Ericsson GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Leimbach seit 18.11.2022 | Geschäftsführer |
Tobias Hermann Breier seit 14.12.2018 | Geschäftsführer |
Bernd Albrecht Mellinghaus seit 20.2.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Telefonaktiebolaget LM Ericsson | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ericsson Germany GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023(1) Allgemeine Erläuterungen Sitz/Unternehmensgegenstand Die Ericsson Germany GmbH (EGG) hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (HR B Reg.-Nr. 65323). Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland. Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Gesellschaft nimmt im Anhang teilweise die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. (2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Erkennbaren Einzelrisiken wird ggf. durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Sie berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. (3) Erläuterungen zur Bilanz Das Anlagevermögen enthält ausschließlich Anteile an verbundenen Unternehmen.
Die Ericsson Germany GmbH hält seit dem 1. Januar 2021 100 % der Anteile an der Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main. Dies ist unverändert in 2023. Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 27. November 2023 wurde beschlossen, dass die Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main, einen Betrag in Höhe von T€ 60.000 aus der Kapitalrücklage zu Gunsten des Bilanzgewinns auflöst. Mit dem gleichen Gesellschafterbeschluss wurde von dem für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu erwartenden Bilanzgewinn ein Betrag in Höhe von T€ 90.000 an die Gesellschafterin Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf, mit sofortiger Wirkung vorab vom Gewinn ausgeschüttet. Die Zahlung erfolgte am 28. November 2023. Die Auflösung der Kapitalrücklage in der Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von T€ 60.000 und anschließende Ausschüttung dieses Betrages an die Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf, wurde als Kapitalrückzahlung behandelt, da sich der Auszahlungsbetrag in der Vergangenheit in den Anschaffungskosten der Beteiligung niedergeschlagen hatte. Somit führte diese zu einer Reduzierung der Finanzanlagen von T€ 397.551 auf T€ 337.551. Schließlich wurde die Beteiligung an der Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main, in 2023 um T€ 25.579 auf den Betrag von T€ 311.973 abgeschrieben. Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2023
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 12.591 (Vorjahr T€ 13.152) resultieren aus dem Finanzverkehr im Rahmen der Einbindung in das konzernweite Cash-Pooling mit dem Ericsson-Konzern. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 29 (Vorjahr T€ 4) enthalten Forderungen aus Erstattungs- und Nachzahlungszinsen für Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer. Zum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft ein Eigenkapital von T€ 322.977 (Vorjahr T€ 409.543) aus. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert T€ 500. Die Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt T€ 314.125 (Vorjahr T€ 404.125). Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 14. Dezember 2023 wurde beschlossen, dass die Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf, einen Betrag in Höhe von T€ 90.000 aus der Kapitalrücklage zu Gunsten des Bilanzgewinns auflöst. Mit dem gleichen Gesellschafterbeschluss wurde von dem für das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr zu erwartenden Bilanzgewinn ein Betrag in Höhe von T€ 90.000 an die Gesellschafterin Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden, mit sofortiger Wirkung vorab vom Gewinn ausgeschüttet. Die Zahlung erfolgte am 19. Dezember 2023. Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 1.544 (Vorjahr T€ 1.080) betreffen Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) des Jahres 2023 sowie Gewerbesteuer der Jahre 2021 und 2023. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 73 (Vorjahr T€ 84). Wie im Vorjahr haben alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (4) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von T€ 0 (Vorjahr T€ 62). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für die Prüfungs- und die Beratungsleistungen sowie Aufwendungen für sonstige Verwaltungskosten in Höhe von T€ 74 (Vorjahr T€ 62) zusammen. Die Erträge aus Beteiligungen betragen im Geschäftsjahr 2023 T€ 30.000 (Vorjahr T€ 0) und beinhalten den Ertrag aus der Gewinnausschüttung in Höhe von T€ 30.000 von der Ericsson Facilities GmbH, Frankfurt am Main. Die Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Zinserträge aus dem Cash-Pooling gegenüber der Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden, in Höhe von T€ 587 (Vorjahr T€ 37). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten überwiegend Bankgebühren und Zinsen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 65) gegenüber der Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden, aus Cash-Pool-Salden. (5) Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte bislang keine Mitarbeiter. (6) Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 und bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses die folgenden Personen: Stefan Koetz, Diplom-Ingenieur, Head of Special Projects Market Area Europe & Latin America, Gümligen (Muri bei Bern)/Schweiz, bis 10. Juli 2024 Tobias Breier, Company Controlling Unit Manager, Köln Daniel Leimbach, Head of Customer Unit Western Europe, Düsseldorf Konzernzugehörigkeit und Konzernabschluss Die Gesellschaft ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird mit all ihren Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der Telefonaktiebolaget LM Ericsson, Stockholm/Schweden, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen erstellt. Der Konzernabschluss der Telefonaktiebolaget LM Ericsson wird von uns in englischer Sprache an die das Unternehmensregister führende Stelle übermittelt und durch diese bekannt gemacht. Er hat gemäß § 291 HGB befreiende Wirkung für einen Teilkonzernabschluss und Teilkonzernlagebericht unserer Gesellschaft. Dieser Konzernabschluss der Telefonaktiebolaget LM Ericsson wird nach den in das EU-Recht übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Da die Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses unserer Gesellschaft gemäß § 315e Abs. 3 HGB ebenfalls nach den Grundsätzen der in das EU-Recht übernommenen IFRS möglich wäre, handelt es sich bei einem solchen Konzernabschluss um einen nach deutschem Recht aufgestellten Konzernabschluss. Insofern bestehen keine erläuterungspflichtigen Abweichungen dieses Konzernabschlusses vom deutschen Recht. Eine Erläuterungspflicht nach § 291 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe c) HGB ist damit nicht gegeben. Nachtragsbericht Aufgrund der Reduzierung der Umsatzerlöse in der Ericsson GmbH für das Geschäftsjahr 2024 im Zusammenhang mit der Kündigung eines Auftrages wird im Geschäftsjahr 2024 mit einer weiteren Abwertung der Finanzanlage in der Ericsson Facilities GmbH gerechnet.
Düsseldorf, den 28. Oktober 2024 Die Geschäftsführung Daniel Leimbach Tobias Breier
Stockholm, Für /for Telefonaktiebolaget LM Ericsson (publ). Jonas Stringberg JOHAN HYLLANDER BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Ericsson Germany GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 28. Oktober 2024 Deloitte
GmbH
Christian Frank, Wirtschaftsprüfer Patrick Schlicker, Wirtschaftsprüfer |
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