gondolino GmbHLiquidiert

Bühlstraße 4, 95463 Bindlach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 2425
Vorher
Gondrom Verlag GmbH
Eingetragen
18.7.1995
Branche
Verlegen von BüchernEinzelhandel mit BüchernVerlegen von Zeitschriften
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Herausgabe und Übernahme von Büchern aller Art, insbesondere Sonderausgaben und Restauflagen sowie deren Vertrieb.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Volker Gondrom
seit 7.10.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

gondolino GmbH

Bindlach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022

Bilanz

Aktiva

30.6.2022
EUR
30.6.2021
EUR
A. Anlagevermögen 260,00 520,00
I. Sachanlagen 260,00 520,00
B. Umlaufvermögen 1.343.523,48 1.700.575,99
I. Vorräte 1.119.717,00 1.466.147,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 202.194,98 178.799,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.611,50 55.629,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.827,50 2.005,00
Aktiva 1.346.610,98 1.703.100,99

Passiva

30.6.2022
EUR
30.6.2021
EUR
A. Eigenkapital 28.121,05 28.121,05
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 2.556,46 2.556,46
B. Rückstellungen 47.533,75 37.459,11
C. Verbindlichkeiten 1.270.956,18 1.637.520,83
Passiva 1.346.610,98 1.703.100,99

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die gondolino GmbH hat ihren Sitz in Bindlach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bayreuth (Reg.Nr. HRB 2425).
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Gesellschaftsvertrages sowie ergänzender Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist wie im Vorjahr die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Absatz 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und der Offenlegung des Jahresab­schlusses (§§ 288, 326 HGB) wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmens­fort­führung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaf­fungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Einzel­nen gelten die folgenden Besonderheiten:

· Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausge­gangen.
· Es wurde ausschließlich von der linearen oder von der degressiven Abschrei­bungs­methode Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen bei den Zugängen wur­den zeitanteilig vorgenommen.
· Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2a EStG im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG für geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgte grundsätzlich zu Herstel­lungskosten. Gemeinkosten werden mit pauschalen Zuschlagsätzen einbezogen. Auf die im Bestand befindlichen Artikel werden - in Abhängigkeit vom Erscheinungs- bzw. Nachdruck­jahr des jeweiligen Titels - angemessene Gängigkeitsabschläge vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bil­dung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnit­tlichen Markt­zins­satz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3 . Angaben zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.564,59. Dies entspricht in Deutscher Mark einem Betrag i. H. v. DM 50.000,00 (Angabe nach Artikel 42 Absatz 3 Satz 3 EGHGB). Die Umstellung des Stammkapitals auf Euro ist bisher nicht erfolgt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten mit TEUR 8, Rückstellungen für Personalkosten mit TEUR 9, sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen mit TEUR 11.
Gegenüber der alleinigen Gesellschafterin, der Gondrom GmbH & Co. KG, bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 1.257.724,39, die unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 1.270.956,18 (Vorjahr: EUR 1.637.520,83).
Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren sowie von mehr als fünf Jahren.

4. Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Aus einer Rahmenkreditlinienvereinbarung besteht eine Haftung aus der Schuldmitübernahme als Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten der Unternehmensgruppe. Zum Bilanzstichtag bestehen für den genannten Rahmenkreditvertrag Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 585 (Vj. TEUR 0), die bei der alleinigen Gesellschafterin ausgewiesen werden.
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird als sehr gering eingestuft, Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen derzeit nicht vor.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zwischen der gondolino GmbH (= Pächterin) und der alleinigen Gesellschafterin, der Gondrom GmbH & Co. KG (= Verpächterin) besteht ein Betriebsüberlassungs- und Pacht­vertrag. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Verpächterin verpachtet das gesamte durch die Pächterin genutzte unbewegliche und bewegliche Anlagevermögen an die gondolino GmbH. Das Pachtentgelt betrug im Ge­schäfts­jahr TEUR 52. Diese finanziellen Verpflichtungen sind zugleich Verpflichtungen gegen­über verbundenen Unternehmen.
Zwischen der alleinigen Gesellschafterin, der Gondrom GmbH & Co. KG (beherrschende Gesellschaft), und der gondolino GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisab­füh­rungs­vertrag. Demgemäß wurde der gesamte Gewinn des Geschäftsjahres an die beherr­schen­de Gesellschaft abgeführt.

c) Geschäftsführer
Die Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr durch Herrn Volker Gondrom, Geschäftsführer.

d) Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2021/2022 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

5. Ergebnisverwendung
Ein Vorschlag oder Beschluss zur Ergebnisverwendung ist nicht veranlasst, da mit der allei­nigen Gesellschafterin, der Gondrom GmbH & Co. KG, ein Ergebnisabführungsvertrag besteht.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Bindlach, 22. Mai 2023

gez. Volker Gondrom, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2023 festgestellt.

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