GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH

Katharinastraße 1, 44793 Bochum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 12870
Vorher
Platin 536. GmbHGlasfaser Bochum Verwaltungs GmbH
Eingetragen
2.2.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenHerstellung von Glasfasern und Waren daraus
Gegenstand
Nach Änderung: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG und die Übernahme ihrer Geschäftsführung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Björn Schürstedt
seit 6.12.2024
Prokura
Benny Nikolai Pfanz
seit 6.12.2024
Prokura
Thomas Neumann
seit 10.3.2022
Prokura
Geschäftsführer
Patrick Helmes
seit 28.6.2021
Geschäftsführer
Anke Cronauge
seit 27.8.2014
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH

Bochum

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Lagebericht

Konzernzugehörigkeit

Die GLAFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH (GFR mbH), Bochum, ist Komplementär-GmbH der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG (GFR KG), Bochum.

Die Anteile der GFR mbH werden zu 100 % von der GFR KG gehalten (Einheitsgesellschaft).

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der GFR KG und die Übernahme ihrer Geschäftsführung.

Die kaufmännische Betriebsführung der Gesellschaft obliegt der Geschäftsführung der Gesellschaft und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH.

Geschäftsentwicklung

Die GFR mbH erhält von der GFR KG eine Haftungsvergütung sowie Erstattungen für die aus der geschäftsführenden Tätigkeit entstandenen Aufwendungen. Daraus resultiert in 2023 ein Jahresüberschuss von 5 T€ (Vorjahr: 5 T€).

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme steigt von 93 T€ im Vorjahr auf 97 T€ in 2023. Auf der Aktivseite erhöhen sich die Guthaben bei Kreditinstituten, während die Forderungen leicht rückläufig sind. Auf der Passivseite erhöht der Jahresüberschuss das Eigenkapital. Mit 95 T€ (Vorjahr: 90 T€) macht das Eigenkapital 97,9 % (Vorjahr: 96,8 %) der Bilanzsumme aus.

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Die geordnete wirtschaftliche Lage der Gesellschaft besteht auch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts unverändert fort.

Risikobericht

Das Geschäftsrisiko der GFR mbH ergibt sich aus der persönlichen Haftung an der GFR KG.

Es bestehen keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährdet hätten. Aus der heutigen Sicht sind auch für die absehbare Zukunft keine derartigen Risiken ersichtlich.

Öffentliche Zwecksetzung

Die GFR mbH hat die ihr von der Stadt Bochum im Rahmen der Daseinsvorsorge übertragenen Aufgaben nachhaltig erfüllt.

Prognosebericht

Aus der Haftungsvergütung und den Erstattungen für die entstandenen Aufwendungen aus der Geschäftsführung wird die GFR mbH auch in 2024 einen Überschuss auf dem Niveau des Berichtsjahres erwirtschaften.

 

Bochum, 26. Januar 2024

Graumann

Helmes

Bilanz

AKTIVA

Anhang 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (1) 9 11
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 88 82
97 93
97 93

PASSIVA

Anhang 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital (2) 25 25
II. Bilanzgewinn (3) 70 65
95 90
B. Rückstellungen (4) 1 1
C. Verbindlichkeiten (5) 1 2
97 93

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang 2023
T€
2022
T€
1. Umsatzerlöse (6) 6 6
2. sonstige betriebliche Erträge 7 9
3. sonstige betriebliche Aufwendungen -7 -9
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1 -1
5. Jahresüberschuss 5 5
6. Gewinnvortrag 65 60
7. Bilanzgewinn 70 65

Anhang

Allgemeine Angaben

Die GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bochum ist beim Amtsgericht Bochum unter der Nummer HRB 12870 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es handelt sich um Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die die Gesellschafterin betreffen, mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

(2) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25 T€ ist voll eingezahlt.

(3) Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn beinhaltet den Gewinnvortrag (65 T€) aus dem Geschäftsjahr 2022 sowie den Jahresüberschuss (5 T€) aus dem Geschäftsjahr 2023, der auf neue Rechnung vorgetragen wird.

(4) Rückstellungen

Der Posten betrifft Steuerrückstellungen sowie sonstige Rückstellungen.

(5) Verbindlichkeiten

31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
sonstige Verbindlichkeiten 1 2
davon aus Steuern (1) (2)
Gesamt 1 2

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(6) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen ausschließlich Erlöse aus der Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung.

Sonstige Angaben

Abschlussprüfungsleistungen

Im Jahresabschluss 2023 sind 1 T€ Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses enthalten.

Geschäftsführung

Christian Graumann

Patrick Helmes

Bezüge

Die Geschäftsführung hat im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung von der Gesellschaft erhalten.

Gesellschafterstellung

Die Gesellschaft ist unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafterin der GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG mit Sitz in Bochum.

Arbeitnehmer*innen

Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter*innen beschäftigt.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, Bochum. Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) mit Sitz in Bochum stellt als Mutterunternehmen der Stadtwerke Bochum Holding GmbH einen Teilkonzernabschluss auf, der beim Unternehmensregister offengelegt wird. Gleichzeitig stellt die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) mit Sitz in Bochum als Mutterunternehmen der HVV einen befreienden Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, der ebenfalls beim Unternehmensregister offengelegt wird.

Auf die Einbeziehung dieser Gesellschaft in den von der HVV aufgestellten Teilkonzernabschluss wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung verzichtet.

 

Bochum, 26. Januar 2024

Graumann

Helmes

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass dolosen Handlungen oder Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Dortmund, den 03. April 2024

Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Börner, Wirtschaftsprüferin

Black, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Gesellschafterversammlung der GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH hat am 23. Mai 2024 beschlossen:

"Der Jahresabschluss der GLASFASER RUHR Verwaltungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2023 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) mit einem Jahresüberschuss von 5.050,50 € und einer Bilanzsumme von 97.236,17 € wird festgestellt.

Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen."

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