Stangier
Consulting GmbH
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.112,00 |
16.253,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.250,00 |
2.667,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.362,00 |
6.086,00 |
| III.
Finanzanlagen |
7.500,00 |
7.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
516.707,56 |
1.036.494,14 |
| I.
Vorräte |
439.711,40 |
426.242,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.976,22 |
596.275,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19,94 |
13.976,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.187,90 |
3.711,36 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
207.759,54 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
742.767,00 |
1.056.458,50 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.949,91 |
46.888,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.324,09 |
8.427,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
938,77 |
-12.897,01 |
| B.
Rückstellungen |
61.399,79 |
372.289,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
635.417,30 |
637.280,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
635.417,30 |
637.280,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
742.767,00 |
1.056.458,50 |
Anhang
A. Einleitung
Der vorliegende Jahresabschluss der Firma Stangier
Consulting GmbH, Mülheim, ist nach den verbindlichen
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Sofern
erforderlich, wurden weitere spezialgesetzliche
Vorschriften beachtet. Rechtsformspezifische Normen sind
ebenso gewürdigt worden wie ergänzende
Vorschriften der Satzung zur Rechnungslegung und zum
Jahresabschluss. Von größenabhängigen
Erleichterungen und Vereinfachungen wurde im vorliegenden
Jahresabschluss Gebrauch gemacht. Erstmalig wurden
darüber hinaus im vorliegenden Jahresabschluss per 30.
Juni 2011 die geänderten Bilanzierungsregelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes beachtet. Es wurde
entsprechend angepasst. Sofern hiervon in Besonderheit
einzelne Bilanzpositionen betroffen sind, werden
erforderliche Ausführungen und Ergänzungen
nachstehend gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- zuzüglich
üblicher Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Sie werden
ausschließlich linear abgeschrieben. Im Hinblick auf
die zu Grunde zu legenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern
erfolgte Orientierung an steuerliche zulässige
Abschreibungsmodalitäten. Sofern der Posten sog.
Standard-Software beinhaltet, erfolgt diesbezüglich
eine lineare Abschreibung auf eine Nutzungsdauer von drei
Jahren.
Das Sachanlagevermögen ist ebenfalls zu
Anschaffungs- zuzüglich üblicher
Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Abschreibungen werden
ausschließlich linear vorgenommen. Zu Grunde gelegte
Nutzungsdauern orientieren sich einerseits an den
steuerlich zulässigen Kriterien, andererseits werden
tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauern des
Unternehmens gewählt, sofern der Bilanzansatz
hierdurch die individuelle wirtschaftliche Situation des
Unternehmens realistischer abbildet.
Bei im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen
Beteiligungswerten erfolgt Bilanzierung zu
Anschaffungskosten bzw. in Höhe des aufgebrachten
gezeichneten Kapitals.
Die Ergebnisentwicklung des Beteiligungsunternehmens
wird im Hinblick auf die Beibehaltung des historischen
Anschaffungswertes überprüft.
Anlässe zu einer
außerplanmäßigen Abschreibung wegen
entsprechender nachhaltiger Entwicklung des
Beteiligungsunternehmens ergaben sich nicht.
Im Bereich des Vorratsvermögens werden im
wesentlichen in Arbeit befindliche Aufträge aktiviert.
Die Bewertung erfolgt dergestalt, dass für die
einzelnen Aufträge Mengengerüste in Gestalt
bisher geleisteter Arbeitsstunden herangezogen werden.
Bewertet und bepreist wird mit Personal- zuzüglich
notwendiger Personalnebenkosten, Darüber hinaus werden
handelsrechtlich nunmehr ebenfalls aktivierungspflichtige
Gemeinkosten in Form sog. Zuschlagssätze (auf die
Arbeitskosten) in Abhängigkeit von der
tatsächlichen Kostensituation des Unternehmens in der
Bilanzierungsperiode (jeweils aktualisiert) hinzugerechnet.
Ferner erfolgt im Hinblick auf die Abschlusserstellung eine
Überprüfung der Werthaltigkeit des
Vorratsvermögens sowohl im Rahmen retrograder als auch
progressiver Bewertung in Relation auf die
Vergütungsstrukturen des Unternehmens, wobei hier im
wesentlichen Sachverhalte und Tätigkeiten nach
insofern einschlägigen Kriterien einer Gesetzesrang
besitzenden Gebührenordnung gegenübergestellt
werden können. Dem Erfordernis einer verlustfreien
Bewertung wird damit in ausreichender Weise Rechnung
getragen.
