RheinEnergie Speicher Einbeck GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katharina Draxler seit 4.11.2025 | Prokura |
Emil Issagholian Hadani seit 7.8.2025 | Prokura |
Stefanie Bettina Müller seit 9.7.2024 | Prokura |
Stephan Segbers seit 6.12.2023 | Vorstandsmitglied |
Olaf Kyek seit 5.12.2022 | Prokura |
Armin Ehret seit 10.8.2022 | Prokura |
Andreas Feicht seit 10.8.2022 | Vorstandsmitglied |
Jörg Peine seit 13.1.2022 | Prokura |
Birgit Lichtenstein seit 8.4.2021 | Vorstandsmitglied |
Susanne Fabry seit 8.4.2021 | Vorstandsmitglied |
Carsten Dr. Schmidt seit 21.10.2019 | Prokura |
Wolfgang Paul seit 2.7.2019 | Prokura |
Arndt Robbe seit 23.3.2010 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RheinEnergie AGKölnJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar - 31. Dezember 2023
Anhang(1) Angaben zur Form und Darstellung Der Sitz der RheinEnergie AG (RheinEnergie) ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 37306 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Die RheinEnergie ist ein Tochterunternehmen der GEW Köln AG mit Sitz in Köln. Die GEW Köln AG hält 75,78 % (Vorjahr 80,00 %) der Aktien. 24,22 % (Vorjahr 20,00 %) der Anteile entfallen auf Westenergie AG, Essen. Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Die GEW Köln AG hat der Gesellschaft gemäß § 20 AktG mitgeteilt, dass ihr die Mehrheit der Aktien an der RheinEnergie gehört. Zwischen der RheinEnergie und der GEW Köln AG als Organträgerin besteht eine körperschafts- und gewerbesteuerliche Organschaft. Umsatzsteuerlich besteht über die GEW Köln AG mit der Stadtwerke Köln GmbH als Organträgerin eine Organschaft. Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) vom 7. Juli 2005 aufgestellt. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG stellt die RheinEnergie mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf. Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung hinzugefügt oder zusammengefasst. Zusammengefasste Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und "Davon-Vermerke" werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden in Euro aufgestellt; die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. (2) Gesellschaftsrechtliche Änderungen Die Vereinbarungen zur Rheinlandkooperation wurden im Berichtsjahr rechtlich wirksam umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurden ländliche Beteiligungen der RheinEnergie und der Westenergie AG in die rhenag AG eingebracht. An der rhenag AG hält die RheinEnergie hiernach 54,42 % (Vorjahr 33,33 %) der Anteile. Des Weiteren hat die Westenergie AG über Kapitalmaßnahmen und Einbringungen in die RheinEnergie ihre Anteilsquote von 20,00 % auf 24,22 % erhöht. Somit hält die GEW Köln AG 75,78 % der Anteile an der RheinEnergie. (3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Investitionsförderungen mindern unmittelbar die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bis zum 31. Dezember 2007 erfolgten, soweit steuerlich zulässig, die Abschreibungen nach der degressiven Methode mit Übergang zur linearen Abschreibung, sobald diese zu höheren Abschreibungen führen. Seit dem 1. Januar 2008 werden Zugänge grundsätzlich nur noch linear abgeschrieben. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich im Wesentlichen nach den allgemeinen sowie für die Energiewirtschaft anzuwendenden amtlichen Abschreibungstabellen. Die Nutzungsdauern der wichtigsten Anlagengüter betragen:
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 € werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst und voll abgeschrieben. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als 250 € bis 1.000 € wird der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 % p.a. in dem Jahr, für dessen Zugänge der Sammelposten gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie zum Barwert ausgewiesen. Vorräte werden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Die unentgeltlich zugeteilten CO 2 -Zertifikate der Periode 2013 bis 2023 werden abweichend von diesem Grundsatz zum jeweiligen Bilanzstichtag mit 0 € bewertet. Die entgeltlich erworbenen CO 2 -Zertifikate werden nach dem LiFo-Verbrauchsfolgeverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem Barwert bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen sind erhaltene Netto-Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; sie werden mit dem Nennwert bilanziert. Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden ab dem 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2015 (für Strom und Gas bis 31. Dezember 2006) als Investitionszuwendungen aktivisch abgesetzt und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Seit dem 1. Januar 2016 werden die Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse für Wasser, Wärme und öffentliche Beleuchtung als Investitionszuschüsse im Sonderposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Ab 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die eigenen Strom- und Gasnetze für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch den Netzbetreiber bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie einen Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH wird klargestellt, dass die Einziehung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Diese Baukostenzuschüsse sowie Hausanschlusskostenbeiträge werden somit als Investitionszuschuss im Sonderposten bilanziert und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), beträgt 1,82 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 2,1 Mio. € (Vorjahr 11,1 Mio. €). Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Beihilfeverpflichtungen und Jubiläumsrückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Oktober 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), wurde auf den Dezember interpoliert. Der Zinssatz beträgt 1,75 % und wurde zur Abzinsung verwendet. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 2,5 % angesetzt. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 %, Rentensteigerungen von 2,5 % und Preissteigerungen von 2,0 % berücksichtigt. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vom Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme auf den Bilanzstichtag abgezinst. Die Aufwandsrückstellung in Höhe von 3.214 T€, die gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fortgeführt wurde, konnte im Berichtsjahr vollständig in Anspruch genommen werden. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung erfasst. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten werden Verluste aus Kursänderungen zum Bilanzstichtag ergebniswirksam berücksichtigt. Es wurde eine Bewirtschaftungsstrategie festgelegt, die vorsieht, dass im Bereich Sondervertragskunden nur zeitgleich geschlossene Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge mit gleichem Mengenvolumen mit einem Mindestdeckungsbeitrag zulässig sind. Im Bereich der Privat- und Gewerbekunden wird die Energie überwiegend tranchiert beschafft, so dass die Bewertung von schwebenden Geschäften für Bezugsverträge der tranchierten Beschaffung unter Berücksichtigung der Absatzverträge für Privat- und Gewerbekunden auf Portfolioebene erfolgt. Die Bewertung der übrigen Energiebeschaffungsverträge erfolgt auf Basis der einzelnen wirtschaftlich zusammenhängenden Bezugs- und Absatzverträge. Zwei variabel verzinsliche Tranchen über 10 Mio. € und 54 Mio. € der in 2023 aufgenommenen Schuldscheindarlehen werden über entsprechende Zinsswap-Geschäfte im Hinblick auf Ihre Wertschwankungen abgesichert. Laufzeiten, Höhe und Indizes der Sicherungsgeschäfte sind mit den aufgenommenen Darlehen identisch, es gleichen sich die Änderungen von Wert- und Zahlungsströmen vollständig aus. Die Sicherungsgeschäfte haben zum Bilanzstichtag einen positiven Marktwert in Höhe von 203 T€ und in Höhe von 1.896 T€. Die Geschäfte stellen Bewertungseinheiten dar, die nach der Einfrierungsmethode abgebildet werden, d.h. Wertschwankungen von Grund- und Sicherungsgeschäften werden nicht erfasst. Die Zinsswaps haben eine Laufzeit von 3 und 5 Jahren Als Organgesellschaft weist die Gesellschaft keine aktiven oder passiven latenten Steuern aus. Erläuterungen zur Bilanz(4) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2023 ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2023 ist nachstehend aufgeführt:
(1) Ergebnis vor Abführung und ggf. Ausgleichszahlungen (2) Vorjahreswerte (5) Vorräte
Der aus der Vorratsbewertung resultierende Unterschiedsbetrag für Emissionszertifikate zwischen dem LiFo-Verbrauchsfolgeverfahren und dem letzten vor dem Abschlussstichtag bekannten höheren Börsenkurs beläuft sich auf 45.325 T€. Die Unfertigen Leistungen beinhalten Zuschreibungen von 1.645 T€, welche im Materialaufwand erfasst wurden. (6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag mit 948.430 T€ (Vorjahr 777.433 T€) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen in Höhe von 873.608 T€ (Vorjahr 610.405 T€) wurden saldiert. Diese enthalten neben den Zahlungen der Kunden, auch Leistungen gem. Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, Strompreisbremsengesetz und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen 1.150 T€ (Vorjahr 1.604 T€) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und 3.524 T€ (Vorjahr 16.021 T€) Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 425 T€ (Vorjahr 236 T€). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von 257.485 T€ (Vorjahr: 231.749 T€) gegenüber der Stadtwerke Köln GmbH aus dem laufenden Verrechnungsverkehr und aus dem Cash-Pooling. Im Vorjahr waren darin auch Lieferungen und Leistungen gegenüber einer Tochtergesellschaft in Höhe von 10.949 T€ enthalten. Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr bis zu einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 326.972 T€ (Vorjahr 42.796 T€) enthalten und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von 5.587 T€ (Vorjahr 7.667 T€). Außerdem sind Forderungen aus Steuern mit 28.851 T€ (Vorjahr 4.331 T€) enthalten. Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr bis zu einem Jahr. (7) Gezeichnetes Kapital Das voll eingezahlte Grundkapital von 422.275 T€ (Vorjahr: 400.000 T€) ist eingeteilt in 84.455.000 Stückaktien (Vorjahr: 80.000.000 Stückaktien) zum Nennbetrag von je 5 €, die auf den Namen lauten. (8) Kapitalrücklagen In den Kapitalrücklagen sind Aufgelder gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 259.204 T€ (Vorjahr: 149.729 T€) und Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 125.010 T€ enthalten. Die freien Rücklagen wurden im Zusammenhang mit den Gesellschaftsrechtlichen Veränderungen um 109.475 T€ erhöht. (9) Gewinnrücklagen Es handelt sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen, welche Zuführungen aus dem Umstellungs- und Anpassungsbedarf im Übergang auf das BilMoG von 112.873 T€ sowie andere Gewinnthesaurierungen von 146.806 T€ beinhalten. Im Geschäftsjahr wurden 120.000 T€ (Vorjahr: 10.000 T€) zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zugeführt. (10) Rückstellungen
In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind Pensions-, Versorgungs- und Deputatverpflichtungen enthalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Drohverluste, Verpflichtungen aus der Rückgabe von CO 2 -Rechten, Altersteilzeit und personalbezogenen Maßnahmen, ausstehende Eingangsrechnungen, Erlösschmälerungen, variable Vergütungen, zivil- und energiewirtschaftliche Ansprüche, Beihilfen, Urlaubstage und Gleitzeitguthaben sowie Abrechnungsleistungen. (11) Verbindlichkeiten Übersicht über die Verbindlichkeiten zum 31.12.2023
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen mit 164.275 T€ (Vorjahr 136.473 T€) die Ergebnisabführung gegenüber dem Gesellschafter GEW Köln AG. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Beträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 96.254T€ (Vorjahr 64.931 T€) und betreffen im Wesentlichen Verlustübernahmen. Außerdem sind die Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von 31.751 T€ (Vorjahr 21.983 T€) gegenüber der Westenergie AG sowie Verpflichtungen aus Darlehen in Höhe von 74.540 T€ (Vorjahr 66.683 T€) enthalten. Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind 10.781 T€ (Vorjahr 10.972 T€) durch Bürgschaften eines Kreditinstitutes besichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(12) Umsatzerlöse ohne Strom- und Energiesteuer
Die Verkaufserlöse nach Sparten beinhalten ausschließlich Erlöse des laufenden Geschäftsjahres. Die Position "Sonstige Umsatzerlöse" enthält unter anderem Pacht-, Betriebsführungs- und Dienstleistungserlöse. Außerdem sind periodenfremde Umsatzerlöse in Höhe von -32.852 T€ (Vorjahr -6.396 T€) sowie periodenfremde Strom- und Energiesteuer in Höhe von 2.133 T€ (Vorjahr 2.818 T€) enthalten. (13) Sonstige betriebliche Erträge
Neben der Auflösung von Rückstellungen enthält der Posten weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 3.891 T€ (Vorjahr 2.077 T€). (14) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Strombezüge, Gasbezüge, Energieeinsatz in den Kraftwerken sowie Kosten aus dem sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffverbrauch. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Netzentgelte und Fremdleistungen. Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungsentlastungen in Höhe von 33.628 T€ (Vorjahr -29.883 T€) enthalten. (15) Personalaufwand
