Sparkasse Memmingen- Lindau-MindelheimLiquidiert

Memmingen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRA 10335
Eingetragen
13.1.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Harald Post
seit 18.7.2011
Vorstandsmitglied
Bernd Fischer
seit 1.4.2011
Vorstandsmitglied
Thomas Munding
seit 1.2.2005
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

Memmingen, Lindau (Bodensee) und Mindelheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht

Inhaltsübersicht

Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Zins- und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2020

Geschäftsverlauf

Vermögenslage

Finanzlage

Ertragslage

Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

Nichtfinanzielle Erklärung

Risikobericht

Risikomanagement

Risikoarten und deren Absicherung

- Adressenausfallrisiken

- Marktpreisrisiken

- Zinsänderungsrisiken

- Liquiditätsrisiken

- Operationelle Risiken

Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage der Sparkasse

Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Geschäftsentwicklung der Sparkasse

Vermögenslage

Finanzlage

Ertragslage

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Lageberichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf die Neustrukturierung des Prognoseberichts zulässigerweise durchbrochen.

Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Memmingen, Lindau (Bodensee) und Mindelheim. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim. Mitglieder des Zweckverbandes sind der Landkreis Unterallgäu, die Stadt Memmingen, die Stadt Lindau (Bodensee), der Landkreis Lindau (Bodensee) und die Stadt Mindelheim.

Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus drei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim ist Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbands Bayern und damit Teil des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation. Dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation sind die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG (Einlagensicherungsgesetz) anerkannt worden.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen.

Zum 31.12.2020 unterhält die Sparkasse drei Hauptstellen, 41 mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen sowie 25 SB-Filialen im Geschäftsgebiet.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Corona-Virus traf 2020 die gesamte Weltwirtschaft. Praktisch alle großen Volkswirtschaften erlebten krisenhafte Einbrüche bei Produktion und Handel. Einzig China, wo das Virus seinen Ausgang nahm, weist auf Jahresbasis bereits ein positives Wachstum aus. Auf Jahresbasis dürfte die weltweite Produktion 2020 nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds um über vier Prozent rückläufig gewesen sein. Beim Welthandel geht der IWF sogar von einem Rückschlag um mehr als zehn Prozent aus (Quelle: WEO des Internationalen Währungsfonds (IWF)). Unter den Industrieländern hat sich die US-Volkswirtschaft mit BIP-Verlusten von gut vier Prozent noch vergleichsweise gut gehalten.

Europa ist in weiten Teilen sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Die in beiden Pandemiewellen des Jahres überproportional betroffenen Länder Frankreich, Italien und besonders Spanien könnten aufgrund des bedeutenden Tourismussektors bei ihrem realen BIP für 2020 sogar zweistellige Schrumpfungsraten ausweisen. Das zu Beginn des Jahres aus der EU ausgeschiedene Vereinigte Königreich landete 2020 bei der BIP-Entwicklung ebenfalls an der Grenze zu einer zweistelligen prozentualen Schrumpfung.

Deutschland mit seiner im internationalen Vergleich größeren Rolle der Industrieproduktion war in den einzelnen Phasen der Pandemie in unterschiedlichem Maße betroffen. Das zweite Quartal 2020 brachte eine saisonbereinigte Schrumpfung des BIP von 9,8 % gegenüber dem Vorquartal mit sich. Das dritte Quartal zeigte eine sehr starke Erholung, gemessen am BIP um 8,5 %. Dieser Aufschwung wurde jedoch im November vom zweiten Lockdown jäh unterbrochen.

Für das Gesamtjahr 2020 hat das Statistische Bundesamt mit seiner Erstschätzung vom 14. Januar 2021 für Deutschland eine reale BIP-Veränderung von -5,0 % ausgewiesen. Vor allem im Dienstleistungssektor sind viele Wertschöpfungen nicht möglich. Der Finanzsektor ist dagegen eher Teil der Lösung und trug 2020 durch die Sicherstellung von Finanzierungen zur Abfederung der Krise bei. Die privaten Konsumausgaben waren um 6,0 % rückläufig. Die Sparquote der privaten Haushalte stieg auf nie dagewesene 16,3 %. Die Bauproduktion konnte praktisch durchgängig aufrechterhalten werden. Der Preisauftrieb war 2020 sehr verhalten. Dies lag an geringen Rohstoff-(Öl-)Preisen sowie zeitweise reduzierten Mehrwertsteuersätzen. Im Ergebnis stiegen die Verbraucherpreise nur um 0,5 % in der Abgrenzung des nationalen Warenkorbes (0,4 % gemäß HVPI). Die Neuverschuldung in Deutschland stieg 2020 durch die expansive Finanzpolitik und Transferleistungen zur Stabilisierung in der Krise stark an. Die Schuldenstandsquote betrug zum Jahresende rund 70 %.

Der deutsche Arbeitsmarkt erwies sich 2020 als robust, wenn auch die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote um 0,9 Prozentpunkte auf 5,9 % anstieg. Die stabilisierende Wirkung der Kurzarbeit sicherte jedoch Einkommensströme und verhinderte eine noch höhere Arbeitslosigkeit. Die größten Beschäftigungsverluste verzeichneten Handel, Verkehr, Gastgewerbe und die Unternehmensdienstleister. Beschäftigungsgewinne gab es hingegen im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (Quellen: Statistisches Bundesamt/Bundesagentur f. Arbeit DSGV).

Das Corona-Jahr 2020 hat seine Spuren auch auf dem bayerischen Arbeitsmarkt hinterlassen (Quelle: Bayerische Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit). Erstmals seit Jahren wuchs die Zahl der Beschäftigten in Bayern im Jahr 2020 nicht. Die Arbeitslosigkeit stieg von 2,8 % im Jahresdurchschnitt 2019 auf 3,6 % im Jahresdurchschnitt 2020 und somit um fast 30 % (29,8). Der Wert ist niedriger als erwartet, womit sich der bayerische Arbeitsmarkt trotz aller Belastungen durch die Pandemie "verhältnismäßig robust" zeigte. Einen Personalzuwachs gab es einzig in der Land- und Forstwirtschaft und in der Öffentlichen Verwaltung. Im verarbeitenden Gewerbe und in der Gastronomie war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. In den bayerischen Regierungsbezirken lagen die Arbeitslosenquoten dennoch jeweils deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

Die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsgebiet der Sparkasse war ebenfalls durch das Corona-Virus belastet. Die Konjunkturumfrage der IHK Schwaben zum Jahresbeginn 2021 steht unter der Überschrift: "Die Wirtschaft steht vor einem harten Krisenjahr". Jeweils ein gutes Drittel der Unternehmen spricht von einer guten oder befriedigenden Situation, beim Rest laufen die Geschäfte schlecht. Der IHK Konjunkturindex liegt zum Jahresbeginn 2021 bei 100 Indexpunkten (Jahresbeginn 2020: 118 Indexpunkte). Laut Konjunkturbericht der Handwerkskammer für Schwaben über das 4. Quartal 2020 ist der wirtschaftliche Aufholprozess, der sich noch im dritten Quartal abgezeichnet hatte, zum Jahresende gestoppt worden. Die Umsatz- und Auftragsentwicklung hat an Schubkraft verloren. Die unverändert robuste Auftragslage in Bau und Ausbau kann nicht über die dramatischen Folgen der Geschäftsschließungen in anderen Bereichen hinwegtäuschen. Der Geschäftsklimaindex liegt mit 71 Punkten deutlich unter dem Vergleichswert des Vorjahres von 92 Punkten. Die Arbeitslosenquote der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen lag im Dezember 2020 bei 3,2 % (Dezember 2019: 2,5 %).

Zins- und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Im Euroraum war der Preisauftrieb mit 1,4 % ebenfalls schwach. Die Europäische Zentralbank (EZB) weitete zur Begrenzung der Pandemiefolgen ihre expansive Geldpolitik nochmals aus, womit sich die aktuell sehr niedrige Zinslandschaft auf der Zeitachse noch länger verfestigt. Ankaufprogramme wurden fortgesetzt, zusätzliche Pandemie-Notprogramme aufgelegt (PEPP) und weitere Langfristtender (GLRG) geschaltet. Der Leitzins selbst wurde nicht weiter reduziert. Positiv ist, dass die Geldpolitik mit dem 2019 eingeführten Staffelzinssystem und den sehr günstigen Konditionen bei den GLRGs zunehmend Rücksicht auf die Kollateralschäden der expansiven Geldpolitik für die Ertragslage der Kreditwirtschaft nimmt. Eine Nachjustierung des Staffelzinsmultiplikators ist 2020 allerdings unterblieben. Durch die stark angeregte Kreditvergabe im Laufe des Jahres 2020 ist das Geldmengenwachstum deutlich beschleunigt worden.

Die Kreditinstitute stehen weiterhin vor unverändert hohen Anforderungen infolge der zunehmenden Digitalisierung von Bankgeschäften durch verändertes Kundenverhalten, neue Wettbewerber, eine kostenintensive Bankenregulierung sowie eine zunehmende Margen-Erosion durch die europäischen Niedrigzinsen. Die Folgen dieser Belastungen müssen auch künftig durch eine Ausweitung des zinsunabhängigen Geschäfts sowie ein stringentes Kostenmanagement kompensiert werden.

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2020

Auch in 2020 wurden vom Gesetzgeber weitere Regulierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt, welche die Kreditwirtschaft belasten. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Regelungen:

• Die Kreditwirtschaft hat die durch das Bundesministerium der Finanzen Ende des Vorjahres veröffentlichten Referentenentwürfe zur Wohnimmobiliendarlehenrisiko-Verordnung (WiDRVO) und zur Finanzstabilitätsdatenerhebungs-Verordnung (FinStabDEV) bestätigt. Ziel dieser Verordnungen ist die Einführung von Instrumenten zur Beschränkung der Vergabe von Neukrediten für den Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien, für den Fall, dass die Finanzstabilität als gefährdet angesehen wird. Damit verbunden sind zunächst regelmäßige Meldungen zur Schaffung einer Datenbasis für die Prüfung von Eingriffsnotwendigkeiten. Das Inkrafttreten der Vorschriften sowie die Fälligkeit der Erstmeldung kann ab Jahresmitte 2022 erwartet werden.

• Die EBA hat im Mai 2020 Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) veröffentlicht. Die Übernahme in die für weniger bedeutsamen Institute (LSIs) maßgebliche nationale Verwaltungspraxis soll dabei voraussichtlich im Zuge der siebten MaRisik-Novelle erfolgen.

• Im August 2020 ist die überarbeitete FinaRisikoV in Kraft getreten. Neuerungen ergaben sich hierbei am bestehenden RTF-Meldewesen durch die Neueinführung eines Meldebogens für die Kapitalplanung sowie darüber hinaus durch die Neueinführung eines ILAAP-Meldewesens. Die Erstanwendung der neuen Meldevorschriften erfolgte zum Meldestichtag 31. Dezember 2020.

• Die BaFin hat im Oktober 2020 die Konsultationsentwürfe für die sechste MaRisk-Novelle sowie für die Novellierung der BAIT veröffentlicht; die Novellen dienen vor allem der nationalen Umsetzung der EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen, zu Auslagerungen sowie zu den Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das Inkrafttreten und die Erstanwendung der Novellen ist derzeit von der BaFin für Ende 1. Quartal 2021 avisiert.

• Im Dezember 2020 wurde das Risikoreduzierungsgesetz verabschiedet, welches vor allem zur Umsetzung der 2019 durch die EU beschlossenen Änderungen an der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) und der Abwicklungsrichtlinie (BRRD II) dient. Hierzu sieht das Risikoreduzierungsgesetz weitreichende Änderungen am Kreditwesengesetz (KWG) und Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) vor. Es erfolgten unter anderem Anpassungen beim SREP und bei den Regelungen zu Kapitalpuffern.

• Im Dezember 2019 wurde die endgültige Fassung des Merkblatts für Nachhaltigkeitsrisiken der BaFin veröffentlicht. Ziel der BaFin ist die Unterstützung der Unternehmen durch die Erläuterung unterschiedlicher Good-Practice Ansätze und Leitfragen. Die BaFin erwartet, dass die beaufsichtigten Unternehmen eine Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und diese dokumentieren.

• Zusätzlich hat die EBA im Jahr 2020 zu verschiedenen Zeitpunkten ITS (Implementing Technical Standards) bekannt gegeben. Diese betreffen sowohl das Meldewesen (z.B. besondere Pflichten für Marktpreisrisiken) als auch die Offenlegung. Die Erstanwendung ist für das Jahr 2021 vorgesehen.

• Schließlich hat zum Jahresende die Bundesregierung das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verabschiedet, das zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist und für die Sparkassen einige Änderungen in der Bearbeitung von Sanierungsengagements bedeutet. Insbesondere die erweiterten Handlungsmöglichkeiten für den Schuldner bringen für die Sparkassen neue Belastungen mit sich.

Die Umsetzung der Neuregelungen erfordert in der Kreditwirtschaft einen hohen Zeitaufwand und bindet Mitarbeiterkapazitäten.

Geschäftsverlauf

Die Bilanzsumme stieg im Jahr 2020 auf 4.892 Mio. EUR. Das starke Wachstum von 393 Mio. EUR oder 8,7 % im Vergleich zum Vorjahr ist ungefähr zu gleichen Teilen auf das Kundengeschäft und auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Anstieg des Geschäftsvolumens um 393 Mio. EUR oder 8,6 % auf 4.975 Mio. EUR zu verzeichnen.

Die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB liegen mit 2.738 Mio. EUR um 158 Mio. EUR (+ 6,1 %) über dem Vorjahresniveau. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Wohnungsbaukredite und gewerbliche Finanzierungen zurückzuführen.

Die Eigenanlagen der Sparkasse stiegen um 77 Mio. EUR auf 1.086 Mio. EUR (+ 7,7 %) an. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass der starke Zuwachs bei den Kundeneinlagen nicht vollumfänglich im Kundenkreditgeschäft angelegt werden konnte.

Der unter den Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse liegt unverändert bei 65 Mio. EUR.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Anstieg um 183 Mio. EUR auf 604 Mio. EUR (+ 43,3 %) zu verzeichnen, der hauptsächlich auf Geldaufnahmen im Rahmen der Langfristtender der EZB (GLRG) zurückzuführen ist.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen trotz der selektiven Erhebung von Verwahrentgelten einen Anstieg um 189 Mio. EUR auf 3.759 Mio. EUR (+ 5,3 %) auf. Während die Spareinlagen mit 889 Mio. EUR um 111 Mio. EUR (- 11,1 %) unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 2.870 Mio. EUR eine Steigerung von 300 Mio. EUR (+ 11,7 %) auf. Diese Entwicklung beruht auf den täglich fälligen Verbindlichkeiten, die um 301 Mio. EUR (+ 11,7 %) auf 2.867 Mio. EUR angestiegen sind.

Die Dienstleistungsgeschäfte haben sich positiv entwickelt. Diese Entwicklung ist auf das Wertpapier- und Immobilienvermittlungsgeschäft, das Bauspargeschäft und das Versicherungsgeschäft zurückzuführen.

Vermögenslage

In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt:

AKTIVA

2020
Mio. EUR
2019
Mio. EUR
in % BS 2020 in % BS 2019
Barreserve 139,7 43,9 2,9 1,0
Forderungen an Kreditinstitute 807,8 761,8 16,5 16,9
Forderungen an Kunden 2.738,4 2.580,3 56,0 57,4
Wertpapiere 1.085,6 1.008,3 22,2 22,4
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 64,5 64,8 1,3 1,4
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 14,8 15,8 0,3 0,4
Sonstiges 40,7 24,0 0,8 0,5
Bilanzsumme (BS) 4.891,5 4.498,9 100,0 100,0
davon Anlagevermögen *) 90,7 92,1 1,9 2,0

*) ohne antizipative Zinsen

PASSIVA

2020
Mio. EUR
2019
Mio. EUR
in % BS 2020 in % BS 2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 604,3 421,7 12,4 9,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.759,3 3.569,9 76,9 79,3
Verbriefte Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0
Nachrangige Verbindlichkeiten 2,3 3,2 0,0 0,1
Eigenkapital (inkl. Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 454,6 438,6 9,3 9,7
Sonstiges 71,0 65,5 1,4 1,5
Bilanzsumme (BS) 4.891,5 4.498,9 100,0 100,0

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass aufgrund der Krise um die Covid-19-Pandemie keine fundierte Prognose zur Entwicklung der Vermögenslage der Sparkasse möglich ist. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Covid-19-Krise Reserven nach § 340f HGB zur Deckung von Bewertungsergebnissen eingesetzt werden müssen. Ein Rückgriff auf die Vorsorgereserven nach § 340f HGB war im Berichtsjahr nicht notwendig.

In der Bilanzstruktur der Aktivseite haben sich die prozentualen Anteile der Forderungen an Kunden um 1,4 Prozentpunkte und der Forderungen an Kreditinstitute um 0,4 Prozentpunkte reduziert. Dagegen hat sich der Anteil der Barreserve um 1,9 Prozentpunkte erhöht. In der Bilanzstruktur der Passivseite hat sich der prozentuale Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 2,4 Prozentpunkte reduziert. Der Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute hat sich um 3,0 Prozentpunkte erhöht.

Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 455 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 17,94 % (Vorjahr 17,90 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 12,01 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG und der kombinierten Kapitalpufferanforderung gemäß § 10i KWG, wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft bedienen wir uns kurz- und mittelfristiger Finanzpläne, welche die fälligen Geldanlagen und Geldaufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt fünf Jahre. Die eingeräumte Kreditlinie bei der BayernLB wurde dispositionsbedingt in Anspruch genommen. Es erfolgten Tagesgeldaufnahmen bei der BayernLB und anderen Kreditinstituten. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von Offenmarktgeschäften oder gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde Gebrauch gemacht.

Die Mindestquote der Liquidity Coverage Ratio (LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag deutlich über dem Mindestwert. Die Prognose des Vorjahres wurde vollumfänglich erreicht.

Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS). In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.

Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:

Posten des Betriebsvergleichs 31.12.2020 31.12.2019 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss 69,5 70,4 -0,9 -1,4
Provisionsüberschuss 32,9 30,3 2,6 8,7
Sonstige ordentliche Erträge 1,0 1,0 0,0 0,3
Gesamtertrag 103,4 101,7 1,7 1,7
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 56,2 56,9 -0,7 -1,3
- davon Personalaufwand 37,9 38,6 -0,7 -1,8
- davon andere Verwaltungsaufwend. 18,3 18,3 0,0 -0,3
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,5 0,4 0,1 25,7
Gesamtaufwand 56,7 57,3 -0,6 -1,1
Betriebsergebnis vor Bewertung 46,7 44,4 2,3 5,2
Bewertungsergebnis 1) -25,0 -24,0 -1,0 4,2
Betriebsergebnis nach Bewertung 21,7 20,4 1,3 6,4
Neutrales Ergebnis -6,9 -2,1 -4,8 226,7
Betriebsergebnis vor Steuern 14,8 18,3 -3,5 -19,2
Steuern 6,7 9,4 -2,7 -28,7
Jahresüberschuss 8,1 8,9 -0,8 -9,3

1) Einschließlich des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der andauernden Niedrigzinsphase von einem starken Rückgang der Ertragslage (Zins- und Provisionsüberschuss) und dadurch von einem deutlich niedrigeren Betriebsergebnis vor Bewertung und einem Anstieg der Cost-Income Ratio ausgeht. Zusätzlich hat die Sparkasse darauf hingewiesen, dass eine abschließende Einschätzung nicht möglich ist. Der prognostizierte starke Rückgang der Ertragslage ist nicht eingetreten. Das Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich sogar um 2,3 Mio. € verbessert.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 0,96 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,02 % der DBS unter dem Vorjahreswert.

Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Wie auch in den Vorjahren war dieser erneut rückläufig. Ursächlich hierfür ist wiederum die seit Jahren anhaltende Null- bzw. Negativzinspolitik, welche sich im vergangenen Jahr insbesondere auf das Kundenkreditgeschäft und auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse ausgewirkt hat. Dieser Rückgang konnte nur zu einem Teil durch die Verringerung von Zinsaufwendungen im Bereich der Kundeneinlagen kompensiert werden. Zusätzlich wurde der Zinsüberschuss durch die Covid-19-Pandemie belastet.

Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2020 über dem Vorjahreswert (+ 8,7 %). Ursächlich für den Anstieg waren im Wesentlichen erheblich steigende Erlöse aus dem Wertpapiergeschäft sowie leicht steigende Erlöse aus dem Giroverkehr und dem sonstigen Vermittlungsgeschäft (Immobilien, Versicherungen, Bausparen).

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen waren leicht rückläufig. Der Rückgang der Personalaufwendungen (-1,8 %) ist insbesondere das Ergebnis der gesunkenen Anzahl an beschäftigten Mitarbeitern. Die anderen Verwaltungsaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das weiterhin sehr intensive Kostenmanagement der Sparkasse hat sich positiv ausgewirkt.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 54,6 % (Vorjahr 56,2 %).

Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo von 25 Mio. EUR um 1 Mio. EUR ungünstiger aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür war maßgeblich die Verschlechterung des Bewertungsergebnisses aus dem Wertpapiergeschäft.

Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,44 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,01 % der DBS unter dem Vorjahreswert.

Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich um 4,8 Mio. EUR auf einen negativen Saldo von 6,9 Mio. EUR. Die Verschlechterung resultiert im Wesentlichen aus einer Sonderaktion zur einvernehmlichen Auflösung von Prämiensparverträgen.

Mit 8,1 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr einen um 0,8 Mio. EUR niedrigeren Jahresüberschuss aus.

Die gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,17 % (Vorjahr 0,20 %).

Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

Die Sparkasse kann in Anbetracht der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2020 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als zufriedenstellend beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich insgesamt zufriedenstellend entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.

Nichtfinanzielle Erklärung

Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichtes gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der zusammen mit dem Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Risikobericht

Risikomanagement

Zu den Kernfunktionen von Kreditinstituten gehören die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken.

Maßgebliche Bestandteile unseres Risikomanagements sind die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung von Systemen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sowie zur Kommunikation von Risiken.

Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit in einer Geschäfts- und in einer Risikostrategie festgelegt sowie hieraus geschäftsfeldbezogen verschiedene Teilstrategien abgeleitet. Die Strategien werden jährlich überprüft und ggf. angepasst. Darüber hinaus besteht ein Verhaltenskodex.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie wiederum ist in Teilstrategien unterteilt, um die Ziele der Risikostrategie in allen wesentlichen Geschäftsaktivitäten zu erfassen.

Die zur Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken konsistente Risikostrategie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis der Risikotragfähigkeit, die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele berücksichtigt. Mit Hilfe von Risikolimiten wird bestimmt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Sparkasse bereit ist, Risiken einzugehen.

Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat die Sparkasse ein Risikomanagement eingerichtet und Verantwortlichkeiten und Strukturen, Prozesse sowie entsprechende Instrumente und Methoden festgelegt.

Den formalen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements bilden die einschlägigen bankaufsichtlichen Vorgaben, die neben dem § 25a KWG vor allem durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) geprägt sind.

Die Zuständigkeiten für das Risikomanagement sind geregelt. Der Gesamtvorstand beschließt die Risikoausrichtung einschließlich der anzuwendenden Methoden und Verfahren zur Risikoidentifikation, -messung, -steuerung, -überwachung und -kommunikation. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement.

Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die Adressenausfall-, Beteiligungs-, Marktpreis-, Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Das Risikocontrolling führt die Risikoinventur durch und erstellt das Gesamtrisikoprofil. Dem Risikocontrolling obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse.

Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnungen, des Kapitalplanungsprozesses sowie des Refinanzierungsplans und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie beteiligt.

Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Controlling wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Controlling. Sie ist dem Vorstand für Risikocontrolling unterstellt.

Der Vorstand hat ein Beauftragtenwesen eingerichtet. In diesem werden unter anderem Aufgaben im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen, mit der Compliance-Funktion gemäß WpHG und der Compliance-Funktion gemäß MaRisk gebündelt. Die Beauftragten sind in dieser Funktion unmittelbar dem Vorstand unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Die Interne Revision gewährleistet als Instrument des Vorstands die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Der Risikomanagementprozess beinhaltet alle Aktivitäten der Sparkasse zum systematischen Umgang mit Risiken. Die Basis bildet das auf Grundlage der jährlichen Risikoinventur erstellte Risikohandbuch der Sparkasse. Hier sind die Einzelschritte der Risikoerkennung, Risikomessung, Risikobewertung, Risikosteuerung, des Risikoreportings und der Risikokontrolle in komprimierter Form dargestellt und beschrieben. Folgende Risikoarten sowie ihnen zuordenbare Unterrisikoarten sind hierin als wesentlich definiert: Adressenausfallrisiken, Beteiligungsrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken.

Für diese Risiken verfügt die Sparkasse über ein Risikofrüherkennungssystem. Es soll gewährleisten, dass sich abzeichnende Risiken frühzeitig und laufend aufgezeigt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Neben der Messung und Steuerung von Risiken in den einzelnen Bereichen werden regelmäßig Risikotragfähigkeitsanalysen auf Gesamthausbasis durchgeführt. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit werden unter Berücksichtigung der in der Risikostrategie festgelegten Risikobereitschaft für das jeweilige Geschäftsjahr auf Gesamtbankebene Risikolimite festgelegt. Die Risikotragfähigkeit wird periodisch (Going Concern-Ansatz) ermittelt. In der periodischen Risikotragfähigkeit werden die Risiken danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresüberschuss der Sparkasse hat. Das periodische Risikodeckungspotenzial wird auf Basis von Ergebnisgrößen bilanzieller Eigenkapitalbestandteile ermittelt. Das so ermittelte Risikodeckungspotenzial wird zur Deckung der Risiken bereitgestellt. Die Ermittlung der Risiken erfolgt rollierend auf ein Jahr.

Bei den Risiken, deren Höhe mit Hilfe von Szenarien und eines Value-at-Risk-Ansatzes ermittelt wird, werden in der Regel in der periodischen Sicht ein Konfidenzniveau von 95 % sowie jeweils eine Haltedauer von zwölf Monaten zu Grunde gelegt. Die Auslastung der Limite wird laufend überwacht.

Neben der Risikotragfähigkeit werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei werden auch die Szenarien eines schweren konjunkturellen Abschwungs, einer Markt- und Liquiditätskrise sowie einer Immobilienkrise aufgrund eines Zinsanstieges analysiert. Zusätzlich zu den betrachteten Szenarien wird ein inverser Stresstest durchgeführt.

Die Sparkasse hat einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs eingerichtet. Der Planungsprozess umfasst einen Zeitraum von sechs Jahren. Aufgrund der erwarteten Geschäftsentwicklung bzw. der prognostizierten Ertragsentwicklung plant die Sparkasse sowohl die Entwicklung der regulatorischen als auch der wirtschaftlichen Eigenmittel. Aus den Plandaten lassen sich insbesondere die zukünftige Erfüllung der Kapitalquoten nach der CRR sowie das zukünftig zur Abdeckung von Risiken in der Risikotragfähigkeit zur Verfügung stehende interne Kapital ermitteln. Die Sparkasse hat darüber hinaus einen Prozess zur Planung des zukünftigen Refinanzierungsbedarfs mit einem Planungszeitraum von sechs Jahren eingerichtet.

Risikoarten und deren Absicherung

Adressenausfallrisiken

Aus den Aufgaben der Sparkasse (Art. 2 SpkG) ist vor allem das Adressenrisiko im Kundenkreditgeschäft von besonderer Bedeutung für die Sparkasse. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassen-, der Bonitäts- und der Branchenstruktur.

Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft

Unter Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft versteht die Sparkasse die Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann (Ausfallrisiko).

Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken auf Basis der geschäftspolitischen Ausrichtung hat der Vorstand der Sparkasse eine gesonderte Adressenausfallrisikostrategie festgelegt. In der Adressenausfallrisikostrategie wird zunächst das Kreditportfolio nach den wesentlichen strukturellen Merkmalen (z. B. Größenklassenstruktur, Branchenstruktur, Sicherheiten, Bonitätsklassen, Blankoanteil) analysiert. Insbesondere wird auf eine angemessene günstige Streuung nach Branchen und Risikostruktur abgestellt.

Zum 31.12.2020 wurden etwa 54 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen sowie 43 % an wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen vergeben. Diese Werte repräsentieren weitestgehend die im Verbandsdurchschnitt ermittelten Verhältnisse. Die Branchenstruktur zeigt Schwerpunkte beim verarbeitenden Gewerbe, Baugewerbe, Dienstleistung sowie Grundstücks- und Wohnungswesen. Ferner ist im Bereich der gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen eine wachsende Nachfrage festzustellen.

Das Ländertransferrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere und Spezialfonds betrug am 31.12.2020 7,9 % (50 Mio. EUR im Kundenkreditvolumen und 408 Mio. EUR im Eigenanlagenbereich) des Gesamtkreditvolumens.

Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Zur Beurteilung der Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft erfolgen individuelle Bonitätsbeurteilungen sowie laufende Bonitätsüberwachungen. Hierzu werden verschiedene Bonitätsmerkmale, wie z. B. Kapitaldienstfähigkeit, Sicherheitenstellung und Eigenkapitalquote analysiert. Für die Risikoklassifizierung werden zusätzlich die von der Sparkassen-Finanzgruppe (S-Rating-Risikosysteme GmbH) entwickelten Rating- und Scoringverfahren eingesetzt. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikogruppen zugeordnet. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine Überprüfung, ob das Engagement in eine intensivere Überwachung zu überführen ist. Entscheidend für die Bonitätseinstufung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die daraus ermittelte Zahlungsfähigkeit. Kritische Kreditengagements werden von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage eines Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzeptes betreut (Problemkredite). Auf dieser Basis ermittelt die Sparkasse die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken ist im Rahmen unserer Risikotragfähigkeit durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt.

Zum 31.12.2020 war fast das gesamte Bruttokundenkreditvolumen in Höhe von 3.464,2 Mio. EUR im Risikobewertungssystem erfasst. Davon waren 95,1 % der Risikogruppe 1 bis 10 (Ausfallwahrscheinlichkeit <= 3 %) zugeordnet. Die Anteile der Kredite mit erhöhten Risiken der Risikogruppen 11 bis 15 (Ausfallwahrscheinlichkeiten > 3 %) betragen 1,8 %. Nur 1,6 % der gerateten Kundenkredite werden der Risikogruppe 16 bis 18 zugeordnet. Für die Restgröße von 1,5 % der Kundenkredite liegt per 31.12.2020 kein Rating vor.

Das Limit für Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft in Höhe von 13,0 Mio. EUR war zum 31.12.2020 mit 0,0 Mio. EUR ausgelastet.

Aufgrund der andauernden Corona-Beschränkungen und -Maßnahmen, gehen wir aktuell von der Annahme aus, dass die Insolvenzquote zunehmen wird. Um dem aufgrund der Pandemie erwarteten ansteigenden Risikovorsorgebedarf Rechnung zu tragen, wurde in die Prognose ein Bewertungsergebnis Kredit von 11,2 Mio. EUR (entspricht dem Quantilswert 95 % Konfidenzniveau per 31.12.2020) angesetzt. Dieser Betrag wurde somit auch als erwarteter Verlust im Planergebnis des Risikodeckungspotenzials berücksichtigt. Als Risiko ist die Differenz zwischen Quantilswert und erwarteter Verlust definiert. Somit ergab sich per 31.12.2020 ein Risiko von 0,0 Mio. EUR.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass die fälligen Zins- und Tilgungszahlungen voraussichtlich nicht gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen erbracht werden können. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt.

Die Adressenausfallrisiken werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling täglich überwacht. Das Ergebnis der Berechnungen wird an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenausfallrisiken entscheidet.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2020
Mio. EUR
Zuführung
Mio. EUR
Auflösung
Mio. EUR
Verbrauch
Mio. EUR
Endbestand per 31.12.2020
Mio. EUR
EWB 26,6 6,9 7,7 0,5 25,3
Rückstellungen 2,1 1,3 0,7 --- 2,7
PWB 3,8 --- 0,2 --- 3,6
Gesamt 32,5 8,2 8,6 0,5 31,6

Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340g und § 340f HGB.

Aufgrund der besonderen Risiken aus der Corona-Pandemie haben wir erstmals anstelle einer vergangenheitsorientierten eine zukunftsorientierte Bewertungsmethode für die Pauschalwertberichtigungen angewandt. Dabei haben wir in Anlehnung an die interne Risikosteuerung den erwarteten Verlust der kommenden zwölf Monate verwendet. Die Pauschalwertberichtigungen haben sich um 0,2 Mio. EUR vermindert.

Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen. Die Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von EWB entfallen nahezu vollständig auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen.

Risikokonzentrationen bestehen im Bereich des Dienstleistungssektors, des verarbeitenden Gewerbes sowie des Baugewerbes. Die Engagements, welche die Konzentrationsrisikogrenze überschreiten, werden auf Engagement-Ebene durch Einzelstrategien gesteuert. Der Rest besteht aus kleinteiligeren Einzelengagements.

Insgesamt ist das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratingklassen diversifiziert. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Insgesamt stuft die Sparkasse die Entwicklung der Risikolage aus dem Kreditgeschäft als gut ein.

Die Messung des Adressenausfallrisikos im Kundengeschäft in periodischer Sicht erfolgt mit CPV auf Basis der jährlich von der S-Rating und Risikosysteme GmbH (SR) zur Verfügung gestellten Steuerdaten. Der für die Risikotragfähigkeit verwendete Risikowert ist der unerwartete Verlust für einen Risikohorizont von einem Jahr bei einem Konfidenzniveau von 95 %.

Adressenausfallrisiken aus Eigengeschäften

Unter Adressenausfallrisiken aus Eigengeschäften versteht die Sparkasse die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder den Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Referenzschuldners.

Zu den Eigengeschäften gehören alle in den MaRisk als Handelsgeschäfte festgelegten Geschäftsarten. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken aus Eigengeschäften bestehen Emittenten- und Kontrahenten-Limite. Die Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung begrenzt. Hierbei werden auch externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten zur Einschätzung der Vertragspartner herangezogen.

Der Bestand der Eigenanlagen in Höhe von 1.790 Mio. EUR zum Stichtag 31.12.2020 entfällt im Wesentlichen auf (Namens-)Schuldverschreibungen, Anleihen und Schuldscheindarlehen (1.299 Mio. EUR), Wertpapier-Spezialfonds (300 Mio. EUR), Immobilienfonds (161 Mio. EUR) sowie Tages- und Termingelder (30 Mio. EUR).

Die von der Sparkasse gehaltenen Zinspapiere im Direktbestand sowie in Wertpapier-Spezialfonds verfügen zu 99,8 % über ein Rating zwischen AAA und BBB und liegen damit im sog. "Investment-Grade-Bereich". Bei dem geringen Anteil an Wertpapieren im Bereich "Non-Investment-Grade" handelt es sich um Unternehmensanleihen in zwei Wertpapier-Spezialfonds. Für die in Wertpapier-Spezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum, die Volumina für Einzelinvestments sowie bei Rentenbeständen die erlaubten Ratingstrukturen definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Teilrisikostrategie Adressenausfallrisiko begrenzt.

Das Limit für Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft in Höhe von 4,0 Mio. EUR war zum 31.12.2020 mit 2,3 Mio. EUR ausgelastet.

Alle Emittenten- und Kontrahentenlimite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling täglich überwacht. Die festgelegten Limite für das Emittenten- und Kontrahentenrisiko bewegten sich im gesamten Geschäftsjahr innerhalb der festgelegten Grenzen. Die Risikosituation kann als gut tragbar angesehen werden. Im Bereich der Eigengeschäfte sind derzeit keine nennenswerten Adressenausfallrisiken erkennbar.

Die Ergebnisse werden an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten entscheidet der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenausfallrisiken.

Risikokonzentrationen sehen wir bei der Verteilung der Anlageklassen bei deutschen Hypothekenpfandbriefen als Anlageklasse mit dem größten Bestandsanteil in unserem Eigenanlagen-Portfolio. Aufgrund der hohen Sicherheit dieser Anlageklasse schätzen wir das mit der Konzentration auf Hypothekenpfandbriefe verbundene Risiko als gering ein. Das Ländertransferrisiko aus den Eigengeschäften ist von untergeordneter Bedeutung.

Die Messung des Adressenausfallrisikos im Eigengeschäft in periodischer Sicht erfolgt mit CPV auf Basis der jährlich von der S-Rating und Risikosysteme GmbH (SR) zur Verfügung gestellten Steuerdaten. Der für die Risikotragfähigkeit verwendete Risikowert ist der unerwartete Verlust für einen Risikohorizont von einem Jahr bei einem Konfidenzniveau von 95 %.

Beteiligungsrisiko

Unter dem Beteiligungsrisiko versteht die Sparkasse die Gefahr einer bonitätsbedingten Wertminderung des Unternehmenswertes. Für die Beteiligungen besteht eine eigenständige Strategie. Beteiligungen werden zur Unterstützung des Verbundgedankens (sog. Verbundbeteiligungen), zur Erfüllung von Verpflichtungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe sowie zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraums eingegangen.

Das Risikocontrolling für die Verbundbeteiligungen wird durch den SVB wahrgenommen. Die Risiken aus sonstigen Beteiligungen werden durch das Risikocontrolling gesteuert und überwacht. Basis für die Steuerung (Beteiligungscontrolling) bildet unter anderem die Beteiligungsstrategie der Sparkasse, in der qualitative Anforderungen sowie quantitative Anforderungen für Beteiligungen festgelegt sind. Darüber hinaus wurde auch ein Limit für das gesamte Beteiligungsportfolio fixiert. Die Beteiligungsrisiken werden in das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse einbezogen und in den Stresstests berücksichtigt. Neben der Risikoquantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit erfolgt zusätzlich eine qualitative Beurteilung durch ein jährliches Reporting.

Die Beteiligungsrisiken werden durch das Risikocontrolling an den Vorstand berichtet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Soweit sich bei einer wesentlichen Beteiligung das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, wird die Beteiligung laufend überwacht. Vorstand und Verwaltungsrat werden in diesen Fällen über wesentliche Entwicklungen informiert.

Das Risiko aus Beteiligungen wird aus Sicht der Sparkasse als vertretbar angesehen. Insgesamt betrachtet konzentriert sich das Beteiligungsrisiko vor allem auf die Verbundbeteiligungen. Das festgelegte Limit für das Abschreibungsrisiko aus Beteiligungen in Höhe von 12,0 Mio. EUR war zum 31.12.2020 mit 6,7 Mio. EUR ausgelastet.

Marktpreisrisiken

Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften

Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Aktien, Währungen, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze einschließlich Spreadveränderungen.

Zur Risikomessung werden durch die Geschäftsleitung je Risikokategorie Parameter sowie ein Risikolimit für die gesamten Marktpreisrisiken festgelegt, das sich am Risikotragfähigkeitssystem orientiert und durch unerwartete Verluste ausgelastet wird. Sämtliche wesentliche Marktpreisrisiken werden regelmäßig nach Art und Höhe bewertet.

Bei der Messung und Überwachung der Risikopositionen und der Analyse der damit verbundenen Verlustpotenziale (Risiko-Controlling) wendet die Sparkasse die periodische Sicht an.

Die Marktpreisrisiken werden täglich auf Basis aktueller Marktpreise ermittelt und auf das Risikolimit angerechnet.

Zusätzlich wird das potenzielle Verlustrisiko (Value-at-Risk) ermittelt. Dabei wird das Verfahren der Modernen Historischen Simulation angewendet. In der täglichen Risikobewertung geht die Sparkasse hier von einem Konfidenzniveau von 95 %, einer Haltedauer von 250 Tagen und einem historischen Betrachtungszeitraum ab 2006 aus.

Das Limit für Marktpreisrisiken beträgt 61,0 Mio. EUR. Die Auslastung zum 31.12.2020 lag bei 41,7 Mio. EUR. Das Limit wird durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling täglich überwacht. Das Ergebnis der Berechnungen wird an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung des Limits bzw. von vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet.

Neben dem Risikoszenario werden Stresstests im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung durchgeführt. Das Ergebnis der Stresstests wird im Rahmen des Berichtes zur Risikotragfähigkeit und des MaRisk-Gesamtberichts reportet. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet hohen Marktpreisschwankungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe der DV-Anwendung SimCorp Dimension unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen.

Zinsänderungsrisiken

Aufgrund der Geschäftsstruktur und der Nachfrage im Kundengeschäft ist ein wesentlicher Teil der Vermögensanlagen, insbesondere Forderungen an Kunden mit überwiegend langfristigen Zinsbindungen ausgestattet. Demgegenüber sind die Finanzierungsmittel in einem deutlich geringeren Umfang festzinsgebunden; zudem ist die Laufzeit der Zinsbindungen auf der Passivseite überwiegend kürzer als auf der Aktivseite. Der Großteil der Einlagen von Kunden ist variabel verzinslich.

Das Zinsänderungsrisiko besteht in einer negativen Abweichung des Zinsüberschusses von einem erwarteten Wert und in einem Abschreibungsrisiko aufgrund von Marktänderungen (periodische Betrachtung). Darüber hinaus werden auch Barwertveränderungen (Abweichung von der erwarteten Performance) des Zinsbuchs als Zinsänderungsrisiko definiert (wertorientierte Betrachtung).

Die Messung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken erfolgt sowohl auf periodischer als auch wertorientierter Basis. Die Sparkasse setzt im Rahmen der institutsspezifischen Risikosteuerung bei der periodischen Ermittlung des Zinsspannenrisikos des Gesamtinstituts regelmäßig das Portal msgGillardon in den Varianten standardisierte Hochrechnung und individuelle Szenariorechnung ein.

Zur Quantifizierung des Abschreibungsrisikos verzinslicher Eigenanlagen als Teil des Marktpreisrisikos wird die Software SimCorp Dimension verwendet. Die Ermittlung und Bewertung des Zinsspannenrisikos erfolgt vierteljährlich, das Abschreibungsrisiko wird täglich berechnet. Der Risikoermittlung für die Risikotragfähigkeit (Zinsspannen- und Abschreibungsrisiko) liegt eine historische Szenarioanalyse mit sechs verschiedenen Zinsszenarien, die sich an der Methodik der BCBS-368-Leitlinie anlehnen, zugrunde. Die Ableitung dieser Parameter basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen und einem Konfidenzniveau von 95 % sowie einer Zeitreihe von 2006 bis 2020. Als maßgebliches Zinsszenario für die Risikotragfähigkeit wurde daraus das Szenario eines Zinsanstieges an allen Stützstellen der Zinsstrukturkurve identifiziert und festgelegt. Die vierteljährlich (Zinsspannenrisiko) bzw. täglich (Abschreibungsrisiko) durchgeführten Simulationen zeigen mögliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Sparkasse, sodass ggf. Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Die ermittelten Risikowerte werden im Rahmen der Risikotragfähigkeit berücksichtigt. Darüber hinaus wird der Zinsüberschuss unter Zugrundelegung unterschiedlicher Annahmen über die künftige Zinsentwicklung simuliert, wobei eines der Szenarien einen um 100 BP (Basispunkte) Ad-hoc-Zinsanstieg darstellt.

Die wertorientierte Quantifizierung und Steuerung erfolgt mittels der integrierten Zinsbuchsteuerung Plus auf Basis der Modernen Historischen Simulation. Dabei wird ein Konfidenzniveau von 95 % und eine Haltedauer von drei Monaten zugrunde gelegt.

Der auf der Grundlage des BaFin-Rundschreibens 06/2019 vom 12.08.2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) zum 31.12.2020 ermittelte Zinsrisikokoeffizient gemäß § 25a Abs. 2 KWG betrug 20,50 %. Der Zinsrisikokoeffizient errechnet das Absinken des wirtschaftlichen Werts der Geschäfte des Anlagebuchs (Zinsbuchbarwerts) bei einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung von +/- 200 Basispunkten im Verhältnis zu den Eigenmitteln. Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in einem hohen Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse.

Zur Steuerung und Überwachung der Zinsänderungsrisiken werden dem Vorstand vierteljährlich Berichte zur Verfügung gestellt. Zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken werden neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Zum Bilanzstichtag waren nominal 120 Mio. EUR Zinsswaps im Bestand (davon nominal 30 Mio. EUR als Mikro-Hedge-Swaps zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos einzelner Wertpapiere). Die Risiken bewegen sich innerhalb des vom Vorstand festgelegten geschäftspolitischen Rahmens und sind ebenfalls Inhalt des regelmäßigen Reportings.

Das Limit für Zinsänderungsrisiken in Höhe von 3,0 Mio. EUR war zum 31.12.2020 mit -0,8 Mio. EUR (Zinschance) ausgelastet.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko), zusätzliche Refinanzierungsmittel nicht bzw. nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko).

Das Liquiditätsrisiko wird durch eine entsprechende Liquiditätsvorsorge mittels interner Liquiditätsplanungen und einer täglichen Disposition gesteuert. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben (Mindestreservevorschriften, LCR) werden dabei berücksichtigt.

