Baustudio
Lilienthal GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.217,70 |
| B.
Anlagevermögen |
12.452,00 |
10.678,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.952,00 |
3.178,00 |
| II.
Finanzanlagen |
7.500,00 |
7.500,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
769.637,32 |
1.004.425,01 |
| I.
Vorräte |
25.457,67 |
580.971,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
300.939,67 |
86.237,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
443.239,98 |
337.215,29 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.634,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
782.089,32 |
1.028.955,58 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
221.443,45 |
164.794,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
208.661,15 |
139.794,43 |
| B.
Rückstellungen |
519.169,11 |
381.892,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.476,76 |
482.269,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
782.089,32 |
1.028.955,58 |
Anhang
Baustudio Lilienthal GmbH
28357 Bremen
A.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die anzuwendenden
Vorschriften des HGB wurden unter Berücksichtigung der
neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
beachtet. Die Vorjahreszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8
EGHGB nicht angepasst.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wird
unter Beachtung der handelsrechtlichen
Gliederungsvorschriften erstellt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Um der Besonderheit der Geschäftstätigkeit
Rechnung zu tragen, wurde die Bilanz unter Vorräte um
die Position Vorratsgrundstücke und in Ausführung
befindliche Bauaufträge angepasst.
Gem. § 42 Abs. 3 GmbHG wurde die Bilanz um den
Posten Forderungen gegen Gesellschafter erweitert.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert geblieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgte unter zu Grundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen
Methode.
Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftgüter des
Anlagevermögen, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten Euro 150,00 nicht übersteigen,
werden gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögen, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten Euro 150,00 aber nicht Euro 1.000,00
übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet, der
jährlich mit einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst wird ( § 6a Abs. 2 EStG ).
Die Vorratsgrundstücke und die in
Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden mit
den Anschaffungs- oderherstellungskosten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt
worden.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem
Nennwert und dem auf die Folgejahre entfallenden Anteil
angesetzt.
Die Rückstellung für Pensionen wird gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Im
Jahresabschluss 2010 erfolgte zum 01.01.2010 eine
erfolgswirksame Anpassung der Pensionsrückstellung
unter Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (
BilMoG ) von bisher € 228.164,00 auf €
255.518,00.
Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die
erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wird nicht ausgeübt. Im Geschäftsjahr
2010 wurde die vollständige Zuführung
vorgenommen. Der Anpassungsbetrag zum 01.01.2010 in
Höhe von Euro 27.354,00 wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter außerordentliche Aufwendungen
ausgewiesen.
Nach dem vorliegenden versicherungsmathematischen
Gutachten erfolgt die Rückstellungsberechnung nach den
Regeln des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG ), § 253
Abs. 1 S. 2 und § 253 Abs. 2 S. 1 und S. 3 HGB und
unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr.
Heubeck mit einem von der Bundesbank veröffentlichtem
Rechnungszins zum 31.12.2010 von 5,15 % p.a.. Bei der
Berechnung wurde keine Rentendynamik berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Schulden
in angemessener Höhe ab.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
I. AKTIVA
./.
II. PASSIVA
Die sonstigen
Rückstellungen betreffen Abschlusskosten (TEuro 6),
Gewährleistungen (TEuro 97)
und
Tantiemen (TEuro 77).
Die Verbindlichkeiten haben sämtliche eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro
5.031,05 ( Vorjahr Euro 279,30 ) enthalten.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
E.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres erfolgte
die Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer
der
Gesellschaft :
Herrn Thomas Thurow
Herrn Carsten Wolfrath
Bremen, den 06. Dezember 2011
Thomas Thurow Carsten
Wolfrath
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
|