiere | ||
| 1. sonstige Wertpapiere | 4.024.850,00 | 0,00 |
| 4.024.850,00 | 0,00 | |
| IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 16.596.268,23 | 31.259.985,10 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 159.231,25 | 64.935,00 |
| 41.457.915,41 | 49.475.360,57 |
| Geschäftsjahr | Vorjahr | |
| EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 12.903.773,00 | 12.903.773,00 |
| II. eigene Anteile | -190.551,00 | |
| III. ausgegebenes Kapital | 12.713.222,00 | |
| IV. Kapitalrücklage | 22.446.206,37 | 22.446.206,37 |
| V. Bilanzgewinn | 5.216.443,67 | 12.083.368,58 |
| 40.375.872,04 | 47.433.347,95 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. sonstige Rückstellungen | 322.232,00 | 860.331,11 |
| 322.232,00 | 860.331,11 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 21.070,00 | 16.943,00 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 21.070,00 EUR (Vorjahr: 16,9 TEUR) | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 170.012,45 | 371.193,46 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 170.012,45 EUR (Vorjahr: 371,2 TEUR) | ||
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 482.321,42 | 707.137,55 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 482.321,42 EUR (Vorjahr: 707,1 TEUR) | ||
| davon aus Steuern 32.240,72 EUR (Vorjahr: 51,7 TEUR) | ||
| 673.403,87 | 1.095.274,01 | |
| D. Passive latente Steuern | 86.407,50 | 86.407,50 |
| 41.457.915,41 | 49.475.360,57 |
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 3.183.586,54 | 38.488.237,09 | |
| 2. andere aktivierte Eigenleistungen | 0,00 | 305.111,24 | |
| Gesamtleistung | 3.183.586,54 | 38.793.348,33 | |
| 3. sonstige betriebliche Erträge | 63.086,66 | 514.124,86 | |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung 0,00 EUR (Vorjahr: 164,5 TEUR) | |||
| 4. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 1.353.541,12 | 27.048.540,07 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 390,00 | 0,00 | |
| 1.353.931,12 | 27.048.540,07 | ||
| Rohergebnis | 1.892.742,08 | 12.258.933,12 | |
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 1.155.788,47 | 1.619.375,27 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 206.185,13 | 214.918,95 | |
| davon für Altersversorgung 1.580,34 EUR (Vorjahr: 1,4 TEUR) | |||
| 1.361.973,60 | 1.834.294,22 | ||
| 6. Abschreibungen | |||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 21.047,55 | 9.228,39 | |
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten | 898.650,59 | 9.822.924,83 | |
| 7. sonstige betriebliche Aufwendungen | 4.951.659,49 | 4.961.479,04 | |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 105.008,56 EUR (Vorjahr: 0,0 TEUR) | |||
| Betriebsergebnis | -5.340.589,15 | -4.368.993,36 | |
| 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 656.272,20 | 5.628,31 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | 772,50 | |
| Finanzergebnis | 656.272,20 | 4.855,81 | |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | -640.239,55 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | -4.684.316,95 | -3.723.898,00 | |
| 12. sonstige Steuern | 984,00 | 339,00 | |
| 13. Jahresfehlbetrag | -4.685.300,95 | -3.724.237,00 | |
| 14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 9.901.744,62 | 15.807.605,58 | |
| 15. Bilanzgewinn | 5.216.443,67 | 12.083.368,58 |
Die NanoRepro AG ist ein international tätiges
Unternehmen, das medizinische SchnelldiagnostikProdukte im
Bereich der gesundheitlichen Planung und Vorsorge für
den häuslichen und professionellen Gebrauch
entwickelt, herstellt und international vertreibt.
Die NanoRepro AG hat ihren Sitz in Marburg. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Marburg unter HRB 5297
eingetragen. Die Aktie der NanoRepro AG (WKN: 657710, ISIN:
DE0006577109) ist im Freiverkehr der Börsen Frankfurt
(Basic Bord und XETRA) und München (m:access)
gelistet.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264
ff. HGB) sowie des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine mittelgroße
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und nimmt
die größenabhängigen Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB) in Anspruch.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB / §
158 AktG aufgestellt. Dabei wurde die Gliederung um die
Posten "Gesamtleistung", "Betriebsergebnis" und
"Finanzergebnis" erweitert (§ 265 Abs. 5 HGB).