Die Liquiditätsbeschaffung erfolgt grundsätzlich über Kundeneinlagen. Kurzfristige Liquidität wird bei Bedarf primär über den Geldmarkt bzw. alternativ über die Deutsche Bundesbank sichergestellt. Als Grundlage für die Planung und Steuerung der Liquidität dienen der Sparkasse verschiedene Liquiditätsübersichten. Auf Basis von Planwerten erfolgt eine vierteljährliche Liquiditätsvorschau für einen Betrachtungszeitraum von mindestens fünf Jahren. Für die LCR wird mittels des LCR-Steuerers vierteljährlich eine Prognose für zwölf Monate vorgenommen. Darüber hinaus erfolgt wöchentlich eine kurzfristige Vorschau für einen Planungshorizont von einer Woche und einem Monat.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird mittels eines cashflow-orientierten Ansatzes halbjährlich ermittelt (an den anderen Quartalsstichtagen werden Frühwarnkriterien überwacht). Bei der Risikoermittlung werden verschiedene Szenarien simuliert, die unterschiedlich hohe Intensitäten an Liquiditätszu- und -abflüssen unterstellen. Als Ergebnis erhält man jeweils die errechnete Kennzahl "Survival Period" (Überlebenszeitraum). Die Sparkasse hat hierfür einen Mindestwert von zwölf Monaten definiert. Per Ultimo Dezember 2020 lag die Survival Period im maßgeblichen Stressszenario aus instituts- und marktinduzierten Ursachen bei 21 Monaten.

Die LCR lag zum 31.12.2020 bei 266 %. Sie bewegte sich im Geschäftsjahr innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen und entsprechend unseren Erwartungen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Die Sparkasse verfügt insgesamt über eine Liquidität, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Im Rahmen der regelmäßigen Berichte aus der Gesamtbanksteuerung wird vierteljährlich an den Vorstand über die Liquiditätssituation und die Ergebnisse der Stresstests berichtet. Liquiditätskonzentrationen bestehen nicht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Liquiditätsengpässe sind nicht erkennbar bzw. absehbar.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko (OpRisk) ist die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken als Folgerisiken ein. Ziel ist es, alle relevanten operationellen Risiken frühzeitig zu erkennen, um so den kontrollierten Umgang mit den Risiken zu ermöglichen und die Eintrittswahrscheinlichkeit von Verlusten zu vermeiden bzw. zu verringern. Der systematische Umgang mit operationellen Risiken erfolgt auf Basis der festgelegten Risikostrategie. Die operationellen Risiken werden regelmäßig und anlassbezogen identifiziert und dokumentiert.

Zu den installierten Regelungen bzw. Verfahren zum Management der operationellen Risiken zählen insbesondere zentrale Vorgaben durch Arbeitsanweisungen, das interne Kontrollsystem, die schriftlich fixierte Ordnung für die Aufbauorganisation und die wesentlichen Arbeitsabläufe, der Einsatz von qualifiziertem Personal sowie die ständige Weiterentwicklung der Methoden und die Verbesserung der technischen Abläufe. Betriebsrisiken aus dem IT-Bereich sowie aus Organisations- und Bearbeitungsfehlern werden durch Vereinbarungen mit einem externen Rechenzentrum bzw. den Einsatz qualifizierter Mitarbeiter gemindert. Versicherbare Gefahrenpotenziale sind grundsätzlich durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt. Rechtliche Risiken werden durch den Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten reduziert.

Zur Identifizierung und Messung von operationellen Risiken wird das OpRisk-Schätzverfahren angewendet. Operationelle Risiken werden hierbei auf der Grundlage eingetretener Schadensfälle bei der Sparkasse sowie den bundesweit gesammelten Schadensfällen bei der SR geschätzt. Dabei wird für den unerwarteten Verlust ein Konfidenzniveau von 95,0 % und eine Haltedauer von einem Jahr angenommen. Das Verlustpotenzial aus dem OpRisk-Schätzverfahren betrug zum 31.12.2020 1,4 Mio. EUR.

Zur Identifizierung und Messung von operationellen Risiken werden die Risikolandkarte und die Schadensfalldatenbank angewendet. In der Schadensfalldatenbank werden tatsächlich eingetretene Schäden aus operationellen Risiken ab einem Betrag von 1 TEUR erfasst und analysiert (ex-post Betrachtung).

Die operationellen Risiken bewegten sich im Geschäftsjahr innerhalb des vorgegebenen Limits in Höhe von 2,0 Mio. EUR. Die Auslastung ergibt sich aus dem Verlustpotenzial des OpRisk-Schätzverfahrens.

Der Vorstand und der Verwaltungsrat werden mindestens vierteljährlich bzw. anlassbezogen durch das zentrale OpRisk-Controlling über aufgetretene operationelle Schadensfälle und ermittelte Risiken informiert.

Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage der Sparkasse

Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse werden die Risiken frühzeitig identifiziert, Informationen über die Risiken an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet und gesteuert. Der Verwaltungsrat und der Vorstand werden im Zuge der Risikoberichterstattung vierteljährlich über die Gesamtrisikosituation der Sparkasse informiert.

Das Gesamtbanklimit, das durchgängig aus Teillimiten der wesentlichen Risiken besteht, beträgt zum Bilanzstichtag 95,0 Mio. EUR und war mit 51,3 Mio. EUR bzw. 54 % ausgelastet und wurde auch während des Geschäftsjahres eingehalten. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse beziehungsweise Marktentwicklungen durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Risikotragfähigkeit war im Geschäftsjahr stets gegeben. Die Risikolage wird insgesamt als gut eingestuft. Die Eigenkapitalausstattung ist hinsichtlich der Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten der Sparkasse angemessen.

Zum Stichtag sind keine bestandsgefährdenden Risiken ersichtlich.

Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Die Sparkasse weist darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung, insbesondere den weiteren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, abweichen können.

Die meisten derzeitigen Prognosen gehen von einer starken Erholung der Wirtschaftsaktivität im Jahr 2021 aus. Wann diese einsetzt und wie stark sie ausfällt, hängt maßgeblich vom Tempo und vom Anschlagen der Impfstrategie ab. Die Chefvolkswirte der S-Finanzgruppe gehen für 2021 im Mittel von 3,5 % Wachstum in Deutschland und von 4,6 % im Euroraum aus. Die Erholung soll dabei vor allem von denjenigen Verwendungskomponenten des BIP getragen werden, die 2020 besonders stark eingebrochen sind, also von Exporten und Ausrüstungsinvestitionen. In Deutschland sollen diese um 9,5 % bzw. um 8,5 % zulegen. In diesem Szenario einer "fortschreitenden Überwindung der Pandemie" erfährt der private Konsum einen Zuwachs von 3,4 %. Die Sparquote soll 2021 mit gut 13 % noch auf erhöhtem Niveau verharren, eine Normalisierung wird erst 2022 erwartet. Ende 2021 soll das Vorkrisenniveau beim BIP erstmals wieder erreicht werden. Viele Belastungen in besonders vom Lockdown betroffenen Branchen waren 2020 zurückgestaut und Insolvenzen ausgesetzt. Die Chefvolkswirte gehen daher im Jahresdurchschnitt 2021 von einer gegenüber 2020 stagnierenden Zahl an Erwerbstätigen aus. Die Arbeitslosenquote könnte noch einmal leicht ansteigen und die Sechs-Prozent-Marke am deutschen Arbeitsmarkt überschreiten. Auch der staatliche Konsum wird 2021 nicht schnell von seinem erhöhten Niveau heruntergefahren werden.

Die Geldpolitik hat sich für 2021 bereits weitgehend festgelegt. Die Forward Guidance der Europäischen Zentralbank soll die Zinserwartungen bei einer anhaltenden monetären Expansion niedrig halten. Die Ankaufprogramme einschließlich der Sondertranche des PEPP werden fortgesetzt, weitere Langfristtender mit dreijähriger Laufzeit ausgeschrieben. 2021 dürfte der Auftrieb der Verbraucherpreise noch verhalten bleiben. Für Deutschland gehen die Chefvolkswirte von 1,4 % aus, was im zweiten Halbjahr 2021 bereits Effekte der wieder erhöhten Mehrwertsteuer gegenüber der niedrigeren Vorjahresbasis beinhaltet. Für den Euroraum werden nur um 1,1 % steigende Verbraucherpreise veranschlagt. Damit läge die Entwicklung noch deutlich unter der Zielmarke der EZB.

Aus Sicht der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.(vbw) sowie des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) wird das Vorjahreskrisenniveau zum Jahresende 2021 noch nicht wieder erreicht sein. Nachdem sich die konjunkturelle Erholung bereits im Spätsommer 2020 verlangsamte, bremsen der Teil-Lockdown im November sowie die verschärften Einschränkungen über die Weihnachtszeit die Konjunktur zusätzlich. Somit startete die bayerische Wirtschaft geschwächt in das Jahr 2021. Nach einem Rückgang von 6,5 % im Jahr 2020 prognostiziert die vbw für 2021 ein Wachstum des bayerischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um drei Prozent.

Was den Arbeitsmarkt in Bayern angeht, bleiben die Aussichten weiter gedämpft. Die anhaltenden Beschränkungen des Wirtschaftslebens drohen die gestiegene Arbeitslosigkeit im Freistaat zu verfestigen. In besonders betroffenen Branchen könnte die schwierige Lage besonders auf die Arbeitslosenzahlen durchschlagen und auch die Langzeitarbeitslosigkeit ansteigen lassen. Laut BIHK-Umfrage vom Herbst 2020 wollen zwar weniger Unternehmen als noch im Frühjahr Personal abbauen, unterm Strich bleibt der Saldo der Beschäftigungserwartungen aber im negativen Bereich bei minus 11 Punkten. Zur Anpassung ihrer Personalkapazitäten setzen die Unternehmen vor allem auf Kurzarbeit, natürliche Fluktuation und Arbeitszeitkonten (Quellen: BIHK-Umfrage/ Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales).

Chancen und Risiken

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich in einem Nachlassen der weltwirtschaftlichen Dynamik, Digitalisierung und einem veränderten Kundenverhalten. Auch in der Eurozone haben sich die gesamtwirtschaftlichen Perspektiven eingetrübt.

Zu den Belastungsfaktoren gehören insbesondere die Risiken durch die weltweite Pandemie und deren wirtschaftliche Auswirkungen. Daneben spielen auch die zunehmende Staatsverschuldung, die geopolitischen Konflikte, die Bedrohung durch den globalen Terrorismus, die weitere wirtschaftspolitische Entwicklung der USA nach dem Regierungswechsel und die Auswirkungen des erfolgten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union eine wichtige Rolle. Zudem wird die Rentabilität der Bankenbranche nachhaltig durch die steigende Regulierung und die anhaltende Niedrigzinsphase belastet. Ein plötzliches Ende der expansiven Geldpolitik der EZB kann zu starken Zinssteigerungen und damit zu Zinsänderungsrisiken führen.

Die vertraglichen Regelungen zur Anpassung von Zinssätzen bei Prämiensparverträgen sind Gegenstand von Musterfeststellungsklagen von Verbraucherzentralen gegen Sparkassen im Bundesgebiet. Gegen erste Urteile haben beide Verfahrensbeteiligten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die endgültige Klärung durch den BGH steht noch aus. Eine hinreichend sichere Einschätzung, zu welcher Entscheidung der BGH kommen wird, ist derzeit nicht möglich. Die Sparkasse war und ist nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt, beobachtet und bewertet jedoch laufend die rechtlichen Entwicklungen.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sieht die Sparkasse insbesondere in einer konjunkturellen Erholung nach einem Abflauen der Covid-19-Pandemie, einer stärkeren Kreditnachfrage und einer steiler werdenden Zinsstrukturkurve.

Chancen bestehen darüber hinaus auch in unserer Kundennähe. Die sinkende Zinsspanne führt auch bei den Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt zu einem verstärkten Kostenmanagement und dem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als regionale Alternative zu positionieren.

Die Auswirkung der Chancen und Risiken auf die Geschäftsplanung, insbesondere die Auswirkungen auf die Risikovorsorge im Kreditgeschäft als auch im Eigengeschäft sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist derzeit nur schwer prognostizierbar.

Die Sparkasse befindet sich in Fusionsgesprächen mit der Kreissparkasse Augsburg. Der zum 1. Januar 2022 beabsichtigte Zusammenschluss hat eine innovative und leistungsstarke Sparkasse für die Zukunft in Schwaben und in der bayerischen Bodenseeregion zum Ziel.

Geschäftsentwicklung der Sparkasse

Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen erwartet die Sparkasse beim Kundenkreditvolumen ein moderates Wachstum, das bei den Unternehmen in erster Linie durch die Nachfrage nach Kreditmitteln für Ersatzinvestitionen getragen werden wird. Bei den Privathaushalten dürften Wohnhausfinanzierungen im Vordergrund stehen. Bei den Kundeneinlagen erwartet die Sparkasse ebenfalls einen moderaten Anstieg.

Vermögenslage

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der andauernden Niedrigzinsphase rechnet die Sparkasse mit deutlich niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Covid-19-Krise Reserven nach § 340f HGB zur Deckung von Bewertungsergebnissen eingesetzt werden müssen. Aufgrund ihrer angemessenen Eigenmittelbasis geht die Sparkasse davon aus, dass sie die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG auch im Jahr 2021 jederzeit einhalten kann.

Finanzlage

Die Sparkasse ist sich aufgrund ihrer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung sicher, auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität zu verfügen und die Zahlungsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquidity Coverage Ratio (LCR) wird die Sparkasse auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios und der Stressszenarien - wie in der Risikostrategie definiert - größer als zwölf Monate sein.

Ertragslage

Die Sparkasse formuliert umfassend ihre strategische Ausrichtung in der Geschäfts- und der Risikostrategie. Wesentliche Steuerungsgrößen sind hierbei die Aufwand-Ertrags-Relation (Cost-Income-Ratio/CIR), das Betriebsergebnis vor Bewertung und das Betriebsergebnis nach Bewertung. Sie werden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der andauernden Niedrigzinsphase rechnet die Sparkasse mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung.

Ursächlich sind ein weiterer Rückgang der Zinsspanne, ein leicht rückläufiger Provisionsüberschuss und ein mäßig steigender Verwaltungsaufwand.

Die Sparkasse rechnet mit einem moderaten Anstieg der Cost-Income-Ratio.

Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2021 rechnet die Sparkasse aufgrund deutlich steigender Risikovorsorge im Kreditgeschäft und einem erheblich verbesserten Bewertungsergebnis für das Wertpapiergeschäft insgesamt mit einer leichten Verbesserung.

Insgesamt geht die Sparkasse von einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus.

Zusammenfassend beurteilt die Sparkasse ihre Perspektiven für das Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung der sich schnell ändernden Situation negativer als im Vorjahr. Die erwarteten wesentlichen Einflüsse, die den Geschäftsverlauf und das voraussichtliche Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021 wesentlich beeinträchtigen können, sind aus heutiger Sicht noch nicht quantifizierbar.

 

Memmingen, 30. April 2021

Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

Vorstand

Thomas Munding, Vorstandsvorsitzender

Bernd Fischer, Vorstandsmitglied

Harald Post, Vorstandsmitglied

 

Memmingen, 3. Mai 2021

Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Alex Eder, Landrat

DNK Erklärung

Berichtsjahr 2020
Leistungsindikatoren-Set GRI SRS
Kontakt Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim
Vorstandssekretariat Andreas Radmüller
St.-Josefs-Kirchplatz 6-8
87700 Memmingen
Deutschland
08331 609-591
08331 609-889
andreas.radmueller@spk-mm-li-mn.de

Allgemeine Informationen

Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Memmingen, Lindau und Mindelheim. Mit einer Bilanzsumme von 4,9 Milliarden Euro und 664 Mitarbeitern, darunter 61 Auszubildende (31.12.2020), ist sie das größte Kreditinstitut mit Sitz in ihrem Geschäftsgebiet.

Die Sparkasse ist ein selbstständiges Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft. Sie arbeitet nach dem Regionalprinzip der Sparkassen. Ihre Aufgabe besteht darin, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig in ihrem Geschäftsgebiet die angemessene Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherzustellen. Die Sparkasse fördert den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise sowie das Verständnis der Jugend für wirtschaftliche Zusammenhänge. Das Geschäftsmodell der Sparkasse zielt darauf ab, als moderner Finanzdienstleister den Wohlstand und die Attraktivität in ihrem Geschäftsgebiet, das die kreisfreie Stadt Memmingen, den Landkreis Lindau (Bodensee) und den Landkreis Unterallgäu umfasst, zu sichern. Die Sparkasse dient in erster Linie dem Gemeinwohl. In ihrer Geschäftspolitik verbindet die Sparkasse betriebswirtschaftliche Effizienz und Ertragskraft mit dem Aspekt des Gemeinwohls. Die öffentliche Rechtsform, verknüpft mit dem öffentlichen Auftrag, bildet dafür die bewährte und zukunftsfähige Grundlage.

Mit 69 Geschäftsstellen und SB-Standorten unterhalten wir ein sehr dichtes und leistungsfähiges Standortnetz in der Region und bieten unseren Kundinnen und Kunden eine hohe Beratungskompetenz und vielfältige, qualitativ hochwertige Dienstleistungen in allen Finanzfragen.

In der Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt uns ein weltweites Netzwerk an professionellen Partnern.

Weitere Informationen finden Sie unter spk-mm-li-mn.de.

Ergänzende Anmerkungen:

Diese Entsprechenserklärung wurde extern nicht geprüft. Weitere Informationen können den über die Homepage abrufbaren Jahres- und Offenlegungsberichten bzw. dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss entnommen werden. Gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse ist die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.

Kriterien 1-10: Nachhaltigkeitskonzept

Kriterien 1-4 zu STRATEGIE

Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist es die Aufgabe der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim - entsprechend ihrer Satzung - die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Bayerischen Sparkassenordnung sicherzustellen.

Die Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen, die flächendeckenden Angebote von Beratungs- und Serviceleistungen, sehr viele kleine wie große kulturelle, soziale, sportliche oder wissenschaftliche Entwicklungen wären in der Region ohne erfolgreiches Sparkassengeschäft nicht vorstellbar. Als Sparkasse erfüllen wir seit fast 200 Jahren unseren öffentlichen Auftrag und sind auf das Gemeinwohl ausgerichtet. Wir stehen für rentables Geschäft zum Vorteil unserer Kundinnen und Kunden, das die Grundlage dafür ist, unsere Heimat nachhaltig weiterzuentwickeln. Auch in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen, zunehmender Digitalisierung der Gesellschaft und verstärkter Regulierungsanforderungen sind wir zukunftsfähig aufgestellt.

Wir haben wirtschaftliche, ökologische und soziale Themen gleichermaßen im Blick und machen uns stark für die Region: für die Menschen, die hier leben, für die Städte und Gemeinden sowie für die Unternehmen und Organisationen. Die Geschäftspolitik folgt somit satzungsgemäß und seit dem Gründungsjahr 1824 nachhaltigen Prinzipien. Wir legen großen Wert auf eine angemessene Risikokultur. In den Mitarbeiterleitlinien ist der verantwortungsvolle Umgang mit den anvertrauten Kundengeldern verankert.

Verantwortung für die Menschen in der Region und für uns zu tragen, bestimmen die Geschäftsstrategie und unser Unternehmensleitbild. Das Thema Nachhaltigkeit ist ausdrücklich in unserer Geschäftsstrategie verankert, wodurch unser Handeln grundsätzlich von Nachhaltigkeit geprägt ist. Zusätzlich hat die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim im November 2020 die Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften bis 2035 unterzeichnet. Das Ziel ist die Unterstützung der Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen auf ihrem Weg hin zu mehr Nachhaltigkeit und für einen wirksamen Klimaschutz durch geeignete Finanzdienstleistungen. Wir als Sparkasse verpflichten uns damit zur Einhaltung von Standards in den Bereichen Geschäftsbetrieb, Finanzierungen und Eigenanlagen, Unterstützung der Kunden bei der Transformation zum klimaneutralen Wirtschaften, Förderung des Kundenbewusstseins für nachhaltige Wertpapierinvestments, Befähigung von Führungskräften und Mitarbeitern zum Klimaschutz sowie das Voranbringen des Klimaschutzes in den örtlichen Kommunen.

Durch einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen können wir Kosten senken, mit unseren Spenden und unseren Sponsoring-Aktivitäten unterstützen wir den sozialen Zusammenhalt in unserem Geschäftsgebiet und unser Kerngeschäft dient der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten Region. Wir sichern damit unsere Wettbewerbsfähigkeit und sind ein wertvoller Partner für zahlreiche Interessensgruppen, für den heimischen Lebens- und Wirtschaftsraum.

Dabei ist es uns wichtig, wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der natürlichen Umwelt zu verbinden. Zukünftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Mit unserer unternehmerischen Haltung, unseren Produkten und unseren gesellschaftlichen Initiativen wollen wir uns als Sparkasse für die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks unserer Region sowie für die Verbesserung der für alle frei zugänglichen Lebensqualität einsetzen.

Vor diesem Hintergrund setzen wir bei der Berichterstattung konsequent auf den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), der ein anerkannter nationaler und internationaler Berichtsstandard ist.

2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Die Sparkasse bekennt sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit: Dieses verbindet wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Verantwortung und dem Schutz der natürlichen Umwelt. Unser Engagement geht dabei weit über unser Kerngeschäft - die ganzheitliche und umfassende Beratung in allen Geldfragen und Finanzdienstleistungen - hinaus.

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ermöglichen wir den Menschen in der Region - unabhängig von ihrer Finanzkraft - die Teilnahme am Wirtschaftsleben. Wir fördern, insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge, das Spar- und Vorsorgeverhalten. Unser Anliegen ist es, an der positiven Entwicklung unserer Region für die Menschen, die hier leben und arbeiten, mitzuwirken. Deshalb sind soziale, wirtschaftliche und ökologische Faktoren fester Bestandteil unserer Entscheidungen zur Weiterentwicklung unserer Sparkasse - zum Wohl der Region.

Nachhaltiges Wirtschaften in regionalen Zusammenhängen ist ein wichtiger Schlüssel für die zukunftsfähige Entwicklung unserer Sparkasse. Als kommunal verankertes Kreditinstitut übernehmen wir an den Schnittstellen von Unternehmen, Verbrauchern und Kommunen eine verantwortungsvolle Rolle bei der Lösung komplexer Zukunftsaufgaben. Dazu gehört der Erhalt stabiler Wirtschaftsstrukturen, der Klimaschutz und das Gelingen der Energiewende. Indem wir Unternehmen, Eigenheimbesitzer oder Gemeinden informieren und beraten, ihre Investitionen finanzieren und öffentliche Fördermittel berücksichtigen, tragen wir maßgeblich dazu bei, dass Energiesparen und Klimaschutz auf einer breiten Basis umgesetzt wird.

