Bauverein Bayreuth eG

Bayreuth

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth GnR 64
Vorher
Bauverein Bayreuth e.G.
Eingetragen
8.10.1903
Branche
BausparkassenBeteiligungsgesellschaftenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Stephan Heckel-Michel
seit 11.5.2020
Vorstandsmitglied
Julia Munzert
seit 17.11.2009
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauverein Bayreuth eG

Bayreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

48.148.958,60

47.725.580,50

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

304,00

636,00

II. Sachanlagen

48.145.954,60

47.722.244,50

III. Finanzanlagen

2.700,00

2.700,00

B. Umlaufvermögen

4.437.228,42

4.224.228,64

I. Unfertige Leistungen u. Vorräte

2.535.209,29

2.454.626,24

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

506.152.67

204.173,05

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Bausparguthaben

1.395.866,46

1.565.429,35

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.000,00

1.000,00

Summe Aktiva

52.587.187,02

51.950.809,14



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

19.467.195,09

19.450.593,81

I. Geschäftsguthaben

3.046.773,01

3.049.373,01

II. Kapitalrücklage

253.032,20

246.332,20

III. Gewinnrücklagen

16.156.138,73

16.150.572,81

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

11.251,15

4.315,79

B. Rückstellungen

4.862.480,56

4.216.499,14

C. Verbindlichkeiten

28.257.511,37

28.283.716,19

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

52.587.187,02

51.950.809,14

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Die Bauverein Bayreuth eG, Haydnstr. 17, 95448 Bayreuth ist beim Amtsgericht Bayreuth unter der Nummer GnR 64 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes und den Regelungen der Satzung der Genossenschaft aufgestellt.

Die Bauverein Bayreuth eG ist zum Abschlussstichtag eine kleine Genossenschaft im Sinne des § 267 HGB i. V. m. § 336 Abs. 2 HGB. Die Genossenschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB aufgestellt.

Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen wurde beachtet.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang dargestellt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden

Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 5 und 8 Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 150,00 netto; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgt grundsätzlich zeitanteilig.

Die angefallenen Aufwendungen für die Teil- oder Komplettsanierung von Gebäuden wurden als nachträgliche Herstellkosten aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung der Gebäude führten und die Abschreibungen auf die Restnutzungsdauer verteilt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden zeitanteilig linear mit folgenden Sätzen vorgenommen:

Altbauten (vor 1924 errichtet)

3,00 %

Altbauten (ab 1924 errichtet)

2,00 %

Neubauten

1,25 %

Parkhaus

3,33 %

Garagen u. Stellplätze

5,00 %

Verwaltungsgebäude

3,00 %

Heizungsanlagen

3,00 %

Antennenanlagen

10,00 %

Betriebs- u. Geschäftsausstattung,

techn. Anlagen u. Maschinen

5,00 % - 20,00 %


Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250,-- € und 800,-- € netto werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.


Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert unter 250,-- € netto werden in voller Höhe im Aufwand verbucht.

Unter den unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausgewiesen. Sie sind in Höhe der voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt.

Vorräte:
Die Heizölbestände wurden nach dem Fifo-Verfahren bewertet.
Das Reparaturmaterial wurde mit Einstandspreisen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten bewertet. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung von 14,45 % auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit den von der Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren (modifiziertes Teilwertverfahren) unter Berücksichtigung von zukünftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen errechnet. Zur Ermittlung der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag wurden jeweils die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) sowie einem Abzinsungssatz von 1,82 % zugrunde gelegt. Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden in Höhe von 2,00 % p. a., Rentensteigerungen in Höhe von 2,00 % p.a. berücksichtigt; die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde mit 0,00 % angesetzt.

Die Rückstellungen für Jubiläumszahlungen (Ausweis unter "sonstige Rückstellungen") wurden gemäß Sachverständigengutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Unfertige Leistungen

In der Position "Unfertige Leistungen" sind T€ 2.493,7 (Vorjahr T€ 2.406,0) noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (1,82 %) und der Bewertung nach dem 7-Jahresdurch-schnittszinssatz (1,74 %) beträgt T€ 44,0. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn danach frei verfügbare Rücklagen - zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags - mindestens in Höhe des Unterschiedsbetrags verbleiben.

D. Erläuterungen zur GuV

Sonstige betriebliche Erträge

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind nachfolgend aufgeführte außergewöhliche Erträge angefallen:

T€

Auflösung Pensionsrückstellungen

60,7

Auflösung sonst. Rückstellungen

154,6

Tilgungszuschuss

3,0

Gesamt:

218,3

Finanzergebnis

Aus der Aufzinsung bzw. Abzinsung von langfristigen Rückstellungen ergaben sich folgende

Geschäftsjahr

Vorjahr

Zinserträge

0,4 T€

0,2 T€

Zinsaufwendungen

83,9 T€

113,0 T€

E. Sonstige Angaben

Mitgliederbewegung:

Anfang 2023

2.334

Zugang 2023

137

Abgang 2023

111

Ende 2023

2.360

Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr um T€ 14,0 erhöht.

Satzungsmäßig haften die Mitglieder nur mit ihren Geschäftsguthaben. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.

Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes:

Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e. V.
Stollbergstr. 7
80539 München

Beschäftigte

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Genossenschaft 33 (Vorjahr 33) Arbeitnehmer.

Mitglieder des Aufsichtsrates:

Norbert H. Will

Vorsitzender bis 31.05.2023

Wolfgang Kießling

Stellv. Vorsitzender

Heike Hartmann

Dominik Hübner

Holger Leverentz

Thomas Odewald

ab 08.07.2023

Stefanie Ogurok

Renè Stein

Vorsitzender ab 19.07.2023

Dietmar Stiefler

Zhiming Wu

Mitglieder des Vorstandes:

Julia Munzert

Geschäftsführerin

Kathrin Schütze-Pensel

Architektin Dipl. Ing.

Stephan Heckel-Michel

Bankbetriebswirt (Geno)

 

Bayreuth, den 24. Mai 2024

gez. Stephan Heckel-Michel, gez. Julia Munzert, gez. Kathrin Schütze-Pensel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. September 2024

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