gondolino
GmbH
Bindlach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
260,00 |
520,00 |
| I.
Sachanlagen |
260,00 |
520,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.343.523,48 |
1.700.575,99 |
| I.
Vorräte |
1.119.717,00 |
1.466.147,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.194,98 |
178.799,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.611,50 |
55.629,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.827,50 |
2.005,00 |
| Aktiva |
1.346.610,98 |
1.703.100,99 |
Passiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.121,05 |
28.121,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.556,46 |
2.556,46 |
| B.
Rückstellungen |
47.533,75 |
37.459,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.270.956,18 |
1.637.520,83 |
| Passiva |
1.346.610,98 |
1.703.100,99 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die gondolino GmbH hat ihren Sitz in Bindlach und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Bayreuth (Reg.Nr. HRB 2425).
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des
Gesellschaftsvertrages sowie ergänzender Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist wie
im Vorjahr die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Absatz 1
HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und der Offenlegung des
Jahresabschlusses (§§ 288, 326 HGB) wurden
in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde
entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§
266 ff. HGB aufgestellt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr beibehalten.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im
Einzelnen gelten die folgenden Besonderheiten:
· Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse
ausgegangen.
· Es wurde ausschließlich von der
linearen oder von der degressiven
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die
Abschreibungen bei den Zugängen wurden
zeitanteilig vorgenommen.
· Geringwertige
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Absatz 2a EStG im Zugangsjahr
grundsätzlich als Aufwand erfasst. Der steuerliche
Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
für geringwertige Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von mehr als EUR 250,00 bis
EUR 1.000,00 wurde in die Handelsbilanz
übernommen, da der vorliegende Sammelposten für
das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
erfolgte grundsätzlich zu Herstellungskosten.
Gemeinkosten werden mit pauschalen Zuschlagsätzen
einbezogen. Auf die im Bestand befindlichen Artikel werden
- in Abhängigkeit vom Erscheinungs- bzw.
Nachdruckjahr des jeweiligen Titels - angemessene
Gängigkeitsabschläge vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum
Nominalwert.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3
.
Angaben zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.564,59.
Dies entspricht in Deutscher Mark einem Betrag i. H. v. DM
50.000,00 (Angabe nach Artikel 42 Absatz 3 Satz 3 EGHGB).
Die Umstellung des Stammkapitals auf Euro ist bisher nicht
erfolgt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Abschlusskosten
mit TEUR 8, Rückstellungen für
Personalkosten mit TEUR 9, sowie Rückstellungen
für ausstehende Rechnungen mit TEUR 11.
Gegenüber der alleinigen Gesellschafterin, der
Gondrom GmbH & Co. KG, bestanden zum Bilanzstichtag
Verbindlichkeiten i. H. v. EUR 1.257.724,39, die unter der
Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen ausgewiesen werden.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen EUR 1.270.956,18 (Vorjahr: EUR
1.637.520,83).
Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren
sowie von mehr als fünf Jahren.
4. Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Aus einer Rahmenkreditlinienvereinbarung besteht eine
Haftung aus der Schuldmitübernahme als Gesamtschuldner
für Verbindlichkeiten der Unternehmensgruppe. Zum
Bilanzstichtag bestehen für den genannten
Rahmenkreditvertrag Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von TEUR 585 (Vj. TEUR 0),
die bei der alleinigen Gesellschafterin ausgewiesen werden.
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird als
sehr gering eingestuft, Anhaltspunkte für eine andere
Beurteilung liegen derzeit nicht vor.
b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zwischen der gondolino GmbH (= Pächterin) und
der alleinigen Gesellschafterin, der Gondrom GmbH & Co.
KG (= Verpächterin) besteht ein
Betriebsüberlassungs- und Pachtvertrag.
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Verpächterin verpachtet das gesamte durch
die Pächterin genutzte unbewegliche und bewegliche
Anlagevermögen an die gondolino GmbH. Das Pachtentgelt
betrug im Geschäftsjahr TEUR 52. Diese
finanziellen Verpflichtungen sind zugleich Verpflichtungen
gegenüber verbundenen Unternehmen.
Zwischen der alleinigen Gesellschafterin, der Gondrom
GmbH & Co. KG (beherrschende Gesellschaft), und der
gondolino GmbH besteht ein
Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag.
Demgemäß wurde der gesamte Gewinn des
Geschäftsjahres an die beherrschende
Gesellschaft abgeführt.
c) Geschäftsführer
Die Vertretung und Geschäftsführung der
Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr durch Herrn
Volker Gondrom, Geschäftsführer.
d) Beschäftigte Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2021/2022 waren keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
5. Ergebnisverwendung
Ein Vorschlag oder Beschluss zur Ergebnisverwendung
ist nicht veranlasst, da mit der alleinigen
Gesellschafterin, der Gondrom GmbH & Co. KG, ein
Ergebnisabführungsvertrag besteht.
sonstige Berichtsbestandteile
Bindlach, 22. Mai 2023
gez.
Volker Gondrom, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2023
festgestellt.
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