Darüber hinaus birgt die zunehmende Digitalisierung sowohl Chancen als auch Risiken. Sie hat Einfluss auf unsere internen Prozesse sowie auf die Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden. Nachhaltig und effizient ist beispielsweise das elektronische Postfach in der Kundenkommunikation, da hier unter anderem natürliche Ressourcen durch den reduzierten Papierverbrauch eingespart werden.

Durch das Angebot von nachhaltigen Fonds sowie durch die Vergabe von Krediten zur Förderung des Energiesparens bzw. Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen wir nicht nur unsere ökologischen Marktchancen, sondern orientieren uns auch an den Wünschen unserer Kunden.

Bei der Ausreichung nachhaltiger Förderdarlehen haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Nachhaltigkeitsquote von 10,82 % (Vorjahr: 10,24 %) erreicht. Diese Quote spiegelt den relativen Anteil nachhaltiger Förderdarlehen (Zusagevolumen) an unserem gesamten Kreditneugeschäft wider. Wir sehen das Thema Nachhaltigkeit verstärkt auch als Chance für unser Kreditgeschäft und werden zukünftig möglichst umfangreich nachhaltige Fördermittel zum Schutz des Klimas einsetzen.

Im Hinblick auf den Umgang mit Ressourcen fühlen wir uns zukünftigen Generationen verpflichtet und versuchen, mit den benötigten Gütern und Rohstoffen verantwortungsvoll umzugehen. Wir sensibilisieren unsere Mitarbeiter beispielsweise beim Umgang mit Papier oder dem Verbrauch von Wasser und Energie. Einen weiteren Fokus legen wir auf unsere internen Geschäftsprozesse - beispielsweise auf die Gebäude-Sanierung oder die Reduzierung von Ressourcen.

Im Jahr 2021 werden wir als Sparkasse die Einhaltung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" bis 2035 über eine intern entwickelte Nachhaltigkeitslandkarte implementieren. Dazu wird ein neues Projekt aufgesetzt, um die darin aufgeführten Nachhaltigkeitsaspekte durch konkrete Handlungsempfehlungen der tangierten Abteilungen umzusetzen.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim verfolgt das Ziel, die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren und somit für die Zukunft die entsprechenden Weichen zu stellen, um langfristig Nachhaltigkeit im eigenen Geschäftsbetrieb und im Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden sowie Kommunen zu etablieren. Dieses Selbstverständnis leitet sich aus unserem öffentlichen Auftrag sowie unserer Geschäftsstrategie ab

3. Ziel

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Aufgabe der Sparkasse ist gemäß § 1 der Sparkassenordnung unter anderem "die Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands, mit kreditwirtschaftlichen Leistungen".

In unserer Geschäftsstrategie formulieren wir unsere übergeordneten Ziele und definieren die wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Unter dem Punkt Nachhaltigkeit ist die Orientierung am Deutschen Nachhaltigkeitskodex, am Zielbild 2025 des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sowie an den SDGs (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen verankert. Grundsätzlich unterstützen wir alle 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung. Ein besonderer Fokus liegt hier auf bezahlbarer und sauberer Energie (Finanzierungen zur Unterstützung des Wandels), menschenwürdiger Arbeit und Wirtschaftswachstum (Zahlung von Tariflöhnen und Finanzierung der Unternehmen und Menschen in der Region), weniger Ungleichheiten (Gleichstellungsbeauftragte, finanzielle Bildung zur Beseitigung von Ungleichheit), nachhaltigen Städten und Gemeinden (Förderung und Unterstützung von Vereinen und Finanzierung von sozialem Wohnungsbau) sowie Partnerschaften zur Erreichung der Ziele.

Hinzu kommt die Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften, die im November 2020 unterzeichnet wurde. Diese bezieht sich inhaltlich auf die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen der Vereinten Nationen (Principles for Responsible Banking, United Nations Environment Programme Finance Initiative). Das bedeutet konkret, dass sich die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim für das Pariser Klimaabkommen ("1,5 Grad-Ziel") einsetzt. Das soll vor allem durch einen CO 2 -neutralen Geschäftsbetrieb bis 2035 gelingen. Unvermeidbare Rest-Emissionen können durch Ankauf von Zertifikaten, Aufforstung oder weitere Maßnahmen kompensiert werden.

Aus den kreditwirtschaftlichen Leistungen resultieren neben anderen Risiken auch Adressausfallrisiken. Vor allem für diese Adressausfallrisiken hält die Sparkasse ihr Risikokapital vor. Die Sparkasse ist durch ihre risikoneutrale Geschäftspolitik gut aufgestellt und geht nur Risiken ein, welche für sie beherrschbar sind und im Einklang mit der Risikotragfähigkeit stehen. Es werden verschiedenste Verfahren eingesetzt, welche die Risiken erkennbar und somit steuerbar machen.

Die Sparkasse ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und unterstützt die ökonomische sowie soziale Entwicklung ihres Geschäftsgebietes. In einem immer schwierigeren Marktumfeld ist insbesondere dem Erhalt und der Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besonderes Gewicht beizumessen.

Derzeit befindet sich unser Haus in der Entwicklung von konkreten Handlungsempfehlungen durch die einzelnen Fachabteilungen. Die erarbeiteten Empfehlungen werden anschließend durch den Gesamtvorstand priorisiert. Aus diesem Grund können zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Erläuterungen hinsichtlich der Priorisierung von Nachhaltigkeitszielen bzw. -aspekten abgegeben werden.

Die Sparkasse möchte in Zukunft über eine interne Nachhaltigkeitslandkarte die Fortschrittskontrolle verschiedener Maßnahmen überwachen. Das Thema Nachhaltigkeit ist im Vorstandssekretariat angesiedelt. Damit wird die Wichtigkeit des Themas Nachhaltigkeit innerhalb unseres Hauses zum Ausdruck gebracht. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung, die sich aus den Handlungsempfehlungen ergibt, erfolgt in erster Linie durch die Abteilung Organisation. Flankiert wird die Umsetzung durch weitere Fachabteilungen - insbesondere durch die Abteilungen Vertriebsmanagement, Controlling und Personal.

Ein zusätzliches, wesentliches Handlungsfeld ist der Erhalt und der Ausbau der Marktposition der Sparkasse. Neben einem die Kunden ansprechenden Marktauftritt sind eine adäquate Produktpalette und ein effizientes Vertriebsmanagement wichtige Ansatzpunkte.

Im Rahmen des Sachkostenmanagements erfolgt durch die Abteilung Organisation eine turnusmäßige Analyse der einzelnen Kostenpositionen insbesondere in den Feldern, in denen die Sparkasse noch Optimierungspotential sieht. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Reduzierung der Energiekosten sowie des allgemeinen Ressourcenverbrauchs (zum Beispiel der Papierverbrauch). Siehe hierzu auch die Kriterien 11 bis 13 sowie die dazugehörigen Leistungskriterien.

Für unsere Sparkasse sind gut ausgebildete und engagierte Mitarbeiter der Grundstein zur Erreichung unserer Ziele. Neben der Qualifikation unserer Mitarbeiter im Vertrieb sind ebenso anforderungsbezogene Handlungskompetenzen in den jeweiligen Fachgebieten, in Spezialisten-Funktionen sowie Führungspositionen bedeutsam. Um ein nachhaltiges Handeln unserer Mitarbeiter zu fördern, haben wir das Thema auch in unseren Mitarbeiterleitlinien verankert. Mit diesen Leitlinien erfüllt die Sparkasse die in den MaRisk formulierten Anforderungen an einen Verhaltenskodex.

4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

"Wertschöpfung" bedeutet für die Sparkasse mehr als Geld oder Gewinn. Uns geht es darum, die Lebensqualität im Geschäftsgebiet nachhaltig zu verbessern. Als Kreditinstitut erbringt die Sparkasse den größten Teil der Wertschöpfung selbst. Die Nachhaltigkeit der Kundenbeziehung ist für die Sparkasse von grundlegender Bedeutung. Die Sparkasse ist zudem bestrebt, Nachhaltigkeitskriterien in allen Bereichen der Wertschöpfungskette zu berücksichtigen: beim Einkauf von Dienstleistungen und Produkten werden beispielsweise regionale Dienstleister und Lieferanten bevorzugt.

In unserer gesamten Wertschöpfung wird der Aspekt ökonomischer Nachhaltigkeit beachtet. Dies zeigt sich insbesondere in der wirtschaftlich verantwortungsbewussten Kreditvergabe und einer qualitativ hochwertigen Finanzberatung. Auch soziale und ökologische Faktoren werden in verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette berücksichtigt. Dies erstreckt sich vom Angebot nachhaltiger Geldanlagen bis hin zur Berücksichtigung von sozialen und ökonomischen Kriterien bei Darlehensmitteln.

Durch die hohe Transparenz der geschäftspolitischen Ziele kann sich die Sparkasse an der Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien messen lassen. Diese drücken sich insbesondere darin aus, dass die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim sich fair gegenüber Kunden verhält, indem qualitative Aspekte in der Beratung im Vordergrund stehen und die Sparkasse aktiv am Wirtschaftsleben teilnimmt.

"Aus der Region. Für die Region." Für die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim steckt in dieser einfachen Idee ein überzeugendes Geschäftsmodell - die regionale Ausrichtung sorgt dafür, dass dies gelingt: Die Einlagen unserer Kunden dienen insbesondere der Vergabe von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen im Geschäftsgebiet. Durch diese partnerschaftliche Zusammenarbeit werden die Wirtschaftskreisläufe vor Ort gestärkt.

Unseren Kunden bieten wir auch Anlageprodukte in verschiedenen Assetklassen mit einem besonders ökologischen und sozialen Nutzen an - beispielsweise nachhaltige Fonds der DekaBank.

Bei Beschaffungen werden vorzugsweise regionale Dienstleister aus dem Geschäftsgebiet beauftragt. Das stetige Bemühen um die Optimierung der Verfahrensweisen in den betrieblichen Abläufen und der eingesetzten Technologien, die Verwendung umweltverträglicher Materialien sowie die Beachtung gesetzlicher Normen zum Umweltschutz bestimmen unser tägliches Handeln. Diese Haltung erwarten wir auch von unseren Lieferanten. Darüber hinaus sind wir mit den wichtigsten Dienstleistungspartnern, Lieferanten sowie Gesprächspartnern immer wieder im Austausch. Dieser findet in der Regel auf persönlicher Basis im Rahmen einer regelmäßigen Kommunikationskultur statt.

Im Rahmen des Auslagerungsmanagements werden alle Outsourcing-Partner regelmäßig und anlassbezogen einer Leistungs- und Risikobewertung unterzogen. Dabei werden auch nachhaltige Prinzipien, wie zum Beispiel die Einhaltung von Vergütungsregelungen, geprüft.

Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT

5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die nachhaltige Ausrichtung der Sparkasse ist eine gesamtunternehmerische Kernaufgabe, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermaßen betrifft. Der Vorstand leitet die Sparkasse und ist für strategische Entscheidungen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements zuständig.

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik kann nur gelingen, wenn alle Führungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen. Sie sind angehalten, Handlungspotenzial zu erkennen und bei ihren Mitarbeitern ein Bewusstsein für nachhaltiges Handeln zu etablieren.

Im Zuge der gesetzlichen CSR-Berichterstattung werden die relevanten Prozesse und Themen mindestens einmal jährlich betrachtet und bewertet, um weitere Verbesserungspotenziale zu erkennen

6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Da die Nachhaltigkeitsthemen in unserer Geschäftsstrategie verankert sind, kann bei der Umsetzung auf etablierte Prozesse und Strukturen zurückgegriffen werden. Standardisierte Prozesse unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei, ihre Kunden optimal zu beraten sowie auf einen ressourcenschonenden Umgang mit Verbrauchsmaterialien zu achten. Des Weiteren finden die Mitarbeiterleitlinien unseres Hauses Anwendung.

Das allgemeine Verständnis für Nachhaltigkeit lässt sich in unserem Haus auf diese drei wesentlichen Fragen herunterbrechen:

Was wollen wir besser machen?

Was wollen wir fördern?

Was wollen wir vermeiden?

An diesen Fragen richtet sich das Engagement der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim aus. Die einzelnen Entscheidungen treffen und kontrollieren die jeweiligen Fachbereiche in enger Abstimmung mit dem Vorstand. Über alle geschäftspolitischen Themen, auch über Themen, die die Nachhaltigkeit betreffen, werden in wöchentlichen Vorstandssitzungen, in Jour-Fixe-Gesprächen zwischen den Vorständen und den Abteilungsleitern sowie in einer regelmäßigen Führungsrunde informiert und diskutiert.

Die operativen Umsetzungen verantworten dann - je nach Thema und Zuständigkeit - die einzelnen Fachbereiche. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zeitnah per Intranet oder über Veranstaltungen informiert

7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Durch das Ziel- und Vergütungssystem der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim wird gewährleistet, dass unsere Unternehmensziele durch entsprechende Kontinuität nachhaltig erreicht werden. Diese passen wir im Rahmen der Weiterentwicklung jährlich an die aktuellen Erfordernisse und Gegebenheiten an. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass neben kurzfristigen Ergebniszielen auch Anreize für längerfristige Veränderungen im Sinne unserer nachhaltigen Geschäftspolitik geschaffen werden.

Die Ziele werden jährlich aus der Gesamtunternehmensplanung abgeleitet; eine Überprüfung findet fortlaufend statt. Dabei werden Vorstand, Führungskräfte und Mitarbeiter regelmäßig über den Stand der Zielerreichung informiert. Um eine durchgehend hohe Datenqualität zu gewährleisten, werden die zu erfassenden Daten gezielt festgelegt und technisch mit Mussinhalten besetzt. Zusätzlich sorgt ein engmaschiges Kontrollnetz für die Qualitätssicherung der Daten. Auch im Rahmen unseres Impulsmanagements nutzen wir Hinweise unserer Kunden zur Qualitätsverbesserung.

Die Sparkasse überprüft im Zuge ihrer Budget- und Materialverwaltung fortlaufend, dass die Prozesse auch hinsichtlich der Nachhaltigkeit eingehalten werden. Das Kriterium der Nachhaltigkeit ist für das im Hause verwendete Material in einer verbindlichen Regelung vorgegeben. Auf dieser Basis entwickeln wir die unternehmensinternen Prozesse kontinuierlich und zukunftsorientiert weiter. Laufende und neue Handlungsfelder werden bewertet und neu formuliert.

Die Datenerhebung diverser Leistungsindikatoren - wie sie der Deutsche Nachhaltigskeitskodex in Verbindung mit dem GRI SRS-Standard vorsieht - erfolgt aus den uns vorliegenden Rechnungen der Versorger. Die Leistungsindikatoren beschreiben unseren aktuellen Umsetzungsstand und zeigen Handlungsfelder auf. Damit ist eine Vergleichbarkeit gewährleistet, die der Kontrolle dient.

Unsere Nachhaltigkeitsleistungen dokumentieren wir im Rahmen unseres Lage- bzw. Nachhaltigkeitsberichts beispielsweise anhand folgender Indikatoren:

Im Bereich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Gesamtzahl der Beschäftigten mit Anzahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten

Altersstruktur der Beschäftigten

Arbeitsbedingte Verletzungen

Die Werte sind beim Kriterium 14 dargestellt.

Im Bereich des Sparkassenbetriebs:

Stromverbrauch in kWh (davon Anteil Ökostrom/konventioneller Strom)

Wasserverbrauch in m 3

Papierverbrauch in Stück Seiten

Kilometerleistung unserer Geschäftsfahrzeuge

CO 2 -Emmisionen (ab Datenjahr 2020)

Die Werte sind beim Kriterium 11 dargestellt.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.

Einen Handlungsrahmen, um im betrieblichen Alltag ethische und rechtliche Fragen angemessen zu beantworten, liefern verbindliche Verhaltensrichtlinien. Diese dienen der Prävention von Geldwäsche, Betrug, Korruption und Interessenskonflikten sowie dem Datenschutz. Der Compliance-Beauftragte und unsere interne Revision schärfen kontinuierlich das Bewusstsein unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese Standards und überwachen, dass sie eingehalten werden.

Folgende Werte wurden im Rahmen des Projektes "Leitbild und Werte" von einer Arbeitsgruppe für die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim erarbeitet und vom Vorstand verabschiedet:

Verantwortung - gemeinsam stark sein

Verantwortung kennzeichnet unser Handeln gegenüber der Gesellschaft. Gesellschaftliches Engagement und die Förderung unserer Region liegen uns am Herzen. Verantwortung bedeutet für uns auch wirtschaftlich erfolgreich zu sein, um langfristig die Ziele und Wünsche unserer Kunden erfüllen zu können - unabhängig von Einkommen und Status.

Vertrauen - verlässlich sein

Seit fast 200 Jahren geben wir unseren Kunden Sicherheit - denn Sicherheit schafft Vertrauen. Durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen wir die Basis für den langfristigen Erfolg. Für unsere Kunden und alle Menschen in unserer Region sind wir ein verlässlicher Partner - auch in Zeiten der Veränderung.

Wertschätzung - respektvoll miteinander sein

Wir pflegen einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Wir schätzen die Vielfalt der Menschen in unserem Umfeld. Wir sind uns bewusst, dass jeder einzelne Mitarbeiter zum Erfolg der Sparkasse beiträgt.

Anspruch - engagiert und kompetent sein

Wir bieten allen unseren Kunden eine ganzheitliche und an den Zielen und Wünschen ausgerichtete qualitativ hochwertige Beratung. Dabei denken wir langfristig und handeln vorausschauend. Die Kompetenzentwicklung unserer Mitarbeiter hat einen hohen Stellenwert. Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und bieten unseren Mitarbeitern vielfältige Chancen, die berufliche Zukunft zu gestalten.

8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/ Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim verknüpft mit ihrem Zielsystem qualitative und quantitative Aspekte. Damit stellen wir sicher, dass Ergebnisziele und Anreize für nachhaltiges Handeln in unserem Zielsystem verankert sind. Grundlage für den Erfolg unseres Hauses ist das Sparkassen-Finanzkonzept, das als nachhaltiges Ziel in der Kundenberatung verankert ist. Die ganzheitliche Beratung wird anhand von Kennzahlen regelmäßig gemessen. Die verantwortlichen Führungskräfte sorgen für eine qualitativ hochwertige Umsetzung.

Das Vergütungssystem ist angemessen, transparent und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Gleichzeitig steht es im Einklang mit den strategischen Zielen unserer Sparkasse. Die fixe und variable Vergütung stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander, um eine nachhaltige Beratung und Kundenbeziehung zu fördern. Die Zielerreichung der Sparkassen-Finanzkonzeptgespräche wirkt sich auf die Höhe der variablen Vergütung aus. Nach Einschätzung der Sparkasse bestehen keine Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken und auch keine Anreize, die der Wahrung von Kundeninteressen speziell im Wertpapierdienstleistungsgeschäft entgegenstehen würden.

Über regelmäßige Reportings werden die Ziele und deren Erreichung an den Vorstand und die verantwortlichen Führungskräfte kommuniziert, um bei Bedarf möglichen Auffälligkeiten entgegenwirken zu können. Die variablen Vergütungsbestandteile aller Mitarbeiter und des Vorstandes liegen grundsätzlich nicht über 25 % der festen Vergütung. Die Vergütung des Vorstands ist nicht an Nachhaltigkeitsziele im engeren Sinne gekoppelt. Unser Vergütungssystem unterstützt jedoch unsere Nachhaltigkeitsziele unterhalb der Vorstandsebene, da Ergebnisziele und Anreize für nachhaltiges Handeln in unserem Zielsystem verankert sind. Mit dem bestehenden System sehen wir uns gut positioniert.

Es wird jährlich ein Vergütungsbericht gemäß § 16 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) erstellt. Darin sind die Vergütungsstrukturen genauer dargestellt. Der Offenlegungsbericht zur Institutsvergütungsverordnung ist auf unserer Homepage veröffentlicht. Im Rahmen einer Sitzung des Verwaltungsrats wird über diesen Bericht informiert.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 8

Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:

i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;

ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;

iii. Abfindungen;

iv. Rückforderungen;

v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.

b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.

Zzu a:

i.) Die Vergütung unserer Verwaltungsräte erfolgt nach den Empfehlungen des Sparkassenverbandes Bayern. Die Vorstände der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim haben einen Privatdienstvertrag auf Grundlage der Empfehlung des Sparkassenverbandes Bayern. Unsere Führungskräfte erhalten entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) feste und variable Vergütungen zuzüglich einer erfolgsabhängigen übertariflichen Zuwendung nach den hausinternen Regelungen in Höhe von grundsätzlich maximal 25 % des Jahresgehalts. Die Veröffentlichung der Kennzahlen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

ii.) Diese Punkte sind nicht Inhalt unserer Vergütungspolitik, deshalb können wir dazu keine Angaben machen.

iii.) Gemäß Institutsvergütungsverordnung (IVV) haben wir Grundsätze für die Zusage von Abfindungen geregelt.

iv.) Gemäß IVV haben wir eine Rückzahlungspflicht im Fall negativer Erfolgsbeiträge geregelt.

v.) Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Zu b:

Die Bemessung des Jahresgrundbetrages und der variablen Vergütung der Führungskräfte trifft der Gesamtvorstand u. a. anhand des Kriteriums: "Beitrag des Verantwortungsbereiches für den Erfolg der Gesamtsparkasse unter Berücksichtigung eines kostenbewussten, ertragsorientierten und risikobegrenzenden Handelns der Führungskräfte unter Beachtung der Nachhaltigkeit".

Der Verwaltungsrat wird einmal jährlich über den Umsetzungsstand des Vergütungssystems informiert.

Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der JahresgesamtvergütungDie berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.

Aus Vertraulichkeitsgründen erfolgt hierzu keine Veröffentlichung.

9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Aus unserem gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell und dem ihm zugrundeliegenden öffentlichen Versorgungsauftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim profitieren. Als nicht kapitalmarktorientiertes Finanzinstitut ist die Sparkasse denjenigen verpflichtet, die in der Region leben und tätig sind.

Zu unseren Anspruchsgruppen zählen wir alle unsere Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle am nachhaltigen Handeln der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Interessierten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Festlegung unserer Anspruchsgruppen orientiert sich an unserem satzungsmäßigen Auftrag.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim und die Mehrzahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Region verwurzelt. Als Sparkasse führen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.

Wir sehen den Austausch mit all diesen Gruppen als wichtiges Element bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Darüber hinaus sind diese Gruppen wichtige Impulsgeber, um Trends und Entwicklungen sowie Chancen und Risiken für die Zukunftsfähigkeit und Weiterentwicklung unserer Sparkasse frühzeitig zu erkennen. Sie unterstützen uns bei der Wahrnehmung unserer Verantwortung als regionaler, öffentlich-rechtlicher Finanzdienstleister.

