Haustechnik
Landgraf GmbH
Erlbach-Kirchberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
393,00 |
727,50 |
| I.
Sachanlagen |
393,00 |
727,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.934,95 |
21.428,32 |
| I.
Vorräte |
8.396,22 |
7.226,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.778,24 |
7.374,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.760,49 |
6.827,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
339,51 |
1.058,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
22.667,46 |
23.213,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.527,02 |
4.532,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
21.032,07 |
33.903,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5,50 |
-12.871,64 |
| B.
Rückstellungen |
6.337,10 |
4.977,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.803,34 |
13.704,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
22.667,46 |
23.213,91 |
Anhang
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Haustechnik Landgraf GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im
Nachfolgenden "BilMoG") wurde in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriftenerstmals auf den Jahresabschluss 2010
der Gesellschaft angewendet. Von der Möglichkeit einer
vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die im
Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze wurden beibehalten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter im Anschaffunszeitraum 1. Januar 2008
bis 31.Dezember 2009 wurde handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a
EStG angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 60,00 bis
Euro 150,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für
geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten mehr als Euro 150,00 und bis zu Euro
1.000,00 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten
im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der
jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre
gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut
vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der
Sammelposten nicht vermindert. Seit 2010 wird für
geringwertige Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die zu einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr des
Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst,
wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das
einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigen.
Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Auswirkungen
der Bewertungsänderung sind unwesentlich.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Dem Ausfallrisiko bei den zum
Nennwert bilanzierten Forderungen wurde durch ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigungen entsprochen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der passivierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 11.803,34 (Vorjahr: Euro 13.704,28).
Es bestehen die branchenüblichen
Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Elke Landgraf (Dipl.-Pädagogin)
Stefan Richter (Meister)
..................................................
..................................................
Elke
Landgraf
Stefan Richter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.
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