Stadtwerke Weingarten
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Geiger seit 11.6.2015 | Sonstige |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke WeingartenWeingartenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31.12.2021AKTIVSEITE
* davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Anhang 2021 für das GeschäftsjahrDie Stadtwerke Weingarten mit Sitz in Ravensburg wird beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRA 551343 geführt. Angaben zur Form und Darstellung der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Der Eigenbetrieb Stadtwerke wird als wirtschaftliches Unternehmen der Stadt Weingarten ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) i.S. des § 102 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den Vorschriften des Eigenbetriebsrechtes für Baden-Württemberg und des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches erstellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist durch § 9 Abs. 1 EigBVO das Gesamtkostenverfahren vorgeschrieben. Gegenstand und Zweck der Stadtwerke Weingarten sind die Erzeugung von Wärme und elektrischem Strom (BHKW), die Betriebszweige Verkehr und Bäder sowie das Halten von Beteiligungen, insbesondere an der Technische Werke Schussental GmbH & Co KG (TWS KG). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten (abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB vorzunehmenden Abschreibungen) bewertet. Erhaltene Investitionszuschüsse sind bei den jeweiligen Sachanlagen gekürzt, und zwar im Wege einer Erfassung im Anlagennachweis im Rahmen der Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer ermittelt. Bis zum 31.12.2010 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter werden überwiegend degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, wenn die letztgenannte Methode zu höheren Abschreibungen führt. Die Anlagenneuzugänge ab dem 01.01.2011 werden linear und grundsätzlich nach Maßgabe des Zugangsmonats zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten größer 250 € bis 1.000 € werden entsprechend § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Aus Vereinfachungsgründen wurde der Sammelposten in die Handelsbilanz übernommen. Falls notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Abweichend von der oben genannten Vorgehensweise werden Sachanlagen (Altbestände) des zum 01.01.2002 eingelegten Hallenbades linear abgeschrieben. Anlagenneuzugänge im Bereich der Bäder werden wie in den anderen Sparten behandelt. Die Beteiligung an der TWS KG ist mit ihren Anschaffungskosten bilanziert; diesbezüglich stellte der Buchwert des im Rahmen einer Sacheinlage übertragenen Reinvermögens der ausgegliederten Versorgungsbetriebszweige die Anschaffungskosten dar. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Falls notwendig wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie decken die erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Dingliche Sicherheiten bestehen nicht. Angaben zu Positionen der Bilanz Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagennachweis (Blatt 7). Beteiligungen bestehen an folgenden Gesellschaften:
Am 18.06.2009 zeichneten die Stadtwerke Weingarten 50 Geschäftsanteile an der Bürger-Energiegenossenschaft eG im Wert von 5.000 €. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Handelswaren (Badeartikel) sind mit dem niedrigeren beizulegenden Wert, welcher sich am Abschussstichtag ergeben hat, bewertet. Sämtliche Forderungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus dem Bereich Wärme (22 T€) und den Bädern (2 T€). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen hauptsächlich die TWS KG mit dem Gewinnanteil aus der Kommanditbeteiligung 225 T€, abzüglich anrechenbarer Kapitalertragsteuer von 84 T€ und die stadtbus Ravensburg Weingarten GmbH mit der anteiligen Weiterleitung von staatlichen Zuwendungen in Form eines "ÖPNV-Rettungsschirms" für die Linie 15 von 6 T€. Bei den Forderungen gegen die Stadt handelt es sich um Forderungen aus den Wärme-und Stromlieferungen an die Schulen (35 T€). Weitere wesentliche Forderungen betreffen die Umsatzsteuer von insgesamt 89 T€, davon 76 T€, die erst im Folgejahr abzugsfähig sind und Forderungen aus dem Kassenverrechnungskonto (2.148 T€). In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind überwiegend Ansprüche aus der Erstattung der Erdgassteuer für das Jahr 2021 von 24 T€ und Kommunalrabatte für die bezogenen Energiemengen von 9 T€ sowie eine Forderung an das Finanzamt aus der anrechenbaren Kapitalertragsteuer des TWS-Gewinns von 84 T€ enthalten. Das Stammkapital beträgt 50 T€ und ist zu 100% einbezahlt. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2021 wurde der Jahresverlust aus 2020 von 729 T€ komplett durch die Stadt ausgeglichen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde bereits von der Stadt eine Vorauszahlung in Höhe des Planverlustes über 713 T€ an die Stadtwerke verrechnet und als Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt ausgewiesen. Die Differenz zwischen Jahresverlust und Vorauszahlung von 16 T€ wurde mit dem Restguthaben aus den Verrechnungen der Verluste 2018 und 2019 von insgesamt 85 T€, die auch als Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt ausgewiesen sind, ausgeglichen. Nach Beschluss fand ein Passivtausch in Höhe des Verlustes an das Eigenkapital (Verlust der Vorjahre) statt. Die Rückstellungen beinhalten Steuerrückstellungen für das Vorjahr. Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten Verpflichtungen aus Urlaub und Überstunden, Prüfungs- und Beratungskosten und ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen überwiegend die TWS KG aus Lieferungen und Leistungen, u.a. Gasbezug für die Wärmeversorgung (95 T€) und Wasserbezug (43 T€) sowie Betriebsführungsvergütung (55 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt beinhalten größtenteils die Verbindlichkeiten für einen Ausgleich in Höhe des Planverlustes 2021 (801 T€), das Restguthaben aus den Vorauszahlungen der Verluste 2018 und 2019 nach Verrechnung mit dem Jahresverlust 2020 (69 T€), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (25 T€) und den Verwaltungskostenbeitrag 2021 (214 T€). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten können der beigefügten Übersicht (Blatt 8) entnommen werden. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Steuernachzahlungen aus den Vorjahren von 49 T€ enthalten. Trotz Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei der TWS KG fallen für das laufende Jahr keine Steueraufwendungen an. Ergänzende Angaben Finanzielle Verpflichtungen: Verpflichtungen aus im Berichtsjahr bereits begonnenen, zum 31.12.2021 aber noch nicht fertiggestellten Investitionsmaßnahmen oder aus verbindlichen Auftragserteilungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, bestehen nicht. Im Jahresdurchschnitt beschäftigen die Stadtwerke Weingarten 18 Mitarbeiter/-innen und ein Auszubildender. Der Stadtbusverkehr wurde am 24.05.1998 zum Sommerfahrplanwechsel aufgenommen. Die Trägerschaft wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 31.03.1994 auf die Stadtwerke übertragen. Diese bedienen sich mit Kooperations- und Durchführungsvertrag vom 31.07.1999 der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) (vormals: DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH) zur Bereitstellung der Verkehrsleistungen. In seiner Sitzung am 07.04.2008 hat der Gemeinderat Weingarten beschlossen, den Betriebsführungsvertrag mit der RAB nicht zum 31.05.2010 zu kündigen. Somit wurde dieser Vertrag um weitere 6 Jahre verlängert. Auch im Jahr 2014 haben die Stadtwerke auf die Kündigung des Betriebsführungsvertrages mit der RAB verzichtet, sodass sich der Vertrag bis Ende 2022 verlängert hat. Auch im Jahr 2020 haben die Stadtwerke auf die Kündigung des Betriebsführungsvertrages mit der RAB verzichtet, sodass sich der