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die ausgewählten Bewertungsmethoden entsprechen
den allgemeinen Vorschriften gemäß § 252
HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte unter Beachtung
der Vorschriften des § 266 HGB und des § 152 AktG
unter Ausweis des Anlage- und Umlaufvermögens, des
Eigenkapitals, der Schulden wie auch der
Rechnungsabgrenzungsposten.
Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
beibehalten.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
grundsätzlich mit dem am Tag des Zugangs geltenden
Euroreferenzkurses in Euro umgerechnet. Bis zum
Bilanzstichtag eingetretene Änderungen der
Wechselkurse werden durch eine niedrigere Bewertung von
Vermögensgegenständen beziehungsweise durch eine
höhere Bewertung von Verbindlichkeiten
berücksichtigt, soweit dies für eine verlustfreie
Bewertung am Bilanzstichtag notwendig ist und die
Beträge erst nach einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr fällig werden. Posten mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr werden generell mit dem Euroreferenzkurs
zum Abschlussstichtag umgerechnet. Die daraus
resultierenden Erträge beziehungsweise Aufwendungen
aus der Währungsumrechnung werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen
Erträgen beziehungsweise unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen gesondert ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine derivativen
Finanzinstrumente.
Die Bilanz enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten. Sämtliche bilanzierten
Vermögenswerte und Schulden werden einzeln bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird
(erstmalig zum 31.12.2022) in Anspruch genommen. Die selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände
werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren
Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese
entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger
Vermögensgegenstand wird für die
Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter
Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung
konkretisiert. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch
ein Projektcontrolling laufend überwacht. Die
Abschreibung erfolgt nach Abschluss der Entwicklungsphase
linear über die Nutzungsdauer, insoweit erfolgt im
laufenden Geschäftsjahr noch keine Abschreibung.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (unter anderem Software und
Lizenzen) werden zu Anschaffungskosten aktiviert und,
soweit sie abnutzbar sind, nach ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten
vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte
Wertminderung nicht mehr bestehen. Das
Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear
abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung
zeitanteilig.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten,
gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder
vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme
außerplanmäßiger Abschreibungen mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
In den Vorräten ausgewiesene Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie Waren werden zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten angesetzt, soweit am Bilanzstichtag
nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert vorzunehmen
ist. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz
2 HGB bewertet.
Die geleisteten Anzahlungen auf das
Vorratsvermögen wurden zum Nennwert der Zahlung
bilanziert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Soweit der beizulegende Wert niedriger war,
erfolgte eine entsprechende Abschreibung auf den
niedrigeren beizulegenden Wert. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen. Es wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt, soweit am Bilanzstichtag
nicht eine Abwertung auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus einem Börsen- oder Marktpreis ergibt, vorzunehmen
war.
Der Ansatz von Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte zum
Nennwert.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die
zeitliche Abgrenzung zeitraumbezogener Leistungen, die das
folgende Geschäftsjahr betreffen.
Latente Steuern werden in der Bilanz als Saldo
künftiger Steuerbe- und -entlastungen aufgrund von
unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und
Steuerbilanz der Gesellschaft angesetzt. Die Berechnung der
Steuerabgrenzung erfolgt grundsätzlich auf der Basis
eines kombinierten Steuersatzes von 28,32 % für
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Aus der Aktivierung
der selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände ergeben sich passive latente
Steuern.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verpflichtungen und alle erkennbaren Risiken. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags
einschließlich zukünftiger Preis- und
Kostensteigerungen angesetzt. Laufzeitbedingte Abzinsungen
waren nicht vorzunehmen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind in Anlage 1 zum Anhang in einem
Anlagenspiegel dargestellt.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie deren
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten werden in
Anlage 2 zum Anhang in einem Forderungsspiegel dargestellt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten Körperschafts- und Gewerbesteuerguthaben in
Höhe von 4.025 TEUR, die rechtlich erst nach dem
Bilanzstichtag entstehen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB).
