BCTMC
GmbH
Moers
(vormals:
Gütersloh)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
434,00 |
741,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
434,00 |
741,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
92.758,29 |
21.007,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.957,43 |
5,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
76.800,86 |
21.001,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
93.192,29 |
21.748,75 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.510,80 |
19.659,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.540,45 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.851,25 |
-5.540,45 |
| B.
Rückstellungen |
8.049,61 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.631,88 |
589,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
57.631,88 |
589,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
93.192,29 |
21.748,75 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine
"kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267
(1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den
Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine
Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch
die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften
des 3. Buches des HGB §§ 264 ff
erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften für
die "kleine" Kapitalgesellschaft beachtet.
Die Wertanätze der Bilanz des Vorjahres zum
31.12.2006 wurden unverändert übernommen. Die
Gliederungen sowohl der Bilanz, als auch der Gewinn-
und Verlust-rechnung stimmen mit den des Vorjahres
überein.
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen.
Bewertung
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§252- 255 HGB.
C. Durchführung der Bewertung
Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde
wie folgt durchgeführt, beim:
Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden
linear gem. § 7Abs.1 EStG vorgenommen.
Umlaufvermögen - Vorräte
Vorräte waren keine vorhanden.
Umlaufvermögen - Forderungen
Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer
Einbringlichkeit bewertet.
Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben
Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen nach
Angaben des Geschäftsführers mit dem
Inventurergebnis überein.
Die Guthaben bei Kreditinstituten stimmen mit den
Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken
überein. Sie bestehen ausschließlich bei
inländischen Instituten.
Fremdkapital und Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem
Rückzahlungsbetrag. (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
bewertet.
Die gebildeten Rückstellungen decken die
ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie
sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt.
Eigenkapital
gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital = Stammkapital, ist voll
einbezahlt.
Rechnungsabgrenzungen
Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u. 2.
HGB) waren keine zu bilden.
D. Angaben nach § 285 HGB
Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff.
9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.
Fälligkeiten der Verbindlichkeiten
Die Fälligkeiten ergeben sich aus den Angaben in
der Bilanz.
E. System, Form und Inhalt der Buchführung
Handelsbücher
Die Gesellschaft ist gemäß § 238 HGB
verpflichtet Bücher zu führen. Für das
Geschäftsjahr liegt eine Buchführung über
Datenverarbeitung, System DATEV, vor, die von der
Steuerberaterungskanzlei Roswitha Albers in Langenfeld
erstellt wurde.
Ihr liegen, nach Angaben des
Geschäftsführers, die von der Gesellschaft
gefertigten Grundaufzeichnungen und das entsprechende
Belegwesen zu Grunde.
Inventuren, Inventar
Die zum
Anlagevermögen gehörenden Gegenstände
sind, soweit ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR
400,00 überstiegen, in Anlageverzeichnissen erfasst,
die dem Anhang als Anlagen beigefügt sind.
Die
Geldbestände sind durch körperliche
Bestandsaufnahme ermittelt.
Die
Forderungen sind an Hand der
Buchführungsergebnisse ermittelt und von der
Geschäftsführung auf ihre Werthaltigkeit
geprüft.
Ein
förmliches Inventar, i. S. § 240 HGB,
wurde nicht erstellt, da alle vorhandenen
Vermögensgegenstände und die Schulden
vollständig in der Bilanz erfaßt sind.
F. Vollständigkeit und Unterschrift § 245
HGB
Ich versichere zur Buchführung, daß alle
Geschäftsvorfälle in den Grundaufzeichnungen
| • |
vollständig und richtig
erfasst sind,
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| • |
entsprechend belegt sind und
|
| • |
daß die Belege die
tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben.
|
Zum Jahresabschluss versichere ich, dass
| • |
in den Anlageverzeichnissen alle
Sachanlagen enthalten und die dort aufgeführten
tatsächlich vorhanden waren;
|
| • |
die Inventuren mit der
notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurden;
|
| • |
geforderte und gemachte Angaben
vollständig und richtig gemacht wurden und
insbesondere über die Werthaltigkeit der
Forderungen der Gesellschaft den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechen.
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Holger Matthießen, Geschäftsführer
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