FEBA
Fensterbau GmbH
Ingersheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.869,50 |
19.198,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
378,50 |
678,50 |
| II.
Sachanlagen |
13.491,00 |
18.519,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
177.024,60 |
152.914,05 |
| I.
Vorräte |
107.103,01 |
107.950,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.542,63 |
39.969,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.378,96 |
4.993,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.101,61 |
4.484,46 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
123.549,44 |
62.207,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
317.545,15 |
238.804,14 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
88.207,63 |
143.381,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
61.341,81 |
-55.174,11 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
123.549,44 |
62.207,63 |
| B.
Rückstellungen |
27.200,00 |
4.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
290.345,15 |
234.304,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
317.545,15 |
238.804,14 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der FEBA Fensterbau GmbH wurde
auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sind nicht bilanziert.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorherigen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs-
oder die Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre
verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen in Höhe von Euro 1.500,00 hat
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, eine Abzinsung
wurde wegen Unwesentlichkeit nicht vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 132.743,58
(Vorjahr: Euro 83.064,09).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 127.200,00 (Vorjahr: Euro 141.990,05).
In der Position "Sonstige Verbindlichkeiten" sind
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 127.200,00
(Vorjahr: Euro 72.200,00) enthalten, die durch
Rangrücktrittsvereinbarung nachrangig sind.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 9.250,00 (Vorjahr: Euro 15.988,96,
Sicherungsübereignung von Fahrzeugen).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
Euro
|
aus
Gewährleistungsverträgen
|
14.187,97
|
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Ralf Kuschewitz
|
ausgeübter Beruf:
|
Metallbaumeister
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
58.143,16
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Unterschrift der Geschäftsführung
Ingersheim, den
30.06.2011
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Ralf Kuschewitz
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sonstige Berichtsbestandteile
A
ngaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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