Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 8434
Eingetragen
27.3.2009
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiArchitekturbüros für HochbauSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Ausführung von Dachdecker-, Dachklempner- und Abrissarbeiten am Dach sowie sämtliche Serviceleistungen am Dach, der Handel mit Dachstoffen und die Verwaltungstätigkeit für andere Firmen

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Andreas Alber
seit 27.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Alber
Scharfschwerdtstraße 30, 16540 Hohen Neuendorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Andreas Alber GmbH

Hohen Neuendorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 22.511,00 0,00
I. Sachanlagen 22.511,00 0,00
B. Umlaufvermögen 107.691,19 25.501,70
I. Vorräte 1.270,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.054,67 560,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.366,52 24.941,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 783,76 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 130.985,95 25.501,70

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 55.987,64 20.354,89
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.645,11 0,00
III. Jahresüberschuss 35.632,75 -4.645,11
B. Rückstellungen 7.213,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten 67.785,31 3.746,81
Bilanzsumme, Summe Passiva 130.985,95 25.501,70

Anhang

für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Bei erstmaliger Aufstellung des Jahresabschlusses nach BilMoG wurde aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB die Vorjahreszahlen nicht angepasst.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Durch die erstmalige Anwendung des BilMoG ergaben sich gegenüber dem Vorjahr zwingend Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Zugänge bis zu einem Wert von EUR 150,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) sind, soweit vorhanden, im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben worden. Zugänge mit einem Wert von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) sind, soweit vorhanden, im Jahr des Zugangs mit 1/5 Ihres Wertes abgeschrieben worden.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.054,67 0,00 560,70

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 67.785,31 35.614,93 3.746,18 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Andreas Alber.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hohen Neuendorf, den

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2011.

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