Avanti Personaldienste GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 19477
Eingetragen
9.8.2002
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
die Erbringung von Personaldienstleistungen, insbesondere Personalberatung und Personalvermittlung sowie die Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens.

Historie

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Management

NameRolle
Horst Uebach
seit 5.10.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Avanti Personaldienste GmbH

Lauf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 35.322,00 20.242,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.234,00 5.425,00
II. Sachanlagen 22.088,00 14.817,00
B. Umlaufvermögen 307.276,16 301.882,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 262.618,68 211.210,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.000,00 1.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 44.657,48 90.671,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.627,79 687,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 346.225,95 322.811,58

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 61.011,24 50.402,19
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 36.011,24 25.402,19
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 1.150,00 3.050,00
C. Rückstellungen 48.595,25 51.157,66
D. Verbindlichkeiten 235.469,46 218.201,73
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 235.469,46 198.755,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 346.225,95 322.811,58

Anhang für das Geschäftsjahr 2007

I. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten unter 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Sonderposten mit Rücklagenanteil enthalten nur steuerliche Ansparrücklagen im Sinne des § 7g Abs. 3 EStG.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die im Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Alle sonstigen, zum Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen sind unter sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

II. Ergänzende Angaben zur Bilanz

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 1.000,00 Euro.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten enthalten keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 S.1 Nr.1 a HGB).

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 25.402,19 Euro enthalten.
 
III. Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.

Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB vor.

Während des Berichtsjahres wurde das Unternehmen von

Herrn Horst Uebach

in seiner Eigenschaft als Gesellschaftergeschäftsführer geleitet.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BG befreit.

Die Bezüge werden gemäß § 288 HGB nicht angegeben.

Es liegen keine besonderen Umstände nach § 264 Abs. 2 HGB vor, die zusätzliche Angaben erforderlich machen würden.

 

Lauf a. d. Pegnitz, 03. Dezember 2008

gez. Horst Uebach

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