SAPICO-Consulting GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
280,00 |
373,00 |
| I.
Sachanlagen |
280,00 |
373,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
114.948,70 |
115.589,48 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.146,32 |
113.773,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
802,38 |
1.815,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.228,70 |
128.744,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
114.278,70 |
127.744,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
102.180,19 |
103.053,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
683,78 |
873,75 |
| B.
Rückstellungen |
950,00 |
1.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.228,70 |
128.744,78 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
I.1. Die
Firma SAPICO-Consulting GmbH in 45279 Essen, Groote
Ring 39, wurde mit notariellem Vertrag vom 28.Dezember 1994
errichtet (Urk.Nr. 370 des Notars Dr.Peter Günther in
Essen).
I.2. Die Gesellschaft ist in das
Handelsregister eingetragen unter Nr. HRB 11331
(Amtsgericht Essen).
I.3.
Sitz der Gesellschaft ist Essen.
I.4. Der
Gegenstand der Gesellschaft ist gemäß der
Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 21.03.1995
(Urk.Nr. 81 des Notars Dr. Peter Günther in Essen) die
Beratung von Unternehmen und Personen, Kauf und Verkauf von
Unternehmen, Abwicklung von Kauf- und
Verkaufsaktivitäten und die Vermittlung für
Dritte, insbesondere in den Bereichen Immobilien,
Investitionsgüterhandel, Dienst-leistung und
Versicherung.
I.5.
Gesellschafter ist seit dem 26.03.2004
Herr Alfred Piechura; 100% Kapitalanteil
I.6. Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 12.782,29
EUR (50% Einzahlung auf nominell 25.564,59 EUR).
I.7. Zum
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Alfred Piechura bestellt. Der Geschäftsführer ist
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
I.8. Das
Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
I.9. Gemäß den Kriterien des § 267
Abs.1 HGB liegt eine
kleine Kapitalgesellschaft vor. Die
größen-abhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a HGB, § 276 HGB und §
288 HBG finden Anwendung.
I.10. Das Unternehmen wird beim Finanzamt
Essen-NordOst (St-Nr.111/5708/5654) steuerlich
geführt.
II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
II.1. Neben den für alle Kaufleute geltenden
Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264f.
HGB zu beachten.
II.2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung gemäß §
252 Abs.1 HGB wurden beachtet.
Bei der Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurden die
geltenden Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches beachtet.
II.3. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II.4. In den Anhang werden diejenigen Angaben
aufgenommen, soweit sie in Ausübung eines Wahl-rechtes
nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgten.
II.5.
Haftungsverhältnisse sind vollständig auf
der Passivseite der Bilanz vermerkt; sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen,
Dauermietverhältnissen, begonnenen
Investitionsvorhaben, künftige Großreparaturen,
Umweltschutzmaßnahmen bestehen nicht.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die folgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
II.6.
Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs.3
HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
vorgenommen. Nach Entfall der Vereinfachungsregel des
Abschnittes 44 Abs. 2 EStR wurde die AfA pro rata temporis
berechnet. Die Abschreibungen der Vorjahre wurden
fortgeführt. Ferner wird auf den vorliegenden Anlagen-
und Abschreibungsspiegel verwiesen.
II.7.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert bis 410,00 EUR netto wurden
nach § 6 Abs.2 EStG im
Wirtschaftsjahr vollständig abgeschrieben. Der
für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten in
Höhe von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR (netto) in den
Vorjahren gebildete Sammelposten wurde weiter
planmäßig abgeschrieben.
II.8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
gemäß § 250 Abs.1 HGB umfassen im
Wirtschaftsjahr gezahlte Geldleistungen, die Aufwand
für spätere Rechungsperioden darstellen.
II.9. Steuerrückstellungen waren für das
Geschäftsjahr 2010 nicht zu bilden, da ein
Jahresfehlbetrag ausgewiesen wird.
II.10.
Sonstige Rückstellungen sind gemäß
§ 249 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um die zu erwartenden Ausgaben zu decken. Es
handelt sich hierbei um die Rückstellung für
Jahresabschluss- und Buchführungskosten.
II.11. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen
Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden
Rechnungsperiode gezahlt wurden.
III. ERGäNZENDE ANGABEN
III.1. Die in der Bilanz zum 31.12.2010
ausgewiesenen Bestände der Geldkonten stimmen mit den
jeweiligen Kontoauszügen per 31.12.2010 überein.
III.2. Der Jahresabschluss vermittelt einen den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
der Gesellschaft.
IV. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
IV.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresergebnisses (§ 268 I HGB). Die
Geschäfts-führung schlägt der
Gesellschafterversammlung die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 683,78
EUR wird nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag in
Höhe von 102.180,19 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Vortrag auf neue Rechnung ergibt sich damit
wie folgt:
Jahresfehlbetrag
2010:
- 683,78 EUR
Gewinnvortrag
2009:
102.180,19 EUR
Vortrag auf neue Rechnung:
101.496,41 EUR
IV.2. Eine
Gewinnausschüttung für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nicht beschlossen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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