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Aktiv Optik GmbHWeingartenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG zur Offenlegung nach § 326 HGBder Firma Aktiv Optik GmbH zum 31. Dezember 2012 zur Offenlegung nach § 326 HGB 1 Allgemeine Angaben Dieser Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Vorschrift des § 264 Abs. 2 HGB, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln, aufgestellt. Die Gesellschaft hat die Bestimmungen des am 25.05.2009 verkündeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) seit dem 01.01.2010 in ihrer Gesamtheit angewandt. Das Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung nach Art. 66 Abs. 3 EGHGB wurde nicht in Anspruch genommen. Die Darstellungs- und Methodenstetigkeit gemäß § 265 Abs. 1 und 2 HGB in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht durchbrochen. Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Im Anhang wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Der Jahresabschluss enthält gem. § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge. Saldierung von Aktiv- und Passivposten sowie von Aufwendungen und Erträgen wurden nicht durchgeführt. Entsprechend den Grundsätzen des § 252 HGB wurden die Vermögensgegenstände und Schulden einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der Unternehmensfortführung berücksichtigt. Alle bis zur Bilanzierung erkennbaren Risiken und drohende Verluste wurden berücksichtigt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsansätze 2.1 Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde entsprechend § 253 Abs. 1 und 3 HGB zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften planmäßig vorgenommen. Die Bewertung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter erfolgte entsprechend den Vorschriften der §§ 6 Abs. 2 und 6 Abs. 2a EStG. 2.2 Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach den Vorschriften des § 255 HGB. Soweit gem. § 253 Abs. 4 HGB ein niedriger beizulegender Wert vorliegt, wird dieser angesetzt. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind nach § 253 HGB mit
dem Nennwert zu Anschaffungskosten angesetzt. Alle
erkennbaren Risiken wurden beachtet. Das allgemeine
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von
Fremdwährungsforderungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die flüssigen Mittel sind nach § 253 HGB mit dem Nennwert zu Anschaffungskosten bewertet. 2.3 Rechnungsabgrenzungsposten Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Zeitpunkt darstellen, wurde entsprechend dem Grundsatz der Vollständigkeit des § 246 HGB ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB gebildet. 2.4 Rückstellungen Für die am Bilanzstichtag aufgetretenen Risiken und noch nicht abgerechneten Kosten, die im laufenden Geschäftsjahr bzw. in den Vorjahren entstanden sind, wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in ausreichendem Umfang Rückstellungen gebildet. Angesetzt wurde hierbei nach § 253 Abs. 1 HGB der notwendige Erfüllungsbetrag. 2.5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag nicht. 3 Ergän zende Angaben zum Jahresabschluss 3.1 Weitere Angaben zur Bilanz Die Restlaufzeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände betragen durchweg weniger als ein Jahr. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschafter. Das gezeichnete Eigenkapital der Gesellschaft beträgt DM 50.000,00. Für die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechneten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag war eine Rückstellungen zu bilden. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen in Höhe von T€ 32,5 weniger als ein Jahr und in Höhe von T€ 12,5 bis zu fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen T€ 12,5 mit einer Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren. 3.2 Geschäftsführer Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres 2012 Herr Albert Blandfort, Augenoptikermeister. Herr Simon Blandfort 4 Unterzeichnung Weingarten, den 19. Dezember 2013 Aktiv Optik GmbH Die Geschäftsführer:
Weingartgen, den 19. Dezember 2013 gez. Albert Blandfort Simon Blandfort Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.12.2013 |
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