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten ohne Vorstände und Auszubildende stellt sich wie folgt dar:
(16) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Es sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 15.996 T€ (Vorjahr 0 €) sowie planmäßige Abschreibungen für den Jahressammelposten in Höhe von 1.167 T€ (Vorjahr 1.237 T€) enthalten. Außerdem wurden vereinnahmte Investitionszuwendungen (Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse) in Höhe von 2.487 T€ (Vorjahr 2.525 T€) mit den planmäßigen Abschreibungen verrechnet. (17) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen Konzessionsabgaben entsprechen den vertraglichen Regelungen mit den Gebietskörperschaften. Die Fremdleistungen beinhalten ausschließlich Leistungen für den Vertriebs- und Verwaltungsbereich. Der Posten "Übrige Aufwendungen" beinhaltet im Wesentlichen die Kosten für Wartung und Pflege von Software, Aus- und Weiterbildungskosten, Wertberichtigungen, Spenden, Beiträge zu Berufsverbänden, Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen, Reisekosten, Bewirtungen und Büromaterial. Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1.905 T€ (Vorjahr 12.485 T€) enthalten. (18) Finanzergebnis
Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen erhaltenen Gewinne betreffen im Wesentlichen die RheinEnergie HKW Rostock GmbH, die RheinEnergie Windkraft GmbH, die AGO GmbH Energie + Anlagen sowie die RheinEnergie Solar GmbH. Die Position Zinserträge beinhaltet 12.062 T€ (Vorjahr 511 T€) für Guthaben aus dem Cash-Pooling sowie Zinserträge aus der Abzinsung gemäß § 277 Abs. 5 HGB von 340 T € (Vorjahr 0 €). In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 6.175 T€ (Vorjahr 6.276 T€) aus der Aufzinsung gemäß § 277 Abs. 5 HGB enthalten. In den folgenden Posten sind Erträge und Aufwendungen von verbundenen Unternehmen im aufgeführten Umfang ausgewiesen:
(19) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten aufgrund der steuerlichen Organschaft grundsätzlich Umlagen des Stadtwerke Köln Konzerns für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Diese Belastungen betragen für Gewerbesteuer 48.696 T€ (Vorjahr 6.223 T€) und für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag 19.877 T€ (Vorjahr 0 €). Zusätzlich enthält die Position Gewerbesteuer für Vorjahre in Höhe von 1.012 T€ (Vorjahr 3.985 T€) sowie Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag für Vorjahre von insgesamt -90 T€ (Vorjahr 545 T€). Daneben werden die für die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von der RheinEnergie abzuführende Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag von insgesamt 5.911 T€ (Vorjahr 4.093 T€) ausgewiesen. Sonstige Angaben(20) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Es bestehen Verpflichtungen aus Lieferrahmenverträgen mit der RheinEnergie Trading GmbH sowie Bezugsverträge für Wirbelschichtbraunkohle. Hieraus hat die RheinEnergie finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 2.629 Mio. € für den Zeitraum 2024 bis 2027. Das Bestellobligo aus erteilten Aufträgen beträgt 323 Mio. €. Darüber hinaus bestehen langfristige Wartungsverträge in Höhe von 42 Mio. €. Die RheinEnergie hat gegenüber einem Handelspartner der RheinEnergie Trading GmbH eine Patronatserklärung abgegeben. Aufgrund der geschäftlichen Situation ist mit einer Inanspruchnahme aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen. Seit 2016 erfolgt die Behandlung der Baukostenzuschüsse sowie der Hausanschlusskostenbeiträge für die verpachteten Strom- und Gasnetze nach einem Treuhandmodell. Im Außenverhältnis erfolgt die Vereinnahmung durch die Rheinische NETZGesellschaft mbH bei den Endkunden. Über eine vertraglich vereinbarte Treuhandabrede sowie Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme zwischen der Rheinische NETZGesellschaft mbH und der RheinEnergie wird klargestellt, dass die Vereinnahmung auf Ebene des Netzbetreibers unmittelbar an die RheinEnergie weitergeleitet wird. Aufgrund der Schuldbeitritte im Zusammenhang mit der Übernahme der Verpflichtungen aus den Netzanschlussverhältnissen besteht eine Haftung der RheinEnergie in Höhe von 67 Mio. €. Auf der Grundlage einer Schätzung bei einem Rechnungszinssatz von 1,82 % und unter Berücksichtigung der gemäß Satzung anzuwendenden Richttafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck besteht auf der Basis der fiktiven Zurechnung des anteiligen Kassenvermögens ein nicht bilanzierter Fehlbetrag aus den Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) und der Rheinischen Zusatzversorgungskasse gegenüber den Versicherten und ehemaligen Mitarbeitern von 156,7 Mio. €. Da die ZVK durch die jährliche Finanzierung aus Umlage und Zusatzbeitrag kontinuierlich Deckungskapital aufbaut, ist aus derzeitiger Sicht eine Inanspruchnahme nicht zu erwarten. Aus unternehmenspolitischen Gründen hat die RheinEnergie Vermögensgegenstände an ein Tochterunternehmen veräußert und von ihr beginnend seit 2015 geleast. Die von ihr vereinnahmte Kaufpreiszahlung wirkt sich positiv auf die Finanzlage aus. Aus den künftigen Leasingzahlungen resultiert eine Verpflichtung von insgesamt 8.976 T€ jährlich. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit bis zum 28.02.2030. (21) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. (22) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Zwischen der RheinEnergie und der RheinEnergie Trading GmbH, der RheinEnergie HKW Rostock GmbH, der RheinEnergie Solar GmbH und der AGO GmbH Energie + Anlagen bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Mit der RheinEnergie einerseits und der Rheinische NETZGesellschaft mbH, der ENERGOTEC Energietechnik GmbH, der GT-HKW Niehl GmbH, der RheinEnergie Windkraft GmbH und der RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH andererseits bestehen Ergebnisabführungsverträge. Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, an den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und von diesem bekannt gemacht. (23) Veröffentlichung Der Jahresabschluss der RheinEnergie wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht. (24) Honorare des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar für Leistungen der Abschlussprüfung beträgt im Geschäftsjahr 219 T€. Darüber hinaus sind Honorare für Testatsleistungen in Höhe von 48 T€ sowie sonstige Leistungen in Höhe von 149 T€ angefallen. (25) Nahestehende Unternehmen und Personen Wesentliche Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2023 nicht stattgefunden. (26) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs im Sinne der vorstehenden gesetzlichen Regelung wurden mit der Rheinische NETZGesellschaft mbH getätigt. Die RheinEnergie hat ihre eigenen und fremden Strom- und Gasnetze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH verpachtet, die hierfür die Netzbetreiberfunktion übernommen hat. Weiterhin erbringt die RheinEnergie im Wesentlichen technische und kaufmännische Dienstleistungen gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH, BELKAW GmbH, RheinEnergie HKW Rostock GmbH, RheinEnergie HKW Niehl 3 GmbH und der GT-HKW Niehl GmbH. Neben den Pachtaufwendungen für fremde Strom- und Gasnetze erhält die RheinEnergie kaufmännische und technische Dienstleistungen von der AggerEnergie GmbH, der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL), der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft und der evd energieversorgung dormagen GmbH. Die Beträge hierzu sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
(27) Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes Aufsichtsrat
*) Arbeitnehmervertreter/-in MdR = Mitglied des Rates der Stadt Köln Vorstand
(28) Gesamtbezüge des Aufsichtsrates und des Vorstandes Die Mitglieder des Aufsichtsrates der RheinEnergie erhalten für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung je teilgenommene Sitzung des Aufsichtsrates gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Dezember 2002. Gleiches gilt für die Mitglieder des nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses, für den Beteiligungsausschuss sowie die Hauptversammlung. Für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrug diese Vergütung je teilgenommene Sitzung 500 €, wobei der Vorsitzende des Aufsichtsrates den zweifachen, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag erhielt. Auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder verteilen sich die Gesamtbezüge wie folgt:
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus einem Jahresfestgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme, einer Versorgungsregelung für die Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträgen. Der Vorstand erhielt im Berichtsjahr eine Gesamtvergütung in Höhe von 2.391 T€ (Vorjahr: 2.392 T€), die sich wie folgt zusammensetzt:
* erfolgsunabhängige Bezüge ** bei Andreas Feicht, Susanne Fabry, Birgit Lichtenstein und Stephan Segbers werden die Vergütungen der Gremientätigkeiten in 2022 mit den Tantiemen verrechnet. Die Versorgungsleistungen sind aufgrund unterschiedlicher Vertragsregelungen in den Anstellungsverträgen differenziert: Herr Feicht, Frau Fabry, Frau Lichtenstein und Herr Segbers erhalten eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Zum Aufbau dieser Altersversorgung stellt die Gesellschaft jährlich jeweils einen Beitrag in Höhe von 15 % des Jahresfestgehaltes zur Verfügung. Dieser Versorgungsbeitrag wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines altersabhängigen Verrentungsfaktors in jährliche Versorgungsbausteine umgerechnet. Die Höhe der Ruhegehälter ergibt sich aus der Summe der Rentenbausteine. Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten bestehen für alle Vorstandsmitglieder bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit und im Falle einer Beendigung der Verträge vor Erreichung der Altersgrenze Ansprüche auf Leistungen. Die Pensionsverpflichtungen im Einzelnen:
Im Berichtsjahr ist ein Vorstandsmitglied ausgeschieden: für Herrn Südmeier besteht nach Ablauf seines Anstellungsvertrages Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes. Die Versorgungsleistung ist in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der festen Vergütung bei Vertragsbeendigung zugesagt und wird bei vorzeitiger Inanspruchnahme quotal gekürzt. Auf das Ruhegehalt werden die Leistungen der gesetzlichen Altersrente und Versorgungsansprüche aus früheren Anstellungsverhältnissen angerechnet.
Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf die Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich nahezu ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und Beteiligungsgesellschaften. Sie beinhalten pauschale Aufwandsentschädigungen (Sitzungsgelder) sowie ergebnisabhängige und/ oder - unabhängige Bestandteile und teilen sich wie folgt auf:
* die Bezüge werden auf die Tantieme angerechnet Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden an Pensionen 3.315,8 T€ (Vorjahr 3.541,6 T€) aufgewendet; hierfür bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 70.068 T€ (Vorjahr 72.389 T€).
Köln, 25. März 2024 Der Vorstand Feicht Fabry Lichtenstein Segbers Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Lagebericht1. Grundlagen der Gesellschaft1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft Die RheinEnergie AG, Köln, (RheinEnergie) ist ein integriertes Energie- und Wasserversorgungsunternehmen. Die Geschäftstätigkeit erstreckt sich über alle Wertschöpfungsstufen von der Erzeugung über den Handel und den Netzbetrieb bis zum Vertrieb. Diese Tätigkeiten erbringt die RheinEnergie überwiegend direkt und teilweise über ihre Tochtergesellschaften. Damit folgt die RheinEnergie im Wesentlichen dem Grundsatz des Stammhausprinzips. Das Produktspektrum umfasst die Sparten Strom, Erdgas, Fern- und Nahwärme sowie Dampf, außerdem Trink- und Betriebswasser. Dazu erbringt das Unternehmen bundesweit hochspezialisierte Energiedienstleistungen vor allem für die Industrie und die Wohnungs-/Immobilienwirtschaft. Wesentliche Grundlage für das Netzgeschäft der Gesellschaft sind die entsprechenden Konzessionen. Die geschäftlichen Aktivitäten der RheinEnergie als regionales Energieversorgungsunternehmen fokussieren sich auf die Stadt Köln und das angrenzende Umland. Der Vertrieb von Strom und Gas erfolgt bundesweit, ebenso Teile aus erneuerbarer und konventioneller Erzeugung. Auch im Markt für Energiedienstleistungen ist die RheinEnergie bundesweit aktiv. Im regionalen Umland fokussiert sich die RheinEnergie auf das vernetzte Handeln mit Beteiligungs- und Partnerunternehmen und deren kommunalen Mitgesellschaftern. Kooperationen mit kommunalen Partnerunternehmen erstrecken sich auf wesentliche Teile der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Insbesondere bei Beschaffung, Netzbetrieb, Vertrieb und Abrechnung sowie bei Energiedienstleistungen arbeiten die Unternehmen intensiv zusammen. Außerdem sind Partnerunternehmen bei Zukunftsthemen wie Smart Metering, Elektromobilität und umweltfreundlichen Erzeugungsanlagen eingebunden. Grundgedanke der Kooperationen ist die nachhaltige Bündelung kommunaler Interessen. Die regionale Verbindung der Gesellschaft wird einerseits durch die indirekt kommunal geprägte Gesellschafterstruktur unterstrichen, andererseits durch das Engagement der Stiftungsfamilie des Unternehmens. 1.2 Ziele und Strategien Die RheinEnergie verfolgt als führendes integriertes Energieversorgungsunternehmen der rheinischen Region langfristig vier Ziele:
Die RheinEnergie agiert in einem energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Umfeld, das in jüngerer Zeit einem immer stärkeren und schnelleren Wandel ausgesetzt ist. Sie verfolgt daher unmittelbar die Entwicklungen in Richtung des von Dezentralisierung, Digitalisierung und Dekarbonisierung geprägten "Energiesystems der Zukunft". Um die eigenen Aktivitäten an diesen Entwicklungen auszurichten und damit aktiver Teilnehmer an den sich daraus ergebenden Geschäftsmöglichkeiten zu sein, werden diese aus Sicht der RheinEnergie beurteilt. Die RheinEnergie setzt auf einen gezielten Ausbau der erneuerbaren und der dezentralen Energieerzeugung mit dem Ziel einer vollständigen Dekarbonisierung bis zum Jahr 2035. Dabei treibt sie die Digitalisierung und die sich daraus ergebenden Geschäftsmöglichkeiten voran und berücksichtigt gesellschaftliche Trends sowie sich verändernde Kundenbedürfnisse. Neben der Sicherung des Stammgeschäfts konzentrieren sich die strategischen Überlegungen insbesondere darauf, profitables und nachhaltiges Wachstum insbesondere im Bereich der Dekarbonisierung zu generieren und die Effizienz bei allen internen Prozessen zu steigern. Besonders im Fokus stehen dabei die Digitalisierung und die Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Wirtschaftliche Resilienz ist ein Teil der langfristigen Unternehmensstrategie. 1.3 Steuerungssysteme 1.3.1 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung des operativen Geschäfts verwendet die RheinEnergie insbesondere die finanziellen Größen Umsatz (ohne Strom- und Energiesteuer) und Ergebnis vor Ertragsteuern, die die bedeutsamsten Leistungsindikatoren darstellen. Als wichtigste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren kommen einerseits Erzeugungs- und Absatzzahlen und andererseits marktspezifische weiterentwickelte Key-Performance-Indikatoren (KPI) zur Anwendung. Sie sind in einem der Größe des Unternehmens entsprechenden Planungsprozess differenziert, werden nach Marktbereichen, Organisationseinheiten sowie Wertschöpfungsstufen ermittelt und zur Gesamtunternehmensplanung zusammengefasst. Vorstand und Aufsichtsrat verabschieden diese KPI im Rahmen des Wirtschaftsplans. Unterjährig erfolgt quartalsweise eine Überwachung der kumulierten Ist-Zahlen gegenüber den geplanten Größen. Über entsprechende Analyseverfahren und marktbereichsspezifische KPI lassen sich Abweichungen früh erkennen, sodass die Unternehmensleitung steuernd eingreifen kann. 1.3.2 Interne Kontrollsysteme (IKS) Die RheinEnergie setzt ein operatives Steuerungs- und Kontrollsystem, ein Risiko-Management-System, ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem, ein Compliance-Management-System sowie ein internes Revisionssystem ein. Das operative Steuerungs- und Kontrollsystem umfasst alle im Unternehmen implementierten Regelungen und Maßnahmen. Alle operativen Unternehmenseinheiten erheben unter Einhaltung der Richtlinienvorgaben des Controllings die kaufmännisch relevanten Daten über operative Kennziffern. Das im Fachbereich Finanzen angesiedelte zentrale Controlling führt diese Daten im Sinne eines einheitlichen Management-Informations-Systems zusammen und nutzt die Analysen zur operativen Planung, Steuerung und Überwachung der Unternehmensbereiche. Im rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem sind Grundsätze, Verfahren und Regelungen enthalten, um Geschäftsvorfälle in der externen und internen Rechnungslegung zeitnah vollständig und korrekt zu erfassen und darzustellen. Kontrollen und Kontrollhandlungen sind so systematisch dokumentiert. Die Einhaltung betrieblicher Richtlinien und die Bekämpfung von Korruption haben für die RheinEnergie große Bedeutung. Deshalb wurde ein erweitertes Compliance-Management-System implementiert. Zur rechtskonformen Verarbeitung aller Daten hat die RheinEnergie eine Datenschutzorganisation eingerichtet. Das Unternehmen setzt Konzepte zum Datenschutz-Management-System in allen Bereichen um. Die Konzernrevision überwacht die Einhaltung der Regelkonformität und ist als eigenständige Abteilung auf Ebene des Stadtwerke Köln Konzerns angesiedelt. 1.3.3 Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) Zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben in der Rolle als KRITIS-Unternehmen sowie zum allgemeinen Schutz und angemessenen Umgang mit Informationen und IT-Systemen, hat die RheinEnergie ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) auf Basis der international anerkannten Norm ISO 27001 implementiert, verbessert dieses kontinuierlich und lässt sich regelmäßig durch eine unabhängige Prüfstelle zertifizieren. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Energiepolitische sowie gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1.1 Entwicklungen auf europäischer Ebene Die energiepolitischen Entwicklungen auf europäischer Ebene waren im Berichtsjahr 2023 vor allem von Gesetzgebungsverfahren geprägt, die sich aus der europäischen Green-Deal-Initiative ableiten. Dazu zählen unter anderem die Binnenmarktpakete für Gas und Wasserstoff, die es Verteilnetzbetreibern ermöglichen, als Wasserstoff-Netzbetreiber zu agieren. Außerdem finden sich im Paket der delegierte Rechtsakt zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), der Strombezugskriterien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff festlegt, sowie Richtlinien für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Die Europäische Kommission hat außerdem das Strommarktdesign überarbeitet. Mit der Corporate-Sustainability-Reporting-Directive (CSRD) ist eine Richtlinie in Kraft getreten, die die Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen verschärft. 2.1.2 Entwicklungen auf nationaler Ebene Die energiepolitischen Entwicklungen auf Bundesebene waren im Berichtsjahr insbesondere von Gesetzgebungsverfahren im Wärmebereich geprägt. Hierzu zählt unter anderem das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, das den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen rechtlich verankert. Weiterhin standen Gesetze zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze im Fokus, die EnWG-Novelle zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorschriften sowie das Solarpaket zur Steigerung des Ausbaus von Photovoltaik (PV). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 hatte schließlich massive Auswirkungen auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt und damit auch auf die Energiepolitik. 2.1.3 Volkswirtschaftliche Entwicklungen Die konjunkturelle Entwicklung war weiterhin von hohen Inflationsraten geprägt. In den ersten beiden Quartalen des Berichtszeitraumes stagnierte die Wirtschaftsleistung zunächst, bevor die deutsche Wirtschaft dann mit einem leichten Rückgang in das zweite Halbjahr startete. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist laut Statistischem Bundesamt 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % gesunken. Preis-, saison- und kalenderbereinigt betrug der Rückgang 0,1 %. Die privaten Konsumausgaben nahmen mit -2,0 % gegenüber dem Jahr 2022 deutlich ab. Dabei machten sich nach wie vor die hohen Preise bemerkbar. Besonders betroffen davon waren Nahrungsmittel und Getränke, Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen sowie kurzlebige Güter wie Bekleidung, für die jeweils deutlich weniger ausgegeben wurde als im Vorjahr. Positive Impulse kamen dagegen von den Ausrüstungsinvestitionen (+1,1 % gegenüber 2022). Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt waren weiterhin positiv, obgleich die Wachstumsdynamik deutlich nachließ. Im dritten Quartal waren in Deutschland 46,04 Millionen Menschen erwerbstätig, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 337.000 Personen (+0,7 %). Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte damit einen neuen historischen Höchststand und überschritt erstmals nach der deutschen Wiedervereinigung die 46-Millionen-Schwelle. 2.1.4 Energiemarkt Primärenergieverbrauch Der Energieverbrauch in Deutschland erreichte im Jahr 2023 eine Höhe von 10.791 Petajoule (PJ) beziehungsweise 368,2 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio t SKE). Das entspricht einem Rückgang um 7,9 % gegenüber dem Vorjahr. Der Energieverbrauch erreichte damit nach den Berechnungen der AG Energiebilanzen ein historisches Tief. Dieser lag um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge. Von der im Jahresverlauf leicht wärmeren Witterung gegenüber dem Vorjahr ging nach Berechnungen der AG Energiebilanzen nur ein schwacher verbrauchssenkender Effekt aus. Verbrauchssteigernd wirkte 2023 allein die demographische Entwicklung. Durch den Zuzug von 1,35 Millionen Menschen wuchs die Gesamtbevölkerung auf rund 85,5 Millionen. Die energiebedingten CO2-Emissionen nahmen nach Schätzung der AG Energiebilanzen infolge des gesunkenen Gesamtverbrauchs insbesondere bei den fossilen Energieträgern um rund 10,0 % ab. Dies entsprach einer Reduktion in der Größenordnung von 66 Millionen Tonnen (Mio t). Der Anteil des Mineralöls am gesamten Primärenergieverbrauch stieg leicht auf 35,9 % (Vorjahr 35,0 %). Der Erdgasverbrauch sank um 4,3 %. Auch der Verbrauch von Kohle sank. Steinkohle verzeichnete einen Rückgang von 9,6 % auf 8,7 %, Braunkohle hatte einen Anteil von 8,5 % (Vorjahr 10,0 %) am deutschen Gesamtenergieverbrauch. Die Stromerzeugung aus Kernenergie ging bedingt durch die Abschaltung der Kernkraftwerke im April 2023 um rund 80,0 % zurück, sodass diese nur noch einen Anteil von 0,7 % (Vorjahr 3,2 %) hatte. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stieg um etwa 5,0 %. Damit liegt ihr Anteil nun bei 19,6 %. Im Berichtszeitraum wurden 9,2 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert. Damit war Deutschland seit 2002 erstmals wieder Netto-Importeur von Strom. Die Ausfuhren sanken im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 24,0 %. Die Importe stiegen dagegen um 38,0 %. Preisentwicklung auf den Beschaffungsmärkten Die Lage an den Beschaffungsmärkten war im Berichtsjahr verglichen mit dem Vorjahr weniger volatil. Zwar befanden sich Strom- und Gaspreise weiterhin auf einem hohen Niveau, doch der europäische Energiemarkt präsentierte sich im Jahr 2023 in einer wesentlich stabileren Lage als im Vorjahr. Die Beschaffungspreise für Gas und Strom halbierten sich nahezu. Zudem waren die Maßgaben für die europäischen und insbesondere deutschen Gasspeicherstände vor Ablauf der Frist übererfüllt. Der europäische Kohlemarkt verzeichnete ebenfalls fallende Preise, bei deutlich rückläufiger Nachfrage. Die Preise am Ölmarkt hingegen zeigten sich recht volatil. Sorgen um die nachhaltige Erholung der rohstoffintensiven Wirtschaftsmächte China und USA setzten die Preise unter Druck. Preisentwicklung Brennstoffe, CO 2 und Strom Lieferung im Kalenderjahr 2023