Alle Anspruchsgruppen können mit der Sparkasse in Kontakt treten, wenn sie der Meinung sind, die Sparkasse sei ihrer Verantwortung nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. Dafür stehen Kunden, Mitarbeitern, der Öffentlichkeit und allen anderen Personen und Personengruppen verschiedene Wege zur Verfügung. Sie können zum Beispiel vor Ort in den Geschäftsstellen, per Telefon, über die Internetseiten der Sparkasse, E-Mail oder per Brief mit ihren Anliegen an die Sparkasse herantreten.

Wir nutzen den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen, um unsere Geschäftspolitik, unser Produktangebot und unsere gesellschaftlichen Initiativen weiterzuentwickeln. Besonders intensiv tauschen wir uns mit unseren Kunden aus, da wir mit ihnen eine auf Dauer ausgerichtete und vertrauensvolle Geschäftsverbindung anstreben. Unsere Berater stehen in regelmäßigem Kontakt mit ihren Kunden, persönlich und digital. Auf welchem Weg, wann und wie oft die Kundinnen und Kunden mit uns in Kontakt treten möchten, entscheiden sie selbst. Die Ziele und Wünsche unserer Kunden erfahren wir in regelmäßigen Finanzkonzeptgesprächen. Die Anzahl der Gespräche wird erfasst, bestimmte Kennzahlen messen die Zielerreichung. Eine auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Beratung mit passenden Produkten und Dienstleistungen wird so sichergestellt.

Feedback erhalten wir in regelmäßigen Abständen durch unsere Kundenbefragungen, im persönlichen Gespräch oder auch durch das "Kunden-Impuls-Management". Nur wenn wir wissen, wie wir eingeschätzt werden, können wir uns kontinuierlich verbessern. Gleichzeitig helfen uns diese Ergebnisse, neue Bedürfnisse und Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren.

Um Neukunden für unser Haus zu gewinnen, setzen wir auf eine breite Ansprache über zahlreiche Medien und präsentieren uns auf Veranstaltungen und Messen.

Die Kommunikation mit dem Verwaltungsrat und der Verbandsversammlung erfolgt über den Vorstand. In der Regel finden jährlich fünf Sitzungen des Verwaltungsrats statt. Die Verbandsversammlung tagt zweimal pro Jahr.

Unter den Mitarbeitenden pflegen wir eine offene und klare Kommunikation. Veranstaltungen und gemeinsame Aktivitäten sorgen dafür, dass sich unsere dezentral arbeitenden Mitarbeiter regelmäßig persönlich begegnen und austauschen. Bei der internen Kommunikation setzen wir vor allem auf unser Intranet. Den Dialog mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führen wir auf unterschiedliche Weise: vielseitige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Informationsveranstaltungen, persönliche Gespräche, Team-Besprechungen und Feedback-Gespräche sowie - angepasst an die derzeitigen Gegebenheiten - auch Telefonkonferenzen und Videobotschaften.

Mit unseren Partnern der Sparkassen-Finanzgruppe stehen wir in engem Kontakt und setzen auf eine vertrauensvolle und faire Zusammenarbeit.

Darüber hinaus steht unser informativer und breit gefächerter Internetauftritt allen Anspruchsgruppen zur Verfügung.

Leistungsinikatoren zu Kriterium 9

Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:

i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen − auch über ihre Berichterstattung − reagiert hat;

ii. die Stakeholder-Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.

Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden steht für uns an erster Stelle. Sie ist die Grundlage der Erfüllung unseres öffentlichen Auftrags. Denn zufriedene Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und ermöglichen es uns, die Ressourcen zu erwirtschaften, die wir in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region investieren. Die Sparkasse legt Wert darauf, individuell und im Dialog Lösungen zu finden, Anregungen von Kunden und Mitarbeitern, von Organisationen und Vereinen aufzunehmen und umzusetzen.

Aus Gesprächen mit unseren Anspruchsgruppen wissen wir, dass die flächendeckende regionale Präsenz und das Angebot von Finanzdienstleistungen für alle Kundengruppen besonders wichtig sind. Kundenorientiertes, faires Verhalten und vielfältige Förderungen gemeinnütziger Einrichtungen stehen bei unseren Anspruchsgruppen ebenfalls im Fokus.

Nach wie vor werden verstärkt digitale Services nachgefragt, die die Prozesse zwischen der Sparkasse und ihren Kunden vereinfachen und Ressourcen schonen. Hierauf reagieren wir und investieren vorrangig in Lösungen, die für Kunden Mehrwerte schaffen. Beispiel dafür ist das bargeldlose Bezahlen mit dem Smartphone.

Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen. Auch Kundenbeschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen und Giroverband e.V. (DSGV). Ihr Ziel ist eine außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung.

Häufig genannte Kundenthemen sind Fragen der allgemeinen Beratung und zu Konditionen oder Preisen. Anliegen mit konkretem Bezug zur Nachhaltigkeit, zum Beispiel zum Thema nachhaltige Geldanlagen, verzeichnen wir nur vereinzelt. Beispiele für Projekte und Maßnahmen, die auf Anregung bzw. durch Einbindung von Anspruchsgruppen realisiert wurden:

Die Sparkasse ermöglicht den Schulen in ihrem Geschäftsgebiet seit Jahrzehnten die Teilnahme am Planspiel Börse. Die Kosten werden von der Sparkasse übernommen. 2020 wurde das Planspiel erneut von den örtlichen Tageszeitungen begleitet und der Öffentlichkeit präsentiert. Das Planspiel Börse wird durch Vorträge von Auszubildenden der Sparkasse in den Schulklassen vorgestellt, um eine möglichst interessante Präsentation auf Augenhöhe mit den Schülern zu erreichen. Damit die Schüler sich mit nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen beschäftigen, vergibt die Sparkasse für diese Kategorie zusätzliche Preise in gleicher Höhe, wie für die sonst rein gewinnorientierten Teams.

Als nachhaltigen Natur- und Umweltschutz wurden 2020 erneut unter dem Motto "Zum Schutz für Bienen und Insekten - als bunter Blickfang für uns alle" gemeinsam mit den Fachberatern für Gartenbau der Landratsämter Unterallgäu und Lindau sowie der Stadt Memmingen öffentliche Flächen mit Frühblühern bepflanzt. Ziel ist es, bereits im zeitigen Frühjahr Nahrung für heimische Insekten zu schaffen und dem Insektensterben entgegen zu wirken. Denn wir als Gesellschaft entscheiden, in welcher Welt wir leben wollen: in einer aufgeräumten Landschaft oder in einem bunten und lebendigen Ökosystem. Die Kosten für diese Maßnahme wurden von der Sparkasse getragen.

Die bayerischen Sparkassen sind Premiumpartner der "BayernTourNatur", einer Umweltbildungsinitiative des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Initiative möchte den Menschen vor Ort großartige lokale Naturschätze verständlich näherbringen. Die bayerischen Sparkassen, und somit auch die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim, fördern dieses Engagement von Anfang an, das ökologische und landeskulturelle Ziele so hervorragend miteinander vereint.

Global denken, lokal handeln, international kooperieren: Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim ist Mitglied der Sparkassenstiftung für internationale Kooperationen e.V. - eine gemeinsame Einrichtung aller Sparkassen in Deutschland, die seit rund 30 Jahren lokale Banken und ähnliche Institute in Entwicklungs- und Schwellenländern dabei unterstützt, den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verbessern. In den Projekten geht es um Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei schickt die Sparkassenstiftung in der Regel kein Geld, sondern deutsche Sparkassen und ihre Mitarbeiter geben vor Ort ihr Wissen weiter, schulen ihre lokalen Kollegen, bauen Strukturen auf. Wir - als Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim - freuen uns darüber, durch unseren Beitrag Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern ganz praktisch helfen zu können.

10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim genießt das Vertrauen ihrer Privat- und Firmenkunden. Sie ist sich bewusst, dass sie mit ihren Produkten und Dienstleistungen eine hohe Verantwortung für ihre Kunden sowie für die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Region trägt. Deshalb orientiert sich die Sparkasse seit jeher nachhaltig. Die von der Sparkasse erworbenen Produkte und Dienstleistungen sollen möglichst umwelt- und klimafreundlich sein und dürfen die Gesundheit nicht beeinträchtigen.

Wichtig ist der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim auch die Verankerung von Nachhaltigkeitsprinzipien in ihrem Kerngeschäft - heute und in Zukunft. In einem jährlich stattfindenden Forum mit allen dem Vorstand direkt unterstellten Führungskräften werden Anforderungen des Marktes und der Kunden diskutiert und neue Ausrichtungen abgestimmt. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Recherchen wird die Angebotspalette kontinuierlich und zielgerichtet weiterentwickelt.

Wir bieten unseren Kunden Nachhaltigkeitsfonds und Umweltfonds der Deka Investment und deren Kooperationspartner für Geldanlagen an. Neben den klassischen Rendite- und Risikoüberlegungen berücksichtigen diese Fonds mit einem ausdrücklichen Nachhaltigkeitsbezug auch ökologische, soziale und ethische Aspekte.

Allen Bürgern bieten wir Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Unsere Dienstleistungen richten wir nach dem Nutzen unserer Kunden aus. Neuerungen, wie zum Beispiel mobiles Bezahlen, den elektronischen Safe, das ePostfach im Online-Banking sowie die Nutzung von S-Apps treiben wir aktiv voran.

Als Sparkasse finanzieren wir ein breites Spektrum von sozialen Investitionen, die beispielsweise in die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, den Ausbau der Infrastruktur, die Sanierung von öffentlichen Gebäuden oder Schulen und Kitas fließen.

Wir begleiten unsere Kunden auch bei energieeffizienten und klimaschonenden Immobilienvorhaben (sowohl Kauf, Bau wie auch Sanierung, Renovierung und Umbau). Dabei beraten wir auch zu geförderten Darlehen und Direktzuschüssen - wie der KfW und der LfA Förderbank Bayern. Dies trägt maßgeblich zur Erhöhung des Anteils energieeffizienter Gebäude am Gesamtgebäudebestand bei.

Insbesondere die Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen stellt die Bezahlbarkeit von Wohnraum vor Herausforderungen. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gehört auch in unserer Region zu den vordringlichen Aufgaben. Der seit Jahren anhaltende Preisanstieg bei Immobilien hat sich auch in der Corona-Pandemie fortgesetzt. Als Sparkasse beraten und unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden beim Kauf, Bau oder auch Umbau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei binden wir neben den zinsgünstigen öffentlichen KfW-Förderprogrammen auch das Baukindergeld oder KfW-Kredite für altersgerechtes Umbauen ein.

Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist ein Schwerpunkt der deutschen Klimaschutzpolitik. Sowohl im Bereich der Wohnimmobilien als auch in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden lassen sich durch die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien sowie durch energieeffiziente Neubauten wichtige Einsparpotenziale erschließen, die zur Abschwächung des Klimawandels beitragen. Als führender Partner für die Finanzierung von Wohnimmobilien engagiert sich die Sparkasse für ökologisch verträgliches Wohnen. So haben wir im Jahr 2020 Kredite in Höhe von 48,5 Mio. Euro für energieeffizientes Sanieren und Bauen bereitgestellt.

Unsere Firmenkunden begleiten wir über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg. Von der Existenzgründung über Expansion und Auslandsgeschäft bis zur Unternehmensnachfolge. Neben der Energieeinsparung ist auch die Energiegewinnung ein wichtiges Thema für viele Branchen. Die Energieerzeugung ist inzwischen zum Beispiel für viele Landwirte ein wichtiges zweites Standbein. Sie erzeugen Strom, Wärme und Biomethan aus Biogas. Auch die Wertschöpfung durch Photovoltaik ist nicht nur im landwirtschaftlichen Umfeld stark gewachsen. Mit entsprechenden Förderprogrammen unterstützen wir diese Vorhaben.

Als Eigenanlagen kauft die Sparkasse unter anderem Investments in Green Bonds und Social Bonds. Zudem investiert die hauseigene Vermögensverwaltung der Sparkasse in einen Mikrofinanzfonds, der Kredit- und Finanzinstitute in Schwellen- und Entwicklungsländern refinanziert. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse legt ihr Kapital unter anderem in einen Nachhaltigkeitsfonds der Deka Investment GmbH mit ethischen Ausschlusskriterien (u. a. Rüstung und Tabak) und Negativkriterien (u. a. Gentechnik, Tierversuche und Menschenrechte) an.

Daneben arbeiten wir an innerbetrieblichen Innovationen, auch um unseren ökologischen Fußabdruck zu verringern. Unser Projekt- und Prozessmanagement nutzt dabei die Chancen der Digitalisierung. Neben der Prozessoptimierung und Standardisierung rückt dabei auch immer mehr das Thema Automatisierung in den Fokus. Zudem baute die Sparkasse für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2020 Online-Meetings, Webinare und Webcasts aus. Alle Maßnahmen erhöhen den Nutzungskomfort und sparen Fahrtwege ein.

Das Ideenmanagement ist ein fester Bestandteil unseres Unternehmens, um Innovationsanstöße unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der Realisierung prüfen zu können. Schon durch kleine Stellschrauben können wir Optimierungsmöglichkeiten generieren: Wir haben beispielsweise für unsere Mitarbeiter einen modernen Digitalisierungsraum eingerichtet, um die Zukunftsthemen direkt erlebbar zu machen.

Die Auswirkungen von nachhaltigen Anlageprodukten und Darlehen können wir nach derzeitiger Datenlage nicht quantifizieren. Wir gehen jedoch von einer deutlichen Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks aus.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator G4-FS11

Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen. (Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)

Die imug Beratungsgesellschaft hat auf Initiative der DekaBank exklusiv einen Nachhaltigkeitsfilter für die Eigenanlagen von Sparkassen entwickelt. Dieser Nachhaltigkeitsfilter umfasst Ausschlusskriterien zu den Themenfeldern Umwelt, Rüstung, ILO-Kernarbeitsnormen und Korruption. 100 % unserer Eigenanlagen werden von der Nachhaltigkeitsratingagentur imug als "akzeptabel" eingestuft (Bewertungsskala: "akzeptabel" oder "nicht akzeptabel").

Kriterien 11 - 20: Nachhaltigkeitsaspekte

Kriterien 11 - 13 zu Umweltbelangen

11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Als Finanzdienstleistungsunternehmen ist der Ressourcen- und Energieverbrauch sicher nicht der größte Hebel in Richtung Nachhaltigkeit, aber für unser Haus eine Selbstverständlichkeit. Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim stellt keine Beeinträchtigung der Umwelt dar und hat für den Standort keine negativen Auswirkungen. Deshalb wurde speziell für diesen Bereich kein eigenes Konzept erstellt.

Unser übergreifendes Ziel, den Verbrauch von Energie und Ressourcen kontinuierlich zu verringern, verfolgen wir konsequent, indem Einsparpotenziale regelmäßig analysiert werden.

Seit 2015 sind größere Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ein Energieaudit nachzuweisen und damit ihren Energieverbrauch überprüfen zu lassen. Die wesentlichen Ergebnisse und Maßnahmen dieses im Clusterverfahren für unser Haus durchgeführte Energieaudit, erbringen nicht nur Energie-, sondern auch jährliche Kosteneinsparungen: In 2019 wurde (auf Basis der Zahlen aus dem Jahr 2018) zum zweiten Mal ein Energieaudit durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die aus dem vorangegangenen Audit abgeleiteten Maßnahmen umgesetzt und deren Wirksamkeit in nachvollziehbarer Form bewertet wurden. So verringerte sich der Gesamtenergieverbrauch des Hauses gegenüber 2014 um 15,8 %. Die CO 2 -Emissionen sanken dadurch um 10 % auf 642 t im Jahr 2018. Generell wird beim Strombezug auf Öko- und klimaneutralen Strom gesetzt, dessen Anteil im Jahr 2020 rund 1 Mio. kWh bzw. bereits 81 % unseres gesamten Stromverbrauchs ausmachte.

Darüber hinaus konnte durch Reduzierung nicht mehr benötigter Geschäftsstellenflächen der Energieverbrauch weiter gesenkt werden. So wurde beispielsweise in 2020 die modernisierte und um 60 % flächenreduzierte Geschäftsstelle in Boos wiedereröffnet. Dadurch wird sich der jährliche Stromverbrauch dieser Geschäftsstelle dauerhaft um etwa 35 % verringern. In der Hauptstelle Memmingen konnte durch die Neuvermietung von rund 300 Quadratmetern ebenso eine Flächenreduzierung erzielt werden. Diese Flächenreduzierungen führen gleichzeitig auch zu Einsparungen bei der Gebäudereinigung.

Der Bestand an Dienstfahrzeugen belief sich in 2020 unverändert auf insgesamt 15 Kfz. Die Gesamtlaufleistung aller Fahrzeuge verringerte sich in 2020 gegenüber 2019 um rund 71.000 km bzw. ca. 30 %. Dies hatte - u. a. auch bedingt durch die Corona-Pandemie - eine Einsparung von rund 11 Tonnen CO 2 zur Folge.

In 2020 wurde die Lüftungssteuerung sowie die Kältemaschine in der Hauptstelle Memmingen ausgetauscht. Aufgrund der Erfahrungswerte aus anderen vergleichbaren Modernisierungen erwarten wir uns hier eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauches.

In den Standorten Memmingen und Lindau wurden insgesamt drei Aufzugsanlagen modernisiert bzw. teilweise erneuert. Wir gehen dadurch künftig von einer deutlichen Reduzierung der Anzahl an bislang notwendigen Reparaturen aus, dies wiederum verbunden mit entsprechenden Einsparungen (An- und Abfahrten Servicetechniker, Materialherstellung, etc.).

LED-Offensive: Um den Stromverbrauch weiterhin und dauerhaft zu senken, wurde ein Projekt zur Umrüstung von Geschäftsstellen auf LED-Beleuchtung gestartet. Auf Basis einer Bestandsaufnahme der aktuellen Beleuchtungssituation erfolgte eine Priorisierung der Umrüstung nach Verbrauch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2020 in sechs Geschäftsstellen die herkömmliche Beleuchtung gegen eine moderne LED-Technik ausgetauscht.

Mit unserer Filiale in Erkheim wurde eine Muster-Geschäftsstelle hinsichtlich des Temperaturmanagements geschaffen. Mit Hilfe von Wärmeschutzfolien an den Fensterflächen sollen angenehme Innenraumtemperaturen bei hohen Außentemperaturen erzielt werden. Im Jahr 2020 wurden weitere Wärmeschutzfolien auf den Glaskuppeln der Standorte in Memmingen, Lindau und Bad Wörishofen angebracht.Damit kann auf eine energieintensive Klimatisierung verzichtet werden. Zudem sind die Investitionskosten deutlich geringer gegenüber einer Klimaanlage. Ebenso entstehen keine negativen Gesundheitsaspekte durch Luftzug, Staubverwirbelungen etc.

Als flankierende Maßnahmen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig über ein richtiges Lüftungs- und Beschattungsverhalten sensibilisiert.

Ende 2020 startete die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung. Die von uns beauftragten Firmen können ihre Rechnungen künftig per E-Mail an uns senden und sparen sich damit nicht nur den Ausdruck auf Papier, sondern auch den Versand per Post.

Aktuell wird das sogenannte Geschäftsstellen-Scanning pilotiert. Hierbei werden Zahlungsverkehrsbelege (zum Beispiel papierhafte Überweisungen) in der Geschäftsstelle eingescannt und zur Verarbeitung elektronisch weitergeleitet. Als Ziel dieser Maßnahme wird kurzfristig die Reduzierung der nächtlichen Kurierfahrten angestrebt, was wiederum zu einer weiteren Verringerung des Schadstoffausstoßes führen wird.

12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Das Ziel der Sparkasse in der Vergangenheit war und ist es auch in der Zukunft, die technischen Anlagen in ihrer Effizienz und Betriebsweise ökologisch sowie schonend für die natürlichen Ressourcen einzusetzen und zu betreiben.

Einen großen Schritt in Sachen Energiebilanz haben wir mit dem Teil-Neubau unserer Hauptstelle in Memmingen (2010) geschaffen. Die Warmwasser-Heizung wurde durch ein modernes Grundwasser-Wärmepumpen-System ersetzt. Damit konnte der Energiebedarf auf nur noch ein Drittel des ursprünglichen Energieverbrauchs gesenkt werden. Ebenso wird der Strombezug zum Eigenverbrauch mittels eigener Photovoltaikanlagen nachhaltig reduziert. Neben den bestehenden drei Anlagen wurde 2020 eine weitere PV-Anlage mit einer Leistung von rund 90 kWp auf dem Dach der Hauptstelle Memmingen installiert und in Betrieb genommen.

Unser Fokus liegt im Bestreben, unseren Energieverbrauch zu managen und nachhaltig zu reduzieren. Insgesamt wurde erreicht, dass der Stromverbrauch für das Gesamthaus 2020 - ausgehend vom Jahr 2007 - von 2,6 Mio. kWh auf ca. 1,2 Mio. kWh und somit um 54 % gesenkt werden konnte.

Bei unserer IT-Arbeitsplatzausstattung achten wir auf stromsparende Geräte. So werden seit Jahren an nahezu allen Arbeitsplätzen unserer Mitarbeiter sogenannte ThinClients eingesetzt. Diese zeichnen sich durch eine deutlich geringere Leistungsaufnahme gegenüber herkömmlichen vollausgestatteten PCs aus. Als nächste Maßnahme im Bereich IT planen wir in 2021 den Austausch von einer Vielzahl von Monitoren gegen neue, energieeffizientere Modelle.

Im Schulungs- und Veranstaltungsbereich wurden alte lampenbasierte Beamer gegen moderne Laser-Beamer ausgetauscht. Diese zeichnen sich durch einen deutlich niedrigeren Stromverbrauch, eine geringere Wärmeemissionen und eine längere Lebensdauer aus.

Im täglichen Betrieb kann der Verbrauch von Ressourcen nicht immer vermieden werden. Um jedoch unnötigen Verbrauch zu vermeiden, wird der Wasserverbrauch bei unseren Hauptstellen regelmäßig kontrolliert, um gegebenenfalls vorhandene Leckagen oder sonstige Auffälligkeiten schnell zu erkennen und zu beseitigen.

