Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
recon Consulting GmbHLiquidiert
67346 Speyer, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Willi Rennholz seit 5.10.2011 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
Thomas Rennholz | 29.50% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
recon Consulting GmbHSpeyerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang der recon Consulting GmbH, Asternweg 8, 67346 SpeyerI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH gem. §
267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden entsprechen zugleich den
ertragsteuerlichen Vorschriften. Die Bilanz ist vor
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich der im Geschäftsjahr fortgeführten
planmäßigen Abschreibungen angesetzt
(Nutzungsdauer 3-5 Jahre). Die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sind grundsätzlich zum Nennwert
angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren im
Geschäftsjahr nicht zu bilden.
Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das
gezeichnete Kapital wurden gem. Art. 1 BilMoG i.V.m. §
272 HGB n. F. ab dem 01.01.2010 offen vom gezeichneten
Kapital unter den Passiva abgesetzt. Im Vorjahr (2009) war
diese Position aktivisch ausgewiesen.
Verschiedene Gliederungsvorschriften wegen mehrerer
Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB) waren nicht
umzusetzen. Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die
auf fremde Währung lauten, sind nicht vorhanden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Abweichungen zwischen der
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertung von
Vermögensgegenständen bestehen nicht (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB). Zur Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen
in Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) waren
keine Angaben zu machen.
Von der Möglichkeit der Zusammenfassung von
Abschlussposten wurde gem. § 265 Abs. 3 S. 1 und
§ 265 Abs. 7 HGB Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung
von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
(§ 251 HGB) sind nach Auskunft nicht vorhanden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis des
Geschäftsjahres vom 01.01.2010 bis 31.12.2010:
sonstige Berichtsbestandteile
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