Die Veränderung des Eigenkapitals ist in der
Eigenkapitalveränderungsrechnung in Anlage 4 zum
Anhang dargestellt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
12.903.773,00 EUR (zwölf Millionen
neunhundertdreitausendsiebenhundertdreiundsiebzig Euro) und
ist eingeteilt in 12.903.773 Stückaktien mit einem
rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Die Aktien lauten auf den Inhaber. Sämtliche
12.903.773 Aktien sind Stammaktien.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 29. April 2022 dazu ermächtigt worden, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. April 2027
(einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft bis
zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Insgesamt dürfen somit bis zu 1.290.377 Aktien
erworben werden.
Die Gesellschaft verfügte zum 01. Januar 2023
über keine eigenen Aktien. Im Zeitraum vom 15.05.2023
bis einschließlich 31.12.2023 wurde eine Anzahl von
insgesamt 190.551 auf den Inhaber lautende Stückaktien
der Gesellschaft zum Erwerbspreis von insgesamt 438.548,40
EUR über die Börse erworben. Der rechnerische
Nennwert sowie der Anteil am Grundkapital dieser Aktien
beträgt insgesamt 190.551,00 EUR bzw. 1,48 Prozent.
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt in
Übereinstimmung des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung zu allen gesetzlich zulässigen
Zwecken, einschließlich zum Zwecke der Einziehung.
Zum 31. Dezember 2023 verfügt die Gesellschaft
damit über einen Bestand von 190.551 eigenen Aktien im
rechnerischen Nennwert von insgesamt 190.551,00 EUR. Der
Anteil der eigenen Aktien am Grundkapital beträgt zum
31. Dezember 2023 1,48 Prozent (Vorjahr 0,00 Prozent).
| Geschäftsjahr | Zeitraum des Rückkaufprogramms | Anzahl der rückerworbenen Aktien | Intervall Anschaffungskosten in EUR | Durchschnittlich gewichtete Anschaffungskosten je Aktie in EUR |
| 2023 | 15. Mai bis 31. Dezember 2023 | 190.551 | 1,99 bis 2,76 | 2,3015 |
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 29. April 2022 ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft von der
Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister
an für die Dauer von 5 Jahren durch Ausgabe neuer auf
den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder
Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu
6.451.886,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital
2022). Die neuen Aktien sind ab Beginn des
Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der
Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns
gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Den Aktionären
ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.
Die Aktien können auch von Kreditinstituten oder
anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG
erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug
anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht
der Aktionäre in den folgenden Fällen
auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn
der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis
nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1, 186
Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und das auf die
auszugebenden Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10%
des Grundkapitals der Gesellschaft weder im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt
der Ausübung dieser Ermächtigung
überschreitet. Beim Gebrauch dieser Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz
4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer
Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender
Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu
berücksichtigen;
c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer
der Gesellschaft und an Arbeitnehmer von mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen auszugeben. Soweit
gesetzlich zulässig, können die
Belegschaftsaktien auch in der Weise ausgegeben werden,
dass die auf sie zu leistende Einlage aus dem Teil des
Jahresüberschusses gedeckt wird, den Vorstand und
Aufsichtsrat nach § 58 Abs. 2 AktG in andere
Gewinnrücklagen einstellen könnten; sowie
d) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um
die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von
Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen,
sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des
§ 27 Abs. 2 AktG oder Forderungen gegen die
Gesellschaft anbieten zu können.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die
Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der
Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem
genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt die Fassung der Satzung zu ändern,
soweit von der Ermächtigung der Kapitalerhöhung
teilweise oder vollständig Gebrauch gemacht bzw. die
Ermächtigung gegenstandslos wird.
4.1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu
151.860,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 151.860 Stück
auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die
Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 unter Tagesordnungspunkt
8.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des
Aktienoptionsplans 2010 ausgegeben werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch
gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus
Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst
oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die
neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an,
für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien
noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn
teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem Bedingten Kapital 2010 zu ändern.
