Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 14990
Vorher
Jappsen + Stangier Mülheim GmbH
Eingetragen
22.6.2004
Branche
Architekturbüros für HochbauIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
der Betrieb eines Beratungsbüros für Planung, Angebotsbearbeitung, Bauleitung für Aufzüge und Förderanlagen, Höhezugangskonzepte, Entsorgungstechnik und Gebäudelogistik.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Christoph Stangier
seit 22.6.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Erbengemeinschaft Günther Stangier
Germany
24.000 DM
48.00%
Nibelungenweg 6, 45473 Mülheim an der Ruhr
21.000 DM
42.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stangier Consulting GmbH

Mülheim an der Ruhr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 13.112,00 16.253,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.250,00 2.667,00
II. Sachanlagen 4.362,00 6.086,00
III. Finanzanlagen 7.500,00 7.500,00
B. Umlaufvermögen 516.707,56 1.036.494,14
I. Vorräte 439.711,40 426.242,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 76.976,22 596.275,63
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19,94 13.976,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.187,90 3.711,36
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 207.759,54 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 742.767,00 1.056.458,50

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 45.949,91 46.888,68
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 21.324,09 8.427,08
III. Jahresfehlbetrag 938,77 -12.897,01
B. Rückstellungen 61.399,79 372.289,15
C. Verbindlichkeiten 635.417,30 637.280,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 635.417,30 637.280,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 742.767,00 1.056.458,50

Anhang


A. Einleitung

Der vorliegende Jahresabschluss der Firma Stangier Consulting GmbH, Mülheim, ist nach den verbindlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Sofern erforderlich, wurden weitere spezialgesetzliche Vorschriften beachtet. Rechtsformspezifische Normen sind ebenso gewürdigt worden wie ergänzende Vorschriften der Satzung zur Rechnungslegung und zum Jahresabschluss. Von größenabhängigen Erleichterungen und Vereinfachungen wurde im vorliegenden Jahresabschluss Gebrauch gemacht. Erstmalig wurden darüber hinaus im vorliegenden Jahresabschluss per 30. Juni 2011 die geänderten Bilanzierungsregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes beachtet. Es wurde entsprechend angepasst. Sofern hiervon in Besonderheit einzelne Bilanzpositionen betroffen sind, werden erforderliche Ausführungen und Ergänzungen nachstehend gemacht.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- zuzüglich üblicher Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Sie werden ausschließlich linear abgeschrieben. Im Hinblick auf die zu Grunde zu legenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern erfolgte Orientierung an steuerliche zulässige Abschreibungsmodalitäten. Sofern der Posten sog. Standard-Software beinhaltet, erfolgt diesbezüglich eine lineare Abschreibung auf eine Nutzungsdauer von drei Jahren.

Das Sachanlagevermögen ist ebenfalls zu Anschaffungs- zuzüglich üblicher Anschaffungsnebenkosten bilanziert. Abschreibungen werden ausschließlich linear vorgenommen. Zu Grunde gelegte Nutzungsdauern orientieren sich einerseits an den steuerlich zulässigen Kriterien, andererseits werden tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauern des Unternehmens gewählt, sofern der Bilanzansatz hierdurch die individuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens realistischer abbildet.

Bei im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Beteiligungswerten erfolgt Bilanzierung zu Anschaffungskosten bzw. in Höhe des aufgebrachten gezeichneten Kapitals.
Die Ergebnisentwicklung des Beteiligungsunternehmens wird im Hinblick auf die Beibehaltung des historischen Anschaffungswertes überprüft.
Anlässe zu einer außerplanmäßigen Abschreibung wegen entsprechender nachhaltiger Entwicklung des Beteiligungsunternehmens ergaben sich nicht.

Im Bereich des Vorratsvermögens werden im wesentlichen in Arbeit befindliche Aufträge aktiviert. Die Bewertung erfolgt dergestalt, dass für die einzelnen Aufträge Mengengerüste in Gestalt bisher geleisteter Arbeitsstunden herangezogen werden. Bewertet und bepreist wird mit Personal- zuzüglich notwendiger Personalnebenkosten, Darüber hinaus werden handelsrechtlich nunmehr ebenfalls aktivierungspflichtige Gemeinkosten in Form sog. Zuschlagssätze (auf die Arbeitskosten) in Abhängigkeit von der tatsächlichen Kostensituation des Unternehmens in der Bilanzierungsperiode (jeweils aktualisiert) hinzugerechnet. Ferner erfolgt im Hinblick auf die Abschlusserstellung eine Überprüfung der Werthaltigkeit des Vorratsvermögens sowohl im Rahmen retrograder als auch progressiver Bewertung in Relation auf die Vergütungsstrukturen des Unternehmens, wobei hier im wesentlichen Sachverhalte und Tätigkeiten nach insofern einschlägigen Kriterien einer Gesetzesrang besitzenden Gebührenordnung gegenübergestellt werden können. Dem Erfordernis einer verlustfreien Bewertung wird damit in ausreichender Weise Rechnung getragen.