* Da die Preisentwicklung am Ölmarkt kaum noch Einfluss auf den europäischen Strom- und Gasmarkt hat, wurde diese in der Darstellung nicht berücksichtigt. Strommarkt Im Jahresverlauf fiel der Preis für Strom (Frontjahr Grundlast) von rund 200 €/MWh am Jahresanfang auf ein Niveau zwischen 100 und 165 €/MWh. Trotz des ersten Winters ohne deutsche Kernenergieversorgung war das deutsche Stromsystem in der Lage, mit den wetterbedingten Risiken umzugehen. Einerseits lag die Verfügbarkeit französischer Kraftwerke deutlich höher als in den Vorjahren, andererseits fuhren viele energieintensive Industrien wegen der weiterhin hohen Strom- und Gaskosten ihre Produktion herunter. Gasmarkt Der europäische Energiemarkt befand sich 2023 in einer wesentlich stabileren Lage als im Vorjahr. Die weggefallenen russischen Liefermengen wurden durch Einsparungen, LNG-Importe und den intensiveren Handel von Pipeline-Gas mit Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Norwegen kompensiert. Die Maßgaben für die europäischen und insbesondere deutschen Gasspeicherstände waren vor Ablauf der Frist übererfüllt. Dadurch halbierte sich der Preis für das Frontjahr im Vergleich zum Jahresbeginn auf rund 40 €/MWh. Ölmarkt Die Rohölsorte Brent handelte im Jahresverlauf recht volatil in einer Spanne von 71 bis 97 US-Dollar pro Barrel. Sorgen um die nachhaltige Erholung der rohstoffintensiven Wirtschaftsmächte China und der USA setzten die Preise unter Druck. Zusätzlich preisunterstützend waren außer dem Beschluss einer Drosselung durch die Gesamt-OPEC auch die freiwilligen Förderkürzungen Saudi-Arabiens und Russlands. Trotz des erhöhten geopolitischen Risikos im Nahen Osten zum Ende des Jahres lag der Preis schlussendlich nahe der 80-US-Dollar-pro-Barrel-Marke. Importkohlemarkt Der europäische Kohlemarkt war von einer Marktstimmung mit fundamental fallenden Preisen geprägt. Der Frontjahreskontrakt bewegte sich im Jahresverlauf zwischen 90 und 180 US-Dollar pro Tonne. Während die deutsche Steinkohleverstromung um rund die Hälfte einbrach, blieb auch die resteuropäische und asiatische Nachfrage beschränkt. Die europäischen Kohlebestände waren auskömmlich und lagen das ganze Jahr über nahe am Fünfjahresdurchschnitt. Emissionsmarkt Der Emissionsmarkt handelte volatil und ohne klaren Trend innerhalb der Grenzen zwischen 70 und 100 Euro je Tonne CO 2 -Äquivalent. Während die restriktiveren Parameter im Europäischen Emissionshandelssystem für Unterstützung sorgten, führten der konjunkturbedingte Rückgang der Industrieemissionen und ein verstärkter Coal-to-Gas-Switch aufgrund rückläufiger Gaspreise zu einer verringerten Nachfrage. Durch das Instrument der Marktstabilitätsreserve ist grundsätzlich weiterhin mit einer laufenden Verknappung des Angebots zu rechnen. 2.2 Geschäftsverlauf 2.2.1 Energiebeschaffung Die RheinEnergie Trading GmbH (RheinEnergie Trading) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der RheinEnergie und fungiert als zentraler Marktzugang für Energie und Dienstleister für energienahe Produkte. Die RheinEnergie hat die Bewirtschaftung ihres Strom- und Erdgasportfolios auf die RheinEnergie Trading übertragen. In diesem Zusammenhang hat sie die im Berichtsjahr abgesetzten Mengen in einem nach wie vor sehr volatilen Marktumfeld am Großhandelsmarkt beschafft. Die RheinEnergie Trading hat zudem die Stromproduktion der RheinEnergie-Kraftwerke vermarktet. Um die Geschäfte optimal absichern zu können, erstreckt sich die gesamte Beschaffung und Vermarktung über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Sie erfolgt darüber hinaus diversifiziert und strukturiert, um durch eine Kombination aus flexiblen Produkten und Standardverträgen Optimierungspotenziale zu heben. 2.2.2 Strom- und Wärmeerzeugung Die RheinEnergie erzeugt Strom in den von ihr betriebenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Dabei handelt es sich überwiegend um Gas- und Dampfturbinenanlagen (GuD-Anlagen). Die mechanische Energie der Turbinen wird unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt. Die anfallende Wärme wird für Heizzwecke als Nah- oder Fernwärme genutzt. Strom Die elektrische Netzeinspeisung der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) lag bei 2.906 GWh und damit um 5,7 % niedriger als im Vorjahr. Der Rückgang der Erzeugung ist weiterhin maßgeblich beeinflusst von den Entwicklungen am Markt und der aktuellen geopolitischen Situation. Der Anteil der ins Netz eingespeisten und geförderten KWK-Strommenge betrug 40,9 % (31,2 % im Vorjahr). Fernwärme Die Fernwärmeabgabe fiel witterungsbedingt gegenüber dem Vorjahr um 2,3 % auf 1.315 GWh. Der Anteil der in KWK erzeugten Fernwärme lag bei rund 86,0 %. Dampf Die Abgabe an die Prozessdampfkunden lag witterungsbedingt mit einer Menge von 465 GWh rund 3,0 % unter dem Vorjahresniveau. Die RheinEnergie hat rund 116 GWh selbst erzeugt, davon 95,0 % in Kraft-Wärme-Kopplung. Brennstoffeinsatz und Emissionen Insgesamt lag der Brennstoffeinsatz mit 6.204 GWh um 7,0 % niedriger als im Vorjahr. Hauptbrennstoff war Erdgas mit einem Anteil von etwa 87,0 % (Vorjahr 85,0 %). Die brennstoffbedingten CO 2 -Emissionen aller Heiz- und Heizkraftwerke lagen bei rund 1,4 Mio. Tonnen (Mio t) und damit 8,7 % niedriger als im Vorjahr. 2.2.3 Vertrieb Absatzzahlen Das Berichtsjahr war geprägt von einem deutlichen Preisrückgang auf den Beschaffungsmärkten. Nach den extremen Steigerungen der Vorjahre kam es zudem weiterhin zu hohen Schwankungen. Die Marktaktivitäten sind seit Jahresbeginn wieder spürbar angestiegen und lagen auf einem Niveau wie vor der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise. Im Vorjahr hatte die RheinEnergie aufgrund der attraktiven Preisstellung hohe Kundenzugänge in der Grundversorgung verzeichnet. Im Berichtsjahr kehrte sich die Situation aufgrund der aktuellen Marktgegebenheiten in der Grundversorgung um. Der Strom- und Energieverbrauch ist 2023 signifikant zurückgegangen. Gründe dafür waren die im langjährigen Vergleich milde Witterung und deutlich spürbare Effizienzbemühungen auf Endkundenseite. Nach Kundengruppen ergeben sich in den Sparten folgende Absatzzahlen:
Markt- und Absatzentwicklung Der Stromabsatz der RheinEnergie konnte im Berichtsjahr im Privat- und Gewerbekundensegment mit -11,8 % aufgrund der bereits erläuterten Kundenverluste nicht an die Größenordnung des Vorjahres anschließen. Die negative Entwicklung im Kundenbestand wurde auch in der Planung für 2023 nicht erwartet. Im Sonderkundensegment ist ein Rückgang um -21,4 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Dies wurde im Wirtschaftsplan für 2023 allerdings teilweise bereits erwartet. Die unter der Rubrik "Vermarktung Eigenerzeugung" ausgewiesene Absatzmenge umfasst im Wesentlichen den Verkauf des in den Heizkraftwerken der RheinEnergie erzeugten Stroms an die RheinEnergie Trading. Ursächlich für den Rückgang um -4,0 % waren in erster Linie verschlechterte Marktbedingungen, die auch zu einer gegenüber den Planansätzen geringeren Erzeugungsmenge führten. Die 12,0%ige Steigerung im Bereich Direktvermarktung war das Ergebnis eines aktiv betriebenen Zubaus. Der Erdgasabsatz lag bei Privat- und kleinen Gewerbekunden wegen der aktiven kundenseitigen Einsparbemühungen sowie der Witterungseffekte mit -12,4 % unter Vorjahresniveau und auch unterhalb des Planansatzes. Der Absatz an Sonderkunden ist vor allem aufgrund geringerer Absatzmengen bei einigen großen Industriekunden sowie Weiterverteilern im Vergleich zum Vorjahr um -28,5 % gesunken. Diese Absatzreduzierungen wurden jedoch - sogar in weit stärkerem Maße - erwartet, so dass gegenüber dem Planansatz hier noch eine Steigerung erzielt werden konnte. Die RheinEnergie hat an Sondervertragskunden -3,5 % weniger Fernwärme verkauft als im Vorjahr. Der Rückgang ist weitestgehend klimatisch begründet, daneben kam aktives Einsparverhalten der Kunden zum Tragen. Die Nachfrage nach Energiedienstleistungen war im Berichtsjahr weiterhin hoch. Die RheinEnergie hat entsprechend verschiedene Contracting-Projekte geplant und entwickelt. Der sichtbare Absatzmengenrückgang ist daher auch hier in erheblichem Maße klimatisch begründet. Ebenso wie bei den anderen Wärmeenergieträgern wurden temperaturbedingt die Absatzmengen des Vorjahres um -7,9 % unterschritten und die Ansätze des Wirtschaftsplans 2023 nicht erreicht. Der Verkauf von Prozessdampf an industrielle Kunden lag temperaturbedingt um -3,2 % unter dem Niveau des Vorjahres und blieb aufgrund von kundenseitigen Produktionseinschränkungen auch unterhalb des für 2023 geplanten Wertes. Strompreise Insbesondere aufgrund massiv gestiegener Beschaffungskosten musste die RheinEnergie die Bestandskundenpreise für Privat- und Gewerbekunden zum 1. Januar 2023 deutlich erhöhen. Tarifangebote mit einer Preisgarantie außerhalb der Grundversorgung wurden über das gesamte Jahr fortlaufend an die sich verändernden Beschaffungskosten angepasst. Wegen signifikant fallender Preise bei Wettbewerbern für Neuabschlüsse kam es teilweise zu massiven Preisunterschieden. Diese wurden jedoch in großen Teilen von den Preisbremsen nivelliert. Ab Mitte des Jahres konnte die RheinEnergie durch die nachhaltig gesunkenen Beschaffungskosten deutlich sinkende Preise mit Wirkung ab Oktober kommunizieren und weitere Preissenkungen für den Jahreswechsel ankündigen. Gaspreise Nach der Anpassung der Erdgaspreise zum 1. November 2022 wurden diese in der Grundversorgung im Jahr 2023 konstant gehalten. Auch beim Erdgas wurden Tarife mit einer Preisgarantie außerhalb der Grundversorgung über das gesamte Jahr fortlaufend an die sich verändernden Beschaffungskosten angepasst. Beim Erdgas waren die Preisunterschiede zwischen Bestandskunden und Neukundenangeboten kurzfristig agierender Wettbewerber zeitweise enorm. Auch dabei wurden die Unterschiede durch die Preisbremsen weitgehend ausgeglichen. Zum Jahresende konnte das Unternehmen sinkende Privatkundenpreise ab Jahresanfang 2024 ankündigen. Preisbremsen Die Bundesregierung hat Ende 2022 die sogenannte "Preisbremse" für die Sparten Strom, Gas und Wärme beschlossen, um die Belastung der Endverbraucher durch stark gestiegene Energiepreise zu dämpfen. Die komplexe Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen hatte insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2023 massive Auswirkungen auf die Abrechnungsprozesse. Die gesetzeskonforme Abrechnung konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Fernwärmepreise Die Fernwärmepreise der RheinEnergie haben sich gemäß der den Kundenverträgen zugrunde liegenden Preisgleitklausel entwickelt. Da der Arbeitspreis zu 50,0 % den Börsennotierungen für Erdgas und zu 50,0 % dem Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamts folgt, kam es im Berichtszeitraum zu ähnlichen Preissteigerungen wie im Wärmemarkt insgesamt. Die RheinEnergie hat ihr Fernwärmenetz im Berichtsjahr um weitere rund 9 MW ausgebaut. Des Weiteren wurde der Transformationsplan für das Innenstadtnetz im Rahmen der Bundesförderung effiziente Wärmenetze fertiggestellt und mit der Erstellung des Transformationsplans für das Nordnetz begonnen. Innerhalb der Transformationspläne werden der strategische Ausbau und der Dekarbonisierungspfad der Fernwärme bis zum Jahr 2045 vorangetrieben. Hierbei wird, entsprechende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, die Dekarbonisierung der Erzeugungsanlagen der RheinEnergie planmäßig bereits im Jahr 2035 abgeschlossen sein. Energiedienstleistungen Im Bereich Energiedienstleistungen (EDL) werden langfristige Vertragsbeziehungen geschlossen, welche sowohl den kaufmännischen als auch technischen Betrieb von Energieerzeugungsanlagen umfassen. Bei unseren Kunden ist ein deutlicher Nachfrageanstieg nach nachhaltigen und autarken Versorgungslösungen festzustellen. Im Bereich der Immobilienwirtschaft waren Projektverschiebungen zu verzeichnen, in der Industrie zeigte sich über das Jahr eine zunehmende Verunsicherung. In diesem Kontext konnte die RheinEnergie auch im Jahr 2023 zahlreiche Contracting-Projekte zum Ausbau des Geschäftsbereiches Energiedienstleistungen hinzugewinnen und bereits akquirierte Projekte erfolgreich umsetzen. Der Fokus lag auf den Energieträger Wärme, Kälte und Biomasse sowie der Umsetzung großer PV-Anlagen. 2.2.4 Wasserwirtschaft Trinkwassergewinnung und -bezug Die RheinEnergie fördert aus dem unterirdischen Reservoir der Kölner Bucht in mehreren Brunnengalerien Grundwasser. Über ihre Wasserwerke versorgt sie damit auch die Städte Pulheim und Brühl sowie Teile der Städte Bergisch Gladbach und Frechen mit Wasser. Der Trinkwasser-Vorliefervertrag mit den Stadtwerken Brühl konnte im Jahr 2023 um 20 Jahre verlängert, der Konzessionsvertrag mit der Stadt Pulheim für 40 Jahre erneuert werden. Zur Sicherung einer ausgeglichenen Wasserversorgungsbilanz werden sowohl das nutzbare Wasserangebot als auch der Bedarf fortlaufend prognostiziert und bewertet. Die RheinEnergie beschäftigt sich zudem mit neuen gesetzlichen Anforderungen und Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz und Versorgungssicherheit. Nach Kundengruppen ergeben sich folgende Absatzzahlen:
Markt- und Absatzentwicklung Der Trinkwasserabsatz ist im Berichtsjahr um -0,4 % gegenüber dem Vorjahreswert gesunken und lag damit unter Plan. Der Betriebswasserverkauf lag aufgrund des Mehrbedarfs der Kunden 2,2 % über dem Absatz des Vorjahres und auch oberhalb des Planansatzes. Nach einer zehnjährigen Phase der Preisstabilität hat die RheinEnergie den Trinkwasserpreis in ihrem Kölner Versorgungsgebiet zum 1. April 2023 angehoben. Die Preisänderung für Köln erfolgte vor dem Hintergrund erheblicher Kostensteigerungen im Bau-, Material- und Lohnbereich sowie steigender Investitionen. Qualitätssicherung und Forschung Die RheinEnergie schützt Grundwasservorkommen und unterstützt die natürlichen Prozesse der Reinigung mit moderner Technik. Sie kontrolliert die Wasserqualität gemäß den gesetzlichen Anforderungen auf dem Weg von den Brunnen über die Wasserwerke und das Versorgungsnetz bis zu den Entnahmestellen. Ein zertifiziertes integriertes Managementsystem stellt die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse sicher. Ressourcen nachhaltig schützen Bei allen Tätigkeiten im Bereich Trinkwasserversorgung steht das Prinzip der Nachhaltigkeit im Fokus. Das gilt insbesondere für den vorbeugenden Gewässerschutz. Die RheinEnergie besitzt im Umfeld ihrer Wasserwerke 3,7 Mio. Quadratmeter Wald. Er dient dem Grundwasserschutz und ist als CO 2 -Speicher klimawirksam. Die Trinkwasserproduktion wird bis zum Jahr 2025 klimaneutral sein. Dazu wurde der gesamte in den Pumpwerken und Wasserwerken benötigte Strom seit Anfang 2023 auf Ökostrom umgestellt. Weitere Kompensationsbeiträge für CO 2 -Emissionen erfolgen über ein eigenes Aufforstungsprogramm und Photovoltaik-Anlagen an den Wasserwerksstandorten. Engagement in der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke e.V. Über ihre Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Wasserwerke e.V. (ARW) engagiert sich die RheinEnergie für eine hohe Versorgungssicherheit und den langfristigen Gewässerschutz im Einzugsgebiet des Rheins. Diese Arbeitsgemeinschaft engagiert sich zum Beispiel dafür, dass Flüsse nicht durch Arzneimittelrückstände oder nach Störfällen durch Industriechemikalien verunreinigt werden. Zudem betreibt sie Forschungsprogramme. Über die Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR e.V.) ist die RheinEnergie in diesen Belangen auch international vernetzt. 2.2.5 Netzgeschäft Rheinische NETZGesellschaft mbH Die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) pachtet und betreibt die Elektrizitäts- und Gasnetze verschiedener rheinischer Energieversorgungsunternehmen, unter anderem das der RheinEnergie. Zentrale Aufgabe der RNG ist es, eine zuverlässige Strom- und Gasverteilung im Netzgebiet sicherzustellen und einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Energienetzen zu gewährleisten. Darüber hinaus unterstützt die RNG die Netzeigentümer bei Konzessionsvergabeverfahren, um Bestandskonzessionen wiederzugewinnen und neue Konzessionen abzuschließen. Alleinige Gesellschafterin der RNG ist die RheinEnergie. Im Jahr 2023 wurden rund 1.000 Leitungskilometer im Kölner Gebiet auf sogenanntes H-Gas umgestellt. Somit sind circa 47.000 von insgesamt 195.600 Abnahmestellen in Köln mit H-Gas versorgt. Ein im Jahr 2022 begonnenes Projekt zur Anpassung des Verteilnetzbetreibers an das Marktumfeld wurde im Jahr 2023 abgeschlossen, die gesellschaftsrechtliche und personelle Umsetzung erfolgt im Jahr 2025. 2.2.6 Stadtwerke Strategie der RheinEnergie Die RheinEnergie ist als strategischer Partner der Kommunen positioniert. Dazu bestehen Beteiligungsverhältnisse im Konzernverbund mit Stadtwerke-Gesellschaften und Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in der rheinischen Region, die von Minderheits- bis hin zu Mehrheitspositionen reichen. Sowohl der regionale Konzernverbund als auch die Positionierung als Partner der Kommunen spiegeln die strategische Grundausrichtung der RheinEnergie wider. Die Stadtwerke-Gesellschaften leisten zudem einen bedeutsamen Beitrag zum Gesamtergebnis der RheinEnergie. Rheinlandkooperation Zum 1. April 2023 ist die Rheinlandkooperation von RheinEnergie und Westenergie AG (Westenergie) operativ gestartet. Das Bundeskartellamt hat Mitte Februar seine Zustimmung erteilt, nachdem RheinEnergie und Westenergie die dafür erforderlichen Auflagen erfüllt hatten. Im Rahmen der Rheinlandkooperation bündeln Westenergie und RheinEnergie regionale Stadtwerkebeteiligungen im Rheinland bei dem Kölner Energieversorgungsunternehmen rhenag AG. Dies geschah in Abstimmung und im Einvernehmen mit den kommunalen Mitgesellschaftern und Geschäftsleitungen der einbezogenen Stadtwerke. An der rhenag hält die RheinEnergie seit dem 1. April 54,42 % der Anteile. Im Zuge der Rheinlandkooperation hat die RheinEnergie von der Westenergie 20,00 % an der Stadtwerke Duisburg AG übernommen. In diesem Zusammenhang hat die Westenergie ihre Anteile an der RheinEnergie von 20,00 % auf 24,22 % erhöht. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3.1 Ertragslage Die Umsatzerlöse der RheinEnergie belaufen sich im Geschäftsjahr ohne Strom- und Energiesteuer auf insgesamt 4.070 Mio. € (Vorjahr 3.516 Mio. €). Der wesentliche Anteil dieser Erlöse entfällt mit 2.373 Mio. € (Vorjahr 2.065 Mio. €) auf die Stromsparte, die insgesamt einen Zuwachs um 308 Mio. € verzeichnet. Während die Absätze aus dem Vertrieb hier mengenbedingt rückläufig waren, konnte die Vermarktung der Eigenerzeugung diesen Effekt überkompensieren. Die Geschäftserlöse Gas sind von im Vorjahr 555 Mio. € um 78 Mio. € auf 633 Mio. € angestiegen. Neben den Umsätzen für Wasser, die ebenfalls um 17 Mio. € auf 146 Mio. € angestiegen sind, konnte auch der Bereich Fernwärme inklusive Dampf und Nahwärme einen Anstieg der Umsatzerlöse um 128 Mio. € auf 365 Mio. € erzielen. Für die Hintergründe dieser Entwicklungen auf Beschaffungs- und Absatzmärkten verweisen wir auf die Abschnitte 2.1. bis 2.2. Vom Gesamtumsatz ohne Strom- und Energiesteuer entfielen auf die Verkaufserlöse nach Sparten (ohne periodenfremde Effekte): Strom 2.403 Mio. € (Vorjahr 2.059 Mio. €), Erdgas 636 Mio. € (Vorjahr 559 Mio. €), Wärme (inklusive Dampf) 362 Mio. € (Vorjahr 238 Mio. €) und Wasser 147 Mio. € (Vorjahr 132 Mio. €). Die weiteren Umsatzerlöse entfallen auf Nebengeschäfte. Die sonstigen betrieblichen Erträge mit 216 Mio. € (Vorjahr 84 Mio. €) sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen geprägt durch höhere energiewirtschaftliche Rückvergütungen und Rückstellungsauflösungen. Die Entwicklung des Materialaufwands auf 3.567 Mio. € (Vorjahr 2.879 Mio. €) hängt im Wesentlichen mit dem preisbedingten Anstieg der Beschaffungskosten zusammen. Der Personalaufwand mit 285 Mio. € ist verglichen zum Vorjahr angestiegen (Vorjahr 269 Mio. €). Der Effekt entfällt auf Tarifsteigerungen und kompensiert geringere Zuführungen zu Deputatrückstellungen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen steigen mit 38 % überwiegend bedingt durch erforderliche Sonderabschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 24 Mio. € erhöht. Hierfür ursächlich sind einerseits durchgeführte Sonderprojekte, die höhere Beratungsaufwendungen verursachten und andererseits weitere Zuführungen zu Rückstellungen. Insgesamt fällt das operative Ergebnis mit 105 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 32 Mio. € niedriger aus. Das Finanzergebnis der Gesellschaft beläuft sich auf 286 Mio. € und ist signifikant um 240 Mio. € gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr ist es maßgeblich durch die im Berichtsjahr deutlich verbesserte Stromvermarktung einer Tochtergesellschaft geprägt. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag liegen mit rund 75 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau (Vorjahr 15 Mio. €). Hintergrund hierfür sind im Wesentlichen höhere Steuerbelastungen aus Umlagen für das aktuelle Geschäftsjahr. Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (= EBITDA) beträgt 469 Mio. € (Vorjahr 247 Mio. €). Das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (= EBIT) beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf 392 Mio. € (Vorjahr 191 Mio. €). Das Ergebnis nach Steuern erreicht 316 Mio. € (Vorjahr 168 Mio. €). Von dem Ergebnis nach Steuern erhält der Gesellschafter Westenergie eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG von 32 Mio. € (Vorjahr 22 Mio. €). Zur Stärkung der Eigenkapitalbasis wurde den Gewinnrücklagen ein Betrag von 120 Mio. € (Vorjahr 10 Mio. €) zugeführt. Demzufolge wird ein Gewinn in Höhe von 164 Mio. € (Vorjahr 136 Mio. €) an den Mehrheitsgesellschafter GEW Köln AG abgeführt. 2.3.2 Investitionen und Finanzierung Aus laufender Geschäftstätigkeit verzeichnet die Gesellschaft einen Mittelzufluss von 202 Mio. € (Vorjahr 247 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Cashflows aus der Investitionstätigkeit von -118 Mio. € (Vorjahr -105 Mio. €) und aus der Finanzierungstätigkeit von 30 Mio. € (Vorjahr -187 Mio. €) ergibt sich unter zusätzlicher Berücksichtigung der flüssigen Mittel zu Beginn des Geschäftsjahres zum Bilanzstichtag ein Finanzmittelbestand von 150 Mio. € (Vorjahr 36 Mio. €). Der Cashflow aus Investitionen leitet sich aus den Anschaffungen von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen des Jahres 2023 ab. Neben unterschiedlichen Investitionen in das Sachanlagevermögen führten die Anteilserhöhung an einer Beteiligung sowie verschiedene zusätzliche Kapitalzuführungen zu einer Erhöhung des Finanzanlagevermögens. Der im Geschäftsjahr 2023 positive Finanzmittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr Finanzmittelabfluss 187 Mio. €) ist im Wesentlichen auf die Fremdmittelaufnahme (200 Mio. €) aus Schuldscheindarlehen zurückzuführen. Gegenläufig wirken sich die zahlungswirksamen Vorgänge der Ergebnisabführungen und Ausschüttungen an die Kapitalgeber (158 Mio. €) für das Vorjahr aus. Neben dem in der Bilanz und Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Finanzmittelbestand wird der übrige Teil der liquiden Mittel der RheinEnergie im Konzern-Cash-Pool der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) disponiert und angelegt. Die entsprechende Position ist als Forderung aus dem Verrechnungsverkehr in einer Größenordnung von 257 Mio. € (Vorjahr 232 Mio. €) unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Die Finanzschulden zum 31. Dezember 2023 sind unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr aufgenommenen Schuldscheindarlehen gegenüber dem Vorjahr mit 284 Mio. € (Vorjahr 86 Mio. €) gestiegen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen liquiden Mittel von 150 Mio. € (Vorjahr 36 Mio. €) sowie der kurzfristig verfügbaren Mittel aus dem Cash-Pool von 257 Mio. € (Vorjahr 232 Mio. €) ergibt sich, dass das Unternehmen zum 31. Dezember 2023 eine Nettofinanzforderung von 123 Mio. € aufweist (Vorjahr 182 Mio. €). Vor dem Hintergrund dieser finanzwirtschaftlichen Ausgangsposition sowie eines funktionierenden Finanzmanagements verfügt die RheinEnergie über ausreichende Mittel, um den laufenden Liquiditätsbedarf zu decken und anstehende Investitionen realisieren zu können. 2.3.3 Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme der RheinEnergie lag zum 31. Dezember 2023 mit 2.882 Mio. € etwa 29 % über dem Vorjahresniveau (2.233 Mio. €). Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme hat sich leicht auf 56 % (Vorjahr 62 %) verringert jedoch insgesamt um 222 Mio. € erhöht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr stieg das Sachanlagevermögen um 52 Mio. € (Vorjahr 47 Mio. €). Ursächlich hierfür waren Investitionen vorwiegend in Verteilungsanlagen sowie höhere geleistete Anzahlungen. Das Finanzanlagevermögen hat sich im Wesentlichen durch die Umsetzung der Rheinlandkooperation und dem damit in Zusammenhang stehenden Erwerb einer Beteiligung um 168 Mio. € erhöht. Das Umlaufvermögen, inklusive aktiver Rechnungsabgrenzung, ist um 427 Mio. € auf insgesamt 1.278 Mio. € angestiegen. Im Vorratsvermögen zeigt sich der Anstieg unfertiger Erzeugnisse sowie Preissteigerungen für CO 2 -Zertifikate. Im Hinblick auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auf Basis der Verrechnung mit höheren Abschlägen ein Rückgang der Forderungen um 111 Mio. € zu verzeichnen. Die Forderungen gegen die SWK aus dem Cash-Pooling haben sich auf 257 Mio. € um insgesamt 26 Mio. € erhöht, die Guthaben bei Kreditinstituten stiegen um 114 Mio. € auf 150 Mio. €. Auf der Passivseite wirken sich die im Geschäftsjahr 2023 vorgenommenen Erhöhungen des Stammkapitals und Kapitalrücklagenzuführungen mit Mio. 132 € bilanzverlängernd aus. Ursächlich für den Netto-Anstieg der Rückstellungen um 120 Mio. € sind vor allem energiewirtschaftliche Risiken. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich aufgrund der Schuldscheindarlehen auf 209 Mio. € erhöht. Nach Berücksichtigung der Gewinnthesaurierung für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 120 Mio. € hat die RheinEnergie auch im Jahr 2023 eine zum Vorjahr in etwa gleichbleibende Eigenkapitalquote von 41 % (Vorjahr 42 %) und verfügt über eine solide Kapitalausstattung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einer konsolidierten Betrachtung die Eigenkapitalquote niedriger ist. Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital, Sonderposten sowie Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen zu 104 % gedeckt (Vorjahr 94 %). Unter Einbeziehung weiterer langfristiger Rückstellungen und Verbindlichkeiten ergibt sich eine Überdeckung von 122 % (Vorjahr 110 %). Insgesamt verfügt die RheinEnergie über eine solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2.4 Arbeiten bei der RheinEnergie Personalstand zum 31. Dezember 2023
