Anka Import
und Export GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
917,00 |
497,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
916,00 |
496,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.693,48 |
33.183,35 |
| I.
Vorräte |
6.352,15 |
12.883,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.456,81 |
8.300,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.884,52 |
11.999,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
836,81 |
841,21 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
54.946,69 |
42.426,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
80.393,98 |
76.948,49 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
67.991,52 |
73.257,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.519,76 |
-5.266,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
54.946,69 |
42.426,93 |
| B.
Rückstellungen |
861,00 |
883,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.532,98 |
76.065,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.290,87 |
19.822,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
80.393,98 |
76.948,49 |
Anhang
1. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1.1.Allgemeine Erläuterungen
Gemäß §§ 284ff HGB werden im
folgenden die einzelnen darzustellenden Angaben
erläutert, soweit sie nicht unmittelbar bereits aus
der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich
sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.
8 HGB nicht angegeben.
Nach § 267 Abs. 1 HGB handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft.
1.2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Die Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten und die Schulden zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Etwaige Wahlrechte des Bilanzansatzes wurden nach
steuerlichen Grundsätzen entschieden.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige,
lineare Abschreibungen, die pro rata temporis ermittelt
wurden, angesetzt.
Die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2
EStG wird handelsrechtlicher Übung entsprechend
für diejenigen Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, in Anspruch
genommen, soweit deren Nettoanschaffungskosten 150,00
€ nicht übersteigen.
Nach der steuerlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a
EStG wurde für diejenigen
Vermögensgegenstände des abnutzbaren
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, soweit deren Nettoanschaffungskosten
150,00 €, aber nicht 1.000,00 € übersteigen,
ein Sammelposten gebildet, der im Geschäftsjahr der
Anschaffung und in den folgenden vier Geschäftsjahren
jeweils zu einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst
wird.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach §
253 Abs. 3 HGB zum 31. Dezember 2009 zu Anschaffungskosten
zuzüglich sachgerecht geschätzter
Anschaffungsnebenkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
worden.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos wurde bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen eine Pauschalwertberichtigung i.H.v. 1 v.H. des
Nettoforderungsbestands gebildet.
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Das Stammkapital wurde gem. § 283 HGB zum
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden pflichtgemäß
für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, sie
decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in
angemessener Höhe.
Die Verbindlichkeiten wurden zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Das gezeichnete Kapital i.H.v. 25.564,59 € ist
zu 100 v.H. eingezahlt.
1.2.1. Angabe der Grundlage für die
Währungsumrechnung
Bereits im Kalenderjahr 1997 wurde bei einem
Kreditinstitut ein USD-Fremdwährungskonto
eingerichtet, da bei verschiedenen Exporten in USD
fakturiert wird und bei Importen ebenfalls Rechnungen in
USD vorliegen.
Der sich aus den Importen zum 31. Dezember 2009
ergebende Warenbestand wurde dementsprechend auch in USD
aufgenommen; die Bewertung der Vorräte erfolgte nach
§ 253 Abs. 3 HGB zum 31. Dezember 2009 zu den
Anschaffungskosten zuzüglich sachgerecht
geschätzter Anschaffungsnebenkosten.
Das Fremdwährungskonto wurde zum 31. Dezember
2009 mit dem Geldkurs von 1,4376 €/USD wie folgt
bewertet: 219,44 $/1,4376 = 152,64 €.
Bei den Fremdwährungsverbindlichkeiten erfolgte
die Bewertung mit den ursprünglichen
Anschaffungskosten.
2. Beziehungen zu Unternehmensorganen
2.1. Angabe der Namen und Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Alleinvertretungsberechtigte, von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Mitglieder der Geschäftsführung waren
Herr Chen-Feng Lee, Mönchengladbach,
Frau Kai-Li Ho, Mönchengladbach.
2.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber der alleinigen Gesellschafterin, Frau
Kai-Li Ho bestehen zum 31. Dezember 2009 unbestrittene
Verbindlichkeiten i.H.v. 56.242,11 €, die
Gesellschafterdarlehn mit Rangrücktritt betragen
unverändert 56.242,11 €.
Mönchengladbach-Rheydt, den 30. Dezember 2010
Die Geschäftsführer
Gez. Cheng-Feng Lee
Gez. Kai-Li Ho
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 56.242,11 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.935,00
EUR.
1.1.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 56.242,11 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.835,08
EUR.
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