Im Bereich der aktivierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie auch der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgen strikte Einzelbewertungen.
Sofern sich Anlässe zu Wertberichtigungen ergeben haben, erfolgten diese aktivisch und unmittelbar.

Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ist nicht gebildet worden.
Darüber hinaus wurde und wird die Werthaltigkeit dieser Aktivpositionen durch Einblicknahme in Kontokorrente des folgenden Wirtschaftsjahres geprüft.
Anlässe über die beschriebene Einzelbewertung hinaus, zu anderen Werten als zu Nennbeträgen zu bilanzieren, ergaben sich nicht.

Der Barkassenbestand ist zum Nennwert aufgrund ordnungsgemäßer Kassenführung bilanziert.

Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls nennbewertet.
Es wurde mit entsprechendem Auszugsmaterial der kontoführenden Bank gleichlautend gebucht, wodurch Bestände ordnungsgemäß nachgewiesen und in Ansatz gebracht sind.

Der transitorische aktivische Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die vom Unternehmen bis zum 30. Juni 2011 vorausgezahlten Beträge, die wirtschaftlich Aufwand für Folgeperioden darstellen.

Der aktivierte Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert ausschließlich aus der geänderten Bilanzierung sowie geändertem Ausweis in Kontext mit den vom Unternehmen erteilten Pensionszusagen sowie diesbezüglich erfolgter versicherter Rückdeckung.
Diese geänderte Ausweistechnik geht auf modifizierte Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zurück.
Der Posteninhalt der Pensionsrückstellungen ist nunmehr unmittelbar mit dem Rückdeckungsanspruch aus den diesbezüglich abgeschlossenen Versicherungsverträgen zu saldieren und, sofern sich ein aktivischer Überhang des Rückdeckungswertes ergibt, in dieser Form separat zu bilanzieren.
Einzelheiten zur Dotierung und Bewertung der Pensionsrückstellung sind bei diesem Posteninhalt ausgeführt.

Das gezeichnete Kapital, ausgewiesene Ergebnisvorträge sowie der sich für die bilanzierte Periode ergebende Jahresfehlbetrag sind mit jeweiligen Nennwerten passiviert und fortgeschrieben.

Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken nach den Sorgfaltsmaßstäben eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes mit Beträgen der voraussichtlichen Inanspruchnahmen dotiert.

Der Rückstellungsansatz für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist in vorliegendem Jahresabschluss per 30. Juni 2011 erstmalig nicht mehr passivisch bilanziert.
Nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben sich, neben veränderter Ausweistechnik, folgende Veränderungen und Neuerungen:

- Veränderte Ausweistechnik insofern, als der Rückstellungsansatz zwingend mit dem Aktivum in Gestalt von in der Vergangenheit brutto ausgewiesenem Rückdeckungsanspruch aus in Kontext hiermit abgeschlossenen Versicherungsverträgen zu saldieren ist.
- Ermittlung und Bewertung der Rückstellung nicht mehr nach steuerlichen Kriterien und der sog. Teilwertmethode, vielmehr nach umfassend veränderten versicherungsmathematischen Grundsätzen, im Rahmen derer dem Erfordernis, zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag zu bilanzieren, verbessert Rechnung getragen werden soll. Exemplarisch sind Preis- und Kostenverhältnisse zur Zeit des tatsächlichen Anfalls zu würdigen.
Schließlich haben veränderte Abzinsungssätze nach Maßgabe der von der Deutschen Bundesbank umgesetzten Rechtsverordnung in die Ermittlung Eingang gefunden.
Der aktivische Überhang entsprechender Rückdeckungswerte in diesem Kontext ist unter der erstmalig separat unter den Aktiva auszuweisenden Bilanzpositionen dargestellt.

