Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Vermessungsbüro Herrmann GmbH
Breiteweg 58, 39218 Schönebeck (Elbe), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Herrmann seit 30.1.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 79.90% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M+A Engineering GmbHSchönebeck(Elbe)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 20111. ALLGEMEINES Der Jahresabschluss der M+A Engeneering GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjah-resvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahl-rechten sind nicht zu verzeichnen. 1. Größenklasse (§ 267 HGB) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB (i. d. F. vom 06. Dezember 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (BGBl I S. 3166), da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft. 2. Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlage-gitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB). Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten angesetzt worden und sofern diese der Abnutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen ver-mindert. Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. 3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB) Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlich-keit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 Abs. 2 HGB) werden die Angaben zur Restlaufzeit und zur Be-sicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst:
- 3 - 4. SONSTIGE ANGABEN Herr Dipl.-Ing. Jörg Herrmann ist zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.
Schönebeck (Elbe), den 22. Juni 2012 gez. Dipl.-Ing. Jörg Herrmann Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2011 - 31.12.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 26.982,48 EUR. 1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 2.957,08 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2012 festgestellt. |
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