Im Bereich der aktivierten Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wie auch der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgen strikte
Einzelbewertungen.
Sofern sich Anlässe zu Wertberichtigungen
ergeben haben, erfolgten diese aktivisch und unmittelbar.
Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ist
nicht gebildet worden.
Darüber hinaus wurde und wird die Werthaltigkeit
dieser Aktivpositionen durch Einblicknahme in Kontokorrente
des folgenden Wirtschaftsjahres geprüft.
Anlässe über die beschriebene
Einzelbewertung hinaus, zu anderen Werten als zu
Nennbeträgen zu bilanzieren, ergaben sich nicht.
Der Barkassenbestand ist zum Nennwert aufgrund
ordnungsgemäßer Kassenführung bilanziert.
Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls
nennbewertet.
Es wurde mit entsprechendem Auszugsmaterial der
kontoführenden Bank gleichlautend gebucht, wodurch
Bestände ordnungsgemäß nachgewiesen und in
Ansatz gebracht sind.
Der transitorische aktivische
Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die vom Unternehmen
bis zum 30. Juni 2011 vorausgezahlten Beträge, die
wirtschaftlich Aufwand für Folgeperioden darstellen.
Der aktivierte Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung resultiert ausschließlich
aus der geänderten Bilanzierung sowie geändertem
Ausweis in Kontext mit den vom Unternehmen erteilten
Pensionszusagen sowie diesbezüglich erfolgter
versicherter Rückdeckung.
Diese geänderte Ausweistechnik geht auf
modifizierte Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zurück.
Der Posteninhalt der Pensionsrückstellungen ist
nunmehr unmittelbar mit dem Rückdeckungsanspruch aus
den diesbezüglich abgeschlossenen
Versicherungsverträgen zu saldieren und, sofern sich
ein aktivischer Überhang des Rückdeckungswertes
ergibt, in dieser Form separat zu bilanzieren.
Einzelheiten zur Dotierung und Bewertung der
Pensionsrückstellung sind bei diesem Posteninhalt
ausgeführt.
Das gezeichnete Kapital, ausgewiesene
Ergebnisvorträge sowie der sich für die
bilanzierte Periode ergebende Jahresfehlbetrag sind mit
jeweiligen Nennwerten passiviert und fortgeschrieben.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken nach den Sorgfaltsmaßstäben eines
ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes mit
Beträgen der voraussichtlichen Inanspruchnahmen
dotiert.
Der Rückstellungsansatz für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen ist in vorliegendem
Jahresabschluss per 30. Juni 2011 erstmalig nicht mehr
passivisch bilanziert.
Nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben sich, neben
veränderter Ausweistechnik, folgende
Veränderungen und Neuerungen:
- Veränderte Ausweistechnik insofern, als der
Rückstellungsansatz zwingend mit dem Aktivum in
Gestalt von in der Vergangenheit brutto ausgewiesenem
Rückdeckungsanspruch aus in Kontext hiermit
abgeschlossenen Versicherungsverträgen zu saldieren
ist.
- Ermittlung und Bewertung der Rückstellung
nicht mehr nach steuerlichen Kriterien und der sog.
Teilwertmethode, vielmehr nach umfassend veränderten
versicherungsmathematischen Grundsätzen, im Rahmen
derer dem Erfordernis, zum voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag zu bilanzieren, verbessert Rechnung
getragen werden soll. Exemplarisch sind Preis- und
Kostenverhältnisse zur Zeit des tatsächlichen
Anfalls zu würdigen.
Schließlich haben veränderte
Abzinsungssätze nach Maßgabe der von der
Deutschen Bundesbank umgesetzten Rechtsverordnung in die
Ermittlung Eingang gefunden.
Der aktivische Überhang entsprechender
Rückdeckungswerte in diesem Kontext ist unter der
erstmalig separat unter den Aktiva auszuweisenden
Bilanzpositionen dargestellt.
Von einer darüber hinaus durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeräumten
Übergangsregelung wurde Gebrauch gemacht:
Sofern sich aufgrund der geänderten Bewertung
der Pensionsverpflichtungen ein Unterschiedsbetrag zur
letzten Ermittlung nach vorherigen Modalitäten ergibt,
wird die Möglichkeit eingeräumt,
diesen Aufwand aus entsprechendem Unterschied
für eine Dauer von 15 Jahren aufzuteilen.