4.2. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu
280.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 280.000 Stück
auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die
Hauptversammlung vom 2. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt
6.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des
Aktienoptionsplans 2015 ausgegeben werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch
gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus
Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst
oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die
neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an,
für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien
noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn
teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem Bedingten Kapital 2015 zu ändern.
4.3. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis
190.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 190.000 Stück
auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die
Hauptversammlung vom 20. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt
10.1 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des
Aktienoptionsplans 2017 ausgegeben werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch
gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus
Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst
oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die
neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an,
für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien
noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn
teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem Bedingten Kapital 2017 zu ändern.
4.4. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu
226.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 226.000 Stück
auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die
Hauptversammlung vom 23. August 2018 unter
Tagesordnungspunkt 7.1 beschlossenen Ermächtigung im
Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 ausgegeben werden. Die
bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus
Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft
die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer
Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener
Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des
Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der
Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der
Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns
gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem Bedingten Kapital 2018 zu ändern.
4.5. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis
442.517,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 442.517 Stück
auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten
aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die
Hauptversammlung vom 15. Juni 2023 unter Tagesordnungspunkt
8.1 beschlossenen Ermächtigung bis zum 14. Juni 2028
ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird
nur insoweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten
aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die
Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im
Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung
eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von
Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum
Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss
der Hauptversammlung über die Verwendung des
Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der
Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung
aus dem Bedingten Kapital 2023 zu ändern.
Zum 31. Dezember 2023 stehen folgende Bezugsrechte,
die im Rahmen von Ermächtigungen nach § 192 Abs.
2 Nr. 3 AktG ausgegeben, aber noch nicht ausgeübt
wurden, aus:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 wurden
insgesamt 30.372 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands
und 30.372 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft
ausgegeben. Die an Vorstandsmitglieder ausgegebenen
Bezugsrechte sind zwischenzeitlich durch Ausscheiden der
Vorstandsmitglieder verfallen, so dass insgesamt noch
30.372 Bezugsrechte ausstehen. Für alle Bezugsrechte
ist die Wartezeit erfüllt.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 wurden
insgesamt 84.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands
und 84.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft
ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils
EUR 1,00 je Aktie. Für sämtliche Bezugsrechte ist
die Wartezeit erfüllt. Bisher wurden insgesamt 0
Bezugsrechte ausgeübt, so dass noch 168.000
Bezugsrechte ausstehen.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 wurden 95.000
Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands und 45.000
Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben.
Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 1,00 je
Aktie. 47.500 der an Vorstandsmitglieder ausgegebenen
Bezugsrechte sind zwischenzeitlich durch Ausscheiden des
Vorstandsmitglieds verfallen, so dass insgesamt noch 92.500
Bezugsrechte ausstehen. Für sämtliche
Bezugsrechte ist die Wartezeit erfüllt. Bisher wurden
insgesamt 0 Bezugsrechte ausgeübt, so dass noch 92.500
Bezugsrechte ausstehen.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2017 wurden weitere
50.000 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft
ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt hier
jeweils EUR 3,74 je Aktie. Sämtliche 50.000
Bezugsrechte stehen noch aus. Für 50% dieser
Bezugsrechte endet die Wartefrist am 24. Mai 2026, für
weitere 25% am 24. Mai 2027 und für die restlichen 25%
am 24. Mai 2028.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2018 wurden
insgesamt 135.600 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands
und 90.400 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft
ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils
EUR 3,74 je Aktie. 10.800 der an Mitarbeiter der
Gesellschaft ausgegebenen Bezugsrechte sind
zwischenzeitlich durch Ausscheiden der Mitarbeiter
verfallen, so dass insgesamt noch 215.200 Bezugsrechte
ausstehen. Für 50% der Bezugsrechte endet die
Wartefrist am 24. Mai 2026, für weitere 25% am 24. Mai
2027 und für die restlichen 25% am 24. Mai 2028.
