URSA (INSMAT) Holdings GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Richard Altgassen seit 20.9.2022 | Geschäftsführer |
Thorsten Krema seit 20.12.2019 | Prokura |
Rolf Heinz Otto Walter Haberlah seit 20.9.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Etex NV | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Etex Holding GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023TestatsexemplarBilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine AngabenDie Gesellschaft Etex Holding GmbH mit Sitz in
Heidelberg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim
unter der Nummer HR B 338038 eingetragen.
Den für die Etex Holding GmbH befreienden
Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Kreis von Unternehmen stellt die Etex
N.V., Zaventem/Belgien, auf. Die Etex Holding GmbH und ihre
Tochtergesellschaften werden in diesen Konzernabschluss zum
31. Dezember 2023 einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird
nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
aufgestellt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Die
Gesellschaft ist daher gem. § 291 HGB von der
Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.
Der Jahresabschluss wurde nach den einschlägigen
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3
HGB. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
entspricht dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2
HGB. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft hat die Erleichterungen des § 288
Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften teilweise
in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im
Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Mit notarieller Urkunde Nr. 17/2023 vom 11. Januar 2023
der Notarin Dr. Sabine Funke in Frankfurt am Main wurde die
URSA INSMAT GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf
die Etex Holding verschmolzen. Die Eintragungen in das
Handelsregister B des Amtsgerichts Mannheim erfolgte am 20.
Januar 2023.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer, im Zugangsjahr
zeitanteilig, um planmäßige Abschreibungen (3
bis 10 Jahre; lineare Methode) vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten werden keine
Fremdkapitalkosten einbezogen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr
zeitanteilig, linear abgeschrieben. Die wirtschaftlichen
Nutzungsdauern bemessen sich wie folgt:
Bauten, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken 25 Jahre bis 30 Jahre.
Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Sind die Gründe für eine
außerplanmäßige Abschreibung entfallen,
erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zu den
fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellkosten.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert und die Ausleihungen grundsätzlich
zum Nennwert bewertet.
Für Finanzanlagen, deren Wertminderung
voraussichtlich von Dauer ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Sind die Gründe für die
außerplanmäßige Abschreibung entfallen,
erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den
Anschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalbetrag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel werden zu Nennwerten, die
zugleich dem Zeitwert entsprechen, angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projekte Unit Credit Method)
unter Verwendung der Heubeck'schen Richttafeln 2018 G
ermittelt. Für die Abzinsung wurde gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB pauschal eine durchschnittliche
Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der
von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag
ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen
zehn Jahre von 1,82% angesetzt (Vj. 1,78%). Für
Mitarbeiter mit beitragsorientierter Zusage wurde der
Barwert des zum Bilanzstichtag erreichten Anspruchs
ermittelt. Rentensteigerungen wurden mit 1,00% p.a.
(für Eintritte ab dem 1. Juli 1995) bzw. 2% (Vj. 2%)
p.a. (für Vorstand und Altbestand)
berücksichtigt. Da die Mitarbeiter in der Regel lange
im Unternehmen beschäftigt bleiben, wurde auf die
Berücksichtigung einer Fluktuationsrate verzichtet.
Die ausschließlich zur Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S.
d. § 246 Abs. 2 HGB), wurden mit ihrem beizulegenden
Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Bei dem
Deckungsvermögen handelt es sich um
Rückdeckungsversicherungen und Fondsanteile
(Wertpapiere).
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind so bemessen, dass sie in Höhe
des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung tragen, unter Berücksichtigung
zukünftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Zukünftig erwartete Kostensteigerungen werden
ebenfalls berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Dienstjubiläen
werden für die zurückgelegten Dienstzeiten nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage des modifizierten Teilwertverfahrens mit einem
Rechnungszins von 1,75% (Vj. 1,44%) p.a.
(durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten sieben Jahre
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zum 31.
Dezember 2023) sowie mit einer jährlichen
Gehaltssteigerung wie im Vorjahr von 2,00 % ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB)
beachtet.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden diese mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge
der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht
abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden
verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter
Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür
bestehenden Ansatzwahlrechts (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB).
Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum
Anhang) dargestellt.
Angaben zum AnteilsbesitzFür die Etex Holding GmbH ergeben sich folgende
Angaben zum Anteilsbesitz.
Durch die Verschmelzung der URSA INSMAT GmbH in die Etex
Holding GmbH, hat diese die Anteile an der URSA Deutschland
GmbH erlangt.
1) Werte beziehen sich auf einen
vorläufigen und untestierten Jahresabschluss.
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von EUR 56,3 Mio. (Vj. EUR 33,4 Mio.) beinhalten
hauptsächlich Forderungen aus Gewinnabführung EUR
55,2 Mio., Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR
0,3 Mio. (Vj. EUR 0,9 Mio.) und Forderungen aus USt EUR 0,7
Mio..
