Flowpac GmbH
28mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 21.43% | |
B**** S****** | 6.43% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sun plus
Konzeption GmbH
|
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Aktiva |
||
|---|---|---|
| 31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | 46.618,02 | 52.346,86 |
| I. Sachanlagen | 7.853,00 | 997,00 |
| II. Finanzanlagen | 38.765,02 | 51.349,86 |
| B. Umlaufvermögen | 59.145,91 | 134.606,17 |
| I. Vorräte | 20.274,11 | 9.137,80 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 21.922,12 | 62.353,40 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 16.949,68 | 63.114,97 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 385,12 | 458,50 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 106.149,05 | 187.411,53 |
Passiva |
||
|---|---|---|
| 31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
|
| A. Eigenkapital | 75.713,14 | 114.093,69 |
| I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile | 105.000,00 | 105.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 15.000,00 | 15.000,00 |
| III. Verlustvortrag | 25.906,31 | -9.440,26 |
| IV. Jahresfehlbetrag | 18.380,55 | 15.346,57 |
| B. Rückstellungen | 2.050,00 | 5.267,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 28.385,91 | 68.050,84 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 106.149,05 | 187.411,53 |
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen teilweise linear teilweise degressiv. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) werden gemäß EStG § 6 Abs. (2a) zu jeweils einem Fünftel abgeschrieben.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.
In den 'Sonstigen betrieblichen Aufwendungen' sind keine Aufwendungen für die Einstellung in den Sonderposten enthalten.
Geschäftsführer
| Familienname | Vorname | Funktion | Vertretungsbefugnis |
| Ament | Peter | Geschäftsführer | Einzelvertretungsbefugt |
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten gegenüber Organmitgliedern bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):
| 2008 | 2007 | |
| Anzahl | Anzahl | |
| Angestellte | 0 | 0 |
| Arbeiter/- innen | 0 | 0 |
| Aushilfen | 1 | 1 |
| Insgesamt | 1 | 1 |
em von uns erstellten und beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 erteile ich folgende Bescheinigung:
Dieser Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der mir vorliegenden Bücher und Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der Firma Sun plus Konzeption GmbH erstellt.
Das Inventar haben wir auf seine Plausibilität beurteilt. Dabei sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen.
Meßstetten, den
Stengel & Maurer · Steuerberater
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