wobocon
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.400,00 |
4.607,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.400,00 |
4.607,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.873,00 |
7.585,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.875,21 |
406,73 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.997,79 |
7.178,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
33.273,00 |
12.192,37 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.125,78 |
12.017,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-8.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
17.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-4.982,63 |
| III.
Bilanzverlust |
4.874,22 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.733,00 |
175,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.414,22 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
33.273,00 |
12.192,37 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017, der wobocon GmbH,
Von-Stauffenberg-Str. 8, 53757 Sankt Augustin, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22111,
wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten-
minderungen, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen
Vermögensgegenständen und von 6 bis 14 Jahren bei
Sachanlagen), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00, die
der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
2. Umlaufvermögen
Bewertung von
Forderungen/Rückstellungen/Verbindlichkeiten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
1. sonstige Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten.
2. Rückstellungen
Die Rückstellung sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro 8.414,22
(VJ Euro 0,00), mit einer Restaufzeit über 5
Jahren bestanden nicht. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestanden zum Stichtag in Höhe von
Euro 636,06 (VJ Euro 0,00).
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 1.
3.Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
4.Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen nicht.
Geschäftsführer der wobocon GmbH ist
Herr Wolfgang Bongartz, Diplom- Informatiker (FH).
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Sankt Augustin, 26.03.2019
Gez. Wolfgang Bongartz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2019 festgestellt.
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