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2023 wurden
insgesamt 265.510 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands
und 177.006 Bezugsrechte an Mitarbeiter der Gesellschaft
ausgegeben. Der Ausübungspreis beträgt jeweils
EUR 2,19 je Aktie. Sämtliche Bezugsrechte stehen noch
aus. Für 50% der Bezugsrechte endet die Wartefrist am
12. Juli 2027, für weitere 25% am 12. Juli 2028 und
für die restlichen 25% am 12. Juli 2029.
Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten) ergibt
sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe
von 218.703,74 EUR (§ 285 Nr. 28 HGB).
In den Posten "Sonstige Rückstellungen" sind
folgende wesentlichen Positionen zusammengefasst:
| In TEUR | Geschäftsjahr |
| Personalrückstellungen | 106,2 |
| Aufbewahrungspflichten | 1,0 |
| Gewährleistungen | 35,0 |
| Rechtsberatungs- und Prüfungskosten | 180,0 |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden in
Anlage 3 zum Anhang in einem Verbindlichkeitenspiegel
zusammengefasst.
Es bestehen zum 31. Dezember 2023 keine
Haftungsverhältnisse.
Es ergeben sich aus den Differenzen zwischen den
Wertansätzen der selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände in der Handels- und
Steuerbilanz gem. § 274 HGB passive latente Steuern.
Die passive Steuerlatenz beträgt unverändert zum
Vorjahr 86.407,50 EUR.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus
Miet- und Leasingverträgen. Der Jahresbetrag der
Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen
beläuft sich auf 70,7 TEUR. Die Leasingverträge
(22,3 TEUR p.a.) haben eine Restlaufzeit von 3 bis 4
Jahren.
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Bedeutung resultieren aus der nahezu vollständig
vorgenommenen Restabschreibung der Warenvorräte in
Höhe von 732,3 TEUR aufgrund der negativen
Bedarfsentwicklung an SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests. Der
Restbuchwert der Warenvorräte an SARS-CoV-2
Antigen-Schnelltests beläuft sich zum Bilanzstichtag
auf 6,1 TEUR.
Gemäß § 285 Nr. 7 HGB sind folgende
Angaben über die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl
im Geschäftsjahr zu machen.
| Personen | Geschäftsjahr |
| Angestellte | 14,25 |
| Aushilfen | 3,50 |
| Gesamt | 17,75 |
Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands
gemäß § 285 Nr. 10 HGB:
| Vorstand | Ausgeübter Beruf |
| Frau Lisa Jüngst (Vorsitzende) | CEO |
| Herr Stefan Pieh (stellv. Vorsitzender) | CFO |
Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats
gemäß § 285 Nr. 10 HGB:
| Aufsichtsrat | Ausgeübter Beruf |
| Herr Dr. Olaf Stiller (Vorsitzender) | Kaufmann / Vorstand |
| Herr Michael Tillmann (stellv. Vorsitzender, bis 15.06.2023) | Kaufmann / Unternehmer |
| Frau Eva Maria Blank (stellv. Vorsitzende, seit 15.06.2023) | Kauffrau / stellv. Geschäftsführerin |
| Herr Dr. Bhuwnesh Agrawal (Mitglied, bis 15.06.2023) | Kaufmann / Arzt |
| Frau Prof. Dr. Daniela Elsner (Mitglied, bis 15.06.2023) | Executive Coach (Coaching mit CARE) |
| Herr Clemens Jakopitsch (Mitglied, bis 15.06.2023) | Unternehmensberater |
| Herr Andre Schulte-Südhoff (Mitglied, seit 15.06.2023) | Technischer Betriebswirt / Geschäftsführer |
Folgende der zum Bilanzstichtag aktiven
Aufsichtsratsmitglieder sind Mitglied in anderen
Aufsichtsgremien:
| Aufsichtsrat | Aufsichtsgremien |
| Herr Dr. Olaf Stiller |
Aufsichtsratsvorsitzender der Formycon AG
Aufsichtsratsmitglied der Deutsche Reinigungswerke AG Aufsichtsratsmitglied der HWT invest Aktiengesellschaft |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im
Berichtszeitraum als Gesamtbezüge 132.499,33 EUR.
