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babs GmbH & Co. KGBissingen an der TeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2013der babs GmbH & Co. KG 73266 Bissingen a. d. Teck Inhaltsübersicht A. Allgemeine Angaben B. Bilanzierung- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden II. Bewertungsmethoden III. Sonstige Angaben zur Bilanzierung und Bewertung C. Sonstige Angaben A. Allgemeine Angaben 1. Der erstellte Abschluß vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, so daß keine weiteren Angaben notwendig sind. 2. Vermerke über die Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten in der Bilanz waren nicht notwendig. 3. Die Bilanz wurde nach § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275/2 HGB aufgeführt. 4. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluß sind die Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt. 2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden. 3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert. 4. Das Anlagevermögen weist nur Wirtschaftsgüter aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. 5. Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet. 6. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 7. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht. II. Bewertungsmethoden 1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz wurden übernommen. b) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. c) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet. d) Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. e) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. f) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert bewertet. Uneinbringliche Forderungen wurden einzeln wertberichtigt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1 % der Nominalforderung nach Abzug der Mehrwertsteuer durchgeführt. g) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. l Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00. l Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die durch Rechte o. ä. gesichert sind, beträgt EUR 188.921,02. h) Die gebildeten Rückstellungen wurden in der Höhe, des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. i) Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt worden. III. Sonstige Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Angaben oder Begründungen der Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden waren im Abschlußjahr nicht zu machen. C. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. Der Geschäftsführung gehört an: BBS Verwaltungs-GmbH, 73266 Bissingen a. d. Teck -vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Dipl. Kfm. Martin Schweizer - Kaufmann - Herrn Dipl. Ing. (FH) Robert Häußler - Kaufmann - Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bissingen a. d. Teck, den 16. Juli 2014 gez. Dipl. Kfm. Martin Schweizer und Dipl. Ing. (FH) Robert Häußler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.07.2014 |
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