Elektrotechnik Pink-Staniewicz GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.932,00 |
65.525,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
48.930,00 |
65.523,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
570.116,58 |
329.342,28 |
| I.
Vorräte |
24.369,45 |
43.566,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
157.256,00 |
147.677,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
388.491,13 |
138.098,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.909,01 |
5.209,04 |
| Aktiva |
629.957,59 |
400.076,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
352.724,17 |
222.283,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
72.283,51 |
70.910,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
230.440,66 |
101.373,31 |
| B.
Rückstellungen |
127.715,63 |
68.174,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
149.517,79 |
109.618,48 |
| Passiva |
629.957,59 |
400.076,32 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Elektrotechnik
Pink-Staniewicz GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs - HGB -
(§§ 238 ff) unter Beachtung der besonderen
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
des § 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch
genommen.
B. GRUNDSÄTZE ZUR BEWERTUNG UND BILANZIERUNG
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens-
und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge
sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet worden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256
und der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der
Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden
Grundsätzen:
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte lineare Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungsdatum
ab dem 01.01.2023 und mit einem Einzelwert von nicht mehr
als EUR 800,00 werden sofort abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert ausgewiesen.
Die übrigen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben vor dem Bilanz-
stichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang
die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden
aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der
Erfüllungsbeträge angesetzt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
AKTIVA
Die Forderungen sind sämtlich innerhalb eines
Jahres fällig.
PASSIVA
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über fünf Jahren sowie solche,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
sonstige Berichtsbestandteile
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Thomas Staniewicz, Elektrotechnikmeister und Herrn Thomas
Pink, Elektrotechnikmeister geführt.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2024
festgestellt.
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