Notwendig ist, dass in jedem Wirtschaftsjahr
zumindest 1/15-tel dieses Unterschiedsbetrages als
zusätzlicher Aufwand dotiert wird. Darüber
hinausgehende "Aufholungen" sind möglich.
Vorliegend wurde die Möglichkeit dieser
Übergangsregelung zum 30.06.2011 bzw. in der
modifiziert
für die Periode aufzustellenden
Eröffnungsbilanz ausgeschöpft.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen, die unter den
Verbindlichkeiten ausgewiesen werden und nicht aktivisch
von den Vorräten abgesetzt worden sind, wurden mit
tatsächlich erhaltenen Beträgen passiviert.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
ergeben sich in vorliegendem Jahresabschluss per 30. Juni
2011 aufgrund in Anspruch genommenen
Bank-Kontokorrentkontos.
Wie auch bei den Forderungen erfolgten im Bereich der
Verbindlichkeiten keine Abzinsungen, weil entweder
entsprechende Restlaufzeiten von weniger als jeweils einem
Jahr oder übliche Verzinsungen gegeben sind.
C. Sonstige Angaben
Sachverhalte, aufgrund derer wegen Divergenzen
zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher
Ergebnisermittlung das Wahlrecht für eine aktive
latente Steuerabgrenzung ausgeübt worden sein
könnte, ergaben sich nicht.
Auch Sachverhalte, deren wegen eine passivische
latente Steuerabgrenzung in Betracht gezogen werden
müsste, haben sich im Geschäftsjahr, für das
vorliegender Jahresabschluss erstellt wird, nicht ergeben.
Anlässe für eine Währungsumrechnung
waren weder im Bereich der laufenden Buchhaltung noch bei
der Abschlusserstellung gegeben.
Fremdkapitalzinsen sind in Herstellungskosten nicht
einbezogen worden.
Sonstige Auf- oder Abzinsungen ergeben sich lediglich
im Bereich der ausführlich behandelten
Dotierung der Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen.
Das gezeichnete Kapital des Unternehmens lautet nach
wie vor auf 50.000,00 DM.
Eine Umstellung oder Anpassung des gezeichneten
Kapitals wegen der Euro-Einführung im Jahre 2002
erfolgte bisher nicht.
Das Unternehmen hat Pensionszusagen erteilt.
Fehlbeträge oder nicht dotierte Beträge
ergeben sich, mit Ausnahme der zuvor beschriebenen
Übergangsregelung aufgrund der Einführung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, handelsrechtlich
nicht.
Sofern sich als Besonderheit im Bereich der
Steuerbilanz ein Nachholungsverbot ergeben hat,
wurde diesem Rechnung getragen und für den
Bereich des Steuerrechts fortgeschrieben.
Auch in vorliegendem Jahresabschluss hat das
Unternehmen im Hinblick auf laufend erfüllte
Pensionsansprüche sowie darüber hinaus
für Anwartschaften jeweilige Begutachtungen zur
Wertermittlung erstellen lassen, die in die
vorliegende Bilanzierung eingeflossen und hierbei
entsprechend ausgewertet worden sind.
Aufgrund der Novellen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben sich nunmehr
aufgrund von im Handelsrecht modifizierten
Bewertungsmethoden für die Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
entsprechende Diskrepanzen zwischen der Handels- und
Steuerbilanz.
Der in der Vergangenheit für den Bereich der
Handelsbilanz (kongruent mit der Steuerbilanz) verminderte
Passivansatz bei den Pensionsrückstellungen (wegen
steuerlichen Nachholverbotes) ist
in vorliegendem Jahresabschluss per 30. Juni 2011
nicht mehr gegeben.
Von den passivierten Verbindlichkeiten sind keine
gesichert.
Das Unternehmen hat keine Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten gestellt.
Ausleihungen an Organe oder Gesellschafter erfolgten
nicht.
Die Geschäftsführung und
rechtsgeschäftliche Vertretung der Stangier Consulting
GmbH erfolgte durch Herrn Christoph Stangier,
Diplom-Ingenieur, geschäftsansässig und wohnhaft
in Mülheim a. d. Ruhr, während des gesamten
Geschäftsjahres 2010/2011.
Mülheim, den 31. Mai 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2012 festgestellt.
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