artrium
GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
88,00 |
862,00 |
| I.
Sachanlagen |
88,00 |
862,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.860,37 |
75.819,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.386,12 |
74.047,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
474,25 |
1.772,74 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
30.231,30 |
41.131,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
118.179,67 |
117.813,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Verlustvortrag |
66.731,12 |
54.690,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.899,82 |
-12.040,32 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
30.231,30 |
41.131,12 |
| B.
Rückstellungen |
92.119,73 |
91.796,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.059,94 |
26.016,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
118.179,67 |
117.813,05 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die artrium GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 HGB verpflichtet, gemäß §
264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen
Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung
erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten
Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Art. 66 III. S.6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund
der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht
vorgenommen (Art. 67 VIII S.2 EGHGB).
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Gesellschaft ist
jedoch nicht überschuldet, weil der Fehlbetrag durch
einen qualifizierten Rangrücktritt gedeckt ist. Der
Jahresabschluss konnte daher nach wie vor nach dem Prinzip
der Unternehmensfortführung aufgestellt werden.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen betreffen die noch nicht
fällige Umsatzsteuer.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Anschaffungskosten sind mit historischen Werten
angesetzt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von €
84.256,57 (Vorjahr: € 72.895,03 ) enthalten. Sie sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von €
20.091,42 (€ 18.151,24) innerhalb eines Jahres
fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr
Ralph Koschek.
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Münster, den 21. Februar
2012
gez. Ralph Koschek
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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