Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 141677
Eingetragen
29.7.2005
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Birthe Horstmann
seit 8.5.2012
Prokura
Alexander Milz
seit 9.1.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

INTER-DACH Baustoffe GmbH

Harpstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.648,00
II. Finanzanlagen
1. Genossenschaftsanteile 20,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 54.665,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 33.622,68
2. sonstige Vermögensgegenstände 12.816,33 46.439,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 61.320,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.547,17
SUMME AKTIVA 168.640,38

Passivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 86.435,04
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 29.712,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35.687,58
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 35.687,58
2. sonstige Verbindlichkeiten 16.805,76 52.493,34
- davon aus Steuern in EUR: 3.792,85
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 16.805,76
SUMME PASSIVA 168.640,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften/Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt./Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt./Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Anschaffungsnebenkosten bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz/bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

 

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