Ausbildung Die RheinEnergie bietet eine abwechslungsreiche Ausbildung im technischen und kaufmännischen Bereich sowie duale Studiengänge für Betriebswirtschaft und IT an. Zum Standard gehören sowohl das Lernen mit digitalen Plattformen als auch die Bereitstellung von Notebooks für Auszubildende. Unsere Auszubildenden profitieren von flexiblen Arbeitszeiten, Zusatzleistungen wie einem Zuschuss zum Deutschlandticket und betrieblicher Altersvorsoge. Während der Ausbildung können Auszubildende für ihren Beruf Zusatzqualifikationen erwerben und auf ein vielseitiges Angebot an Trainings und Workshops zurückgreifen. In den kommenden Jahren werden die Ausbildungszahlen im technischen Bereich deutlich erhöht, um den steigenden Bedarf an technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erfüllen und weiterhin ein verlässlicher Partner für die Drittausbildung zu sein. In diesem Zuge wird das bestehende Ausbildungszentrum modernisiert und erweitert, sodass auch für die Zukunft eine qualitativ hochwertige Ausbildung nach neuesten Standards gewährleistet ist. Fortbildung Die RheinEnergie bietet ihren Mitarbeitenden umfangreiche Weiterbildungen. Unsere Fachkräfte können hierbei aus einem Angebot zur Förderung fachlicher, persönlicher, methodischer und kommunikativer Kompetenzen wählen. Darüber hinaus gibt es spezielle Trainings für Führungskräfte. Erstmals nimmt die RheinEnergie zudem an dem ada-Fellowship-Programm teil. Diese einjährige Weiterbildung vermittelt Informationen und Hintergrundwissen zu den wichtigsten Themen der digitalen Transformation. Begleitend zu den Inhalten arbeiten die Teilnehmenden in Gruppen an einem Transferprojekt, in dem sie reale Herausforderungen aus ihren jeweiligen Organisationen bearbeiten. Gesundheits- und Personalpolitik Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur. Die RheinEnergie bietet individuelle Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Arbeitsplätze, flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten für Fach- und Führungskräfte an. Um den Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu erleichtern, steht die Kindertagesstätte "RheinEnergie-Glühwürmchen" für bis zu 36 Kinder der Altersklasse U3 offen. Die Sozialberatung der RheinEnergie berät Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Hilfsangeboten bei der Pflege von Angehörigen, in persönlichen Krisen sowie bei Sucht- oder Schuldenproblemen. Arbeitssicherheit Die Arbeitssicherheit und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für die RheinEnergie einen sehr hohen Stellenwert. Im Jahr 2023 lagen die unfallbedingten Arbeitszeitausfälle (LTIF - Lost Time Injury Frequency) der RheinEnergie bei 7,1 (2022: 4,5). Erklärung zur Unternehmensführung Die RheinEnergie sorgt für Rahmenbedingungen, die allen Geschlechtern gleiche Einstiegs-, Entwicklungs- und Aufstiegschancen ermöglichen. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen als Zielgröße einen Frauenanteil von mindestens 35,7 % für die Bereichsleiterebene sowie von mindestens 34,6 % für die Abteilungsleiterebene formuliert. Für den Vorstand ist die Zielgröße 50,0 %. Der Aufsichtsrat hat eine Quote von 40,0 % - in voller Personenzahl 8 - festgelegt. Alle Zielgrößen sollen spätestens am 30. Juni 2027 erreicht sein. Die konkreten Aktivitäten zur Förderung von Chancengleichheit erstrecken sich auf vier wesentliche Handlungsfelder: Berufsausbildung, Stellenausschreibung und Stellenbesetzung, Personalentwicklung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Durch die gezielte Weiterentwicklung des Cross-Mentorings und Diversity-Programms sollen künftig auch weiblichen Nachwuchskräften verstärkt mehr Sichtbarkeit und Anreize geboten werden, um die Zahl der Bewerberinnen für Führungspositionen zu erhöhen. Zudem sollen Potenzialträgerinnen vermehrt direkt angesprochen werden, um sie für eine Bewerbung auf eine Führungsposition zu motivieren. Mit diesen Maßnahmen konnte die RheinEnergie den Frauenanteil für die Bereichsleiterebene im Laufe des Berichtsjahres von 0,0 % auf 18,8 % erhöhen. 2.5 Nachhaltigkeit Steigerung der Energieeffizienz Die RheinEnergie konnte im Berichtsjahr diverse Effizienzprojekte mit unterschiedlichen Techniken und Versorgungskonzepten umsetzen. Bei Industriekunden ging es vor allem um die Optimierung der Wärme-, Kälte-, Druckluft- und Dampfversorgung sowie um intelligente und effiziente Beleuchtung. In der Immobilienwirtschaft lag der Fokus auf nachhaltigen Quartierskonzepten sowie Einzellösungen für große Immobilien. Zusätzlich konnten mehrere Objekte im Raum Köln an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Im November 2023 hat die RheinEnergie ein Überwachungs-Audit ihres Energiemanagementsystems erfolgreich abgeschlossen. Die Gutachter hoben die hohe Fachkompetenz in allen Bereichen und das große Engagement in Sachen Energieeffizienz hervor. Die Zertifizierung des Energiemanagementsystems bleibt somit ein weiteres Jahr bis Ende 2024 gültig. Darüber hinaus arbeitet die RheinEnergie an weiteren Energiesparmaßnahmen in der Anlagentechnik. Neben dem Ersatz älterer Technik wird zum Beispiel der Prozess der Wärmeversorgung mittels künstlicher Intelligenz optimiert. Photovoltaik-Anlagen Die RheinEnergie bündelt ihre netzgebundenen Photovoltaik-Einspeiseanlagen im Tochterunternehmen RheinEnergie Solar GmbH. Im Jahr 2023 haben die Bauarbeiten für die bisher größte PV-Freiflächenanlage des Unternehmens in Lärz-Rechlin in Mecklenburg-Vorpommern begonnen. Mit einer Leistung von rund 32 MWp wird der Solarpark genug Strom liefern, um damit rund 11.000 Haushalte zu versorgen. Ergänzend baut die RheinEnergie zur PV-Anlage auf dem Gelände in Lärz-Rechlin ein Batteriespeichersystem mit einer nutzbaren Kapazität von 7 MWh. Die insgesamt installierte PV-Leistung der RheinEnergie Solar GmbH betrug zum Jahresende 2023 rund 58 MWp. Nach Übertragung der Anlage in Lärz-Rechlin wird die installierte Leistung mehr als 90 MWp betragen. Biogas und Biomethan Die RheinEnergie ist alleinige Gesellschafterin der RheinEnergie Biokraft Randkanal-Nord GmbH & Co. KG. Diese betreibt seit Ende 2011 die Biogasanlage Randkanal-Nord mit einer installierten elektrischen Leistung von 2,4 MW. Die zusätzlich erzeugte Wärme wird über das Fernwärmenetz der evd energieversorgung dormagen GmbH ganzjährig effizient zur Gebäudeheizung und Warmwasserversorgung genutzt. In rund 20 Blockheizkraftwerken nutzt die RheinEnergie Biomethan als Energieträger zur Strom- und Wärmeproduktion. Seit August 2023 befindet sich die bmp greengas GmbH, einer der führenden Biomethan-Händler, im Insolvenzverfahren. Infolgedessen wurden die mit diesem Händler vertraglich vereinbarten Liefermengen der RheinEnergie für die Jahre 2023 und 2024 reduziert, was jedoch keinen Einfluss auf den Betrieb der Blockheizkraftwerke hat. Windkraft-Anlagen In der RheinEnergie Windkraft GmbH bündelt die RheinEnergie sämtliche Windkraftprojekte. Im Jahr 2023 betrieb das Tochterunternehmen insgesamt 106 Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 208 MW. Im selben Jahr haben die Bauarbeiten für das erste Repowering-Projekt des Unternehmens im thüringischen Weimar begonnen. Mit dem Repowering wird bei nahezu gleicher Leistung doppelt so viel Strom produziert. Mit dem aktuell erzeugten Strom können rund 10.000 Haushalte versorgt werden. Neben den Repowering-Aktivitäten an den Standorten von Bestandswindparks wie in Weimar werden insbesondere auch eigene, sogenannte "Greenfield"-Windenergie-Projekte entwickelt. Beide Maßnahmen sollen zum Ausbau des Anlagenportfolios bei der RheinEnergie Windkraft GmbH führen. Solarthermische Stromerzeugung/Andasol 3 Die RheinEnergie ist über ihre 49%ige Beteiligung an der AS 3 Beteiligungs-GmbH mittelbar zu 12,3 % an dem solarthermischen Parabolrinnenkraftwerk Andasol 3 in Andalusien beteiligt. In solchen Kraftwerken erhitzen Parabolspiegel eine Trägerflüssigkeit. Die damit gewonnene Wärme treibt eine Turbine an, die umweltfreundlich Strom produziert. Im Jahr 2023 produzierte die Anlage 151,38 GWh Strom. Verstärkter Fernwärmeausbau Die RheinEnergie hat ihr Fernwärmenetz im Berichtsjahr um rund 9 MW ausgebaut. Des Weiteren wurde der Transformationsplan für das Innenstadtnetz im Rahmen der Bundesförderung effiziente Wärmenetze fertiggestellt und mit der Erstellung des Transformationsplans für das Nordnetz begonnen. Innerhalb der Transformationspläne werden der strategische Ausbau der Fernwärme bis zum Jahr 2045 und der Dekarbonisierungspfad der Erzeugung bis 2035 beschrieben. Smart-Meter-Infrastruktur Zu Beginn des Jahres 2017 startete die RheinEnergie gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den Rollout moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme(iMS). Im Rahmen des Rollouts sollen bis zum Jahr 2032 jährlich zwischen 40.000 und 80.000 mME und bis zu 14.000 iMS installiert werden. Trotz Fachkräftemangels konnte die RheinEnergie den planmäßigen Rollout der modernen Messeinrichtungen im Jahr 2023 umsetzen. Im Jahresverlauf wurden rund 99.000 mME installiert, sodass bis zum Jahresende rund 56,0 % des Zählerbestandes auf mME umgestellt worden sind. Der Gesamtbestand im Feld liegt aktuell bei rund 660.000 installierten mME. Einschränkungen gab es beim Rollout der iMS aufgrund des oben erwähnten Fachkräftemangels. Aus diesem Grund konnten nur 11.800 iMS neu installiert werden. Damit lag der Gesamtbestand Ende 2023 bei rund 21.000 installierten iMS. Klimaneutralität bis 2035 Die RheinEnergie bekennt sich zum Ziel der Stadt Köln, bis zum Jahr 2035 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Bis dahin sollen unter anderem gemäß einer Übereinkunft mit der Kölner Stadtgesellschaft und der Stadt Köln die Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung dekarbonisiert werden, sofern die entsprechenden energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Rahmenbedingungen geschaffen sind. Die RheinEnergie baut dazu ihr Portfolio an erneuerbarer Energie systematisch und strukturiert aus. Sie stellt - unter Voraussetzung der versorgungssicheren Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen - ihre Wärmeerzeugung auf treibhausgasneutrale Quellen um und dekarbonisiert so ihre Wärmenetze. Bestandteil dieser Strategie sind auch der Einsatz neuer Technologien wie beispielsweise Großwärmepumpen, etwa an den Kraftwerksstandorten in Niehl und Merkenich. Ein weiterer wichtiger Baustein der Klimaschutz-Roadmap der RheinEnergie ist das Programm "Energie & Klima 2030" (EK 2030). Im Rahmen des Programms wurden auch 2023 klimaschonende Investitionen in den zentralen Handlungsfeldern der RheinEnergie getätigt. Diese umfassen den Fernwärmeausbau, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Treibhausgasbilanzierung nach Greenhouse Gas Protocol (GHG) Die RheinEnergie hat ihre Emissionsbilanzierung im Jahr 2022 erstmals mittels des internationalen Treibhausgas-Bilanzierungsstandards Greenhouse Gas Protocol (GHG) erhoben. Seit Sommer 2022 ist dieser Standard im Unternehmen implementiert, seitdem wird die Treibhausgasbilanz nach GHG-Standard ermittelt. Im Jahr 2022 verantwortete das Unternehmen rund 5,08 Mio. t CO 2 -Äquivalente gegenüber 6,5 Mio. t CO 2 -Äquivalenten im Jahr 2021. Wesentliche Treiber des Rückgangs waren die Umstellung im Privat und Gewerbekunden-Segment auf 100 % Ökostrom sowie geringere Emissionen infolge eines starken Mengenrückgangs bei der Gasverstromung. Entsprechend den Vorgaben des GHG-Protokolls werden dabei auch indirekte Treibhausgasemissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten berücksichtigt. Da die Daten zur Treibhausgasbilanz erst nach der Aufstellung des Jahresabschluss 2023 vorliegen, sind zu diesem Zeitpunkt keine aktuelleren Daten verfügbar. 2.6 Tätigkeitsbereiche gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Bei der RheinEnergie sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-6 EnWG zu unterscheiden:
Unter der Elektrizitätsverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln, zum 1. Januar 2006 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Elektrizitätsversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.
Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln, zum 1. Januar 2006 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. Die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne (DSO = Distribution System Operator) stehenden Geschäftsvorfälle sowohl im Strom- als auch im Gasbereich werden für das Geschäftsjahr 2023 bei der Rheinischen NETZGesellschaft mbH ausgewiesen. 2.7 Öffentliche Zwecksetzung und Zweckerreichung (Berichterstattung gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW) An diesem Jahresergebnis partizipierten die Anteilseigner mit einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung. Die Kunden der RheinEnergie sowie die Kunden der verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen wurden auch 2023 wieder sicher und im bundesweiten Vergleich zu wettbewerbsgerechten Preisen mit Strom und Wärme, Erdgas und Wasser beliefert. Dabei wurden umweltschonende Energieerzeugungstechniken und schadstoffarme Brennstoffe eingesetzt. 3. Chancen- und Risikobericht3.1 Risikomanagement Unternehmerisches Handeln ist stets mit Chancen und Risiken verbunden. Diese Risiken können sehr unterschiedlicher Natur sein: strategische Risiken, gesetzliche Risiken, Regulierungsrisiken, Preis- und Mengenrisiken, sonstige operative Risiken und finanzwirtschaftliche Risiken. Aufgabe des Risikomanagements ist es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung beziehungsweise Minimierung zu ergreifen. Neben dem unmittelbaren unternehmerischen Interesse eines Unternehmens werden damit auch die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das Risikomanagementsystem der RheinEnergie regelt Zuständigkeiten, Analyse- und Bewertungsverfahren sowie Risikokennziffern. Alle diesbezüglichen Prozesse sind in einer Risikorichtlinie festgehalten. Auf dieser Basis wird unter Berücksichtigung bestimmter Schwellenwerte regelmäßig über Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem Eintritt eines monetär bedeutsamen Risikos erfolgt der Bericht unmittelbar. Die Einstufung der Risiken erfolgt gemäß einer Risikomatrix nach dem Verhältnis von möglicher Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Auf dieser Basis ergeben sich Risiken, die kontinuierlich überwacht werden.