Gemäß § 286 Nr. 4 HGB unterbleibt die
Angabe der Vorstandsvergütungen (§ 285 Nr. 9a
HGB).
| Eigenkapital | Eigenkapital | Jahresergebnis | |
| in % | in EUR | in EUR | |
| ZuhauseTEST GmbH | 100 | 25.000,00 | -605,41 |
Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein
Bilanzgewinn in Höhe von 5.216 TEUR. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue
Rechnung vorzutragen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in
der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, sind nicht festzustellen.
Zu erwähnen ist, dass die Verhandlungen
über den geplanten Erwerb von 37,5% der
Geschäftsanteile an der terraplasma medical GmbH von
der Viromed Plasma GmbH und damit verbunden auch die
Erweiterung der bisherigen Geschäftsbereiche um die
Wundbehandlung auf Grundlage von kaltem
atmosphärischem Plasma beendet wurden und die
NanoRepro AG die geplante Beteiligung aufgrund
unterschiedlicher Vorstellungen zum endgültigen
Kaufpreis nicht vorgenommen hat.
Marburg, den 28. März 2024
| Lisa Jüngst | Stefan Pieh |
| Entwicklung der Anschaffungskosten | ||||
| in EUR | historische AHK Beginn GJ | Zugänge | Abgänge zu historischen AHK | historische AHK Ende GJ |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 305.111,24 | 0,00 | 0,00 | 305.111,24 |
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.220.817,32 | 0,00 | 0,00 | 3.220.817,32 |
| Sachanlagen | ||||
| technische Anlagen und Maschinen | 70.746,74 | 0,00 | 0,00 | 70.746,74 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 83.652,92 | 0,00 | 0,00 | 83.652,92 |
| Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 25.000,00 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 2.684.187,00 | 0,00 | 2.684.187,00 |
| Summe | 3.705.328,22 | 2.684.187,00 | 0,00 | 6.389.515,22 |
| Entwicklung der Abschreibungen | ||||
| in EUR | kumulierte Abschreibungen Beginn GJ | Abschreibungen GJ | Abgänge Abschreibungen GJ | kumulierte Abschreibungen Ende GJ |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 170.569,77 | 20.777,55 | 0,00 | 191.347,32 |
| Sachanlagen | ||||
| technische Anlagen und Maschinen | 70.732,74 | 0,00 | 0,00 | 70.732,74 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 83.344,92 | 270,00 | 0,00 | 83.614,92 |
| Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 324.647,43 | 21.047,55 | 0,00 | 345.694,98 |
| Entwicklung der Buchwerte | |||
| in EUR | Restbuchwert VJ | Abgänge zum Buchwert | Restbuchwert GJ |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 305.111,24 | 0,00 | 305.111,24 |
| entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.050.247,55 | 0,00 | 3.029.470,00 |
| Sachanlagen | |||
| technische Anlagen und Maschinen | 14,00 | 0,00 | 14,00 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 308,00 | 0,00 | 38,00 |
| Finanzanlagen | |||
| Beteiligungen | 25.000,00 | 0,00 | 25.000,00 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 2.684.187,00 |
| Summe | 3.380.680,79 | 0,00 | 6.043.820,24 |
| in EUR (VJ in TEUR) | 31.12.23 | davon mit einer
Restlaufzeit von >
1 Jahr |
davon gegen verbundene
Unternehmen |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.249.983,07 | 0,00 (VJ: 0,0) | 0,00 (VJ: 0,0) |
| sonstige Vermögensgegenstände | 7.574.133,56 | 0,00 (VJ: 0,0) | 12.500,07 (VJ: 12,5) |
| Summe | 13.824.116,63 | 0,00 (VJ: 0,0) | 12.500,07 (VJ: 12,5) |
| davon mit einer Restlaufzeit von | ||||||
| in EUR (VJ in TEUR) | 31.12.23 | bis 1 Jahr | 1-5
Jahren |
> 5
Jahre |
> 1 Jahr | davon gesichert* |
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 21.070,00 | 21.070,00 (VJ: 16,9) | 0,00 | 0,00 | 0,00 (VJ: 0,0) | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 170.012,45 | 170.012,45 (VJ: 371,2) | 0,00 | 0,00 | 0,00 (VJ: 0,0) | 170.012,45 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 482.321,42 | 482.321,42 (VJ: 707,1) | 0,00 | 0,00 | 0,00 (VJ: 0,0) | 0,00 |
