teschner
GmbH & Co. KG
Kosel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.468,50 |
59.948,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
635.371,49 |
1.251.709,61 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
46.252,65 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.362,00 |
3.747,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
691.201,99 |
1.315.405,17 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.587,18 |
26.587,18 |
| B.
Rückstellungen |
45.972,00 |
45.023,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
618.642,81 |
1.243.794,99 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
50.283,65 |
60.686,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
538.923,95 |
1.149.625,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
691.201,99 |
1.315.405,17 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang zur Handelsbilanz 31.12.2014
Firma
teschner GmbH & Co. KG
Leichte Flächentragwerke Seil- und
Membranbau
Ostring 11
24354 Kosel
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
(§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB)) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
sowie die einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags zu beachten.Die Bilanz sowie die
Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend den
Bestimmungen des HGB gemäß §§ 266, 275
HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Von
den größenabhängigen Erleichterungen
für die Aufstellung und Offenlegung des Anhangs nach
§§ 274a, 276, 288, 326 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.Der Jahresabschluss enthielt keine Posten, denen
Beträge zugrunde lagen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten (§284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
In den Herstellungskosten sind keine Zinsen für
Fremdkapital enthalten (§284 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
Es wurden keine Bewertungseinheiten i.S.d. § 254
HGB gebildet (§285 Abs. 1 Nr. 23 HGB)
Es liegen keine Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen vor. Es ist
somit kein versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren
sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung vorzulegen
(§285 Abs. 1 Nr. 24 HGB)
Es erfolgte keine Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden nach §
246 Abs. 2 S. 2 HGB (§285 Abs. 1 Nr. 25 HGB).
Es wurden keine Anteile oder Anlageaktien an
inländischen Investmentvermögen i.S.d.
Investmentgesetzes oder ähnliche Anteile gehalten
(§285 Abs. 1 Nr. 26 HGB)
Für nach §251 unter der Bilanz oder nach
§ 268 Abs. 7 1. HS HGB im Anhang ausgewiesene
Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse sind keine
Gründe der Einschätzung des Risikos der
Inanspruchnahme zu nennen (§285 Abs. 1 Nr. 27 HGB)
Es liegen keine selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens vor (§285 abs. 1 Nr. 28
HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Zum alleinigen Geschäftsführer ist
Herr Rochus Teschner, Kosel , bestellt. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB bereit.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2016
festgestellt.
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