Die Risikoberichterstattung berücksichtigt auch alle wesentlichen Tochtergesellschaften der RheinEnergie und ist selbst eingebunden in entsprechende Richtlinien des Stadtwerke Köln Konzerns. Die wesentlichen Tochtergesellschaften haben eigene Risikorichtlinien. Beispielsweise gelten für die auf die RheinEnergie Trading ausgegliederten Geschäftsaktivitäten zusätzliche Regelungen in einem separaten Risikohandbuch. Darin sind alle organisatorisch notwendigen Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten festgehalten. Darüber hinaus werden spezifische Festlegungen und Begrenzungen für die relevanten Risiken definiert und fortgeschrieben, die aus den Beschaffungs- und Handelsaktivitäten resultieren. Mit allen Fachbereichen werden systematische Risikoinventuren durchgeführt. Ziel ist es, Risiken zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu dokumentieren. Auf dieser Basis ergreift das Unternehmen Maßnahmen zur Steuerung, Begrenzung und Minimierung von Risiken. In die Analysen fließen denkbare externe Marktrisiken, operative Betriebsrisiken und finanzwirtschaftliche Risiken ein. Bei der RheinEnergie existieren derzeit 13 (Vorjahr 12) Risiken mit einer niedrigen und 8 (Vorjahr 10) Risiken mit einer mittleren bis sehr hohen Eintrittswahrscheinlichkeit, die im folgenden Abschnitt näher beschrieben werden. Unter Berücksichtigung der gegebenen Gegensteuerungs- und Minimierungsmaßnahmen sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Derartige Risiken sind aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft nicht zu erkennen. 3.2 Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Grundlage für die Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Energieversorgungsunternehmens sind technologisch anspruchsvolle und komplexe Anlagen. Trotz umfangreicher Vorsorge durch entsprechende Kontrollen, Wartungen, Betriebsführungskonzepte etc. können sich Risiken durch den Ausfall dieser Einheiten aus den unterschiedlichsten Gründen, beispielsweise Alter, Witterung etc., ergeben. Im Hinblick auf vertragliche Beziehungen zu den Kunden, gibt es neben den typischerweise bestehenden Risiken aufgrund möglicher Forderungsausfälle, insbesondere im Hinblick auf verlässliche vertragliche Grundlagen, unverändert eine Vielzahl zum Teil neuer rechtlicher Fragestellungen, die rechtliche Risiken mit entsprechender wirtschaftlicher Relevanz darstellen. Neben Witterungseinflüssen können insbesondere konjunkturelle Einflüsse einen erheblichen Effekt auf Absatzmengen und -strukturen in den einzelnen Segmenten haben. Mit einem wachsenden Kreis von Anbietern intensiviert sich der Wettbewerb, was in Zukunft zu weiteren Kunden- und somit auch Mengen- und Margenverlusten führen wird. Insbesondere die derzeitigen Preise auf den Strom- und Gasmärkten haben erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft und die Anforderungen an Liquidität im Börsenhandel im Rahmen der Energiebeschaffung. Entscheidende Parameter wie die Öl-, Kohle-, CO 2 -, Strom- und Gaspreise unterliegen bedingt durch den Ukraine-Krieg deutlichen Schwankungen. Insoweit sind im Rahmen der Handelsaktivitäten bei Preisverfällen potenziell Mittelabflüsse zu bewältigen, die sich im Rahmen von steigenden Preisen wiederum als Chance für Mittelzuflüsse darstellen. Große Auswirkungen ergeben sich durch die Preisentwicklungen insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugungsanlagen. Wenn die Differenz zwischen den Verkaufserlösen für Strom und den dafür anfallenden wesentlichen Erzeugungskosten schrumpft, besteht das Risiko, dass sich die Wertschöpfung in künftigen Jahren verringert. Umgekehrt können ein Anstieg der Strompreise beziehungsweise der Margen und/oder die Einführung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Verbesserung der Wertschöpfung führen, insbesondere aus der Erzeugung bei GuD-Anlagen und Heizkraftwerken über eine Optimierung des Kraftwerkseinsatzes. Für die Erzeugung aus erneuerbaren Energien ergeben sich über Vermarktungsmechanismen durch die im Rahmen des Ukraine-Kriegs angestiegenen Strompreise Chancen. Energieversorger sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von energiepolitischen und regulatorischen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene ausgesetzt, insbesondere auch von normsetzenden Regulierungsbehörden, wie beispielsweise der Bundesnetzagentur oder den Landesregulierungsbehörden. Absenkungen der Erlösobergrenzen aufgrund von Kostenerhebungen und der Veränderung des Zinsniveaus können zu Erlöseinbußen führen. Weitere Risiken können sich dadurch ergeben, dass Regulierungsbehörden in die Kalkulation der sonstigen Entgelte eingreifen oder sich der Instrumente der Gewinnabschöpfung bedienen. Für die Kalkulation von Entgelten ist insbesondere nicht ausgeschlossen, dass es zu Diskussionen im Bereich der Preisbildung in bestimmen Sparten kommen kann, mit entsprechenden Verfügungen der Kartellbehörden sowie negativen Auswirkungen auf die Ergebnissituation. Die Abwicklung vieler Prozesse erfolgt durch moderne und komplexe IT-Systeme. Trotz hoher Sicherheits- und Wartungsstandards können sich insbesondere vor dem Hintergrund steigender Risiken durch Angriffe Dritter aus unterschiedlichen Umständen Einschränkungen der Nutzbarkeit und Verfügbarkeit dieser Systeme ergeben. Zusätzlich sind die hohen Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung zu beachten. Chancen ergeben sich für die RheinEnergie insbesondere durch Projekte, mit denen Potenziale zur Prozessverbesserung sowie zur Effizienzsteigerung identifiziert und umgesetzt werden. Darüber hinaus hat die RheinEnergie im Rahmen der Diskussionen über die künftige strategische Ausrichtung eine Reihe neuer Geschäftsfelder identifiziert, die sich aus der grundlegenden Veränderung der Energiemärkte ergeben und die konsequent entwickelt werden sollen. Dies wird in einen systematischen Innovationsmanagement-Prozess eingebunden sein. Damit beabsichtigt die RheinEnergie, Marktchancen laufend und frühzeitig zu erkennen sowie Risiken rechtzeitig entgegenwirken zu können. Durch die Neuausrichtung von RWE und E.ON ergeben sich Risiken im Hinblick auf den Wettbewerbsdruck. Dem stehen Chancen durch die von RheinEnergie und Westenergie eingegangene Kooperation gegenüber. In der Gesamtbewertung lassen sich unter Berücksichtigung der gegebenen Gegensteuerungs- und Minimierungsmaßnahmen keine bestandsgefährdenden Risiken feststellen. 4. Prognosebericht 2024Energiepolitischer Ausblick: Europa Für 2024 wird erwartet, dass die Gasbinnenmarkt-Richtlinie und Gasbinnenmarkt-Verordnung sowie die Reform für ein europäisches Strommarktdesign verabschiedet werden. Maßgeblich für die weitere energiepolitische Entwicklung des Jahre 2024 und darüber hinaus wird das Ergebnis der Europawahl im Juni 2024 sein. Energiepolitischer Ausblick: Deutschland Die energiepolitischen Entwicklungen im Jahr 2024 werden insbesondere im Wärmebereich von Bedeutung sein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten, die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes müssen in Landesrecht umgesetzt und dann auf kommunaler Ebene erfüllt werden. Es stehen Gesetzesinitiativen zu den Themen Strommarktdesign, Kraftwerksstrategie, Energieeffizienz, Gasbinnenmarkt, erneuerbare Energien sowie die Konkretisierung der Rahmenbedingungen für die Wasserstoffwirtschaft im Raum. Volkswirtschaftlicher Ausblick Die Konjunkturprognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute sind zum Jahreswechsel von einer schwachen Industriekonjunktur, der Krise in der Bauwirtschaft sowie sinkenden Konsumausgaben geprägt. Für das Jahr 2024 rechnet das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) damit, dass die gesamtwirtschaftliche Produktion wieder anziehen wird. Die kräftigen Reallohnzuwächse würden die Aktivität in den konsumnahen Branchen anregen und angesichts der hohen Auftragsbestände werde auch die Industrie ihre Produktion wieder etwas hochfahren können, so die Experten. Sie erwarten ebenso wie die Fachleute des Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) einen deutlichen Inflationsrückgang, weil sich der allgemeine Preisauftrieb abschwäche und die Energiepreise zumindest wieder etwas sinken würden. Nach 6,0 % im Jahr 2023 sieht das IfW die Inflation 2024 und 2025 bei etwa 2,0 %. Das ifo Institut rechnet mit 2,6 % im Jahr 2024 und 1,9 % im Jahr 2025. Umsatz- und Ergebniserwartung Im Rahmen der regelmäßig aktualisierten und weiterentwickelten Unternehmensstrategie stellt sich die RheinEnergie den Herausforderungen in energiepolitischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht. Mit der kontinuierlichen Weiterentwicklung der internen Prozesse und den beabsichtigten Investitionen in die Dekarbonisierung über alle Wertschöpfungsstufen hinweg soll die Basis für Wachstum und dauerhafte Ertragskraft erhalten werden. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die RheinEnergie in den einzelnen Sparten in etwa folgende Absatzzahlen: Strom 14.600 GWh (inklusive Erzeugungsmengen), Erdgas 5.600 GWh, Fernwärme 1.200 GWh, Energiedienstleistungen 700 GWh, Dampf 500 GWh und Wasser 75 Mio. cbm. Die RheinEnergie plant für das Geschäftsjahr 2024 im Wesentlichen preisbedingt steigende Umsätze (ohne Strom- und Energiesteuer) in Höhe von rund 4,3 Mrd. € und ein Ergebnis vor Ertragsteuern in einer Größenordnung von rund 204 Mio. €. Bei den Investitionen steht neben laufenden Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien im Vordergrund. Insgesamt erwartet die RheinEnergie eine unverändert gute Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Dieser Lagebericht und die weiteren Bestandteile des Geschäftsberichtes enthalten Aussagen, die sich auf die künftige Entwicklung der RheinEnergie beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Eine verlässlichere Prognose kann aus heutiger Sicht aufgrund der Ungewissheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen, regulatorischen, technischen und wettbewerbsbezogenen Entwicklung nicht abgegeben werden. Insgesamt bewertet der Vorstand die Entwicklung der Gesellschaft unter den beschriebenen Rahmenbedingungen als positiv.
Köln, 25. März 2024 Der Vorstand Feicht Fabry Lichtenstein Segbers Bilanz für die Elektrizitätsverteilung der RheinEnergie AG, Köln zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Elektrizitätsverteilung der RheinEnergie AG, Köln vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Entwicklung des Tätigkeiten-Anlagevermögens für die Elektrizitätsverteilung der RheinEnergie AG, Köln im Geschäftsjahr 2023
Bilanz für die Gasverteilung zum 31. Dezember 2023der RheinEnergie AG, KölnAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Gasverteilung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der RheinEnergie AG, Köln
Entwicklung des Tätigkeiten-Anlagevermögens für die Gasverteilung im Geschäftsjahr 2023der RheinEnergie AG, Köln
Ergänzende Angaben der RheinEnergie AG, Köln, zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023VorbemerkungGemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben. Bei der RheinEnergie sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu unterscheiden:
Unter der Elektrizitätsverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln (RNG), zum 1. Januar 2006 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Elektrizitätsversorgungsnetzen sowie die aus der Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen im Sinne der Festlegung BK8-19/00002-A der Bundesnetzagentur resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst.
Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die RNG zum 1. Januar 2006 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen sowie die aus der Erbringung energiespezifischer Dienstleistungen im Sinne der Festlegung BK9-19/613-1 der Bundesnetzagentur resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. Die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne (DSO Distribution System Operator) stehenden Geschäftsvorfälle sowohl im Strom- als auch im Gasbereich werden für das Geschäftsjahr 2023 bei der RNG bilanziert. Der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne von § 6b Abs. 5 Satz 2 EnWG wird im Berichtsjahr gewahrt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. Pflichtangaben gemäß § 268 HGBAnlagenspiegel Für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung wurde je ein Anlagenspiegel erstellt und dem Jahresabschluss als Anlage beigefügt. Restlaufzeiten der Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 425 T€ (Vorjahr 236 T€) und betreffen ausschließlich die Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Mit Ausnahme der sonstigen Verbindlichkeiten betreffen die in den Tätigkeitsbereichen ausgewiesenen Verbindlichkeiten ausschließlich Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die in den Tätigkeitsbereichen ausgewiesenen Sonstige Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 erstrecken sich über die verschiedenen Restlaufzeiten wie folgt:
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Pflichtangaben in den Erläuterungen zur internen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG die Regeln/ Methoden (Direktzuordnung oder Schlüsselung) einschließlich Abschreibungsmethoden, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den Konten zugewiesen werden. Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses der RheinEnergie. Zuordnungsregeln Im Regelfall erfolgt in den Tätigkeiten-Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen eine direkte Zuordnung zu den Unternehmenstätigkeiten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich war oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar erschien, wurde eine Zuordnung durch auf sachgerechter Basis ermittelte Schlüssel vorgenommen. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Schlüssel verwandt:
Die Schlüssel bleiben für das Geschäftsjahr 2023 unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Anlagevermögen Die Zuordnung der Immateriellen Vermögensgegenstände, der Sachanlagen und der Finanzanlagen erfolgt weitgehend direkt anhand der in den Anlagenstammsätzen enthaltenen Kontierungsmerkmale. Soweit daneben noch eine Schlüsselung von Anlagegegenständen erforderlich ist, erfolgt diese mit dem EBIT-Schlüssel bzw. dem Personalschlüssel. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden weitestgehend direkt zugeordnet und, soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, über den Anlagenschlüssel verteilt. Die Position Unfertige Leistungen wird überwiegend direkt zugeordnet und, soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, über den Kostenschlüssel verteilt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden, soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, über den Umsatzschlüssel verteilt. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden über den Liquiditätsschlüssel verteilt, da hierin im Wesentlichen Forderungen, die aus dem konzernweiten cash pooling resultieren, enthalten sind. Vor der Schlüsselung werden Teilbeträge, die unmittelbar zu erwartenden Mittelabflüssen zuzuordnen waren, direkt zugeordnet. Hierzu zählt auch eine fiktive Forderung aus der Übernahme der negativen Jahresergebnisse in den Sparten Elektrizitätsverteilung bzw. Gasverteilung durch die GEW, die durch eine Gegenposition in den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors ausgeglichen wird. Die unter den Sonstigen Vermögensgegenständen erfassten Posten können nur teilweise direkt zugeordnet werden. Für die Verteilung der verbleibenden Posten werden der Anlagenschlüssel, der Liquiditätsschlüssel, der Umsatzschlüssel, der Personalschlüssel sowie der Kostenschlüssel genutzt. Flüssige Mittel Die Bilanzposten der Schecks, des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten werden über den Liquiditätsschlüssel verteilt Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden - soweit möglich - direkt zugeordnet. Verbleibende Beträge werden über den Kostenschlüssel verteilt. Eigenkapital Das Eigenkapital wird den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasverteilung nach Maßgabe des langfristigen Finanzierungsbedarfs der für den Betrieb vorgehaltenen Vermögensgegenstände zugeordnet. Die Zuordnung erfolgte summarisch unter Einbeziehung der Unterposten Gezeichnetes Kapital sowie Kapital- und Gewinnrücklagen als zugeordnetes Eigenkapital. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden den Tätigkeitsbereichen über den Personalschlüssel zugewiesen. Die sonstigen Rückstellungen werden weitgehend direkt zugeordnet. Wo dies nicht möglich ist, erfolgt die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen über den Personal-, den Anlagen-, den Umsatz- sowie den Kostenschlüssel. Verbindlichkeiten Die erhaltenen Anzahlungen werden, soweit sie nicht direkt zugeordnet werden können, über den Personalschlüssel und den Umsatzschlüssel verteilt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf der Grundlage einer Auswertung der offenen Posten zum Teil direkt zugeordnet. Verbleibende Beträge werden über den Kostenschlüssel verteilt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden ausschließlich direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Die sonstigen Verbindlichkeiten werden auf der Grundlage einer Auswertung der offenen Posten direkt den Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Verbleibende Beträge werden über den Personal-, den Kosten- oder den Umsatzschlüssel verteilt. Sämtliche Aktiva und Passiva konnten den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasverteilung nach den vorstehend genannten Regeln zugeordnet werden. Die Bildung eines Kapitalausgleichspostens war nicht erforderlich. Ergänzende Erläuterungen zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnungen für die TätigkeitsbereicheDie Zuordnung der Aufwendungen und Erlöse erfolgt, soweit möglich, über direkt auf Kostenstellen gebuchte Geschäftsvorfälle. Aus der Kostenstellenrechnung ergibt sich so eine verursachungsgerechte Zuordnung zu den verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Aufwendungen und Erlöse, die nicht direkt zugeordnet werden können, werden im Wesentlichen über den EBIT-Schlüssel und in geringerem Umfang auch über den Personal-, den Kosten- oder den Umsatzschlüssel verteilt. Soweit einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen unmittelbar mit einzelnen Bilanzposten korrespondieren, erfolgte eine Aufteilung dieser GuV-Posten entsprechend der Posten-Zuordnung in den Tätigkeitsbilanzen. Beispielhaft können hier die sonstigen Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen genannt werden. Die Zuordnung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt grundsätzlich entsprechend dem positiven "Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" der einzelnen Tätigkeitsbereiche.
Köln, den 25. März 2024 Der Vorstand Feicht Fabry Lichtenstein Segbers BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RheinEnergie AG, Köln VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RheinEnergie AG, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RheinEnergie AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs.3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 12. April 2024 WIBERA
Wirtschaftsberatung
Stephan Schims, Wirtschaftsprüfer Tim Jankowski, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK Köln) wahrgenommen. Er hat den Vorstand entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben regelmäßig beraten und sich von der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Er ist vom Vorstand regelmäßig über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik, grundsätzliche Fragen der zukünftigen Geschäftsführung und der strategischen Grundausrichtung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle oder Ad-hoc-Risikomeldungen eingehend schriftlich und mündlich unterrichtet worden und hat mit dem Vorstand hierüber beraten. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand in ständigem Kontakt. Somit konnten wichtige Fragen der strategischen Ausrichtung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements sowie zu aktuell anstehenden Entwicklungen erörtert werden. Der Aufsichtsrat hat ferner den Compliance- und Datenschutzbericht zur Kenntnis genommen. Der Compliance-Bericht enthält eine Zusammenfassung des Organisationsstandes, die Mitteilung über die eingerichteten Instrumentarien, einen Ausblick auf weitere Optimierungsaufgaben sowie Informationen zu etwaigen Compliance-Vorfällen. Im Berichtszeitraum 2023 wurden keine Verstöße gegen Compliance-Vorschriften festgestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind nach einer Empfehlung im PCGK Köln gehalten, gegenüber dem Aufsichtsrat mögliche Interessenkonflikte offenzulegen. Dieser berichtet über offengelegte Interessenkonflikte sowie deren Behandlung in der Hauptversammlung. Alle Mitglieder des Aufsichtsrates haben die jährliche Erklärung nach Ziffer 2.9.3 des PCGK Köln darüber abgegeben, ob Interessenkonflikte bestehen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte bekannt. Beratungsschwerpunkte Im Geschäftsjahr 2023 fanden vier turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrates am 10.03., am 01.06., am 28.08. und am 30.11. sowie fünf außerordentliche Sitzungen am 13.01., am 06.02., am 17.03., am 19.04. und am 21.06 statt. Am 12.01.2023 erfolgte aus aktuellem Anlass eine Information zur vorsorglichen und zeitlich befristeten Gewährung einer erhöhten Kreditlinie durch die Stadt Köln zugunsten der Stadtwerke Köln GmbH. In der außerordentlichen Sitzung am 17.03.2023 beschäftigte sich der Aufsichtsrat - anknüpfend an die ordentliche Sitzung am 10.03.2023 - intensiv mit dem Check der Unternehmensstrategie und befürwortete die strategische Ausrichtung vor dem Hintergrund der dargestellten Rahmenbedingungen und des dargestellten Betrachtungszeitraumes. Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrates waren im Berichtszeitraum vor allem folgende weitere Themen:
Der Vorstand informierte darüber hinaus regelmäßig über die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes "Energie & Klima 2030". In der Sitzung am 01.06.2023 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2022 ausführlich beraten und gebilligt. Nach pflichtgemäßer Prüfung hat der Aufsichtsrat - gemeinsam mit dem Vorstand - zudem für das Geschäftsjahr 2022 die Entsprechenserklärung im Zusammenhang mit der Erklärung der Geschäftsführung über die Corporate Governance des Unternehmens gemäß dem PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung abgegeben. Den Wirtschaftsplan 2024 mit den wesentlichen Daten für die Ergebnis-, Finanz- und Personalplanung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30.11.2023 nach ausführlicher Beratung beschlossen. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über bestehende Risiken und das Risikomanagement der Gesellschaft, insbesondere im Zusammenhang mit der volatilen Entwicklung der Energiemärkte, informiert. In einer gesonderten Informationsveranstaltung von RheinEnergie und Stadt Köln am 13.12.2023 wurden den Aufsichtsratsmitgliedern der RheinEnergie AG, der GEW Köln AG und der Stadtwerke Köln GmbH die Perspektive und das weitere Vorgehen hinsichtlich der Kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Zudem wurde eine für die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Köln GmbH, der GEW Köln AG, der RheinEnergie AG und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG organisierte Schulung zur Aufsichtsratsarbeit mit dem Fokus auf den PCGK der Stadt Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung durchgeführt. Mitglieder des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG nahmen an der Schulung teil. Im Berichtsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat bei der Ausübung seiner Überwachungsfunktion die Regelungen und Empfehlungen des PCGK Köln in der im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Fassung berücksichtigt, um die Transparenz und Effizienz bei kommunalen Beteiligungen weiter nachhaltig zu verbessern. Zur Anwendung der Regeln des PCGK Köln, zu Abweichungen von diesen und Begründungen für diese Abweichungen wird auf die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinschaftlich abgegebene Entsprechenserklärung in der Anlage zum Jahresabschluss verwiesen. Ausschüsse des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat im Januar 2023 die Einrichtung einer Findungskommission mit der Zielsetzung beschlossen, dem Aufsichtsrat eine geeignete Kandidatin/einen geeigneten Kandidaten für die vakant werdende Position des Vertriebsvorstandes (Vorstandsbereich II) vorzuschlagen. Die Findungskommission hat sich in zehn Sitzungen zu Beratungen getroffen. Im Rahmen des Auswahlprozesses wurde die Findungskommission durch ein Personalberatungsunternehmen unterstützt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichtet. Die Findungskommission hat dem Aufsichtsrat zur Sitzung am 19.04.2023 einen Kandidatenvorschlag unterbreitet. Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Ständige Ausschuss des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG hat im Geschäftsjahr 2023 14-mal getagt. Die Mitglieder des Ausschusses wurden über wichtige Geschäftsvorgänge unterrichtet, haben sich mit Vorstandsangelegenheiten befasst und die Sitzungen des Aufsichtsrates vorberaten. Der mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.09.2005 eingerichtete Beteiligungsausschuss des Aufsichtsrates der RheinEnergie AG, dessen Einrichtung mit Beschluss des Aufsichtsrates am 18.09.2014 bestätigt wurde, hat im Geschäftsjahr 2023 viermal getagt. Der Beteiligungsausschuss wurde regelmäßig über den Sachstand der Beteiligungspolitik des Unternehmens unterrichtet, hat die Beteiligungsstrategie beraten und Entscheidungen des Aufsichtsrates bei Beteiligungsvorhaben vorberaten. Mitglieder des Vorstandes nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil, sofern sie nicht selbst betroffen waren. Der Aufsichtsrat wurde über die Arbeit in den Ausschüssen durch die jeweiligen Vorsitzenden regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrates in Kenntnis gesetzt. Jahresabschlussprüfung Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind von dem von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht seinerseits geprüft. Der Bericht des Abschlussprüfers ist dem Aufsichtsrat durch den Aufsichtsratsvorsitzenden ausgehändigt worden. Der Bericht wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2023 am 07.06.2024 teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für Erläuterungen zur Verfügung gestanden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen sind Einwendungen nicht zu erheben. Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Darstellung und Einschätzung des Risikoszenarios, die der Vorstand im Lagebericht abgibt, teilt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und empfiehlt in Übereinstimmung mit dem Vorstand dessen Feststellung durch die Hauptversammlung. Vom Ergebnis nach Steuern ist eine Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG an den außenstehenden Gesellschafter Westenergie AG, entsprechend § 3 des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der GEW Köln AG und der RheinEnergie AG, zu leisten. Der nach einer Zuführung zu den Gewinnrücklagen verbleibende Gewinn ist gemäß § 1 des Ergebnisabführungsvertrages an die GEW Köln AG abzuführen. Veränderungen im Aufsichtsrat Im Aufsichtsrat der RheinEnergie AG gab es folgende Veränderungen: Zum 30.06.2023 hat Frau Claudia Kowalak ihr Mandat im Aufsichtsrat niedergelegt. Nachgefolgt ist als Ersatzmitglied am 01.07.2023 Frau Bianca Vüst. Herr Gernot Schubert hat sein Mandat im Aufsichtsrat mit Ablauf des 31.12.2023 niedergelegt. Mit Wahl durch die Hauptversammlung der RheinEnergie am 07.03.2024 rückte Herr Dr. Marius Vogel auf dieses Mandat in den Aufsichtsrat nach. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gremium zum Wohle des Unternehmens. Für die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen, für ihren Einsatz und die erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.
Köln, im Juni 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Bernd Petelkau Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 25.06.2024 festgestellt. |
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