BFG-Fashion GmbHLiquidiert

48619 Heek, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 14444
Eingetragen
6.11.2009
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und BekleidungszubehörGroßhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
die Entwicklung, Produktion, Design und der Vertrieb von Modewaren und -artikeln. Ebenso ist die Gesellschaft tätig im Bereich der Unternehmensberatung und sonstige Dienstleistungen, ausgenommen der des Bankgewerbes.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Czipura
seit 20.7.2015
Liquidator
Stefan Zumdiek
seit 20.7.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

BFG-Fashion GmbH

Heek

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2015 bis zum 30.04.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Liquidations-eröffnungsbilanz
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

23,00

1.360,00

II. Sachanlagen

6,00

27.002,00

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

10.000,00

967.318,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.758.136,40

1.743.158,22

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

109.264,22

45.874,51

C. Rechnungsabgrenzungsposten

93,00

7.218,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

2.967.142,58

1.969.185,12

Summe Aktiva

4.844.665,20

4.761.115,85



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Liquidations-eröffnungsbilanz
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-1.994.185,12

-1.994.185,12

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-997.957,46

0,00

VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

2.967.142,58

1.969.185,12

B. Rückstellungen

9.150,00

47.071,00

C. Verbindlichkeiten

4.835.515,20

4.714.044,85

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

4.844.665,20

4.761.115,85

ANHANG

Angaben und Erläuterungen zu Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss per 30. April 2016 wird nach den Rechnungslegungs­vorschriften des HGB i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 und des GmbHG sowie der sie ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 274 a und 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wird zusätzlich von der Erleichterungsvorschrift des § 326 HGB Gebrauch gemacht.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Gegenüber dem Vorjahr werden keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird beachtet.

Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss der BFG-Fashion GmbH i.L. wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.

Im Einzelnen sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen:

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungs­kosten aktiviert und, soweit abnutzbar, planmäßig linear über maximal fünf Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand verbucht.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfas­sen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemein­kosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden in angemessenem Umfang in die Herstellungskosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzie­rung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Die Ab­schreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Ab­schreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vor­liegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Die Nutzungsdauern der Sachanlagen betragen zwischen 3 und 5 Jahren.

Für selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu € 410,00 wird von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Umlaufvermögen:

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizule­genden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anla­gevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden in angemessenem Umfang in die Herstellungskosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit bzw. verminderten Marktpreisen ergeben, sowie im Rah­men der verlustfreien Bewertung von unfertigen Erzeugnissen und Leistungen in angemessenem und ausreichendem Umfang.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungs­kosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entspre­chend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Unverzinsliche oder unterhalb der markt­üblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst.

Wertpapiere und Flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Rückstellungen:

In den Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen gebil­det. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Währungsumrechnung:

Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Flüssige Mittel, Rückstellungen, Finanzschulden und andere Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben € 0,00 (i.Vj. € 626,46) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von € 1.122.701,17 (i.Vj. € 1.122.701,17) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

In den sonstigen Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für ausstehende Rechnungen und für Personalkosten enthalten.

Von den Verbindlichkeiten haben € 34.249,10 (i.Vj. € 1.759.233,72) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von € 3.301.266,10 (i.Vj. € 2.635.891,37) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Sonstige Pflichtangaben

Liquidatoren der Gesellschaft waren

Kaufmann Stefan Zumdiek, Nordwalde (bis 30.04.2015) und

Kaufmann Christian Czipura, Bottrop (bis 30.04.2015).

Die Liquidatoren sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Bezüge der Liquidatoren wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt einen Mitarbeiter beschäftigt.

Die Gesellschafterversammlung hat am 30. März 2015 beschlossen, dass die Gesellschaft mit Wirkung zum 30. April 2015 aufgelöst wird.

 

Heek, den 19. Juni 2017

gez. Stefan Zumdiek

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.06.2017

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