Hofkontor
Projekt GmbH
Büdelsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.136,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.136,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
427.787,71 |
| I.
Vorräte |
104.037,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
266.702,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.048,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.679,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
438.603,51 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.251,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
40.251,48 |
| B.
Rückstellungen |
19.954,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
353.397,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
438.603,51 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (§ 6 Absatz 2
EStG). Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
3. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
4. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der
sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
5. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
In dem Posten
sonstige Vermögensgegenstände sind
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
in Höhe von € 1.000,00 enthalten. Hierbei handelt
es sich in vollem Umfang um
Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
6. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt € 0,00.
9. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
10. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre sind in Höhe von € 0,00
enthalten. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
1 Jahr sind in Höhe von € 353.397,20 enthalten.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von € 184.503,40
enthalten. Hierbei handelt es sich in vollem Umfang um
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von € 77.797,95 handelt es
sich in vollem Umfang um Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von € 231,56 enthalten. Hierbei handelt es
sich in vollem Umfang um Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
Geschäftsführer waren im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Dirk Detlefsen und Herr Jens
Fröhlich (bis 07. Juni 2010) (§ 285 Nr. 10 HGB).
Büdelsdorf, den 07.
Mai 2011
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gez. Dirk Detlefsen
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.05.2011 festgestellt.
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