Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 213552
Eingetragen
5.11.2018
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Handel, Installation und Reparatur von Haustechnik, insbesondere im elektrotechnischen Bereich sowie sämtliche Geschäfte und Dientsleitungen, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Menke
seit 5.11.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oldenburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Menke GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Elektro Menke GmbH

AKTIVA

Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.304,00 5.872,00
II. Sachanlagen 63.391,00 75.379,00
III. Finanzanlagen 51,66 51,66
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 194.174,51 226.355,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 181.488,21 175.375,02
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 17.646,24 6.016,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 300,00
459.055,62 489.349,83

PASSIVA

Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzgewinn 329.484,31 232.075,48
B. Rückstellungen 39.944,16 53.977,63
C. Verbindlichkeiten 77.127,15 190.796,72
459.055,62 489.349,83

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Elektro Menke GmbH hat ihren Sitz in Oldenburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg) unter HRB 213552 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 264 a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf und wird gemäß den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt, wobei die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit ihren Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Diese gilt auch für im Berichtsjahr zugegangene Vermögensgegenstände mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Die Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG werden in voller Höhe abgeschrieben.

Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den effektiven Einstandspreisen bewertet. Die Bewertung der unfertigen Leistungen ergibt sich aus den anteiligen bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen. Dabei erfolgte die Bewertung zu Herstellungskosten incl. angemessener Teile von Verwaltungskosten. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen in Höhe von 1 % des Netto-Forderungsbestandes Rechnung getragen. Erkennbare Einzelrisiken wurden zum Bilanzstichtag bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Für Ausgaben, die Aufwand künftiger Geschäftsjahre darstellen, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wird grundsätzlich von einer allgemeinen, jährlichen Kostensteigerung ausgegangen, während die Abzinsung auf Basis der Zinssätze gemäß den Bestimmungen des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB erfolgt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Sonstige Pflichtangaben

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 480,79 € (Vorjahr: 241,34 €).

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 77.127,15 Euro eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von 49.141,82 Euro Verbindlichkeiten aus Steuern und in Höhe von 1.961,86 Euro Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 7 (Vorjahr 8).

 

26127 Oldenburg, den 20. Januar 2025

gez. Stefan Menke, Geschäftsführer

Zusätzliche Angaben

Der Jahresabschluss der Elektro Menke GmbH, Oldenburg, ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20. Januar 2025 festgestellt worden.

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