N2 Umwelttechnik GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Niemann seit 18.1.2008 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
N2 Holding GmbH | 0.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
N2 Umwelttechnik GmbH i. L.NeumünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2009- Inhaltsübersicht - Erforderliche Angaben I. Angaben zur Generalnorm II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und anderen formellen Besonderheiten III. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz V. Sonstige Pflichtangaben Erforderliche Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. I. Angaben zur Generalnorm Im Berichtsjahr erfolgte kein Ausweis. II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und anderen formellen Besonderheiten 1. Darstellungsstetigkeit Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, wurde weitestgehend beibehalten. 2. Hinweise zu den Vorjahresbeträgen Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung werden in Euro angegeben. 3. Beziehungen zu Gesellschaftern Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen oder im Anhang angegeben. Im Berichtsjahr lagen derartige Positionen nicht vor. 4. Untergliederung und Einfügung neuer Posten Es wurden keine Posten neu hinzugefügt. 5. Davon-Vermerke Die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 HGB werden zusammen mit den Angaben nach § 285 Abs. 1 HGB im Anhang gezeigt. III. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. 1. Das Sachanlagevermögen wurde mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungskosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgten nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für bewegliche Wirtschaftsgüter von Anschaffungskosten über 150,- bis 1.000,- Euro wurde ein Sammelposten gemäß den steuerlichen Vorschriften gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. 2. Soweit in den Vorräten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren enthalten sind, wurden diese mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Dabei wurden die tatsächlichen Anschaffungskosten oder Durchschnittspreise ausgewiesen. Die Bestände werden per Inventur aufgenommen. Die unfertigen Leistungen wurden mit Herstellungskosten unter Einbeziehung von angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten und bei Langfristprojekten inklusive Finanzierungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Von den unfertigen Leistungen wurden die darauf entfallenden erhaltenen Anzahlungen offen abgesetzt. Das Verfahren zur Ermittlung der Gemeinkosten-Zuschläge ist unverändert geblieben. 3. Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen bzw. Abschreibungen berücksichtigt. 4. Für Rückstellungen wurden Erfahrungswerte oder tatsächliche Werte angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. 5. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen Gemäß § 265 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert auszuweisen. Dieser Angabeverpflichtung wird im Anhang nachgekommen: Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: Sonstige Forderungen EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00) 2. Angaben zu den Verbindlichkeiten Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gesondert auszuweisen: Sämtliche Verbindlichkeiten fallen unter diese Kategorie. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Angaben zur Geschäftsführung Liquidator ist seit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27. Dezember 2007 Herr Michael Niemann. 2. Hinweis zum Eigenkapital Die zum Bilanzstichtag gegebene bilanzielle Überschuldung ist durch geeignete Maßnahmen von Gläubigern und die bewerteten und abgezinsten Erfolgsaussichten aus einem Rechtsstreit mit einem Auftraggeber in tatsächlicher Hinsicht beseitigt.
Neumünster, im November 2010 Michael Niemann |
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