Vertrag bis Ende 2026 verlängert hat. Ein neuer Betriebsführungsvertrag mit der TWS KG vom 01.02. / 16.02.2005 trat zum 01.01.2005 in Kraft. Der Vertrag wurde unbefristet geschlossen und kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2006, gekündigt werden. Die Vergütung in 2021 betrug 80 T€. Abschlussprüferhonorar Das Abschlussprüferhonorar setzt sich aus 8,5 T€ (Vorjahr: 8 T€) für die Abschlussprüfung sowie 11 T€ (Vorjahr: 13 T€) für Steuerberatungsleistungen zusammen. Latente Steuern: Aus den Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergibt sich eine Differenz bei der Bewertung der Beteiligungen und Forderungen. Die Beteiligungen und Forderungen werden in der Steuerbilanz um 10.579 T€ höher als in der Handelsbilanz ausgewiesen. Auf eine Aktivierung der latenten Steuern wird gemäß § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die latenten Steuern betragen bei einem Steuersatz von 15,825 % (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) 1.674 T€. Organe: Die Verwaltungsorgane der Stadtwerke sind der Gemeinderat, der Oberbürgermeister und die Werkleitung. Die Stadtwerke Weingarten verfügen über keinen Betriebsausschuss. Aufsichtsfunktionen nimmt der Gemeinderat der Stadt Weingarten wahr. Werkleiter ist seit dem 29.09.2014 Herr Bürgermeister Geiger. Herr Geiger wurde am 21.07.2014 zum Ersten Beigeordneten der Stadt Weingarten gewählt. Er verantwortet als Bürgermeister die Bereiche Finanzen und Bauen. Zu weiteren Aufgaben des Bürgermeisters zählen u.a. die Werkleitung der Stadtwerke. Die Vergütung an die Stadt Weingarten für die Werkleitung werden Im Rahmen des Verwaltungskostenbeitrages entrichtet. Der Anteil des Verwaltungskostenbeitrags, der auf die Werkleitung entfällt, beträgt für das Jahr 2021 rund 12T€. Ordentliche Mitglieder des Gemeinderats im Jahr 2021: Oberbürgermeister: Markus Ewald Mitglieder: CDU Markus Brunnbauer (Bereichsleiter) Elisabeth Krämer (Apothekerin i. R.) Prof. Dr. Marieluise Kliegel (Professorin) Wolfgang Pfau (Kfm. Angestellter i. R.) Dr. Dietmar Straub (hausärztlicher Internist) Martin Winkler (Azubi) FWW (Freie Wähler Weingarten) Stefan Bernhardt (Zimmerermeister) Wilhelm Graf (Landwirt) Maximilian Habisreutinger (Geschäftsführer) Bernd Junginger (Technischer Angestellter i. R.) David Roth (Rechtsanwalt) Gaetano Stivala (Gastronom) Horst Wiest (Raumausstattermeister) Grüne und Unabhängige Barbara Baur (Pflegeassistentin) Ferdinand Ganter (Student) Alexander Jürgens (Studiendirektor i.R.) (ab 13.12.2021) Claus Keßel (Dipl. Physiker) Michael Müller (Aushilfe) Susanne Münz (Sonderschullehrerin a. D.) Roman Muth (Student) Constans Johannes Claudius Richter (Schreiner) (bis 13.12.2021) Hermine Städele (Dipl. Sozialarbeiterin) SPD Birgit Ewert (Dipl. Ing. Landespflege - Garten-/Landschaftsarchitektin) Udo Mann (Architekt i. R.) Doris Spieß (Fernmeldebetriebsinspektorin a. D.) BfW (Bürger für Weingarten) Bernhard Oligmüller (Technischer Angestellter i. R.) Peter Wielath (Montagedisponent) Ergebnisverwendungsvorschlag
Nachtragsbericht Der seit 24.02.2022 andauernde Ukrainekrieg wird sich auch auf die Stadtwerke Weingarten und deren Ergebnis auswirken. In der Sparte Wärme werden die Gasbezugskosten für das mobile BHKW etwas höher als geplant ausfallen. Im Bereich der Bäder kann davon ausgegangen werden, dass die Baupreise für die geplanten Investitionen höher ausfallen werden, sofern es bei den anstehenden Ausschreibungen überhaupt Anbieter gibt. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung hat es nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht gegeben.
Weingarten, 22. April 2022 STADTWERKE WEINGARTEN Bürgermeister Alexander Geiger, Werkleiter Anlagennachweis zum 31.12.2021
1) Anlagenabgang: GWG 2016 Bäder, Anschluss
mobiles BHKW Standort Talschule
Verbindlichkeitsspiegel zum 31.12.2021 Für Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
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