FIF
Möbel GmbH
Wetzlar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
123.167,00 |
77.128,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.591,00 |
3.449,00 |
| II.
Sachanlagen |
117.576,00 |
73.679,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.437.640,38 |
3.209.439,47 |
| I.
Vorräte |
1.408.664,23 |
1.278.855,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.971.822,14 |
1.875.917,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.154,01 |
54.666,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.727,54 |
2.209,70 |
| D.
Aktive latente Steuern |
43.200,00 |
45.000,00 |
| Aktiva |
3.605.734,92 |
3.333.777,17 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
555.646,40 |
664.617,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
933,00 |
933,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
54.713,40 |
163.684,42 |
| B.
Rückstellungen |
711.391,75 |
784.251,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.338.696,77 |
1.884.907,96 |
| Passiva |
3.605.734,92 |
3.333.777,17 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der FIF Möbel GmbH, Wetzlar,
Amtgericht Wetzlar, HRB 2515 wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen worden.
Flüssige Mittel sind in Höhe des
Nennwertes angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 545.766,86 EUR.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem
beigefügten Anlagenspiegel.
Der
entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Als
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer werden 15 Jahre
festgelegt.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Das
Stammkapital von EUR 500.000 ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode berechnet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G" · durchschnittlicher
Marktzinsvon 1,78 %für eine Laufzeit
von15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank
bekanntgemacht wurde unter Berücksichtigung eines
10-Jahres-Zinsdurchschnitts, Anwendung gem. Gesetz zur
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur
Änderung handelsrechtlicher Vorschriften.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 47.506,00 €. Von der
Übergangsregelung gem. Artikel 67 Absatz
1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem
Betrag wurde demgemäß 1/15, also 3.167,00 €
den Pensionsrückstellungen zugeführt und als
sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2022
beträgt 6.334,14 (Artikel 67 Absatz 2 EGHGB).
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von
16.564,00 EUR.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Sonstige Angaben
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverträgen in Höhe von 217.199,52 EUR
jährlich.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 56,25.
Unterschrift der Geschäftsführung
Wetzlar, den 30. Mai 2023
Michael Burkert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2023
festgestellt.
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