| Summe | 673.403,87 | 673.403,87 (VJ: 1.095,3) | 0,00 | 0,00 | 0,00 (VJ: 0,0) | 170.012,45 |
| in EUR | Grund kapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | Gewinn-/ Verlustvortrag | Jahres überschuss/ Jahresfehlbetrag | Eigenkapital |
| Stand per 1. Januar 2023 | 12.903.773 | 22.446.206 | 0 | 15.807.606 | -3.724.237 | 47.433.348 |
| Kapitalerhöhungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Einstellungen in die Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übertrag Jahresüberschuss Vorjahr | 0 | 0 | 0 | -3.724.237 | 3.724.237 | 0 |
| Ausschüttung | 0 | 0 | 0 | -1.933.626 | 0 | -1.933.626 |
| eigene Aktien | -190.551 | 0 | 0 | 0 | 0 | -190.551 |
| Unterschiedsbetrag Erwerb eigene Aktien | 0 | 0 | 0 | -247.998 | 0 | -247.998 |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 | -4.685.301 | -4.685.301 |
| Stand per 31. Dezember 2023 | 12.713.222 | 22.446.206 | 0 | 9.901.745 | -4.685.301 | 40.375.872 |
Wir haben den Jahresabschluss der NanoRepro AG -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NanoRepro
AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis
zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissee
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die
sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen die Ausführungen im Lagebericht
1.I. Produktportfolio Abs. 4-5 (Seite 2-3) und 1.III. Abs.
2, S.3 (Seite 7).
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die oben genannten sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns
durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass
eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen
Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über
diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Köln, 29. April 2024
PanTaxAudit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Dr. Rudolf Schmitz | Christian Stüben |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
| Firma | NanoRepro AG |
| Rechtsform | AG |
| Sitz | Marburg |
| Anschrift | Untergasse 8 35037 Marburg |
| Gründung und Satzung | Die Gesellschaft wurde mit Satzung v. 15. Mai 1992 errichtet. Die letzten Änderungen der Satzung datieren auf den 10. Juli 2023. |
| Gegenstand des Unternehmens | Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Produkten in der Diagnostik und Heilung, insbesondere im Bereich der männlichen Infertilität sowie das Gewinnen, Einfrieren und Einlagern von adulten Stammzellen. |
| Eintragung in das Handelsregister | Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte beim Amtsgericht Marburg unter HRB 5297. |
| Geschäftsjahr | Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. |
| Grundkapital | Das Grundkapital beträgt 12.903.773,00 EUR. |
| Vorstand | Frau Lisa Jüngst, CEO Herr Stefan Pieh, CFO |
| Aufsichtsrat | Herr Dr. Olaf Stiller
(Vorsitzender)
Herr Michael Tillmann (stellv. Vorsitzender, bis 15.06.2023) Frau Eva Maria Blank (stellv. Vorsitzende, seit 15.06.2023) Herr Dr. Bhuwnesh Agrawal (Mitglied, bis 15.06.2023) Frau Prof. Dr. Daniela Elsner (Mitglied, bis 15.06.2023) Herr Clemens Jakopitsch (Mitglied, bis 15.06.2023) Herr Andre Schulte-Südhoff (Mitglied, seit 15.06.2023) |
| Herausgeber und Copyright: | NanoRepro AG
Untergasse 8 35037 Marburg Germany T: +49 (0)6421 951449 F: +49 (0)6421 951451 E: info@nanorepro.com I: www.nanorepro.com |
| Layout: | FAME Sommer Kippenberg GmbH, Düsseldorf |
| Bildnachweis: | iStock / peterschreiber.media |
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