VeinSys
GmbH
Neckarsulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
82.204,00 |
104.278,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
82.204,00 |
104.278,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
390.206,44 |
436.644,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
124.180,46 |
109.224,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.013,33 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
266.025,98 |
327.419,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.314,90 |
4.106,04 |
| Aktiva |
485.725,34 |
545.028,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
235.992,52 |
260.147,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
210.992,52 |
235.147,74 |
| davon
Gewinnvortrag |
235.147,74 |
123.321,65 |
| B.
Rückstellungen |
150.018,13 |
160.428,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
99.714,69 |
124.452,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
38.064,56 |
40.631,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61.650,13 |
83.820,66 |
| Passiva |
485.725,34 |
545.028,41 |
Anhang zum Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis
31. Dezember 2023
der
VeinSys GmbH
, Bad Friedrichshall
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die VeinSys GmbH mit Sitz in Bad Friedrichshall ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der
Nummer HRB 729458 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Anwendung der Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG)
aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches
(§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.
Sie hat größenabhängige
Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise in Anspruch genommen.
Soweit ein Wahlrecht für die Darstellung
gesetzlich bestimmter Sachverhalte in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang besteht,
erfolgen die Angaben teilweise im Anhang.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Die Gesellschaft hat von der Vorschrift des §
264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die
Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und die Sachanlagen sind zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet.
Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 werden
aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Negative Wertänderungen, die bis
zur
Bilanzaufstellung bekannt wurden, werden durch
entsprechende Abschreibungen berücksichtigt.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind
grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden wie im Vorjahr nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Unter Bezug auf die Vorschrift des § 288 Abs 1
Nr. 1 HGB wurde auf die Erstellung eines
Anlagengitters verzichtet.
Es bestehen keine
Forderungen deren Laufzeit größer als ein
Jahr ist.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
4.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 268 Abs. 7
i.V.m. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Aus langfristigen Verträgen (insbesondere Miet-
und Leasingverträge) ergeben sich folgende
Verpflichtungen:
Fällig in weniger als einem Jahr: EUR
39.315,00
Fällig in ein bis fünf
Jahren: EUR 173.715,00
Fällig in über fünf
Jahren: EUR 224.000,00
Im Geschäftsjahr wurden 9 Mitarbeiter
beschäftigt. Alle 9 Mitarbeiter waren Angestellte.
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2023:
Oliver Toll, Kaufmann, Oedheim
Jahresergebnis und Ergebnisverwendung
Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein
Jahresüberschuss von EUR 125.844,78 erwirtschaftet.
Zusammen mit dem nach einer Ausschüttung von EUR
150.000,00 verbliebenen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von
EUR 85.147,74 ergibt sich ein Bilanzgewinn von EUR
210.992,52.
Bad
Friedrichshall, den 19. Februar 2024
sonstige Berichtsbestandteile
Oliver Toll
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2024
festgestellt.
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