In den letzten Jahren haben wir unter anderem folgende ressourcensparende Maßnahmen umgesetzt:

- Ersatz vieler Arbeitsplatzdrucker durch wenige Stockwerksdrucker

- Beidseitiges schwarz/weiß-Drucken als Standardeinstellung bei allen Druckern

- Einsatz von PenPads für die elektronische Signatur, damit Verzicht auf Papier

Konkrete Zielvorgaben zur Ressourceneffizienz - quantitativ und zeitlich - haben wir nicht definiert. Die Einsparung erfolgt durch aktiv gelebte Praxis, um den ökologischen Fußabdruck unserer Sparkasse kontinuierlich zu verringern.

Aus unserer Geschäftstätigkeit sehen wir keine Risiken, die negative ökologische Auswirkungen auf Fauna und Flora haben könnten. Auswirkungen auf die Biodiversität sind zu vernachlässigen. Deshalb führen wir keine gesonderte Risikoanalyse durch.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte MaterialienDie berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:

i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;

ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.

Druckoutput in Seiten:

Jahr Stück
2016 6.875.170
2017 6.598.773
2018 6.492.634
2019 6.271.760
2020 6.225.128

Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.

c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:

i. Stromverbrauch

ii. Heizenergieverbrauch

iii. Kühlenergieverbrauch

iv. Dampfverbrauch

d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):

i. verkauften Strom

ii. verkaufte Heizungsenergie

iii. verkaufte Kühlenergie

iv. verkauften Dampf

e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.

f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.

Jahr Stromverbrauch davon Ökostrom, PV- und klimaneutraler Strom Anteil am Gesamtverbrauch
2016 1.629.017 kWh 1.278.813 kWh 79 %
2017 1.600.706 kWh 1.268.607 kWh 79 %
2018 1.455.892 kWh 1.139.867 kWh 78 %
2019 1.270.451 kWh 1.022.774 kWh 81 %
2020 1.227.615 kWh 993.459 kWh 81 %

Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.

b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.

c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.

d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Der Energieverbrauch wird laufend kontrolliert und durch angemessene Maßnahmen permanent reduziert - zum Beispiel durch Flächenreduzierungen, den Einsatz von LED-Leuchtmitteln, dem Austausch von Heizkreis-Umwälzpumpen oder mit einer verbesserten Steuerung der Gebäudetechnik.

Insgesamt wurde erreicht, dass der Stromverbrauch für das Gesamthaus 2020 - ausgehend vom Jahr 2007 - von 2,6 Mio. kWh um 1,4 Mio. kWh bzw. um 54 % gesenkt werden konnte.

Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):

i. Oberflächenwasser;

ii. Grundwasser;

iii. Meerwasser;

iv. produziertes Wasser;

v. Wasser von Dritten.

b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):

i. Oberflächenwasser;

ii. Grundwasser;

iii. Meerwasser;

iv. produziertes Wasser;

v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.

c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:

i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));

ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).

d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.

Die Sparkasse verfügt über eine Energiedatenbank, in der der betriebliche Wasserverbrauch der drei Hauptstellen kontinuierlich erfasst und analysiert wird.

Jahr Wasserverbrauch
2015 3.223 m 3
2016 3.140 m 3
2017 3.304 m 3
2018 2.749 m 3
2019 2.792 m 3

Aus abrechnungstechnischen Gründen liegt uns der Wasserverbrauch einer unserer drei Hauptstellen für das Jahr 2020 noch nicht vor. Die Abrechnung für das Jahr 2020 erhalten wir erst im 2. Halbjahr 2021. Künftig streben wir an, den Wasserverbrauch für das aktuelle Berichtsjahr zu veröffentlichen.

Leistungsindikator GRI SRS-306-2: Abfall. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtgewicht des gefährlichen Abfalls, gegebenenfalls mit einer Aufschlüsselung nach folgenden Entsorgungsverfahren:

i. Wiederverwendung

ii. Recycling

iii. Kompostierung

iv. Rückgewinnung, einschließlich Energierückgewinnung

v. Müllverbrennung (Massenverbrennung)

vi. Salzabwasserversenkung

vii. Mülldeponie

viii. Lagerung am Standort

ix. Sonstige (von der Organisation anzugeben)

b. Gesamtgewicht ungefährlicher Abfälle, gegebenenfalls mit einer Aufschlüsselung nach folgenden Entsorgungsverfahren:

i. Wiederverwendung

ii. Recycling

iii. Kompostierung

iv. Rückgewinnung, einschließlich Energierückgewinnung

v. Müllverbrennung (Massenverbrennung)

vi. Salzabwasserversenkung

vii. Mülldeponie

iii. Lagerung am Standort

ix. Sonstige (von der Organisation anzugeben)

c. Wie die Abfallentsorgungsmethode bestimmt wurde:

i. Direkt von der Organisation entsorgt oder anderweitig direkt bestätigt

ii. Vom Entsorgungsdienstleister zur Verfügung gestellte Informationen

iii. Organisatorische Standardmethoden des Entsorgungsdienstleisters

Das Gesamtgewicht von Abfällen wird aufgrund der Geringfügigkeit in unseren Geschäftsfeldern nicht ermittelt. Altpapier wird der Wiederverwertung zugeführt.

13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks hilft, unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Aus unserer unternehmerischen Verantwortung und unserem Selbstverständnis als Sparkasse bekennen wir uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit.

So wie alle anderen Unternehmen sind wir gefordert, unsere Anstrengungen zur Verbesserung unserer Klimabilanz zu intensivieren und unsere Treibhausgasemissionen aus dem Geschäftsbetrieb zu senken. Dieses Globalziel haben wir bislang noch nicht mit quantitativen Einzelzielen mit festen Bezugsgrößen unterlegt.

Im Mittelpunkt des betrieblichen Umweltschutzes steht bei uns die Optimierung des Ressourcenverbrauchs. Das gilt insbesondere dort, wo wir direkten Einfluss nehmen können - wie zum Beispiel beim Gebäudemanagement. Unser Hauptziel ist die Reduktion unserer CO 2 -Emissionen.

Aus diesem Grund achten wir bei einer Gebäudemodernisierung oder einem Umbau auf die Umsetzung der energetischen Modernisierungsmaßnahmen nach EnEV und EEWärmeG. Im Jahr 2011 wurde freiwillig das Projekt Ökoprofit durchgeführt und mit der externen Zertifizierung abgeschlossen. Das verpflichtende Energieaudit nach DIN 16247-1 wurde 2019 zum zweiten Mal nach 2015 durchgeführt. Es wurden dabei die Hauptstellen Memmingen und Lindau, sechs Geschäftsstellen - stellvertretend für vergleichbare Filialen - und eine SB-Stelle untersucht.

Aus dem Audit 2015 wurden Verbesserungsvorschläge zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen abgeleitet und mittel- bis langfristig umgesetzt.

Im Energieaudit 2019 wurde festgestellt, dass die Sparkasse ihre CO 2 -Emissionen im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2014 um 10 % auf 642 t pro Jahr reduzieren konnte.

Zudem wurde ein Angebot zum mobilen Arbeiten (Homeoffice) an geeigneten Arbeitsplätzen geschaffen.

Zur weiteren aktiven Steuerung wird in 2021 das VfU-Tool zur Bestimmung des CO 2 -Fußabdruckes eingeführt.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1). Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;

ii. der Emissionen im Basisjahr;

iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.

Die Erfassung direkter THG-Emissionen wird dieses Jahr mit den Verbrauchswerten 2020 begonnen. Somit können wir die Daten im Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlichen.

Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;

ii. der Emissionen im Basisjahr;

iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die Erfassung indirekter energiebezogener THG-Emissionen wird dieses Jahr mit den Verbrauchswerten 2020 begonnen. Somit können wir die Daten im Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlichen.

Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO 2 -Äquivalenten.

b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent.

d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.

e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:

i. der Begründung für diese Wahl;

ii. der Emissionen im Basisjahr;

iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.

f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.

g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Die Erfassung sonstiger indirekter THG-Emissionen wird dieses Jahr mit den Verbrauchswerten 2020 begonnen. Somit können wir die Daten im Nachhaltigkeitsbericht für das Jahr 2021 veröffentlichen.

Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO 2 Äquivalenten.

b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.

c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.

d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.

e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.

Folgende Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen wurden unternommen:

• Nutzung von Geothermie über Wärmepumpen

• Verwendung neuester Brennwerttechnik

• Systematische Umstellung der Beleuchtung auf LED-Lichttechnik

• Installation von Photovoltaikanlagen

• Ausstattung der gebäudetechnischen Anlagen mit moderner Regeltechnik

• Einbau neuer Umwälzpumpen (Hocheffizienzpumpen) in den Heizungsanlagen aller drei Hauptstellen

Die Erfassung der THG-Emissionen wird dieses Jahr mit den Verbrauchswerten 2020 begonnen. Somit können wir voraussichtlich im Jahr 2022 quantifizierbare Aussagen über die Veränderung der Emissionen treffen.

Kriterien 14 - 20 zu Gesellschaft

Kriterien 14 - 16 zu Arbeitnehmerbelangen

14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim unterliegt als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Im Rahmen von hausinternen Regelungen gibt es eine Vielzahl an übertariflichen Regelungen zum Wohle der Mitarbeiter: zum Beispiel die variable Arbeitszeit, übertarifliche Vertriebsanreize, das betriebliche Gesundheitsmanagement sowie übertarifliche Leistungsanreize. Über die gesetzlichen und hausinternen Regelungen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend im Intranet informiert.

Der Personalrat vertritt durch seine gesetzlichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte die Interessen der Mitarbeiter entsprechend der Vorgaben des Bayerischer Personalvertretungsgesetzes (BayPVG). Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens sind die Mitarbeiter aufgefordert, Verbesserungsvorschläge einzureichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung unseres Hauses zu beteiligen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, mit eigenen Ideen konstruktiv am Prozess und der Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens mitzuwirken. In Arbeitskreisen und Projekten werden betroffene Mitarbeiter in die operative Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele involviert. Das jährliche Mitarbeiterorientierungsgespräch zwischen Mitarbeiter und unmittelbarer Führungskraft sowie die Führungskräftebeurteilung (anonyme Bewertung der Führungsleistung durch die Mitarbeiter - Durchführung: alle drei Jahre) sind Plattformen, um Feedback von den Mitarbeitern zu erhalten.

Gemeinwohlorientierung ist Teil unserer geschäftspolitischen Ausrichtung. Deshalb ermutigen wir unsere Mitarbeiter auch, sich für die Gesellschaft zu engagieren: Die Sparkasse fördert aktiv das soziale und ehrenamtliche Engagement ihrer Beschäftigten, indem sie beispielsweise Mitgliedsbeiträge übernimmt, wenn Mitarbeiter in Vereinen bestimmte Funktionen innehaben.

Die Geschäftstätigkeit der Sparkasse beschränkt sich überwiegend auf ihr Geschäftsgebiet. Die Sparkasse betreibt keine Niederlassung im Ausland.

Durch unsere strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der regionalen Begrenzung unserer Geschäftstätigkeit sehen wir weder hieraus, noch aus unseren Geschäftsbeziehungen und unseren Produkten und Dienstleistungen wesentliche Risiken, die negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerrechte haben könnten.

Mit diesen Maßnahmen, die jährlich überprüft werden, halten wir die Arbeitnehmerrechte dauerhaft und konsequent ein. Die Zielerreichung für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten ist nicht extra definiert, da der Anspruch immer bei hundert Prozent liegt. Der Bereich "Personal" ist aufbauorganisatorisch dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt. Somit ist der Vorstand in sämtliche Personalangelegenheiten, die durch die Personalabteilung initiiert werden, eingebunden.

Ein separates Konzept zu Arbeitnehmerrechten oder Qualifizierung existiert nicht, da alle wesentlichen Belange in Gesetzen, in der Geschäftsstrategie oder in Dienstvereinbarungen geregelt sind. Aus diesem Grund nehmen wir keine weitere Risikoanalyse vor.

15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Faire Beschäftigung und Tariftreue

Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unterliegen wir dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen", in welchem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. Alle Beschäftigten haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.

Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber, für Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten sowie Führungskräfte lebt auch im Geschäftsgebiet. Vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter.

Unsere Ausbildungsquote lag im Jahr 2020 bei 12,2 %. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. So lag die Übernahmequote unserer Auszubildenden in 2020 bei 100 % (2019: 79,2 % / 2018: 100 %). Bereits während der Berufsausbildung ist es uns als Sparkasse wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.

Gleichbehandlung und Entgelttransparenz

Die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen - unabhängig vom Geschlecht - bei vergleichbaren Anforderungen gleich vergütet. Wir erstellen gemäß Paragraf 16 der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) jährlich einen Vergütungsbericht und veröffentlichen diesen auf unserer Homepage. Darin sind die Vergütungsstrukturen genauer dargestellt.

Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim etabliert.

Mitbestimmung und Beteiligung

Entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet. Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens können Beschäftigte Ideen, Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen.

Diversität und Chancengerechtigkeit

In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.

Vielfalt hilft uns auch, für die junge Generation attraktiv zu bleiben. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Mitarbeitern, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen.

Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen noch nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität, ohne dass hier feste Vorgaben für eine Quote definiert wurden. In 2020 waren 18 von 79 Führungsstellen E1 bis E3 mit Frauen besetzt, was im Vergleich zu 2019 eine Mitarbeiterin weniger ist (19 von 79). Im Vergleich zu 2018 bedeutet dies jedoch zwei weibliche Führungskräfte mehr (16 von 82).

Die Sparkasse achtet bei externen Einstellungen auf die Einsatzmöglichkeiten von schwerbehinderten Bewerbern. Im Auswahlverfahren hat eine Behinderung keinen Einfluss auf die Vergabe des Arbeitsplatzes. Bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes wird auf die persönlichen Bedürfnisse des Bewerbers Rücksicht genommen.

Chancengleichheit und Gleichstellung ist für uns ein wichtiges Thema. Dafür ist insbesondere unsere Gleichstellungsbeauftragte zuständig. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat die Sparkasse ihr Gleichstellungskonzept gemäß den gesetzlichen Grundlagen (Artikel 4 bis 6 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 01.07.1996) aktualisiert. Denn alle fünf Jahre werden zu einem bayernweit gleichen Stichtag bzw. Erhebungszeitraum Gleichstellungskonzepte erstellt bzw. fortgeschrieben. Ziel dieses Konzepts ist es, die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Beruf unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung sowie Vorrang von fachlicher Leistung zu fördern und zu festigen. So konnte z. B. die Anzahl der Mitarbeiterinnen in den höheren Einkommensgruppen (ab E9a) - trotz gleichzeitiger Personalreduzierung im Gesamthaus - kontinuierlich gesteigert werden (2018: 81 Mitarbeiterinnen / 2019: 91 / 2020: 97).

Chancengleichheit und Vielfalt werden als übergreifende Themen betrachtet, die in kein zeitliches Raster eingebettet werden können. Sie sind vielmehr Bestandteil der gesellschaftlichen Veränderung, auf die wir reagieren und die wir als Chance sehen können, um unsere geschäftspolitischen Überlegungen zu überprüfen. Eine zeitliche Festlegung der Ziele erfolgt nicht.

Familie und Beruf

Eine familienfreundliche Personalpolitik ist uns ein wichtiges Anliegen. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil der teamorientierten Arbeitsorganisation ist.

Wir möchten außerdem für Frauen bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir Männer stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreichen wir durch die Gestaltung von mitarbeiterorientierten Arbeitszeitmodellen, die sowohl den Mitarbeitern als auch der Sparkasse entgegenkommen. Unser Anspruch ist es, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlässliche und umfassende Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung individueller Lebenskonzepte zu bieten.

Die Wünsche der Mitarbeiter nach notwendigen, persönlichen Auszeiten in bestimmten Lebensphasen, wie zum Beispiel für die Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, werden von der Sparkasse geprüft und - soweit möglich - genehmigt; ebenso die Wünsche nach Reduzierung oder Ausweitung der Arbeitszeit.

Gesundheit

Der Sparkasse liegen die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter besonders am Herzen. Nur wer innerlich ausgeglichen und körperlich fit ist, kann sich motiviert seinen Aufgaben widmen.

Mit einem umfassenden Angebot fördern wir die Gesundheit unserer Beschäftigten, etwa durch betriebsärztliche Betreuung, Betriebssport und ergonomische Arbeitsplätze. Wir unterstützen die Gesundheitsprävention für unsere Mitarbeiter sowie deren Angehörige durch Informationsangebote, Seminare etc. Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher.

Seit Jahren stellt sich die Sparkasse mit einem Betrieblichen Gesundheitsmanagement aktiv der Verantwortung, die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und zu fördern. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sowie Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, zur medizinischen Vorsorge und zur Gesundheitsförderung durch Bewegung, Ernährung und Stressabbau sind wichtige Etappen, um die Arbeitsbedingungen in unserem Haus fortlaufend zu verbessern.

Daneben schaffen Regelungen für die Wiedereingliederung von Langzeitkranken sowie zur Überfallprävention und Überfallnachsorge weitere wichtige Rahmenbedingungen, um nachhaltig gesund und aktiv im Beruf zu sein.

16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Qualifizierte Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut. Unser Ziel ist es daher, die Beschäftigten unseres Hauses zu fördern und bestmöglich durch gezielte Weiterbildung und Qualifizierungsangebote in ihrer Funktion zu unterstützen, auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten und damit ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.

Wir bieten in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an betrieblichen Weiterbildungsangeboten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.

Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir überwiegend das Qualifizierungsangebot unserer Sparkassenakademie.

In die betriebliche Weiterbildung haben wir im Berichtsjahr mehr als 180.000 Euro investiert. Im Durchschnitt hat jeder Mitarbeiter an zwei Weiterbildungstagen im Jahr 2020 teilgenommen.

Nach der Ausbildung bieten wir die betriebliche Weiterbildung zum Sparkassenfachwirt/Bankfachwirt und anschließend zum Sparkassenbetriebswirt/Bankbetriebswirt an. Bei studieninteressierten Beschäftigten fördern wir das Studium zum Bachelor of Science an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Folgende Weiterbildungen konnten im Jahr 2020 begleitet und umgesetzt werden:

(Sparkassen-) FachwirtIn: 14 Beschäftigte

(Sparkassen-) BetriebswirtIn: 4 Beschäftigte

Dipl. (Sparkassen-) BetriebswirtIn: 1 Beschäftigte/r

Bachelor of Science: 4 Beschäftigte

Master of Business Administration: 3 Beschäftigte

Für das Jahr 2021 gibt es keine konkreten Planungen, da sich die Anzahl der in Weiterbildung befindlichen Beschäftigten jedes Jahr aus dem Bedarf an gut qualifizierten Beschäftigten ergibt, der aus der Fluktuation, dem demographischen Wandel und der Bereitschaft der Beschäftigten für eine Weiterbildung resultiert.

Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn mit dem Abschluss zum diplomierten Sparkassenbetriebswirt. Besonders leistungsstarke Bachelorabsolventen können ein Studium zum "Master of Business Administration (MBA)" anschließen, das sie für obere Führungsaufgaben qualifiziert.

Das Aufzeigen von Stärken und Entwicklungschancen jedes einzelnen Mitarbeiters sowie die Unterstützung in der beruflichen und persönlichen Entwicklung sind wesentliche Führungsaufgaben und zentraler Bestandteil der Mitarbeiterförderung. Unsere Führungskräfte sind erste Ansprechpartner und Personalentwickler vor Ort. Beurteilungsinstrumente wie das Mitarbeiterorientierungsgespräch und der Führungscheck sind maßgeblich, um unsere Mitarbeiter umfassend für ihre Aufgaben zu qualifizieren.

Wir legen großen Wert darauf, dass Entwicklung und Karriere in unserer Sparkasse möglich sind und gefördert werden. Der Grundsatz der potenzialorientierten Weiterbildung bildet die Basis in der Aufstiegsförderung. Im Rahmen der Anpassungsweiterbildung werden laufend Maßnahmen organisiert, um auf neue Anforderungen und die verschiedenen, sich rasch wandelnden Aufgabenfelder des Bankgeschäftes und der Arbeitswelt angemessen zu reagieren. Hausinterne und externe Bildungsmaßnahmen ermöglichen unseren Mitarbeitern, die arbeitsplatzbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu intensivieren und zu erweitern sowie den technischen, ökonomischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.

Bereits während der Ausbildung vermitteln wir grundlegende und breitgefächerte Beratungs- und Fachkompetenz - mit dem Ziel, unsere zukünftigen Bankkaufleute von Beginn an bestmöglich für ihre zukünftigen Aufgaben auszubilden. Ergänzend zum Berufsschulangebot und der IHK-Ausbildungsprogramme werden in unserem Haus zusätzliche - auf die Sparkassenbedürfnisse zugeschnittene - Kenntnisse und Standards vermittelt. Die Ausbildung von jungen Nachwuchskräften genießt bei der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim hohe Priorität und gilt als Investition in die Zukunft der Sparkasse sowie in die Attraktivität der Region.

Der Bereich Personalentwicklung kümmert sich gezielt um den beruflichen Nachwuchs und bezieht in die Personalentwicklung gesellschaftliche sowie demographische Entwicklungen mit ein. Und so werden wir uns auch zukünftig als verantwortungsvoller Ausbildungsbetrieb und als attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Es liegt im Interesse unseres Hauses, gute ausgebildete Nachwuchskräfte für unsere Arbeit zu begeistern und zu qualifizieren.

Die genannten Zielsetzungen sind übergreifende Themen und lassen sich in kein zeitliches Raster einbetten. Gleichzeitig haben sich unsere Maßnahmen, in die der Vorstand eingebunden ist, in der Praxis bewährt und zu einer hohen Qualifikation unserer Mitarbeiter geführt. Aktuell erkennen wir in unserer Vorgehensweise keine Risiken.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;

ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;

iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;

v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;

ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);

iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;

iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;

v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:

i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;

ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;

iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:

i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;

ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;

iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Im Jahr 2020

• Sechs Arbeitsunfälle (davon zwei Wegeunfälle, drei Unfälle am Arbeitsplatz und ein Unfall beim Betriebssport)

• Die Krankheitsquote lag bei 3,9 % inklusive der Langzeitkranken

• Keine arbeitsbedingten Todesfälle

In unserer Sparkasse gibt es einen Arbeitssicherheitsausschuss, welcher aus folgenden Teilnehmern besteht und sich mindestens vier Mal im Jahr trifft:

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Betriebsärztin

Vertreter des Personalrats

Mitarbeiter Organisation

Mitarbeiter Personalabteilung

Ebenso besteht ein Gesundheitszirkel des betrieblichen Gesundheitsmanagements, welcher sich regelmäßig trifft, mit folgenden Teilnehmern:

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Vertreter des Personalrats

Mitarbeiter Personalabteilung

Die Sparkasse unterstützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter aktiv mit zahlreichen Maßnahmen. Dazu zählt der Arbeitssicherheitsausschuss ebenso wie ein mit dem Personalrat abgestimmtes Wiedereingliederungs-Management. Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements gibt es zahlreiche präventive Angebote: zum Beispiel Massagen, Seminare über gesundes Essen, Yoga-Kurse und Fitness-Checks. Förmliche Vereinbarungen mit Gewerkschaften bestehen nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die berichtende Organisation muss für Angestellte und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Siehe hierzu Erläuterungen zum Arbeitssicherheitsausschuss und zum Gesundheitszirkel (vgl. Leistungsindikator GRI SRS-403-10)

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen

Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:

i. Geschlecht;

ii. Angestelltenkategorie.

