Freeway 366
Verwaltungs-GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
29.924,76 |
29.927,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.827,12 |
28.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
97,64 |
1.927,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.924,76 |
29.927,13 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.613,71 |
28.606,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.606,86 |
2.957,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
6,85 |
649,10 |
| B.
Rückstellungen |
1.311,05 |
1.320,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.924,76 |
29.927,13 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Freeway 366 Verwaltungs-GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267a HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich
zum Nennwert.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist
das Verrechnungskonto gegenüber der Freeway 366 GmbH
& Co. KG, Köln, in Höhe von EUR 29.827,12
enthalten.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
Abschlusskosten gebildet.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Sämtliche Rückstellungen haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Klaus-Dirk Kampz,
Köln
|
ausgeübter Beruf:
|
Dipl.-BW.
|
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name
|
Freeway 366 GmbH &
Co. KG
|
Sitz
|
Köln
|
Rechtsform
|
GmbH & Co. KG
|
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Bilanzgewinn beträgt EUR 3.613,71.
Auf neue Rechnung werden EUR 3.613,71 vorgetragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Köln, 22. Januar
2016
|
gez. Klaus-Dirk Kampz
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Ort, Datum
|
Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben unter der Bilanz
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Auf der Grundlage des MicroBilG wurden folgende
Posten gem. § 275 Abs. 5 HGB nicht in der Gliederung
der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt. Sie wurden
bei den Posten "sonstige Erträge" und "sonstige
Aufwendungen" kumuliert.
GuV-Posten
|
GuV-Posten
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Betrag
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gem. §§ 275 und 277 HGB
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gem. MicroBilG
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EUR
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auf Grund einer
Gewinngemeinschaft, eines
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne
§ 277 Abs. 3, Satz 2
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sonstige Erträge
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0
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Erträge aus
Verlustübernahme
§ 277 Abs. 3, Satz 2
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sonstige Erträge
|
0
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Abschreibungen auf
Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermögens
§ 275 Abs. 2 Nr. 12
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sonstige Aufwendungen
|
0
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Aufwendungen aus
Verlustübernahme
§ 277 Abs. 3, Satz 2
|
sonstige Aufwendungen
|
0
|
auf Grund einer
Gewinngemeinschaft, eines
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte
Gewinne
§ 277 Abs. 3, Satz 2
|
sonstige Aufwendungen
|
0
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2016 festgestellt.
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