Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 65323
Vorher
Blitz D11-eins-fünf-sieben GmbH
Eingetragen
22.3.2011
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Leimbach
seit 18.11.2022
Geschäftsführer
Tobias Hermann Breier
seit 14.12.2018
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Telefonaktiebolaget LM EricssonSWE
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Telefonaktiebolaget LM Ericsson
Sweden
500.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ericsson Germany GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 311.972.639,15 397.551.367,43
311.972.639,15 397.551.367,43
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.591.333,25 13.151.807,28
(davon gegen Gesellschafter € 12.591.333,25; Vorjahr T€ 13.152)
2. Sonstige Vermögensgegenstände 29.494,00 3.927,00
12.620.827,25 13.155.734,28
324.593.466,40 410.707.101,71

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 314.125.000,00 404.125.000,00
III. Gewinnvortrag - 4.407.902,86
IV. Jahresüberschuss - 509.652,52
V. Bilanzgewinn 8.351.521,29 -
322.976.521,29 409.542.555,38
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.544.020,00 1.080.311,89
2. Sonstige Rückstellungen 72.870,11 84.234,44
1.616.890,11 1.164.546,33
C. Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten 55,00 0,00
55,00 0,00
324.593.466,40 410.707.101,71

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
1. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 62.075,18
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -74.419,74 -62.333,80
3. Erträge aus Beteiligungen 30.000.000,00 0,00
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (davon aus verbundenen Unternehmen € 587.349,80; Vorjahr T€ 37) 612.916,80 40.781,01
5. Abschreibungen auf Finanzanlagen -25.578.728,28 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon an verbundene Unternehmen € 190,27; Vorjahr T€ 65) -245,27 -65.430,73
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.525.557,60 534.560,86
8. Ergebnis nach Steuern 3.433.965,91 509.652,52
9. Jahresüberschuss 3.433.965,91 509.652,52
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 4.917.555,38
11. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 90.000.000,00
12. Gewinnausschüttung -90.000.000,00
13. Bilanzgewinn 8.351.521,29 509.652,52

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

(1) Allgemeine Erläuterungen

Sitz/Unternehmensgegenstand

Die Ericsson Germany GmbH (EGG) hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (HR B Reg.-Nr. 65323).

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft nimmt im Anhang teilweise die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Erkennbaren Einzelrisiken wird ggf. durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Sie berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

(3) Erläuterungen zur Bilanz

Das Anlagevermögen enthält ausschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen.

Finanzanlagen 31.12.2023 31.12.2022
Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main 311.972.639,15 397.551.367,43
311.972.639,15 397.551.367,43

Die Ericsson Germany GmbH hält seit dem 1. Januar 2021 100 % der Anteile an der Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main. Dies ist unverändert in 2023.

Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 27. November 2023 wurde beschlossen, dass die Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main, einen Betrag in Höhe von T€ 60.000 aus der Kapitalrücklage zu Gunsten des Bilanzgewinns auflöst. Mit dem gleichen Gesellschafterbeschluss wurde von dem für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu erwartenden Bilanzgewinn ein Betrag in Höhe von T€ 90.000 an die Gesellschafterin Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf, mit sofortiger Wirkung vorab vom Gewinn ausgeschüttet. Die Zahlung erfolgte am 28. November 2023.

Die Auflösung der Kapitalrücklage in der Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von T€ 60.000 und anschließende Ausschüttung dieses Betrages an die Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf, wurde als Kapitalrückzahlung behandelt, da sich der Auszahlungsbetrag in der Vergangenheit in den Anschaffungskosten der Beteiligung niedergeschlagen hatte. Somit führte diese zu einer Reduzierung der Finanzanlagen von T€ 397.551 auf T€ 337.551.

Schließlich wurde die Beteiligung an der Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main, in 2023 um T€ 25.579 auf den Betrag von T€ 311.973 abgeschrieben.

Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2023

Währung Eigenkapital 31.12.2023 Ergebnis 2023
Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main EUR 321.624.868,80 -10.861.773,89

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 12.591 (Vorjahr T€ 13.152) resultieren aus dem Finanzverkehr im Rahmen der Einbindung in das konzernweite Cash-Pooling mit dem Ericsson-Konzern.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 29 (Vorjahr T€ 4) enthalten Forderungen aus Erstattungs- und Nachzahlungszinsen für Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer.

Zum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft ein Eigenkapital von T€ 322.977 (Vorjahr T€ 409.543) aus. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert T€ 500. Die Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt T€ 314.125 (Vorjahr T€ 404.125).

Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 14. Dezember 2023 wurde beschlossen, dass die Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf, einen Betrag in Höhe von T€ 90.000 aus der Kapitalrücklage zu Gunsten des Bilanzgewinns auflöst. Mit dem gleichen Gesellschafterbeschluss wurde von dem für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu erwartenden Bilanzgewinn ein Betrag in Höhe von T€ 90.000 an die Gesellschafterin Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden, mit sofortiger Wirkung vorab vom Gewinn ausgeschüttet. Die Zahlung erfolgte am 19. Dezember 2023.

Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 1.544 (Vorjahr T€ 1.080) betreffen Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) des Jahres 2023 sowie Gewerbesteuer der Jahre 2021 und 2023.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 73 (Vorjahr T€ 84).