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von EUR 0,7 Mio. (Vj. EUR 0,7 Mio.) beinhalten
hauptsächlich Forderungen gegenüber dem
Finanzamt.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
EigenkapitalDas Eigenkapital belief sich zum Ende des
Geschäftsjahres auf TEUR 25.109 (Vj. TEUR 22.134)
Das gezeichnete Kapital blieb durch den Merger mit der
URSA Insmat GmbH unverändert bei TEUR 5.000. Die
Verschmelzung mit der URSA erfolgt gem. § 54 UmWG ohne
Kapitalerhöhung. Die Kapitalrücklage beträgt
zum 31. Dezember 2023 unverändert zum Vorjahr TEUR
21.694.
RückstellungenDie Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 4,8
Mio. (Vj. EUR 4,6 Mio.) ergeben sich aus der Verrechnung
von Vermögensgegenständen und Schulden.
Unter den sonstigen Rückstellungen in Höhe von
EUR 1,3 Mio. (Vj. EUR 2,0 Mio.) werden im Wesentlichen
Rückstellungen für fehlende Rechnungen EUR 0,4
Mio. (Vj. EUR 1,1 Mio.), Abraumbeseitigung EUR 0,7 Mio.
(Vj. EUR 0,7 Mio.) sowie Jubiläum TEUR 44 (Vj. TEUR
42) und Personalrückstellungen TEUR 143 (Vj. TEUR 122)
ausgewiesen.
VerbindlichkeitenDie Zusammensetzung der Verbindlichkeiten, ihre
Restlaufzeiten und Besicherung werden in einer besonderen
Übersicht (Anlage 2 zum Anhang) dargestellt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 536,0 Mio. (Vj. EUR 370,9
Mio.) beinhalten hauptsächlich
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 486 Mio.,
Cash-Pool Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 30,7 Mio.
(Vj. EUR 23,4 Mio.), Verbindlichkeiten aus dem
Gewinnabführungsvertrag gegenüber der EGE von EUR
17,3 Mio. sowie EUR 1,5 Mio. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich
wie folgt:
Die kurzfristigen Miet- und Leasingverträgen
betreffen im Wesentlichen Kraftfahrzeuge, Büro- und
Geschäftsausstattung sowie Dienstleistungs- und
Wartungsverträge.
Vorteile von Miet- und Leasingverträgen liegen in
der Liquiditätsoptimierung. Risiken könnten sich
aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht
mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es
derzeit keine Anzeichen gibt. Besondere Risiken aus den
Leasingverhältnissen sind nicht ersichtlich.
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen
Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen
Geschäfte, die für die Finanzlage der
Gesellschaft von Bedeutung wären.
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige betriebliche ErträgeDie Sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe
von EUR 1,9 Mio. (Vj EUR 1,8 Mio.) im Wesentlichen
Weiterbelastungen an verbundene Unternehmen EUR 1,7 Mio
(Vj. EUR 1,8 Mio.).
Der Personalaufwand beträgt EUR 2,4 Mio. (Vj. EUR
2,4 Mio.).
Sonstige betriebliche AufwendungenDie betrieblichen Aufwendungen haben sich zum Vorjahr um
EUR 0,5 Mio. auf EUR 1,5 Mio. (Vj. EUR 2,0 Mio.) reduziert.
Steuern vom Einkommen und ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag führen zu
einem Aufwand von EUR 5,1 Mio.
NachtragsberichtDurch die aktuellen geopolitischen Spannungen und dem
Angriffskrieg Russlands ggü. der Ukraine herrscht hohe
Unsicherheit am Gas- und Rohstoffmarkt. Störungen in
den Lieferketten und Verfügbarkeitsengpässe
führen zu steigenden Preisen. Es kann derzeit nicht
abgesehen werden ob hier mittelfristig ein Einfluss auf den
Geschäftsverlauf entsteht.
Darüber hinaus gab es nach Abschluss des
Berichtsjahres bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich
wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
der Gesellschaft auswirkten.
ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den zum 31. Dezember
2023 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von
TEUR 2.975. auf neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige AngabenIm Jahresdurchschnitt beschäftigte das Unternehmen
22 Mitarbeiter (Vj. 24), davon 20 Angestellte (Vj. 22)
sowie 2 Gewerbliche (Vj. 2).
Geschaftsfuhrer im Geschaftsjahr waren
Auf die Angabe der im Berichtsjahr an aktive
Geschaftsfuhrer gewahrten Bezuge wird unter Bezugnahme auf
§ 286 Abs 4 HGB verzichtet
Es bestehen Pensionsruckstellungen für
pensionsberechtigte Angehorige ehemaliger Geschaftsfuhrer
der Gesellschaft in Hohe von TEUR 35 (Vj TEUR 36)
Heidelberg, 15 03 2024
Etex Holding GmbH
Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Aufstellung der Verbindlichkeiten 2023
Aufstellung der Verbindlichkeiten 2022
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Etex Holding GmbH, HeidelbergPrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Etex Holding GmbH,
Heidelberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 29. März 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften
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Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
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