Haustechnik Sebastian Mosel GmbH

Schloßberg 10, 09366 Stollberg/Erzgeb., DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 6890
Vorher
Haustechnik Landgraf GmbH
Eingetragen
1.12.1992
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationWärme- und KältehandelErbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Gegenstand
Handel, Montage von Heizungs- und Sanitäranlagen, von Schwimmbad- und Solartechnik, von Bauelementen und die Durchführung von Serviceleistungen an diesen sowie die Ausführung von Trockenbauleistungen im Innenbereich, Hausmeisterservice, Haushaltsauflösungen, Kleintransporten und Baustellenbetreuung.

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Mosel
seit 25.2.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

75.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
75.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

09366 Stollberg, Schloßberg 10
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Haustechnik Landgraf GmbH

Erlbach-Kirchberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 393,00 727,50
I. Sachanlagen 393,00 727,50
B. Umlaufvermögen 21.934,95 21.428,32
I. Vorräte 8.396,22 7.226,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.778,24 7.374,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.760,49 6.827,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 339,51 1.058,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.667,46 23.213,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 4.527,02 4.532,52
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 21.032,07 33.903,71
III. Jahresfehlbetrag 5,50 -12.871,64
B. Rückstellungen 6.337,10 4.977,11
C. Verbindlichkeiten 11.803,34 13.704,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.667,46 23.213,91

Anhang


Allgemeines
 
Der Jahresabschluss der Haustechnik Landgraf GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
 
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
 
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im Nachfolgenden "BilMoG") wurde in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriftenerstmals auf den Jahresabschluss 2010 der Gesellschaft angewendet. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden beibehalten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter im Anschaffunszeitraum 1. Januar 2008 bis 31.Dezember 2009 wurde handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 60,00 bis Euro 150,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als Euro 150,00 und bis zu Euro 1.000,00 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Seit 2010 wird für geringwertige Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigen. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Auswirkungen der Bewertungsänderung sind unwesentlich.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem Ausfallrisiko bei den zum Nennwert bilanzierten Forderungen wurde durch ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigungen entsprochen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
 
Verbindlichkeiten
 
Der Gesamtbetrag der passivierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt Euro 11.803,34 (Vorjahr: Euro 13.704,28).

Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.

  Sonstige Pflichtangaben
 
Mitglieder der Geschäftsführung
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Elke Landgraf (Dipl.-Pädagogin)

Stefan Richter (Meister)

..................................................      ..................................................
Elke Landgraf                                  Stefan Richter

 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.

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