Wie im Vorjahr haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(4) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von T€ 0 (Vorjahr T€ 62).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für die Prüfungs- und die Beratungsleistungen sowie Aufwendungen für sonstige Verwaltungskosten in Höhe von T€ 74 (Vorjahr T€ 62) zusammen.

Die Erträge aus Beteiligungen betragen im Geschäftsjahr 2023 T€ 30.000 (Vorjahr T€ 0) und beinhalten den Ertrag aus der Gewinnausschüttung in Höhe von T€ 30.000 von der Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main.

Die Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Zinserträge aus dem Cash-Pooling gegenüber der Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden, in Höhe von T€ 587 (Vorjahr T€ 37).

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten überwiegend Bankgebühren und Zinsen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 65) gegenüber der Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden, aus Cash-Pool-Salden.

(5) Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte bislang keine Mitarbeiter.

(6) Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses die folgenden Personen:

Stefan Koetz, Diplom-Ingenieur, Head of Special Projects Market Area Europe & Latin America, Gümligen (Muri bei Bern)/Schweiz, bis 10. Juli 2024

Tobias Breier, Company Controlling Unit Manager, Köln

Daniel Leimbach, Head of Customer Unit Western Europe, Düsseldorf

Konzernzugehörigkeit und Konzernabschluss

Die Gesellschaft ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird mit all ihren Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen erstellt. Der Konzernabschluss der Telefonaktiebolaget LM Ericsson wird von uns in englischer Sprache an die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt und durch diese bekannt gemacht. Er hat gemäß § 291 HGB befreiende Wirkung für einen Teilkonzernabschluss und Teilkonzernlagebericht unserer Gesellschaft.

Dieser Konzernabschluss der Telefonaktiebolaget LM Ericsson wird nach den in das EU-Recht übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Da die Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses unserer Gesellschaft gemäß § 315e Abs. 3 HGB ebenfalls nach den Grundsätzen der in das EU-Recht übernommenen IFRS möglich wäre, handelt es sich bei einem solchen Konzernabschluss um einen nach deutschem Recht aufgestellten Konzernabschluss. Insofern bestehen keine erläuterungspflichtigen Abweichungen dieses Konzernabschlusses vom deutschen Recht. Eine Erläuterungspflicht nach § 291 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe c) HGB ist damit nicht gegeben.

Nachtragsbericht

Aufgrund der Reduzierung der Umsatzerlöse in der Ericsson GmbH für das Geschäftsjahr 2024 im Zusammenhang mit der Kündigung eines Auftrages wird im Geschäftsjahr 2024 mit einer weiteren Abwertung der Finanzanlage in der Ericsson Facilities GmbH gerechnet.

 

Düsseldorf, den 28. Oktober 2024

Die Geschäftsführung

Daniel Leimbach

Tobias Breier

Protokoll über die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Ericsson Germany GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 65323, vom 26. November 2024 Minutes of the extraordinary shareholders' resolution of Ericsson Germany GmbH, registered in the commercial register of the local court of Duesseldorf under HRB 65323, as of November,26 2024
Unter Verzicht auf die Einhaltung aller Fristen und Förmlichkeiten der Einberufung halten wir hiermit namens der alleinigen Gesellschafterin eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließen mit allen Stimmen: Under waiver of the compliance with all deadlines and formal requirements of the convention, we hereby hold a shareholder's meeting of the company in the name of the sole shareholder and resolve with all votes:
1. Der Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft vom 28.10.2024 wird hiermit festgestellt. 1. The annual account for 2023, dated October 28, 2024 is approved.
2. Der Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt € 8.351.521,29 bestehend aus dem Gewinnvortrag der Vorjahre von € 4.917.555,38 und einem Jahresüberschuss von € 3.433.965,91. Aus der Kapitalrücklage wird zu Gunsten des Bilanzgewinns ein Betrag von € 90.000.000,00 entnommen und anschliessend als Vorabdividende in Höhe von € 90.000.000,00 ausgeschüttet. 2. The balance sheet gain of the company as of December 31, 2023 amounts to € 8.351.521,29 consisting of a profit carry-forward from prior fiscal years in the amount of € 4.917.555,38 and of an annual gain of the fiscal year from January 1 - December 31, 2023 as of € 3.433.965,91. An amount of € 90,000,000.00 is to be withdrawn from the capital reserve in favour of the balance sheet profit and subsequently distributed as an advance dividend of € 90,000,000.00.
3. Den Geschäftsführern Daniel Leimbach, Stefan Koetz und Tobias Breier wird hiermit Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 erteilt. 3. .The Managing Directors Daniel Leimbach, Stefan Koetz and Tobias Breier are herewith discharged from liability for the fiscal year 2023.
4. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH Düsseldorf wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024, endend mit dem 31.12.2024, bestellt. 4. The auditing firm Deloitte GmbH Düsseldorf is elected as Auditor for the fiscal year 2024, ending with Dec, 31st. 2024.
5. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. 5. .No further resolutions are taken.
6. Damit ist die Gesellschafterversammlung beendet. 6. Hence, the shareholder's meeting is closed hereby.

 

Stockholm,

Für /for Telefonaktiebolaget LM Ericsson (publ).

Jonas Stringberg

JOHAN HYLLANDER

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen des Unternehmens bzw. von dessen Teilbereichen ein, um ein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Jahresabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 28. Oktober 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Frank, Wirtschaftsprüfer

Patrick Schlicker, Wirtschaftsprüfer

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