Vermessungsbüro Herrmann GmbH

Breiteweg 58, 39218 Schönebeck (Elbe), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 114948
Vorher
Argus GeoTech GmbHM+A Engineering GmbH
Eingetragen
15.9.2005
Branche
VermessungsbürosHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
der Vertrieb und die Entwicklung von und die Forschung an geodätischen Messgeräten, die Vermessung im Maschinen- und Anlagenbau, die Aus- und Weiterbildung

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Herrmann
seit 30.1.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

79.90% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
79.90%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

39218 Schönebeck (Elbe), Kunstanger 32
20.400 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

M+A Engineering GmbH

Schönebeck

(Elbe)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.841,00 2.735,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 892,00 992,00
II. Sachanlagen 949,00 1.743,00
B. Umlaufvermögen 41.373,24 51.638,20
I. Vorräte 34.157,10 40.988,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.020,00 7.508,11
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 6.600,00 6.600,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 196,14 3.141,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 957,93 1.153,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 44.172,17 55.526,31

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 15.266,04 15.386,05
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Kapitalrücklage 6.108,86 6.108,86
III. Verlustvortrag 16.222,81 20.275,87
IV. Jahresfehlbetrag 120,01 -4.053,06
B. Rückstellungen 1.812,03 1.996,00
C. Verbindlichkeiten 27.094,10 38.144,26
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 27.094,10 3.769,26
Bilanzsumme, Summe Passiva 44.172,17 55.526,31

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2011

1. ALLGEMEINES

Der Jahresabschluss der M+A Engeneering GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjah-resvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahl-rechten sind nicht zu verzeichnen.

1. Größenklasse (§ 267 HGB)

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB (i. d. F. vom

06. Dezember 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (BGBl I S. 3166), da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft.

2. Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlage-gitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB).

Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

2 -

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten angesetzt worden und sofern diese der Abnutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen ver-mindert.

Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlich-keit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 Abs. 2 HGB) werden die Angaben zur Restlaufzeit und zur Be-sicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst:

  Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (§ 268 Abs. 5)
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 268 Nr. 1a)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 111,62 0,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 26.982,48 _ 0,00
  27.094,10 0,00

- 3 -

4. SONSTIGE ANGABEN

Herr Dipl.-Ing. Jörg Herrmann ist zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

 

Schönebeck (Elbe), den 22. Juni 2012

gez. Dipl.-Ing. Jörg Herrmann

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 26.982,48 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.957,08 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2012 festgestellt.

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