Die Sparkasse stellt ihren Mitarbeitern ein umfassendes internes und externes Bildungsprogramm zur Verfügung. Das Bildungsangebot beinhaltet Seminare zum Ausbau fachlicher und persönlichkeitsbezogener Kompetenzen. Die Anzahl der betrieblichen Weiterbildungstage lag bei der Sparkasse in 2020 im Durchschnitt bei 2,0 Tagen pro bankspezifisch Beschäftigtem.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:

i. Geschlecht;

ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;

iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:

i. Geschlecht;

ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;

iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Der Verwaltungsrat der Sparkasse setzte sich zum 31.12.2020 aus einem weiblichen und 13 männlichen Mitgliedern zusammen.

Am 31.12.2020 beschäftigte die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim 664 Mitarbeitende.

Von den aktiven Beschäftigten inklusive der Auszubildenden und der nicht bankspezifischen Angestellten (579 Mitarbeitende) waren 273 (47,2 %) Mitarbeitende männlich und 306 (52,8 %) weiblich. Einen Mitarbeitenden mit dem Geschlechtsmerkmal divers haben wir nicht beschäftigt. Von den aktiven bankspezifisch Beschäftigten (502 Mitarbeiter) waren 236 (47,0 %) Mitarbeitende männlich und 266 (53,0 %) weiblich.

Die Altersstruktur der aktiven bankspezifisch Beschäftigten (502 Mitarbeitende) sah wie folgt aus:

Altersgruppe Anzahl Anteil
in %
unter 20 Jahre 1 0,2
20 bis 29 Jahre 85 16,9
30 bis 39 Jahre 69 13,7
40 bis 49 Jahre 115 23,0
50 bis 54 Jahre 84 16,7
55 bis 59 Jahre 97 19,3
60 Jahre und älter 51 10,2
Gesamt 502 100,0

Die Schwerbehindertenquote per 31.12.2020 betrug 3,6 % (21 schwerbehinderte Mitarbeitende im Verhältnis zu 579 aktiven Mitarbeitenden inkl. Auszubildende).

76 aktive Mitarbeitende bildeten die 2. und 3. Führungsebene:

• 18 Frauen (23,7 %)

• 58 Männer (76,3 %)

Zusammensetzung des Vorstandes:

• 3 männliche Vorstandsmitglieder

• davon sind zwei über 50 Jahre

• und einer über 60 Jahre

49 Mitarbeitende befanden sich in Elternzeit oder Sonderurlaub nach Elternzeit:

• 49 Frauen (100,0 %)

• Kein Mann (0,0 %)

16 Mitarbeitende befanden sich in Altersteilzeit (Ruhephase) und 3 in Erwerbsunfähigkeits-Rente.

166 Mitarbeitende befanden sich in Teilzeitbeschäftigung (von 518 aktiven Beschäftigten inklusive Nichtbankspezifischen):

• Teilzeitquote: 32,0 %

- 142 Frauen (85,5 %)

- 24 Männer (14,5 %)

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:

i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;

ii. Umgesetzte Abhilfepläne;

iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;

iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Für den Berichtszeitraum sind keine Diskriminierungsvorfälle bekannt.

Kriterium 17 zu Menschenrechten

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte gehört zum Selbstverständnis der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim. Als gemeinwohlorientierte Sparkasse liegt der Fokus unserer Geschäftstätigkeit auf der Region.

Auch beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen sind Nachhaltigkeitskriterien, unter Berücksichtigung der Kosten und der Leistung, verbindliche Entscheidungsfaktoren für die Sparkasse. Beim Einkauf von Waren sowie bei Dienstleistungen oder Handwerksleistungen setzen wir vorwiegend auf Firmen, die bei uns in der Region ansässig sind.

Hier muss auf der gesetzlichen Grundlage davon ausgegangen werden, dass diese Firmen die in Deutschland geltenden und kontrollierten Gesetze einhalten. Bei Dienstleistern wird explizit darauf geachtet, dass diese das Mindestlohngesetz einhalten.

Da in Deutschland die Risiken und Belange von Menschenrechten besonders geschützt sind und wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen für die Geschäftstätigkeit unseres Hauses keine Risiken sehen, halten wir ein separates Konzept zum Thema Menschenrechte derzeit für nicht erforderlich. Wir sehen die Menschenrechte in angemessener Weise gewahrt und gehen nicht von einer Missachtung aus. Infolgedessen nehmen wir keine Risikoanalyse vor.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für "erhebliche Investitionsvereinbarungen".

Eine detaillierte Überprüfung ist nicht erforderlich, da wir unsere Waren fast ausschließlich von deutschen Firmen beziehen, die entsprechenden Gesetzen unterliegen und nach diesen geprüft werden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Unsere Standorte unterliegen alle dem deutschen Recht und werden deshalb in diesem gesetzlichen Rahmen betrieben und geprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Eine detaillierte Überprüfung ist nicht erforderlich, da wir unsere Waren fast ausschließlich von deutschen Firmen beziehen, die entsprechenden Gesetzen unterliegen und nach diesen geprüft werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der LieferketteDie berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit besteht keine Gefahr des Verstoßes gegen die Menschenrechte.

Kriterium 18 zu Soziales/Gemeinwesen

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim leistet als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber einen wesentlichen Beitrag zur Stärke ihres Geschäftsgebiets. Sie sichert die Versorgung der Region mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen und stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe.

Das gemeinwohlfördernde, regionale Geschäftsmodell der Sparkasse ist in unserer Satzung fest verankert. Aus dem Sparkassenauftrag heraus ist die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim das Kreditinstitut für alle Bürgerinnen und Bürger in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für jedermann bereit und geben Kredite zu fairen und verlässlichen Konditionen. Mit unserem Geschäftsmodell fördern wir das wirtschaftliche Wachstum, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Weiterentwicklung der Region. Wir tragen verlässlich zum Gemeinwohl und zu einer nachhaltigen Wohlstandsentwicklung bei und engagieren uns für eine hohe Lebensqualität für alle Menschen in unserer Heimat.

Als Sparkasse sind wir seit jeher Teil der regionalen Wirtschaftskreisläufe. Ob Privatperson oder Unternehmen: Unsere Kunden schätzen uns als persönlichen Berater, verlässlichen Geschäftspartner und Förderer der Region. Die besondere Beziehung zu den Städten und Landkreisen in unserem Geschäftsgebiet, zur Wirtschaft und zu den Menschen ist die Basis für unseren Erfolg und bleibt der Kern unserer Identität als Sparkasse - gerade auch deshalb, weil der neue Megatrend der Digitalisierung auch unser Geschäftsmodell ganz konkret betrifft.

Im Interesse unserer Kunden verbinden wir die reale und die digitale Welt miteinander. Wir wollen das Beste aus beiden Welten kombinieren: bequeme und effiziente digitale Lösungen mit persönlicher Nähe und kompetenter Beratung. Damit richten wir unser Angebot konsequent am Bedarf und am veränderten Nutzungsverhalten unserer Kunden aus. Viele einfache Bankgeschäfte lassen sich inzwischen gut und schnell über das Internet erledigen. Denn immer mehr alltägliche Bankgeschäfte erledigen unsere Kunden von unterwegs mit dem Smartphone oder Tablet. Hierfür bieten wir mit unseren Sparkassen-Apps leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an.

Eine weitere wichtige Entwicklung sind steigende Transparenzanforderungen unserer Anspruchsgruppen. Diese werden insbesondere durch die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Finanzbranche steigen. Wir sind gefordert, künftig die Menschen und Unternehmen in der Region bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit zu begleiten.

Wir sind nicht nur Ansprechpartner rund um das Thema Finanzen. In unserer Unternehmensphilosophie ist die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung fest verankert. Wir fühlen uns unserem öffentlichen Auftrag verpflichtet und wollen für das Gemeinwohl Sorge tragen - finanziell, inhaltlich und personell. Mit unseren vielfältigen Spenden- und Sponsoring-Engagements in Kultur, Bildung, Sport, Umwelt, Wissenschaft und Soziales machen wir viele Dinge erst möglich. Auf diese Weise kommt der Geschäftserfolg der Sparkasse allen Einwohnern im Geschäftsgebiet zugute. Und: Die Erträge der lokalen Wirtschaft verbleiben in der Region - eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung vor Ort.

Für unser gesellschaftliches Engagement sind wir auf vielfältige Weise in unserem Geschäftsgebiet vernetzt. In zahlreichen Projekten und Initiativen, die wir gemeinsam mit Partnern aus Gesellschaft und Öffentlichkeit ins Leben gerufen haben, leisten wir wertvolle Beiträge für ein lebenswertes Umfeld.

Wir verfolgen neben unserem Spenden- und Sponsoring-Konzept auch ein Stiftungskonzept (Sparkassenstiftung Memmingen-Mindelheim, Sparkassenstiftung Mindelheim, Sparkassenstiftung Lindau, Sparkassenstiftung Memmingen-Lindau-Mindelheim), um lokale Gemeinschaften, Vereine oder Initiativen zu unterstützen. Ziel ist es, dabei jährlich wiederkehrend die Belange der Region im sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich sowie in Bildung und Tradition zu unterstützen und zu fördern. Dazu werden Anfragen bewertet und unterstützt, gezielt Projekte ausgewählt, die zukunftsweisend für die Region und das gesellschaftliche Leben sind. Dabei ist es wichtig, dass unter den Regionen in unserem weitläufigen Geschäftsgebiet eine ausgeglichene Zuwendung herrscht und die Bedeutung der Kategorien (Sport, Kultur, Soziales etc.) entsprechend der Ausprägung Beachtung findet. Dies sowie die weiteren Maßnahmen werden stetig mit der Unternehmensführung abgestimmt. Die vorgegebenen Budgets unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung.

Mit unserer Stiftergemeinschaft sind wir "Anstifter zum Stiften": Die Sparkasse ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen, sich über die Stiftergemeinschaft mit eigenen Stiftungen oder Zustiftungen für das Gemeinwohl zu engagieren. Seit Gründung der Stiftergemeinschaft im Jahr 2008 wurden allein unter ihrem Dach 28 (Unter-)Stiftungen ins Leben gerufen. Diese haben seit 2009 insgesamt rund 160.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen ausgeschüttet. Mit diesen Geldern wurden Projekte und Aktivitäten aus den Bereichen Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, Sport und Soziales sowie Umwelt- und Tierschutz gefördert.

Unser Sponsoring-Engagement konzentriert sich zum großen Teil auf Projekte, die prägend für das Leben in der Stadt Memmingen sowie in den Landkreisen Lindau und Unterallgäu sind: beispielsweise die Unterstützung des Landestheaters Schwaben, der Nobelpreisträgertagung in Lindau oder das Festival der Nationen in Bad Wörishofen. Dabei erfolgt die Förderung meist über mehrere Jahre hinweg.

Wir wissen, dass wir nur in einem intakten sowie zukunftsfähigen gesellschaftlichen und ökologischen System erfolgreich sein können. Einen besonderen Stellenwert hat deshalb seit vielen Jahren das Engagement in Umweltschutzprojekten.

Zudem engagieren wir uns für die finanzwirtschaftliche Bildung in der Region. Denn eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung dient dem grundlegenden Verständnis für wirtschaftliche, bzw. finanzielle Zusammenhänge und soll Menschen befähigen, ihre eigenen Finanzen kompetent und vorausschauend zu handhaben. Dies beginnt bereits im Kindes- und Jugendalter. Darum nehmen wir unseren öffentlichen Auftrag ernst, die Wirtschaftserziehung der Jugend und deren Entwicklung zu unterstützen. Dazu bieten wir den Schulen beispielsweise den SchulService in Kooperation mit dem Deutschen Sparkassenverlag an. Weitere Angebote sind das Planspiel Börse sowie Betriebserkundungen bei uns im Haus.

Außerdem unterstützen wir die regionale Wirtschaft und fördern den Austausch mit wesentlichen Anspruchsgruppen durch die Mitgliedschaft in den örtlichen Gewerbevereinen, der Industrie- und Handelskammer, dem Bund der Selbständigen und dem Kuratorium Sicheres Allgäu sowie durch zahlreiche Veranstaltungen. Wir wissen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vielen Bereichen ehrenamtlich aktiv sind. Eine Erfassung erfolgt jedoch nicht, so dass hierzu keine Zahlen veröffentlicht werden können.

Kern des öffentlichen Auftrags ist es, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen. Mit der genannten Maßnahmenvielfalt und all unseren Initiativen tragen wir in angemessener Weise und aktiv zum Gemeinwohl unserer Region bei. Unsere Förderengagements stehen in Einklang mit unseren geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse. In unseren Grundsätzen zu Spenden und Sponsoring sind unsere Richtlinien hinsichtlich der Vergabe festgelegt. Die Förderungen werden mit dem Vorstand abgestimmt. Die Interne Revision prüft die Rechtmäßigkeit und Einhaltung der notwendigen Betriebsabläufe. Unsere Ausrichtung wird jährlich unter Einbindung des Vorstands im Rahmen der Unternehmensstrategie geprüft. Dadurch und durch die Vielfalt der Förderungen, die ausschließlich positiver Natur sind, nehmen wir aktuell keine Risikoanalyse bezüglich der Sozialbelange vor.

Das Verständnis darüber, wie das Gemeinwohl über Zuwendungen an Vereinigungen und Einrichtungen gefördert werden soll, ist in unserem Geschäftsgebiet sehr unterschiedlich. Daher machen wir als Sparkasse keine Vorgaben hinsichtlich des gesellschaftlichen Bereichs, sondern verfolgen bei den meisten Förderungen eine offene Antragskultur. Allerdings muss die Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung gegeben sein.

Da die Verwendung der Spendengelder breit gestreut ist, sehen wir grundsätzlich keine Risiken bei der Vergabe. Die Verteilung der Spenden aus dem Reinertrag des PS-Sparen und Gewinnens erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben der Genehmigungsbehörde für die Durchführung des "Sparkassen-PS Sparen und Gewinnen der bayerischen Sparkassen".

Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:

i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;

ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;

iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: "unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert" abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts".

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Im Jahr 2020 hat die Sparkasse im Rahmen ihrer Aktivitäten in die Sozial-, Sport-, Bildungs-, Kultur- und Umweltförderung rund 385.000 Euro investiert. Hieraus ergibt sich ein indirekter Nutzen für die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim, der sich in einer verstärkten Kundenbindung, einer Imageverbesserung und damit einer Abgrenzung vom Wettbewerb ausdrückt.

Die Spenden und sonstigen Förderbeiträge verteilten sich im Jahr 2020 wie folgt:

Kultur 25 %
Soziales 18 %
Sport 38 %
Umwelt, Wirtschaft, Sonstiges 19 %

Eine Erhebung der monetären Wirkungen erfolgt nicht und kann auch nur schwer gemessen werden. Für die Gesellschaft ergibt sich ein direkter Nutzen, der sich in der Unterstützung der Initiativen im Geschäftsgebiet widerspiegelt. Auch hier erfolgt jedoch keine Messung der Wirkung. Der unmittelbar erzeugte wirtschaftliche Wert kann technisch nicht ermittelt werden.

Kriterien 19 - 20 zu Compliance

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern (SVB). Der SVB zählt, wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände, auch zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt als Dachverband die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr.

Als Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse den umfangreichen rechtlichen Anforderungen an die Finanzdienstleistungsbranche. Darüber hinaus gilt für uns das bayerische Sparkassengesetz. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Darin enthalten ist die regelmäßige Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen seitens der Sparkasse eingehalten werden. Zu den relevanten aktuellen Richtlinien zählen insbesondere:

- Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

- Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp)

- Basel I - III

- Kreditwesengesetz (KWG)

Die Sparkasse verhält sich politisch neutral und tätigt keine Spenden oder sonstige Zuwendungen an Parteien, Politiker oder Regierungen. Somit entstehen für uns keine Risiken, welche regelmäßig analysiert werden müssen. Auf die Erstellung eines Konzepts zur Verhinderung politischer Einflussnahme wurde aus diesen Gründen verzichtet. Die Behandlung von Zuwendungen, Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vergünstigungen ist in der allgemeinen Dienstanweisung unseres Hauses geregelt.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.

b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

Es wurden keine politischen Spenden getätigt.

Bitte ergänzen Sie die hier abgefragten Inhalte.

20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Integrität ist eines der leitenden Prinzipien unserer Geschäftstätigkeit. Gesetzes- und regelkonformes Verhalten sowie "das Richtige tun" sind die Basis für das Vertrauen, das Kunden, Partner, die Gesellschaft und Mitarbeiter in die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim setzen. Dieses Vertrauen ist unser wichtigstes Kapital für die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzdienstleistungsgeschäfts.

Unser Handeln wird bestimmt durch folgende Prinzipien, die verbindlich und in gleicher Weise für alle Mitarbeiter sowie die Mitglieder des Vorstands gelten: - Konsequente Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen

- Fairer, ehrlicher und verlässlicher Umgang miteinander sowie mit Kunden und Geschäftspartnern

- Loyalität gegenüber dem Unternehmen

- Unterlassung jeglicher Form von Diskriminierung

- Vermeidung von Interessenkonflikten

Wir achten darauf, dass alle Gesetze und sonstigen Bestimmungen, die für unsere Aktivitäten maßgebend sind, eingehalten werden (Umsetzung gesetzlicher Regelungen wird durch MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)-Compliance überwacht). Insbesondere wird keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder Bestechlichkeit geduldet. Jede Art von Interessenkonflikt wird vermieden. Wir verfügen über Dienstanweisungen zur Korruptionsprävention, die für alle Mitarbeiter gelten. Zur operativen Umsetzung verfügt die Sparkasse über ein Beauftragtenwesen, zu dem die Themenfelder wie Geldwäsche- und Fraud-Prävention, Compliance, Notfall, Datenschutz und Arbeitsschutz gehören.

Die Beauftragten wachen darüber, dass die Gesetze und Richtlinien hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, sonstiger strafbarer Handlungen oder Daten- bzw. Arbeitsschutz eingehalten werden und stellen mittels entsprechender Verfahren sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und internen Regelungen gehandelt wird. Darüber hinaus wird die Einhaltung erlassener Anweisungen und Regelungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend im Rahmen der genehmigten Prüfungsplanung durch die Interne Revision geprüft. Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Berichte an den Vorstand sowie an die Interne Revision der Sparkasse.

Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter stellen sicher, dass die festgelegten Regeln und Maßnahmen im Unternehmen auch gelebt werden. Themenbezogen werden alle Mitarbeiter über unser Intranet sensibilisiert und es erfolgen konkrete anlassbezogene Schulungen (zum Beispiel Web-based Training für Geldwäsche).

Im Berichtsjahr wurden keine Risiken aus der Geschäftstätigkeit, aus Geschäftsbeziehungen oder aus den angebotenen Produkten und Dienstleistungen identifiziert, die negative Auswirkungen auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben könnten. Die vom MaRisk Compliance durchgeführte Risikoanalyse ergab keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines entsprechenden Risikos.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.

b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.

Die Beauftragten stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.

Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in unserem Haus der Compliance- sowie der Geldwäschebeauftragte zuständig. Diese sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.

Weiter unterstützen und beraten diese den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die Beauftragten erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Berichte an den Vorstand. Die Informationen werden an die interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder die Beauftragten zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem).

Die oben genannten Maßnahmen beziehen sich auf das Gesamthaus. Da eine isolierte Prüfung der einzelnen Betriebsstätten nicht erfolgt, können hierzu keine quantifizierten Angaben (Gesamtzahl und Prozentsatz) erfolgen.

Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle. Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:

a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.

b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.

c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.

d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

Es wurden im Jahr 2020 nach umfangreicher Prüfung keine Korruptionsfälle gemeldet und festgestellt.

Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:

i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;

ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;

iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.

b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.

c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.

Im Jahr 2020 ist es zu keinen Bußgeldzahlungen oder nicht monetären Strafen gekommen.

