Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 22111
Eingetragen
29.2.2016
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Entwicklung von sowie der Handel mit Hard- und Software sowie Erbringung aller damit zusammenhängenden Beratungsleistungen. Außerdem die Durchführung von EDV-Schulungen, die Errichtung von Internetpräsenzen und die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen und die Vermietung von IT-Infrastruktur sowie von Büroflächen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Wolfgang Ludwig Bongartz
Sankt Augustin
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

wobocon GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 3.400,00 4.607,00
I. Sachanlagen 3.400,00 4.607,00
B. Umlaufvermögen 29.873,00 7.585,37
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.875,21 406,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.997,79 7.178,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 33.273,00 12.192,37

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 20.125,78 12.017,37
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 -8.000,00
2. eingefordertes Kapital 25.000,00 17.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -4.982,63
III. Bilanzverlust 4.874,22 0,00
B. Rückstellungen 4.733,00 175,00
C. Verbindlichkeiten 8.414,22 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 33.273,00 12.192,37

Anhang


 

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der wobocon GmbH, Von-Stauffenberg-Str. 8, 53757 Sankt Augustin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22111, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
 

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

1. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten- minderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen Vermögensgegenständen und von 6 bis 14 Jahren bei Sachanlagen), bewertet.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.

Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00, die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht, da diese bezüglich ihrer Größenordnung unwesentlich sind.

2. Umlaufvermögen

Bewertung von Forderungen/Rückstellungen/Verbindlichkeiten
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu ihrem Erfüllungsbetrag.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

1. sonstige Vermögensgegenstände

Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen Gesellschafter enthalten.

2. Rückstellungen

Die Rückstellung sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

3. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 8.414,22 (VJ Euro  0,00), mit einer Restaufzeit über 5 Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 636,06 (VJ Euro  0,00).

D. DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

1. Anzahl der Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 1.

3.Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

4.Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

Geschäftsführer der  wobocon GmbH ist Herr Wolfgang Bongartz, Diplom- Informatiker (FH).

Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

Sankt Augustin, 26.03.2019

                                
Gez. Wolfgang Bongartz
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2019 festgestellt.

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