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Kroll Autologistik GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015Kroll Autologistik GmbH in Insolvenz, BerlinAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2015A. Allgemeine Angaben1. Auf die Gesellschaft sind entsprechend § 264 a HGB die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden. Sie ist nach § 267a Abs. 1 HGB als Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen. Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs wurde verzichtet. 2. Über das Vermögen der Kroll Autologistik GmbH in Insolvenz, Berlin, wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes Charlottenburg (Geschäftsnummer 36k IN 542/16) am 17. März 2016,13:45 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Torsten Martini, Kurfürstendamm 26 a, 10719 Berlin, bestellt. 3. Auf Grund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. 3. Es wurde vorsichtig bewertet; insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren. 4. In der Bilanz werden grundsätzlich alle mit Buchstaben und römischen Zahlen nach § 266 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten ausgewiesen. C. Erläuterungen zur Bilanz1. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert. 2. Die Rückstellungen wurden mit den Beträgen angesetzt, die notwendig waren, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken. 3. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen i.S.v. § 38 InsO sowie etwaige Forderungen der Massegläubiger i.S.v. § 53 InsO. 4. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. €157.311,42 (Vj. €147.972,99) D. Sonstige Angaben1. Gemäß Handelsregister ist Geschäftsführer des Unternehmens Herr Robert Kroll (Kaufmann), Berlin. 2. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17. März 2016 wurde Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Torsten Martini zum Insolvenzverwalter bestellt.
Berlin, 8. Dezember 2016 Rechtsanwalt Professor Dr. Torsten Martini als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Kroll Autologistik GmbH in Insolvenz, Berlin |
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