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020

Aktivseite

EUR EUR 31.12.2019
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 33.367.500,19 35.034
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 106.321.552,58 8.896
139.689.052,77 43.930
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0 0
b) Wechsel 0 0
0 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 299.277.675,86 223.334
b) andere Forderungen 508.493.474,30 538.483
807.771.150,16 761.816
4. Forderungen an Kunden 2.738.412.773,37 2.580.328
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.315.590.979,91 EUR 1.271.487
Kommunalkredite 204.504.929,52 EUR 210.668
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0 EUR 0
ab) von anderen Emittenten 0 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0 EUR 0
0 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 123.933.426,22 116.502
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 123.933.426,22 EUR 116.502
bb) von anderen Emittenten 540.657.312,76 529.023
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 472.049.075,94 EUR 450.385
664.590.738,98 645.526
c) eigene Schuldverschreibungen 0 0
Nennbetrag 0 EUR 0
664.590.738,98 645.526
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 421.050.581,86 362.822
6a. Handelsbestand 0 0
7. Beteiligungen 63.523.807,01 63.804
darunter:
an Kreditinstituten 0 EUR 0
an Finanzdienstleistungsinstituten 1.334.520,95 EUR 1.335
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000.000,00 1.000
darunter:
an Kreditinstituten 0 EUR 0
an Finanzdienstleistungsinstituten 0 EUR 0
9. Treuhandvermögen 8.786.971,91 566
darunter:
Treuhandkredite 8.786.971,91 EUR 566
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 67.627,00 35
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
d) geleistete Anzahlungen 0 0
67.627,00 35
12. Sachanlagen 14.726.277,27 15.639
13. Sonstige Vermögensgegenstände 30.345.682,21 22.068
14. Rechnungsabgrenzungsposten 1.558.320,33 1.355
Summe der Aktiva 4.891.522.982,87 4.498.889

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2019
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 1.189.247,74 60
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 603.155.462,48 421.611
604.344.710,22 421.671
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 738.722.855,07 964.026
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 150.672.896,88 36.189
889.395.751,95 1.000.215
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 2.867.164.826,35 2.566.035
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.727.319,29 3.677
2.869.892.145,64 2.569.712
3.759.287.897,59 3.569.926
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0 EUR 0
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0 EUR 0
0 0
3a. Handelsbestand 0 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 8.786.971,91 566
darunter:
Treuhandkredite 8.786.971,91 EUR 566
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.581.907,86 1.960
6. Rechnungsabgrenzungsposten 1.330.553,05 1.812
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 28.340.337,00 27.840
b) Steuerrückstellungen 2.034.713,26 13
c) andere Rückstellungen 28.968.928,51 33.285
59.343.978,77 61.138
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 2.276.000,00 3.238
10. Genussrechtskapital 0 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0 EUR 0
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 181.904.963,47 174.005
darunter:
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 204.963,47 EUR 205
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0 0
b) Kapitalrücklage 0 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 266.573.000,00 257.849
266.573.000,00 257.849
d) Bilanzgewinn 6.093.000,00 6.724
272.666.000,00 264.573
Summe der Passiva 4.891.522.982,87 4.498.889
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 83.527.589,91 83.277
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 2.121.666,00 2.369
85.649.255,91 85.647
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 274.242.741,65 249.083
274.242.741,65 249.083

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2019
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 62.735.492,90 66.830
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 249.346,50 EUR 336
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 5.209.745,95 6.534
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0 EUR 0
67.945.238,85 73.364
2. Zinsaufwendungen 10.472.376,39 8.888
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 1.823.429,54 EUR 453
57.472.862,46 64.475
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 7.568.392,85 6.999
b) Beteiligungen 895.483,02 2.684
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0 0
8.463.875,87 9.684
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 338.867,92 0
5. Provisionserträge 34.471.593,53 31.667
6. Provisionsaufwendungen 1.512.074,82 1.343
32.959.518,71 30.324
7. Nettoertrag des Handelsbestands 0 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.911.240,84 3.027
9. (weggefallen)
102.146.365,80 107.510
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a)Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 30.279.644,01 30.553
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.560.811,11 9.165
darunter:
für Altersversorgung 2.751.178,02 EUR 3.622
38.840.455,12 39.717
b) andere Verwaltungsaufwendungen 16.918.498,83 17.945
55.758.953,95 57.662
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.387.826,80 1.436
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 13.083.240,69 14.319
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 8.525.679,38 5.617
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0 0
8.525.679,38 5.617
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 533.511,26 2.680
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0 0
533.511,26 2.680
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0 181
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 7.900.000,00 7.100
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 14.957.153,72 18.514
20. Außerordentliche Erträge 0 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6.659.002,22 9.365
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 205.151,50 225
6.864.153,72 9.590
25. Jahresüberschuss 8.093.000,00 8.924
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0 0
8.093.000,00 8.924
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0 0
b) aus anderen Rücklagen 0 0
0 0
8.093.000,00 8.924
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 2.000.000,00 2.200
b) in andere Rücklagen 0 0
2.000.000,00 2.200
29. Bilanzgewinn 6.093.000,00 6.724

Anhang

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Aufgrund der besonderen Risiken aus der Corona-Pandemie haben wir erstmals zum besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anstelle einer vergangenheitsorientierten eine zukunftsorientierte Bewertungsmethode angewandt. Dabei haben wir in Anlehnung an die interne Risikosteuerung den erwarteten Verlust der kommenden 12 Monate verwendet. Das ausgewiesene Jahresergebnis fiel durch die Änderung der Bewertungsmethode (inkl. der neu gebildeten Rückstellungen für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken) um 357 TEUR niedriger aus.

Soweit unsere Kunden Corona-bedingt das gesetzliche Moratorium nach Art. 240 § 3 EGBGB in Anspruch genommen haben, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens um den Stundungszeitraum. Die zum Bilanzstichtag gestundeten Zinsen weisen wir unter Aktiva Posten 4 "Forderungen an Kunden" aus. Die für das Jahr 2020 mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Zinsen haben wir vollständig als Zinsertrag vereinnahmt.

Wertpapiere

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestands werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreisen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Anteile an einem Investmentvermögen werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich Rückgabeabschlag bzw. Illiquiditätsabschlag bzw. dem Nettovermögenswert bewertet.

Bei Wertpapierleihegeschäften gehen wir nicht von einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Wertpapiere aus. Insoweit bleiben verliehene Wertpapiere in den ursprünglichen Bilanzposten.

Finanzinstrumente des Handelsbestands

Während des Jahres waren keine Finanzinstrumente des Handelsbestands im Bestand. Der Bilanzposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach 340g HGB übersteigt die gesetzlich geforderte Höchstgrenze gemäß § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB. Von der Auflösung des übersteigenden Betrages wird abgesehen.

Beteiligungen und Anteile an verbundene Unternehmen

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 33 1/3 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens von über 250 Euro bis einschließlich 800 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer werden ab 2018 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis einschließlich 800 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer werden ab 2020 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.

Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden überwiegend fortgeführt.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 2,34 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 2.528 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,25 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,25 % unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden ab dem Geschäftsjahr 2020 neue Berechnungsprogramme zur Ermittlung der Rückstellung für Dienstjubiläen und für die Altersteilzeit verwendet. Die Jubiläumsrückstellung wird nicht mehr auf Basis des für handelsrechtliche Zwecke modifizierten Pauschalwertverfahrens, sondern unter Anwendung der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) gebildet. Bei der Diskontierung wird erstmals bei beiden Rückstellungen einheitlich der Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Des Weiteren werden sowohl bei der Jubiläumsrückstellung als auch bei der Altersteilzeitrückstellung die Sterbewahrscheinlichkeiten erstmals auf Basis der Heubeck-Tafeln RT 2018 G ermittelt. Durch die Änderung der Bewertungsmethoden verringerten sich die Jubiläumsrückstellung um 11 TEUR und die Altersteilzeitrückstellung um 16 TEUR.

Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt.

Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Zur Ermittlung eines ggf. bestehenden Verpflichtungsüberschusses ist eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen Finanzinstrumente des Bankbuchs unter Berücksichtigung aller bis zur vollständigen Abwicklung zu erwartenden Risiko- und Verwaltungskosten vorgenommen worden. Hierbei ist die Ermittlung anhand einer barwertigen Betrachtung erfolgt. Eine Rückstellung war nicht erforderlich.

Fonds für allgemeine BankrisikenIm Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen.

Strukturierte Finanzinstrumente

Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert. Soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentliche erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, erfolgt eine getrennte Bilanzierung.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente, die nicht dem Handelsbestand zugeordnet und in keine Bewertungseinheit einbezogen sind, werden grundsätzlich einzeln bewertet. Für entstandene Bewertungsverluste haben wir Rückstellungen gebildet. Daraus entstandene Bewertungsgewinne bleiben außer Ansatz.

Die Sparkasse hat zwei Swap-Pakete (jeweils bestehend aus Receiver- und Payerswaps, die in Kombination den Charakter von Forwardswaps aufweisen) mit einem Gesamtvolumen von 45 Mio. EUR Zinsswaps im Bestand. Die einzelnen Swap-Pakete dienen zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken des originären Zinsbuchs, nicht in der Art des Hedgings von Zinsänderungsrisiken, dass bestehende Sensitivitäten des Zinsbuchs in den einzelnen Laufzeitbändern reduziert werden, sondern indem eine gegensätzliche Parallelshift-Sensitivität in einem neuen Laufzeitband aufgebaut wurde. Im Jahresabschluss 2020 war die Bildung einer Drohverlustrückstellung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) für den saldierten Barwert der jeweiligen Swap-Pakete erforderlich. Diese konnte um die bereits bestehenden Upfrontzahlungen für die Marge aus den jeweiligen Swap-Paketen gekürzt werden. Für den verbleibenden Betrag wurde eine Rückstellung in Höhe von insgesamt 14.018 TEUR gebildet.

Bewertungseinheiten

Einzelne Wertpapiere bilden mit zugeordneten Sicherungsgeschäften (Zinsswaps) eine Bewertungseinheit (Mikro-Hedge). Die Bewertung erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 254 HGB. Die zum Bilanzstichtag bestehenden ökonomischen Sicherungsbeziehungen werden stets auch im Jahresabschluss gemäß § 254 HGB abgebildet. Bei den im Jahresabschluss gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich ausschließlich um Mikro-Hedges. Dabei wird die Einfrierungsmethode angewandt. In die Bewertungseinheiten wurden Vermögensgegenstände in Höhe von 29.988 TEUR zur Absicherung gegen Wertänderungsrisiken (Zinsänderungsrisiken) einbezogen. Das abgesicherte Risiko beläuft sich auf 978 TEUR. Die Grundgeschäfte wurden vollständig in die Sicherungsbeziehungen einbezogen.

Die Sicherungsbeziehungen haben eine Restlaufzeit von 1 bis 4 Jahren. Die Grundgeschäfte wurden stets über die gesamte Laufzeit gesichert. Die Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko gleichen sich vollständig aus, da die Grund- und Sicherungsgeschäfte einem identischen Risiko unterliegen und auf das Sicherungsgeschäft keine weiteren Risiken wirken. Grund- und Sicherungsgeschäfte weisen stets eine hohe negative Korrelation in Bezug auf das abgesicherte Risiko auf. Die Ermittlung der Wertänderungen bzw. der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen erfolgt nach der Critical term match-Methode.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Forderungen an die eigene Girozentrale 356.449 280.883
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 3 b) andere Forderungen
- bis drei Monate 29.223 22
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 65.065 72.581
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 220.000 240.000
- mehr als fünf Jahre 190.000 220.000

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Forderungen an verbundenen Unternehmen 2.050 2.550
- davon nachrangig 2.050 2.550
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 49.389 49.663
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 81.063 81.558
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 213.436 224.167
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 947.106 873.500
- mehr als fünf Jahre 1.428.284 1.320.075
- mit unbestimmter Laufzeit 66.262 78.425

Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings wurden Kommunalkredite in Höhe von 2.122 TEUR an die BayernLB bei gleichzeitiger Stundung der Kaufpreisforderung übertragen. Die Landesbank kann diese Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Öffentlichen Pfandbriefen nutzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "Kommunalkredite" aus.

Diese Forderungen sind mit ihrem Buchwert in den Angaben zur "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten" enthalten.

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Zum Abschlussstichtag in Pension gegebene Wertpapiere (Buchwert) 4.900 ---
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 51.902 49.885
- Börsenfähige Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen),davon sind 660.747 641.393
- börsennotiert 627.392 622.439
- nicht börsennotiert 33.355 18.954

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Börsenfähige Wertpapiere, davon sind 18.882 9.499
- börsennotiert --- ---
- nicht börsennotiert 18.882 9.499

Anteile an Investmentvermögen

An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Differenz Marktwert zu Buchwert
TEUR
Ertragsausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Gemischte Wertpapierspezialfonds (international)
MECO-Fonds 112.922 103.558 9.364 1.077
BIBO-Fonds 51.969 51.969 --- 162
MEMI-Fonds 21.888 18.715 3.173 632
A-AMMUA-Fonds 27.327 27.327 --- 554
MEMA-Fonds 84.399 79.926 4.473 402
Immobilienspezialfonds (gewerbliche Objekte, Deutschland)
Patrizia Gewerbe-Immo Deutschland 1 44.035 25.000 19.035 1.090
CORESIS Deutsche Wirtschaftszentren 10.483 10.000 483 577

Beim Immobilienspezialfonds Patrizia Gewerbe-Immo Deutschland 1 ist eine Rückgabefrist von fünf Monaten vereinbart.

Beim Immobilienspezialfonds CORESIS Deutsche Wirtschaftszentren ist eine Rückgabefrist von fünf Monaten vereinbart. Der Rücknahmeabschlag beträgt 5 % des Anteilswerts.

Die weiteren dargestellten Investmentvermögen unterlagen keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,4 1.860.143 ---
(31.12.2019)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v.d. Höhe 0,2 662.761 50.307
(30.09.2019) (2018/2019)
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 2,1 230.539 ---
(31.12.2019)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 1,9 1.328.734 ---
(30.06.2020)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,4 3.321.088 ---
(31.12.2019)

Darüber hinaus ist die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 2,1
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 3,1

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen

Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an der Sparkassen-Mittelstandskapital MM-LI-MN GmbH mit Sitz in Memmingen ausgewiesen (Kapitalanteil 100 %, Eigenkapital 31.12.2019: 1.129 TEUR, Ergebnis des Geschäftsjahres 2019: 0 TEUR). Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde verzichtet, weil die Einbeziehung des Tochterunternehmens für die Verschaffung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist (§ 296 Abs. 2 HGB).

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die Sachanlagen entfallen mit 10.497 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 2.576 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 260 TEUR (im Vorjahr 142 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag.

Latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2020 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Sachanlagen, den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und den Beteiligungen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und den Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 27,528 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 892 67.059 1.063
Zugänge 83 436 ---
Abgänge 10 536 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 965 66.959 1.063
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 857 51.420 1
Abschreibungen im Geschäftsjahr 50 1.337 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- 52 ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 10 524 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 897 52.233 1
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 68 14.726 1.062
Stand am 31.12. des Vorjahres 35 15.639 1.062
Bilanzposten Bilanzwert 31.12.2019 *)
TEUR
Nettoveränderungen
TEUR
Bilanzwert 31.12.2020 *)
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute ** 10.000 --- 10.000
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 529 -246 283
Beteiligungen 63.804 -280 63.524
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000 --- 1.000

*) ohne antizipative Zinsen

**) Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um Namensschuldverschreibungen des Anlagevermögens.

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 452.943 418.535
- Durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten 595.945 411.804
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 11.935 10.402
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 187.083 33.382
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 178.422 159.240
- mehr als fünf Jahre 224.198 215.319

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 550 229
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.001 6.108
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
- bis drei Monate 3 21
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 144.854 35.975
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 5.690 54
- mehr als fünf Jahre 126 139
Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 780 407
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 611 643
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.337 2.618
- mehr als fünf Jahre --- 9

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 602 TEUR (im Vorjahr 722 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat. A62

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für von der Sparkasse eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 89 TEUR angefallen.

Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:

Betrag
TEUR
Währung Zinssatz
%
Fällig am außerordentliches Kündigungsrecht
500 EUR 3,00 16.05.2022 nein

Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung auf Verlangen der Gläubiger ist nicht gegeben. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.

Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten (ohne anteilige Zinsen) von insgesamt 1.776 TEUR übersteigen im Einzelfall nicht 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten. Sie haben eine Durchschnittsverzinsung von 3,14 % und eine Ursprungslaufzeit von 9 bis 20 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 597 TEUR fällig.

Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Mehrere Posten betreffende Angaben

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 19.057 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 18.862 TEUR.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Posten 2: Andere Verpflichtungen

Wir gehen derzeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine ausfallgefährdeten Kredite enthalten.

Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 1. a): Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften

Im Posten "Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften" sind Erträge aus der Abzinsung bzw. aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von unter 1 TEUR (im Vorjahr unter 1 TEUR) enthalten.

Posten 2: Zinsaufwendungen

Im Posten "Zinsaufwendungen" sind Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. aus der Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 27 TEUR (im Vorjahr 33 TEUR) enthalten.

Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 334 TEUR (im Vorjahr 302 TEUR) enthalten.

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen

In diesem Posten sind folgende wesentliche Einzelposten enthalten: 31.12.2020
TEUR
- Aufwendungen aus der Bewertung und Veräußerung derivativer Finanzinstrumente 8.062
- Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen 2.236
- Spenden 1.525

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 98 TEUR (im Vorjahr 82 TEUR) und Aufwendungen aus der Aufzinsung bzw. Änderung des Diskontierungssatzes von Rückstellungen in Höhe von 2.236 TEUR (im Vorjahr 2.615 TEUR) enthalten.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in seiner für den 23. Juni 2021 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperre

Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 2.528 TEUR.

Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in Vorjahren bzw. aufgrund der Vorwegzuführung bereits in diesem Zusammenhang 2.528 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden.

Sonstige Angaben

Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:

Derivative Finanzinstrumente
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
- in TEUR - Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps --- 30.000 90.000 120.000
Davon Deckungsgeschäfte --- 30.000 --- 30.000
Währungsrisiken
Devisentermingeschäfte 18.879 815 --- 19.694
Davon Deckungsgeschäfte 9.440 407 --- 9.847

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente:

- in TEUR - Nominalbeträge Zeitwert positiv Zeitwert negativ Buchwert Bilanzausweis
Währungsrisiken
Devisentermingeschäfte 19.694 215 195 --- ---

Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Reuters entnommen werden.

Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden aus den Barwerten der gegenläufigen Zahlungsströme (in Fremdwährung und in Euro) unter Anwendung der Zero-Zinsstrukturkurve der jeweiligen Währung zum Bilanzstichtag ermittelt, die den Veröffentlichungen Reuters entnommen werden. Die Umrechnung erfolgt anhand der zuletzt verfügbaren Währungs-Spotkurse.

Am Abschlussstichtag waren keine derivativen Geschäfte als Handelsgeschäfte abgeschlossen.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).

Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2020 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4,00 %) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2021 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 27.510 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2020 2.131 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2020 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 41.136 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,00 % und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 2,38 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2020 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2019 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2020 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.215 TEUR gewährt.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 196 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2020 16.068 TEUR zurückgestellt. Die laufenden Bezüge für diesen Personenkreis betrugen im Geschäftsjahr 1.194 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte zum 31.12.2020 Kredite an Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 226 TEUR gewährt.

Die Kreditgewährungen an Mitglieder des Verwaltungsrates belaufen sich auf 978 TEUR.

Honorare für den Abschlussprüfer

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2020 Aufwendungen in Höhe von 208 TEUR an. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 33 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender: Manfred Schilder, Oberbürgermeister der Stadt Memmingen (bis 31.12.2020)
Alex Eder, Landrat des Landkreises Unterallgäu (ab 01.01.2021)
Stellvertretende Vorsitzende: Hans-Joachim Weirather, Landrat des Landkr. Unterallgäu (01.01.2020 bis 30.04.2020)
Alex Eder, Landrat des Landkreises Unterallgäu (01.05.2020 bis 31.12.2020)
Manfred Schilder, Oberbürgermeister der Stadt Memmingen (ab 01.01.2021)
Dr. Gerhard Ecker, Oberbürgermeister der Stadt Lindau (bis 30.04.2020)
Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin der Stadt Lindau (ab 01.05.2020)
Elmar Stegmann, Landrat des Landkreises Lindau
Dr. Stephan Winter, Erster Bürgermeister der Stadt Mindelheim
Mitglieder: Dr. Reinhold Bäßler, Geschäftsführer Naturenergie Buchloe GmbH und Agrartechnik Allgäu GmbH
Werner Birkle, Erster Bürgermeister der Gemeinde Buxheim a.D. (bis 01.06.2020)
Klaus Holetschek, Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Mitglied des Bayerischen Landtags
Mathias Hotz, Rechtsanwalt (ab 02.06.2020)
Albert Heinrich Kurz, Geschäftsführender Gesellschafter
der Kurz-Mühlen GmbH & Co. KG, Memmingen
Herbert Müller, ehem. Mitglied des Bayerischen Landtags (bis 01.06.2020)
Walter Müller, Geschäftsführer der Max Müller Spedition GmbH, Opfenbach
Ulrich Pfanner, Erster Bürgermeister der Marktgemeinde Scheidegg
Franz Josef Pschierer, Mitglied des Bayerischen Landtags (ab 02.06.2020)
Matthias Reßler, 1. Vorsitzender Kaminwerk - Kulturzentrum Memmingen e.V. (ab 02.06.2020)
Karl Schober, selbständiger Fliesenlegermeister (bis 01.06.2020)
Thomas Thater, Geschäftsführer Ziegelwerk Klosterbeuren
Ludwig Leinsing GmbH & Co. KG, Babenhausen
Vorstand: Thomas Munding
Vorsitzender: Bernd Fischer
Mitglieder: Harald Post

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2020
Vollzeitkräfte 361
Teilzeit- und Ultimokräfte 168
529
Auszubildende 57
Insgesamt 586

 

Memmingen, 22. März 2021

Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

Vorstand

Thomas Munding, Vorstandsvorsitzender

Bernd Fischer, Vorstandsmitglied

Harald Post, Vorstandsmitglied

 

Memmingen, 21. April 2021

Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Alex Eder, Landrat

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2020

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/Nettoaufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 102.146 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 466.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 14.957 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 6.659 TEUR und betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Forderungen an Kunden

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Das Risiko für den Abschluss

Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter der Bilanzposition Aktiva 4 ausgewiesenen Forderungen an Kunden weisen in Relation zur Bilanzsumme ein beträchtliches Volumen auf. Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für eine Kundenforderung beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Auch die Ermittlung von Risikovorsorge in Form von Pauschalwertberichtigungen für vorhersehbare, aber noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken unterliegt einer hohen Schätzunsicherheit. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Prozesse zur Kreditüberwachung und Risikovorsorgebildung sowie die Verfahren zur Risikofrüherkennung und Risikoklassifizierung im Kundenkreditgeschäft analysiert und daraufhin beurteilt, ob diese Prozesse bzw. Verfahren geeignet sind, drohende Kreditausfälle zeitnah zu identifizieren sowie die Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden angemessen abzubilden. Relevante Schlüsselkontrollen haben wir anhand von Einzelfällen aus dem Kreditbestand auf deren Wirksamkeit geprüft. Ebenso haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen geprüft.

Darüber hinaus haben wir anhand einzelner Kreditengagements untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen und ob zeitnah in angemessener Höhe Einzelwertberichtigungen gebildet wurden. Die Auswahl der Kreditengagements erfolgte risikoorientiert, unter besonderer Berücksichtigung von Bonitäts- und Besicherungsaspekten. Bei Feststellung von Indikatoren für Kreditausfälle wurden die von der Sparkasse getroffenen Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit, Konsistenz und Widerspruchsfreiheit beurteilt.

Unsere Schlussfolgerungen

Die eingerichteten Prozesse und Verfahren sind angemessen und wirksam, um drohende Kreditausfälle im Kundenkreditgeschäft zeitnah zu identifizieren sowie Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften zu ermitteln und fortzuschreiben.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2020; der gesonderte nichtfinanzielle Bericht wird uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Markus Eckhardt.

 

München, den 11. Mai 2021

Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern

Öttl, Wirtschaftsprüfer

Eckhardt, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat während des Berichtsjahres die ihm nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen obliegenden Aufgaben, die auch die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes umfassen, in turnusmäßigen Sitzungen wahrgenommen. Der Verwaltungsrat wurde vom Vorstand während des Berichtsjahres laufend über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie über alle sonstigen wichtigen Angelegenheiten der Sparkasse eingehend unterrichtet.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht hat die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 23. Juni 2021 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festgestellt sowie der Lagebericht über das Geschäftsjahr 2020 gebilligt.

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes beschloss der Verwaltungsrat den Bilanzgewinn des Jahres 2020 von Euro 6.093.000,00 der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Lindau, den 23. Juni 2021

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Alex Eder, Landrat

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