Schmid
GmbH
Traitsching-Sattelbogen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
170.264,00 |
89.547,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.908,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
165.356,00 |
89.546,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.051.407,67 |
1.621.505,56 |
| I.
Vorräte |
348.400,00 |
388.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.065.092,24 |
334.274,06 |
| davon
gegen Gesellschafter |
50.755,56 |
50.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
637.915,43 |
899.031,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.021,20 |
4.022,20 |
| Aktiva |
2.225.692,87 |
1.715.074,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.228.112,08 |
854.679,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
829.679,55 |
575.291,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
373.432,53 |
254.387,78 |
| B.
Rückstellungen |
272.812,23 |
194.507,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
724.768,56 |
665.888,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
724.768,56 |
665.888,18 |
| Summe
Passiva |
2.225.692,87 |
1.715.074,76 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
- Firma: Schmid GmbH
- Sitz: Traitsching-Sattelbogen
- Registergericht: Amtsgericht
Regensburg, HRB 8950
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Abs. 2 HGB in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe
als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
800 Euro nicht übersteigen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit
dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte unter Berücksichtigung von § 250 Abs. 1
HGB bei Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen, zum Nominalwert.
Die Posten des Eigenkapitals wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages
nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden
die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum
jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253
Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungsätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen:
|
gesamt
|
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
|
Restlaufzeit
1 - 5 Jahre
|
Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
|
aus Mietverträgen
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17.850 EUR
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17.850 EUR
|
0 EUR
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0 EUR
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aus
Leasingverträgen
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4.864 EUR
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4.864 EUR
|
0 EUR
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0 EUR
|
Gesamt
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22.714 EUR
|
22.714 EUR
|
0 EUR
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0 EUR
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Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 7 (Vorjahr: 6).
sonstige Berichtsbestandteile
Traitsching, den 31.
März 2025
gez.
Willibald Schmid, Geschäftsführer
gez.
Lisa Dauerer, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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