Von einer darüber hinaus durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeräumten Übergangsregelung wurde Gebrauch gemacht:
Sofern sich aufgrund der geänderten Bewertung der Pensionsverpflichtungen ein Unterschiedsbetrag zur letzten Ermittlung nach vorherigen Modalitäten ergibt, wird die Möglichkeit eingeräumt,
diesen Aufwand aus entsprechendem Unterschied für eine Dauer von 15 Jahren aufzuteilen.
Notwendig ist, dass in jedem Wirtschaftsjahr zumindest 1/15-tel dieses Unterschiedsbetrages als zusätzlicher Aufwand dotiert wird. Darüber hinausgehende "Aufholungen" sind möglich.
Vorliegend wurde die Möglichkeit dieser Übergangsregelung zum 30.06.2011 bzw. in der modifiziert
für die Periode aufzustellenden Eröffnungsbilanz ausgeschöpft.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen, die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen werden und nicht aktivisch von den Vorräten abgesetzt worden sind, wurden mit tatsächlich erhaltenen Beträgen passiviert.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ergeben sich in vorliegendem Jahresabschluss per 30. Juni 2011 aufgrund in Anspruch genommenen Bank-Kontokorrentkontos.

Wie auch bei den Forderungen erfolgten im Bereich der Verbindlichkeiten keine Abzinsungen, weil entweder entsprechende Restlaufzeiten von weniger als jeweils einem Jahr oder übliche Verzinsungen gegeben sind.

C. Sonstige Angaben

Sachverhalte, aufgrund derer wegen Divergenzen zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Ergebnisermittlung das Wahlrecht für eine aktive latente Steuerabgrenzung ausgeübt worden sein könnte, ergaben sich nicht.
Auch Sachverhalte, deren wegen eine passivische latente Steuerabgrenzung in Betracht gezogen werden müsste, haben sich im Geschäftsjahr, für das vorliegender Jahresabschluss erstellt wird, nicht ergeben.
Anlässe für eine Währungsumrechnung waren weder im Bereich der laufenden Buchhaltung noch bei der Abschlusserstellung gegeben.
Fremdkapitalzinsen sind in Herstellungskosten nicht einbezogen worden.
Sonstige Auf- oder Abzinsungen ergeben sich lediglich im Bereich der ausführlich behandelten
Dotierung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.
 
Das gezeichnete Kapital des Unternehmens lautet nach wie vor auf 50.000,00 DM.
Eine Umstellung oder Anpassung des gezeichneten Kapitals wegen der Euro-Einführung im Jahre 2002 erfolgte bisher nicht.
Das Unternehmen hat Pensionszusagen erteilt.
Fehlbeträge oder nicht dotierte Beträge ergeben sich, mit Ausnahme der zuvor beschriebenen Übergangsregelung aufgrund der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, handelsrechtlich nicht.
Sofern sich als Besonderheit im Bereich der Steuerbilanz ein Nachholungsverbot ergeben hat,
wurde diesem Rechnung getragen und für den Bereich des Steuerrechts fortgeschrieben.
Auch in vorliegendem Jahresabschluss hat das Unternehmen im Hinblick auf laufend erfüllte
Pensionsansprüche sowie darüber hinaus für Anwartschaften jeweilige Begutachtungen zur
Wertermittlung erstellen lassen, die in die vorliegende Bilanzierung eingeflossen und hierbei entsprechend ausgewertet worden sind.
Aufgrund der Novellen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben sich nunmehr aufgrund von im Handelsrecht modifizierten Bewertungsmethoden für die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entsprechende Diskrepanzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz.
Der in der Vergangenheit für den Bereich der Handelsbilanz (kongruent mit der Steuerbilanz) verminderte Passivansatz bei den Pensionsrückstellungen (wegen steuerlichen Nachholverbotes) ist
in vorliegendem Jahresabschluss per 30. Juni 2011 nicht mehr gegeben.

Von den passivierten Verbindlichkeiten sind keine gesichert.      
Das Unternehmen hat keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten gestellt.
Ausleihungen an Organe oder Gesellschafter erfolgten nicht.

Die Geschäftsführung und rechtsgeschäftliche Vertretung der Stangier Consulting GmbH erfolgte durch Herrn Christoph Stangier, Diplom-Ingenieur, geschäftsansässig und wohnhaft in Mülheim a. d. Ruhr, während des gesamten Geschäftsjahres 2010/2011.


Mülheim, den 31. Mai 2012

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2012 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

2 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.