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Rittermeier GmbH
Pastoratsweg 5, 45529 Hattingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Bacic seit 8.2.2022 | Geschäftsführer |
Achim Rittermeier seit 10.5.2001 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 45.50% | |
| 44.75% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rittermeier GmbHHattingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften unter Beachtung des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Nach den Größenklassenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB gehört die Gesellschaft zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben statt in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang zu machen, wird hiervon teilweise Gebrauch gemacht. III. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB, sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274 a, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264 c, 266 und 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit sie gegen Entgelt erworben wurden, zu Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten bewertet worden. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig, unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge werden ab dem Monat der Anschaffung vorgenommen. Die Abschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Die Finanzkonten sind mit den Nennwerten bilanziert. DieRückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das Geschäftsjahr betreffen. Die Höhe der Rückstellungen orientiert sich am voraussichtlich zu erwartendem Aufwand bzw. an der Höhe und dem Umfang des Risikopotentials, das mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag bewertet wurde. Soweit Rückstellungen bestehen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, erfolgt eine Abzinsung auf den Barwert. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. 2. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Gem. § 274 a Nr. 1 HGB wurde auf die Erstellung eine Bruttoanlagespiegels verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind, bis auf einen Betrag von € 3.338,35, innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen i. H. v. € 50.007,14 (Vorjahr: € 59.175,04). Eigenkapital Die Höhe des gezeichneten Kapitals ist unverändert und beträgt nominal € 25.600,00. Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde, in Anwendung der Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 HGB, verzichtet. Rückstellungen Bei der Pensionsrückstellung ergibt sich, aus der Anwendung der Übergangsregelung des § 67 Abs. 1 EGHGB, ein noch nicht berücksichtigter Zuführungsbetrag von TEUR 1. Die Bewertung des Verpflichtungsumfangs wird im Rahmen des § 253 Abs. 1 und 2 HGB auf Basis der folgenden Berechnungsgrundsätze und Rechnungsgrundlagen durchgeführt: Bewertungsverfahren: Teilwert, Rechnungszins: 1,78 %, Biometrie: Heubeck Richttafeln 2018 G, Fluktuation: keine, Trend Renten: 0,00 % p.a., Trend Anwartschaften: 0,00 % p.a. Die Pensionsverpflichtung wurde mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung wurden mit der Pensionsverpflichtung verrechnet. Gegenüber der Abzinsung mit dem 7-Jahresdurchschnitt ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 12.491,00 (Vorjahr: € 18.961,00). Gem. § 253 Abs. 6 HGB besteht hinsichtlich dieses Betrages eine Ausschüttungssperre. Unter den sonstigen Rückstellungen sind alle Verpflichtungen, Verluste und Risiken ausgewiesen, die das Geschäftsjahr betreffen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind bezüglich ihrer Restlaufzeit wie folgt strukturiert:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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