Blumen
Elser GmbH
Laichingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.444,00 |
6.188,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.444,00 |
6.188,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.263,95 |
74.314,96 |
| I.
Vorräte |
12.059,59 |
12.936,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
376,39 |
45.264,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.827,97 |
16.113,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
600,00 |
640,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
12.911,77 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.219,72 |
81.142,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.722,74 |
5.993,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
12.841,85 |
19.571,40 |
| davon
Verlustvortrag |
19.571,40 |
24.955,26 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
39.643,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.396,98 |
35.506,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.785,39 |
9.918,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.219,72 |
81.142,96 |
Anhang
der Offenlegungsbilanz zum 31. Dezember 2010
der Blumen Elser GmbH
Der Jahresabschluss der Blumen Elser GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs.1 HGB.
Die Einzelpositionen des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2010
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden
Posten:
sonstige Rückstellungen
sonstige Vermögensgegenstände
Zur Erläuterung wird ausgeführt:
Die Verpflichtung aus
Altersversorgungsverpflichtungen wurde im Vorjahr unter den
sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.
Das angesparte Guthaben zur Erfüllung von
Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen wurde im
Vorjahr unter den sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesen.
Nach § 246 Abs.2 Satz 2 HGB sind Verpflichtungen
und Vermögensgegenstände zu saldieren.
Der Ausweis erfolgt unter dem Posten "Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Bei Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren wurden diese angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
musste keinen Risiken durch die Bildung angemessener
Wertberichtigungen Rechnung getragen werden.
Rückstellung / Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
einzelnen im Anlagespiegel dargestellt. Es sind die
historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten
nachgewiesen. Auf die Aufstellung wird nach § 274a Nr.
1 HGB verzichtet.
Sonstige Vermögensgegenstände
Auf die Aufstellung wird nach § 274a Nr. 2 HGB
verzichtet.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Auf die Aufstellung wird nach § 274a Nr. 4 HGB
verzichtet.
Sonstige Rückstellungen
Es bestehen keine erläuterungspflichtige
sonstigen Rückstellungen (§§ 285 Nr. 12, 288
HGB).
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung
wurden nachfolgende Bewertungsprämissen angewandt:
biometrische Annahmen Richttafeln 2005 G
von Klaus Heubeck
Rechnungszins 5,15%
Der Rechnungszinssatz wurde gem § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt.
Bewertungsverfahren Projected Unit
Credt Method (PUC-Methode)
Fluktuation ohne Ansatz
Anwartschaftstrend 0,00 % p.a.
Rententrend 0,00 % p.a.
Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Haftungsverhältnisse und sonstige
Verpflichtungen
Es bestehen keine erläuterungspflichtige
finanzielle Verpflichtungen (§§ 285 Nr. 1-3, 288
HGB).
IV. Sonstige Angaben
Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von 19.571,40 Euro enthalten.
Organe der Gesellschaft
Zum Geschäftsführer war während des
abgelaufenen Geschäftsjahres und ist bestellt:
Susanne Winkler, Laichingen
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und der
Satzung von der Geschäftsführung aufgestellt
worden.
Blumen Elser GmbH
Laichingen, 16. Juni 2011
Susanne Winkler (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2011
festgestellt.
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