Dhahri GmbHLiquidiert
53881 Euskirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marina Dhahri seit 10.3.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dhahri GmbHEuskirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Dhahri GmbH in Euskirchen zum 31.12.2012 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftervertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von dem Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Erstellung der Bilanz zum 31.12.2012 wurden die neuen Bilanzierungs- und Bewertungs-Vorschriften nach dem Bilanz-Modernisierungs-Gesetz berücksichtigt. Es ergaben sich keine steuerrechtlichen Abweichungen gegenüber der Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge im Berichtsjahr wurden zeitanteilig berechnet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind der gesonderten Anlage über die Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 zu entnehmen. Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen ergeben sich aus dem Erläuterungsbericht bzw. aus dem Kontennachweis zur Bilanz. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 84.307,63 (Vorjahr: EUR 77.611,72). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: - Frau Marina Dhahri, Peter-Falkenstein-Strasse 24a, 53881 Euskirchen Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
Euskirchen, den 17. Juni 2014 gez. M. Dhahri Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.06.2014 |
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